{"meta":{"titel":"Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen und E-Mails – EU-27 und die 30 größten Volkswirtschaften außerhalb der EU","fassung":1,"stand":"2026-11-04","laender":57,"eu":27,"nicht_eu":30,"auswahl":"EU-Mitgliedstaaten (27) und die 30 größten Nicht-EU-Volkswirtschaften nach nominalem BIP, IMF World Economic Outlook 2026","hinweis":"Keine Rechtsberatung. Fristen und Rechtsgrundlagen nach bestem Wissen zum Prüfdatum zusammengetragen; verbindlich ist allein das jeweilige Gesetz. Die Firma legt ihre Fristen selbst fest (Ekasit: Recht = Konfiguration).","felder":{"empfehlung_jahre":"Vorschlag des Fristen-Diensts je Firmenstandort = längste gesetzliche Hauptfrist des Landes","verlaesslichkeit":"hoch = Gesetzestext/Behörde gelesen · mittel = Kanzlei-/Big4-Übersicht · niedrig = nur Sekundärquellen"},"erzeugt_von":"Ekasit Mail-Archiv, Bau-Chat, P1 (Bauauftrag uebergabe-mailarchiv-an-bau-2026-11-04)"},"laender":[{"code":"BE","land_de":"Belgien","land_en":"Belgium","region":"EU","bip_rang_2026":24,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Steuerlich sind alle Bücher und Dokumente, die zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens nötig sind, sowie Verträge, Zahlungsbelege und sonstige Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren (seit 2023, vorher 7); Korrespondenz, die Geschäftsvorfälle belegt, fällt darunter. Handelsrechtlich gelten 7 Jahre für Belege, 3 Jahre für rein interne Unterlagen.","grundlage":"Art. 315 Abs. 3 Code des impôts sur les revenus 1992 (CIR 92/WIB 92); Art. 60 § 4 Code de la TVA; Art. III.86 Code de droit économique (CDE/WER)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Ausgestellte und empfangene Rechnungen 10 Jahre ab dem 1. Januar des Jahres nach der Ausstellung (Umsatzsteuer, seit 1.1.2023; vorher 7). Handelsrechtlich 7 Jahre.","grundlage":"Art. 60 § 3 Code de la TVA; Art. 315 CIR 92; Art. III.86 Abs. 4 CDE"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Bücher (Journale, Hauptbuch, Inventar) und Jahresabschlüsse steuerlich 10 Jahre ab dem 1. Januar nach Abschluss; handelsrechtlich 7 Jahre.","grundlage":"Art. 315 CIR 92; Art. 60 § 4 Code de la TVA; Art. III.88 Abs. 2 CDE"},"sonstige":[{"titel":"Handelsrechtliche Frist (Code de droit économique)","jahre":7,"text_de":"Pflichtbücher und Belege 7 Jahre ab dem 1. Januar nach Abschluss; Belege ohne Beweisfunktion gegenüber Dritten (interne Unterlagen) 3 Jahre. Da die Steuerfristen länger sind, sind praktisch 10 Jahre maßgeblich.","grundlage":"Art. III.86 Abs. 4 und III.88 Abs. 2 CDE"},{"titel":"Investitionsgüter und Immobilien (USt-Berichtigung)","jahre":25,"text_de":"Unterlagen zu Investitionsgütern für die Dauer des Berichtigungszeitraums: 5 Jahre bewegliche Güter, 15 Jahre Gebäude, 25 Jahre neu vermietete Gebäude; die Investitionstabelle bis 10 Jahre nach Ende des Berichtigungszeitraums.","grundlage":"Art. 9 und 11 § 4 Arrêté royal n° 3 (TVA); Art. 60 Code de la TVA"},{"titel":"Gesellschaftsunterlagen","jahre":5,"text_de":"Gesellschaftsakte, Organberichte, Protokolle und Register 5 Jahre nach Abschluss bzw. Liquidation.","grundlage":"Code des sociétés et des associations (CSA)"},{"titel":"Sozialdokumente","jahre":5,"text_de":"DmfA-Meldungen, Arbeitsverträge und Zeiterfassung 5 Jahre; DIMONA-Meldungen 6 Monate.","grundlage":"Arrêté royal du 8 août 1980 relatif à la tenue des documents sociaux"},{"titel":"Geldwäscheprävention","jahre":10,"text_de":"KYC-/AML-Unterlagen 10 Jahre ab Ende der Geschäftsbeziehung.","grundlage":"Art. 60 Loi du 18 septembre 2017 (AML)"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Bücher: 10 Jahre ab dem 1. Januar des Jahres nach Abschluss des Geschäftsjahres; Rechnungen: ab dem 1. Januar nach dem Rechnungsdatum; sonstige USt-Dokumente ab ihrem Datum. Einkommensteuer: bis zum Ende des zehnten Jahres bzw. Geschäftsjahres nach dem Besteuerungszeitraum."},"besonderheiten":["Gesetz vom 20.11.2022: steuerliche Aufbewahrungsfristen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) ab 1.1.2023 von 7 auf 10 Jahre verlängert (Einkommensteuer ab Veranlagungsjahr 2023, USt für ab 1.1.2023 fällige Steuer); parallel 10 Jahre Prüfungsfrist bei Betrug. Handelsrecht (CDE) blieb bei 7 Jahren – die Fristen laufen auseinander, maßgeblich ist die längere.","B2B-E-Rechnung: Seit 1.1.2026 müssen USt-pflichtige Unternehmen untereinander strukturierte E-Rechnungen (Peppol-BIS) ausstellen und empfangen; PDF per E-Mail reicht nicht mehr (Gesetz vom 6.2.2024). Ausnahmen u. a. für Pauschalregelung, insolvente Unternehmen und rein steuerbefreite Umsätze.","Elektronische Aufbewahrung zulässig, wenn Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit während der gesamten Frist gesichert sind.","Datenschutz: Die Datenschutzbehörde (GBA/APD) empfiehlt, Mailboxen ausgeschiedener Mitarbeiter nach höchstens 1 bis 3 Monaten zu schließen; aufbewahrungspflichtige Geschäfts-E-Mails sind vorher ins Archiv zu übernehmen.","Aufbewahrungsfrist und Verjährungsfrist sind verschieden: Ablauf der Verjährung hebt die Aufbewahrungspflicht nicht auf."],"email_hinweis":"Belgien kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Rechnungen, Verträge, Bestellungen oder Zahlungen belegen – steuerlich 10 Jahre ab dem 1. Januar nach ihrem Datum; Mailboxen ausgeschiedener Mitarbeiter sind aus Datenschutzgründen zeitnah zu bereinigen.","speicherort_hinweis":"Rechnungskopien und empfangene Rechnungen sind in Belgien aufzubewahren, es sei denn, die elektronische Aufbewahrung gewährleistet einen vollständigen Online-Zugriff von Belgien aus (Art. 60 § 5 Code de la TVA). Bücher dürfen im Ausland liegen, wenn digitaler Zugriff vom Firmensitz möglich ist.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"IBR-IRE (Institut des Réviseurs d'Entreprises): Délai de conservation des archives (26.2.2025)","url":"https://www.ibr-ire.be/fr/actualites/news-detail/d-lai-de-conservation-des-archives","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Forum for the Future: Délai de conservation des archives – 7 ou 10 ans ?","url":"https://blog.forumforthefuture.be/fr/article/delai-de-conservation-des-archives-7-ou-10-ans/26195","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Forum for the Future: Depuis le 1er janvier 2023, les délais de conservation sont plus longs","url":"https://blog.forumforthefuture.be/fr/article/impot-sur-les-revenus-et-tva-depuis-le-1er-janvier-2023-les-delais-de-conservation-des-livres-et-documents-sont-plus-longs-/18863","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"BDO Belgium: Retention period and locations for documents (PDF)","url":"https://www.bdo.be/getattachment/c4bce7e0-214e-42be-bf74-04e8d67109f6/Retention-period-and-locations-for-documents_FR-final-(1).pdf?lang=fr-BE","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"SPW Économie (Wallonie): Facturation électronique obligatoire à partir du 1er janvier 2026","url":"https://economie.wallonie.be/en/home/actualites/actualites/facturation-electronique-obligatoire-en-belgique-a-partir-du-1er-janvier-2026.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Kein Gesetzestext und keine Seite des SPF Finances direkt gelesen. IBR-IRE (Berufsinstitut der Wirtschaftsprüfer) und zwei Kanzleiquellen bestätigen übereinstimmend 10 Jahre seit 2023 (Art. 315 CIR 92, Art. 60 CTVA) und 7 Jahre im CDE; die BDO-Übersicht nennt abweichend noch 7 Jahre für Steuern und ist offenbar veraltet. Die Vorgabe '7 Jahre seit 2022, früher 10' im CDE ließ sich nicht bestätigen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"BG","land_de":"Bulgarien","land_en":"Bulgaria","region":"EU","bip_rang_2026":64,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Nach der Steuer- und Sozialversicherungsprozessordnung (DOPK) sind 'alle übrigen Informationsträger', die für die Besteuerung von Bedeutung sind (Korrespondenz, E-Mails, Verträge, Angebote), 5 Jahre aufzubewahren; das Rechnungslegungsgesetz nennt für 'alle übrigen Träger von Rechnungslegungsinformationen' nur 3 Jahre. Korrespondenz, die einen Geschäftsvorfall belegt (Verträge, Bestellungen, Lieferscheine), zählt zu den Unterlagen der Steuerkontrolle und ist wie Rechnungen länger aufzubewahren.","grundlage":"Art. 38 Abs. 1 Nr. 4 Danachno-osiguritelen protsesualen kodeks (DOPK); Art. 12 Abs. 1 Nr. 3 Zakon za schetovodstvoto (Rechnungslegungsgesetz 2016)"},"rechnungen":{"jahre":11,"text_de":"Rechnungen, Steuererklärungen, Ein- und Verkaufsjournale und alle anderen Unterlagen für die Steuer- und Sozialversicherungskontrolle: nach dem Rechnungslegungsgesetz 10 Jahre ab dem 1. Januar des Folgejahres; nach DOPK und Umsatzsteuergesetz 5 Jahre nach Ablauf der Verjährungsfrist der betreffenden Steuerschuld. Die Verjährung beträgt 5 Jahre ab dem 1. Januar des Jahres nach Fälligkeit – praktisch ergibt das rund 11 Jahre ab Ende des Jahres der Fälligkeit (Berater nennen 11 Jahre, das Wirtschaftsministerium empfiehlt 12 Jahre). Es gilt die längere Frist.","grundlage":"Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 Rechnungslegungsgesetz; Art. 38 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Art. 171 DOPK; Art. 121 Abs. 1 Zakon za danak varhu dobavenata stoynost (ZDDS)"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Buchführungsregister (Journal, Hauptbuch), Jahresabschlüsse, Saldenbilanzen und Prüfungsunterlagen 10 Jahre ab dem 1. Januar des Folgejahres.","grundlage":"Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 Rechnungslegungsgesetz; Art. 38 Abs. 1 Nr. 2 DOPK"},"sonstige":[{"titel":"Lohn- und Gehaltslisten","jahre":50,"text_de":"Lohnlisten (vedomosti za zaplati) 50 Jahre ab dem 1. Januar des Folgejahres; bei Auflösung ohne Rechtsnachfolger sind sie an das Nationale Sozialversicherungsinstitut (NOI) zu übergeben.","grundlage":"Art. 12 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Rechnungslegungsgesetz; Art. 38 Abs. 1 Nr. 1 DOPK"},{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":5,"text_de":"Öffentliche Forderungen (Steuern, Sozialabgaben) verjähren 5 Jahre ab dem 1. Januar des Jahres nach Fälligkeit; unabhängig von Hemmung oder Unterbrechung spätestens nach 10 Jahren (absolute Verjährung). Steuerprüfungen finden meist im 4- bis 5-Jahres-Rhythmus statt.","grundlage":"Art. 171 Abs. 1 und 2 DOPK"},{"titel":"Sonstige Rechnungslegungsunterlagen","jahre":3,"text_de":"Alle übrigen Träger von Rechnungslegungsinformationen (z. B. Mietverträge, Kontoauszüge ohne Steuerbezug) nach dem Rechnungslegungsgesetz 3 Jahre, nach DOPK 5 Jahre, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.","grundlage":"Art. 12 Abs. 1 Nr. 3 Rechnungslegungsgesetz; Art. 38 Abs. 1 Nr. 4 DOPK"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Die Fristen des Rechnungslegungsgesetzes beginnen am 1. Januar des Berichtsjahres, das auf das Jahr folgt, auf das sich die Unterlage bezieht (Berichtsjahr ist in Bulgarien das Kalenderjahr). Steuerlich beginnt die 5-jährige Verjährung am 1. Januar des Jahres nach Fälligkeit der Steuer; erst nach ihrem Ablauf laufen die weiteren 5 Jahre Aufbewahrung nach DOPK."},"besonderheiten":["Zwei Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Fristen: Rechnungslegungsgesetz (10 Jahre für Steuerkontrollunterlagen, 3 Jahre für übrige) und DOPK (5 Jahre nach Verjährung, 5 Jahre für übrige). In der Praxis gilt die längere Frist; das Wirtschaftsministerium empfiehlt, prüfungsrelevante Unterlagen mindestens 12 Jahre aufzubewahren.","SAF-T (Standard Audit File for Tax) ist ab 1.1.2026 Pflicht für große Unternehmen mit Nettoumsatz über 300 Mio. BGN (2023), stufenweise bis 2030 für alle Unternehmen (monatliche Abgabe bis zum 14. des Folgemonats, Jahresdatei zu Vorräten und Anlagevermögen); Rechtsgrundlage sind DOPK-Änderungen im Haushaltsgesetz 2025 (Staatsanzeiger 27.3.2025).","Keine Pflicht zur strukturierten B2B-E-Rechnung; elektronische Rechnungen sind nach dem Gesetz über elektronische Dokumente und Vertrauensdienste zulässig (Art. 4 Abs. 5 Rechnungslegungsgesetz).","Elektronische Aufbewahrung: Elektronisch erzeugte Daten sind für dieselben Fristen wie Papier aufzubewahren, einschließlich der Software und Datenbanken, damit sie lesbar bleiben (Art. 38 Abs. 3 DOPK, seit 1.1.2016); die Finanzverwaltung erhält Zugriff auf die automatisierten Informationssysteme. Nach Auffassung der Steuerbehörde NAP dürfen Papieroriginale vor Fristablauf nicht vernichtet werden – gescannte Kopien gelten nicht als Original.","Nach Fristablauf sind die Träger je nach Fall an den Nationalen Archivfonds zu übergeben oder dürfen vernichtet werden (Art. 13 Rechnungslegungsgesetz, Art. 39 DOPK); Lohnlisten gehen bei Liquidation an das NOI.","Bei Umwandlung oder Verschmelzung gehen die Aufbewahrungspflichten auf den Rechtsnachfolger über (Art. 12 Abs. 3 Rechnungslegungsgesetz)."],"email_hinweis":"Bulgarisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (mindestens 5 Jahre nach DOPK); E-Mails, die Geschäftsvorfälle belegen (Verträge, Bestellungen, Rechnungsversand), gehören zu den Steuerkontrollunterlagen und sollten wie Rechnungen rund 11 Jahre im Original aufbewahrt werden.","speicherort_hinweis":"Das Rechnungslegungsgesetz verlangt die Aufbewahrung 'im Unternehmen' auf Papier oder technischem Träger; die Abgabe an öffentliche oder private Archive ist zulässig (Art. 12 Abs. 2). Die Finanzverwaltung muss Zugriff auf die automatisierten Informationssysteme erhalten (Art. 38 DOPK). Eine ausdrückliche Regelung zur Speicherung im Ausland wurde nicht ermittelt.","empfehlung_jahre":11,"quellen":[{"titel":"Accountancy Act (englische Fassung, Finanzministerium Bulgarien), Art. 12-13","url":"https://www.minfin.bg/upload/36666/Accountancy_Act.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Wirtschaftsministerium Bulgarien: Storage of accounting information","url":"https://www.mi.government.bg/en/general/sahranyavane-na-schetovodna-informaciya/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"NAP-Handbuch DOPK, Fisch I.V.4: Aufbewahrung und Zugriff auf Rechnungslegungsinformation (kik-info.com)","url":"https://kik-info.com/danatsi/naruchnik-dopk/v/2019/FISH-I.V.4.php","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Bulgaria – Corporate tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/bulgaria/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Trud i pravo: Srokove za sahranenie na schetovodna i targovska dokumentatsia (Art. 38 DOPK, Art. 121 ZDDS, Art. 171 DOPK)","url":"https://trudipravo.bg/izbrani-statii/izbrani-statii-ot-epi-schetovodstvo-i-danatsi/ef13/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"kik-info.com Forum: Wortlaut Art. 38 DOPK nach Änderung DV 94/2015","url":"https://kik-info.com/forum/index.php?topic=16384.0","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"SNI: Bulgaria Confirms SAF-T Reporting Mandate from 2026","url":"https://snitechnology.net/?p=13409","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Rechnungslegungsgesetz Art. 12 (englische Fassung des Finanzministeriums, Stand 2018) direkt gelesen; Art. 38 DOPK über das NAP-Handbuch und zitierten Gesetzeswortlaut bestätigt. Art. 121 ZDDS nur aus Fachartikeln; die Seite des Wirtschaftsministeriums gibt für Steuerkontrollunterlagen noch die DOPK-Formel (5 Jahre nach Verjährung) statt der 10 Jahre des neuen Rechnungslegungsgesetzes wieder – daher 11 Jahre als sichere Gesamtfrist angesetzt.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"DE","land_de":"Deutschland","land_en":"Germany","region":"EU","bip_rang_2026":3,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe (auch E-Mails, Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge) 6 Jahre.","grundlage":"§ 257 Abs. 1 Nr. 2-3, Abs. 4 HGB; § 147 Abs. 1 Nr. 2-3, Abs. 3 AO"},"rechnungen":{"jahre":8,"text_de":"Buchungsbelege und Rechnungen (Ein- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege, Lohnabrechnungen) 8 Jahre – seit 1.1.2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, vorher 10 Jahre. Gilt für alle Belege, deren Frist am 1.1.2025 noch nicht abgelaufen war. Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute: weiterhin 10 Jahre.","grundlage":"§ 257 Abs. 4 HGB; § 147 Abs. 3 AO; § 14b Abs. 1 UStG"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse sowie Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen (Verfahrensdokumentation) 10 Jahre.","grundlage":"§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB; § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO"},"sonstige":[{"titel":"Buchungsbelege im Finanzsektor","jahre":10,"text_de":"Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierinstitute müssen Buchungsbelege weiterhin 10 Jahre aufbewahren; die Verkürzung auf 8 Jahre gilt für sie nicht (Rücknahme durch Gesetz von November 2025).","grundlage":"§ 257 Abs. 4 Satz 2 HGB; § 147 Abs. 3 AO; Art. 97 § 19a EGAO"},{"titel":"Zollunterlagen","jahre":10,"text_de":"Unterlagen nach Art. 15 Abs. 1 und Art. 163 Zollkodex der Union 10 Jahre.","grundlage":"§ 147 Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 3 AO"},{"titel":"Lohnkonten","jahre":6,"text_de":"Lohnkonten bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der zuletzt eingetragenen Lohnzahlung; Lohnabrechnungen als Buchungsbelege 8 Jahre.","grundlage":"§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG; § 147 Abs. 3 AO"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsverjährung","jahre":4,"text_de":"Regel-Festsetzungsfrist 4 Jahre, bei leichtfertiger Verkürzung 5, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre; solange die Festsetzung noch möglich ist, läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab.","grundlage":"§ 169 Abs. 2 AO; § 147 Abs. 3 Satz 5 AO"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Bei Verträgen zählt praktisch das Jahr des Vertragsendes."},"besonderheiten":["Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Frist für Buchungsbelege ab 1.1.2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt; für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute bleibt es bei 10 Jahren.","E-Rechnung (§ 14 UStG): Empfang strukturierter E-Rechnungen für alle inländischen Unternehmen verpflichtend seit 1.1.2025; Ausstellungspflicht ab 1.1.2027 für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab 1.1.2028 für alle (§ 27 Abs. 38 UStG). E-Rechnungen sind im empfangenen Originalformat aufzubewahren.","Elektronische Aufbewahrung zulässig (GoBD, § 147 Abs. 2 AO); ersetzendes Scannen von Papierbelegen erlaubt, danach darf das Papier vernichtet werden (Ausnahmen: Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanz, Zollunterlagen, notarielle Urkunden). Digitale Belege müssen digital bleiben – Ausdrucken reicht nicht.","Ablaufhemmung: Die Frist läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch läuft (laufende Betriebsprüfung, Einspruch, Klage).","Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, müssen nur bis zum Erhalt bzw. Versand der Rechnung aufbewahrt werden.","Datenschutz: Private oder rein persönliche E-Mails fallen nicht unter die Aufbewahrungspflicht; ein E-Mail-Archiv sollte nur geschäftliche Korrespondenz erfassen."],"email_hinweis":"Geschäftliche E-Mails gelten als Handels- bzw. Geschäftsbriefe (6 Jahre) oder, wenn sie eine Buchung belegen, als Buchungsbelege (8 Jahre). Sie sind im Original mit Anhängen aufzubewahren, wenn sie ein Geschäft vorbereiten, abschließen, durchführen oder rückgängig machen. Eine E-Mail, die nur als Transportmittel für eine Rechnungs-PDF dient, muss nicht selbst archiviert werden.","speicherort_hinweis":"Grundsätzlich Aufbewahrung im Inland; elektronische Bücher und Aufzeichnungen dürfen in der EU oder mit Bewilligung des Finanzamts außerhalb der EU geführt und aufbewahrt werden (§ 146 Abs. 2a/2b AO). Rechnungen: Aufbewahrung im Inland; elektronisch mit vollständigem Online-Zugriff auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet, Ort ist dem Finanzamt mitzuteilen (§ 14b Abs. 2 UStG).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"§ 257 HGB (gesetze-im-internet.de)","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__257.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"§ 147 AO (gesetze-im-internet.de)","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"§ 14b UStG (gesetze-im-internet.de)","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"IHK Karlsruhe: 4. Bürokratieentlastungsgesetz – Neuerungen im Steuerrecht","url":"https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/steuerrecht/aktuelles/neuer-inhalt4-buerokratieentlastungsgesetz-6347138","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"EY: Längere Aufbewahrungsfristen bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten","url":"https://www.ey.com/de_de/technical/steuernachrichten/laengere-aufbewahrungsfristen-bei-banken-versicherungen-und-wertpapierinstituten","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Ecovis KSO: Aufbewahrungsfristen 2025","url":"https://ecovis-kso.com/blog/aufbewahrungsfristen-2025-archivierungspflicht-fuer-geschaeftsunterlagen/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"IHK Potsdam: E-Rechnungen ab 2025","url":"https://www.ihk.de/potsdam/ihk-service-und-beratung/e-rechnungen-ab-2025-6223258","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte § 257 HGB, § 147 AO und § 14b UStG direkt gelesen (Stand nach BEG IV und Rücknahme der Verkürzung für den Finanzsektor); E-Rechnungs-Zeitplan über IHK und Kanzleiquellen bestätigt.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"DK","land_de":"Dänemark","land_en":"Denmark","region":"EU","bip_rang_2026":38,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Zum aufbewahrungspflichtigen Buchführungsmaterial (regnskabsmateriale) gehören alle Belege und die sonstige Dokumentation, die eine Buchung nachweist – unabhängig vom Medium. Verträge, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und geschäftliche E-Mails, die Transaktionen belegen, fallen darunter: 5 Jahre.","grundlage":"§ 3 Nr. 5 (bilag), § 4 und § 12 Abs. 1 Bogføringsloven (lov nr. 700 af 24.5.2022)"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Rechnungen, Belege und Buchungsunterlagen 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres; umsatzsteuerlich ebenfalls 5 Jahre. Unterlagen zum Erwerb, Um- oder Anbau von Immobilien, die für umsatzsteuerpflichtige Zwecke genutzt werden, 10 Jahre ab Erwerb bzw. Fertigstellung (Vorsteuerberichtigung). Kassenbons im Einzelhandel 1 Jahr ab Unterzeichnung des Jahresabschlusses.","grundlage":"§ 12 Abs. 1 und 2 Bogføringsloven; § 92 Abs. 1 und 3 Momsbekendtgørelsen; §§ 43-44 Momsloven"},"buecher":{"jahre":5,"text_de":"Buchungen (Registrierungen mit Transaktions- und Kontrollspur), Verfahrensbeschreibungen, Jahresabschlüsse, Revisionsprotokolle und Dokumentation für Anhang und Lagebericht 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres.","grundlage":"§ 4 und § 12 Abs. 1 Bogføringsloven"},"sonstige":[{"titel":"Immobilien (Umsatzsteuer)","jahre":10,"text_de":"Belege zu Anschaffung, Um- und Anbau von Immobilien, die ganz oder teilweise für ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen genutzt werden, 10 Jahre ab Erwerb bzw. Abschluss der Bauarbeiten.","grundlage":"§ 92 Abs. 3 Momsbekendtgørelsen; §§ 43-44 Momsloven"},{"titel":"Steuerliche Änderungsfrist (Verjährung)","jahre":3,"text_de":"Die Steuerverwaltung kann eine Veranlagung ordentlich bis zum 1. Mai des vierten Jahres nach Ablauf des Einkommensjahres ändern (etwa 3 Jahre und 4 Monate); bei Verrechnungspreisen/kontrollierten Transaktionen bis zum 1. Mai des sechsten Jahres. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz außerordentlich länger.","grundlage":"§ 26 Abs. 1 und 5, § 27 Skatteforvaltningsloven (aus Fachwissen, nicht im Gesetzestext nachgelesen)"},{"titel":"Kassenbons / interne Belege im Einzelhandel","jahre":1,"text_de":"Kassenstreifen und vergleichbare interne Belege müssen nach dem Buchführungsgesetz nicht aufbewahrt werden, wenn ein Sammelbeleg die Summen dokumentiert; steuerlich gilt eine Aufbewahrung von mindestens 1 Jahr.","grundlage":"§ 12 Abs. 2 Bogføringsloven; Juridisk Vejledning A.B.3.3.3.4"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Die 5 Jahre laufen ab dem Ende des Geschäftsjahres (regnskabsår), auf das sich das Material bezieht ('i 5 år fra udgangen af det regnskabsår, materialet vedrører'). Bei Immobilien-Belegen für die Umsatzsteuer ab dem Erwerb bzw. der Fertigstellung."},"besonderheiten":["Digitale Buchführungspflicht (Bogføringsloven §§ 15-17): Unternehmen, die einen Jahresbericht nach dem Årsregnskabsloven einreichen müssen (Kapitalgesellschaften u. a.), müssen seit dem Geschäftsjahr ab 1.7.2024 (bei Kalenderjahr ab 1.1.2025) ein registriertes oder den Anforderungen entsprechendes digitales Buchführungssystem nutzen; Personenunternehmen und Vereine mit Nettoumsatz über 300.000 DKK in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ab 1.1.2026. Buchungen und Belege sind dann im System digital aufzubewahren, mit laufender Sicherungskopie beim Anbieter oder einem Dritten.","Das digitale Buchführungssystem muss E-Rechnungen (OIOUBL / Peppol BIS) senden und empfangen können. Eine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht besteht nicht; E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G, NemHandel) sind seit 2005 Pflicht. EU-weite Pflicht für grenzüberschreitende B2B-Umsätze mit ViDA ab 1.7.2030.","Elektronische Aufbewahrung ist zulässig und für die digital Buchführungspflichtigen vorgeschrieben; das Material muss während der gesamten Frist gegen Zerstörung, Entsorgung und Verfälschung geschützt sein und auf Verlangen der Behörde in einem anerkannten Dateiformat herausgegeben werden können (§§ 13, 22 Bogføringsloven). Dropbox, Google Drive oder OneDrive ersetzen die Aufbewahrung im digitalen Buchführungssystem nicht.","Nach Ende der Buchführungspflicht (Auflösung, Geschäftsaufgabe) bleibt die zuletzt amtierende Geschäftsleitung für die Aufbewahrung verantwortlich (§ 14 Bogføringsloven).","Verstöße gegen die Aufbewahrungspflicht werden mit Geldbuße geahndet; die Steuerverwaltung kann bei fehlendem Material schätzen.","Frühere Fassung (Bogføringslov 1999 § 12) verlangte die Aufbewahrung in Dänemark; das Gesetz von 2022 enthält keine Pflicht zur Aufbewahrung im Inland mehr."],"email_hinweis":"Dänisches Recht kennt keinen Begriff 'Handelsbrief'. Ein Beleg (bilag) ist jede notwendige Dokumentation einer Transaktion, unabhängig vom Medium; geschäftliche E-Mails, die Aufträge, Verträge, Preise oder Zahlungen nachweisen, sind daher als Teil des regnskabsmateriale 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren – bei digital Buchführungspflichtigen als Beleg im digitalen Buchführungssystem.","speicherort_hinweis":"Das Buchführungsgesetz von 2022 schreibt keinen bestimmten Aufbewahrungsort mehr vor; die Aufbewahrung in der Cloud oder im Ausland ist zulässig, wenn das Material während der gesamten Frist sicher verwahrt bleibt und der Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden kann. Unternehmen ohne Sitz in der EU (außer Grönland, Färöer, Island, Norwegen) müssen über einen inländischen Vertreter sicherstellen, dass die Unterlagen in Dänemark aufbewahrt werden (Juridisk Vejledning A.B.3.3.3.4).","empfehlung_jahre":5,"quellen":[{"titel":"Bogføringsloven (lov nr. 700 af 24.5.2022), Gesetzestext bei Dinero","url":"https://dinero.dk/love/bogfoeringsloven/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Retsinformation: LOV nr 700 af 24/05/2022 Lov om bogføring","url":"https://www.retsinformation.dk/eli/lta/2022/700","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Skatteforvaltningen, Den juridiske vejledning 2026-2, A.B.3.3.3.4 Opbevaring af regnskabsmateriale (moms)","url":"https://tax.dk/jv/ab/A_B_3_3_3_4.htm","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Skatteforvaltningen, Den juridiske vejledning 2026-2, A.B.3.1.3 Opbevaring af regnskabsmateriale (bogføringsloven)","url":"https://tax.dk/jv/ab/A_B_3_1_3.htm","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Dinero: Krav om digital opbevaring af regnskabsmateriale (Stand 10.2.2026)","url":"https://dinero.dk/ny-bogfoeringslov/regnskabsmateriale-opbevaring/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestext des Bogføringsloven 2022 (§§ 3, 4, 12-14, 16, 34) über Dinero gelesen, retsinformation.dk lieferte nur Metadaten; Fristen und Immobilien-Sonderfrist durch die Juridisk Vejledning der Steuerverwaltung (Version 2026-2) bestätigt. Stufen der digitalen Buchführungspflicht aus Steuerverwaltung und Dinero. Steuerliche Änderungsfristen (Skatteforvaltningsloven) aus Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"EE","land_de":"Estland","land_en":"Estonia","region":"EU","bip_rang_2026":null,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Verträge und 'sonstige Geschäftsunterlagen', die nötig sind, um Geschäftsvorfälle bei einer Prüfung nachzuvollziehen (dazu gehört geschäftliche Korrespondenz einschließlich E-Mails), 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres; Unterlagen zu langfristigen Rechten und Pflichten (z. B. Dauerverträge) 7 Jahre nach Ablauf ihrer Gültigkeit.","grundlage":"§ 12 Abs. 2 und 3 Raamatupidamise seadus (Rechnungslegungsgesetz); § 58 Maksukorralduse seadus (Steuerverfahrensgesetz)"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, in dem der Vorfall gebucht wurde; umsatzsteuerlich sind Kopien ausgestellter und alle empfangenen Rechnungen chronologisch 7 Jahre ab Ausstellung bzw. Empfang aufzubewahren, Zollanmeldungen 7 Jahre ab Beginn des Folgejahres.","grundlage":"§ 12 Abs. 1 Raamatupidamise seadus; § 36 Abs. 1 und 4 Käibemaksuseadus (Umsatzsteuergesetz); § 58 Maksukorralduse seadus"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Journale und Hauptbücher, Jahresabschlüsse, Berichte und die internen Rechnungslegungsrichtlinien 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (Richtlinien: 7 Jahre nach ihrer Änderung oder Ersetzung).","grundlage":"§ 12 Abs. 2 und 4 Raamatupidamise seadus"},"sonstige":[{"titel":"Langfristige Verträge und Rechte","jahre":7,"text_de":"Geschäftsunterlagen zu langfristigen Verbindlichkeiten oder Rechten (Kredit-, Miet-, Leasingverträge) 7 Jahre nach Ablauf ihrer Gültigkeit.","grundlage":"§ 12 Abs. 3 Raamatupidamise seadus"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":3,"text_de":"Steuern können in der Regel 3 Jahre, bei vorsätzlicher Steuerverkürzung 5 Jahre ab dem Abgabetermin der Steuererklärung festgesetzt werden.","grundlage":"§ 98 Maksukorralduse seadus"},{"titel":"Anlagegold","jahre":5,"text_de":"Unterlagen über Umsätze mit Anlagegold 5 Jahre ab dem Geschäftsvorfall.","grundlage":"§ 36 Abs. 2 Käibemaksuseadus"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Die 7 Jahre beginnen mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Geschäftsvorfall in Journal und Hauptbuch erfasst wurde. Unterlagen zu langfristigen Rechten und Pflichten: 7 Jahre ab Ende der Gültigkeit. Umsatzsteuerlich zählen die 7 Jahre ab Ausstellungs- bzw. Empfangsdatum der Rechnung."},"besonderheiten":["Elektronische Aufbewahrung ist die Regel: Belege und Daten sind in maschinenlesbarer Form aufzubewahren, müssen jederzeit schriftlich reproduzierbar und lesbar sein und ihre Beweiskraft über die gesamte Frist behalten; ein anderes Format ist nur zulässig, wenn die maschinenlesbare Aufbewahrung unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde (§ 12 Abs. 5). Papierbelege dürfen umgewandelt und danach vernichtet werden, wenn die Daten unverändert bleiben (§ 7 Abs. 9).","Elektronische Rechnungen sind in ihrer Originalform (elektronisch) aufzubewahren; die Steuer- und Zollbehörde (EMTA) muss auf Verlangen innerhalb angemessener Frist Zugriff erhalten.","E-Rechnung: B2G-Pflicht seit 2019. Seit 1.7.2025 darf jeder im Handelsregister als E-Rechnungs-Empfänger eingetragene Unternehmer von seinen Lieferanten strukturierte E-Rechnungen verlangen (EN 16931 als Standardformat, estnisches XML-Format nach Vereinbarung). Eine allgemeine B2B-Pflicht für USt-Pflichtige wird vom Finanzministerium für 2027 diskutiert, war bei der Prüfung aber nicht beschlossen; parallel bereitet die EMTA eine datenbasierte USt-Meldung (ab 1.4.2027 geplant) vor.","USt-Erklärung KMD mit Anhang INF: Rechnungen an bzw. von einem Geschäftspartner ab 1.000 Euro pro Monat sind einzeln zu melden.","Steuerliche Festsetzungsfrist (3 bzw. 5 Jahre) ist kürzer als die Aufbewahrungsfrist; maßgeblich bleiben 7 Jahre."],"email_hinweis":"Estnisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe; geschäftliche E-Mails fallen unter die 'sonstigen Geschäftsunterlagen', die zur Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle nötig sind, und sind 7 Jahre ab Geschäftsjahresende in maschinenlesbarer Form aufzubewahren; E-Mails zu Dauerverträgen 7 Jahre nach Vertragsende.","speicherort_hinweis":"Keine Pflicht zur Aufbewahrung in Estland: Der Steuerpflichtige wählt Ort und Art der Aufbewahrung, muss die Rechnungen aber auf Verlangen der EMTA (bzw. der Behörde des EU-Staats, in dem die Steuer geschuldet wird) innerhalb angemessener Frist zugänglich machen (§ 36 Abs. 4 Käibemaksuseadus).","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"Accounting Act (englische Übersetzung, Fassung 1.1.2017), § 7 und § 12","url":"https://blog.groupseres.com/hubfs/Ley%20de%20Contabilidad%20Estonia%202017.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"EMTA (Steuer- und Zollbehörde): Accounting journals and ledgers, source documents (§ 12 Accounting Act, § 58 Taxation Act)","url":"https://www.emta.ee/en/admin/content/handbook_article/118","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"EMTA: Obligations of taxable persons – preservation of invoices (§ 36 VAT Act)","url":"https://emta.ee/en/business-client/taxes-and-payment/value-added-tax/vat-accounting-and-invoices/obligations-taxable-persons","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"e-Residency (amtlich): Accounting – preservation of documents 7 years","url":"https://learn.e-resident.gov.ee/hc/en-gb/articles/360002569617","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Estonia – Corporate tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/estonia/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fiscal Solutions: Estonia e-invoicing (Stand September 2026)","url":"https://www.fiscal-requirements.com/news/6015","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"§ 12 Rechnungslegungsgesetz im Gesetzestext (englische Übersetzung Stand 2017, inhaltlich von EMTA und e-Residency-Portal für die aktuelle Fassung bestätigt) gelesen; § 36 Umsatzsteuergesetz über die EMTA-Seiten; Riigi Teataja selbst war ohne JavaScript nicht lesbar. § 58 und § 98 Steuerverfahrensgesetz nur über Behörden- und PwC-Angaben.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"FI","land_de":"Finnland","land_en":"Finland","region":"EU","bip_rang_2026":50,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Korrespondenz zu Geschäftsvorfällen (liiketapahtumia koskeva kirjeenvaihto) ist im Gesetz ausdrücklich genannt: mindestens 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr endete – geschäftliche E-Mails fallen darunter.","grundlage":"Kirjanpitolaki (1336/1997) 2 luku 10 § 2 mom."},"rechnungen":{"jahre":6,"text_de":"Belege des Geschäftsjahres (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) und sonstiges Buchführungsmaterial mindestens 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr endete. Umsatzsteuerlich ebenfalls 6 Jahre; Belege zu Immobilieninvestitionen 13 Jahre.","grundlage":"Kirjanpitolaki 2 luku 10 § 2 mom.; Arvonlisäverolaki (1501/1993) 209 n-209 q §"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Bücher (Journale, Hauptbuch), Jahresabschluss, Lagebericht, Kontenverzeichnis und das Verzeichnis der Bücher und Unterlagen mindestens 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres.","grundlage":"Kirjanpitolaki 2 luku 10 § 1 mom."},"sonstige":[{"titel":"Immobilieninvestitionen (Umsatzsteuer)","jahre":13,"text_de":"Rechnungen, Belege und Nachweise zu Immobilieninvestitionen (Vorsteuerberichtigung) 13 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Berichtigungszeitraum begann.","grundlage":"Arvonlisäverolaki 209 q §"},{"titel":"Lohnbuchhaltung","jahre":10,"text_de":"Lohnkarten und Berichte der Lohnbuchhaltung 10 Jahre; Lohnabrechnungen, Lohnlisten und Belege zu Pfändungen oder Gewerkschaftsbeiträgen 6 Jahre (als Belege).","grundlage":"Kirjanpitolaki 2 luku 10 §; Ennakkoperintälaki; Azets-Übersicht"},{"titel":"Steuerliche Berichtigungsfrist","jahre":3,"text_de":"Die Steuerverwaltung kann eine Veranlagung regulär 3 Jahre ab Beginn des Jahres nach dem Steuerjahr berichtigen; in besonderen Fällen (z. B. Verrechnungspreise, Informationsaustausch) verlängert um 1 Jahr bzw. bis zu 6 Jahre.","grundlage":"Laki verotusmenettelystä (1558/1995) 56-56 b § (aus Fachwissen, nicht im Gesetzestext nachgelesen)"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Bücher und Jahresabschluss: 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (tilikauden päättymisestä). Belege, Korrespondenz und sonstiges Material: 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr endete – bei abweichendem Geschäftsjahr also etwas länger als 6 Jahre ab Geschäftsjahresende."},"besonderheiten":["Keine B2B-E-Rechnungspflicht; seit 1.4.2020 dürfen Unternehmen und öffentliche Auftraggeber von ihren Lieferanten strukturierte E-Rechnungen (EN 16931, Finvoice/TEAPPSXML) verlangen (Laki 241/2019); E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung ist Standard. EU-weite Pflicht für grenzüberschreitende Umsätze mit ViDA ab 1.7.2030.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Papier oder papierlos; Inhalt darf nach Aufstellung des Jahresabschlusses nicht mehr geändert oder gelöscht werden, das Format darf bei Systemwechsel geändert werden, wenn die lückenlose Buchungskette (kirjausketju / audit trail) erhalten bleibt. Speichermedien müssen über die ganze Frist lesbar sein.","Keine Pflicht zur Aufbewahrung in Finnland: Das Material darf im Ausland bzw. in der Cloud liegen, wenn Behörden und Abschlussprüfer von Finnland aus ohne unangemessene Verzögerung darauf zugreifen können (Kirjanpitolaki 2 luku 9 §).","Die Aufbewahrungspflicht endet nicht mit der Buchführungspflicht; bei Geschäftsaufgabe ist der Registerbehörde mitzuteilen, wem die Aufbewahrung übertragen wurde.","Sonderfristen: Immobilieninvestitionen 13 Jahre (Umsatzsteuer); Fördermittel und Projekte nach den jeweiligen Förderbedingungen oft länger.","Die Registrierung des Jahresabschlusses beim Handelsregister (PRH) erfüllt insoweit die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung des Abschlusses."],"email_hinweis":"Das finnische Buchführungsgesetz nennt die Korrespondenz zu Geschäftsvorfällen ausdrücklich: Geschäftliche E-Mails (Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Reklamationen) sind mindestens 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres aufzubewahren, in dem das Geschäftsjahr endete; dienen sie als Beleg für Immobilieninvestitionen, 13 Jahre.","speicherort_hinweis":"Aufbewahrung im Ausland oder in der Cloud ist zulässig, solange der Zugriff aus Finnland für Steuerverwaltung und Prüfer ohne unangemessene Verzögerung gewährleistet ist und das Material lesbar gemacht werden kann (Kirjanpitolaki 2 luku 9 §). Die Verantwortung bleibt beim Buchführungspflichtigen, auch bei externen Dienstleistern.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Verohallinto (vero.fi): Kirjanpito, tilikausi ja verokausi – kirjanpitoaineiston säilyttäminen (Stand 16.5.2025)","url":"https://www.vero.fi/yritykset-ja-yhteisot/yritystoiminta/uusi-yritys/kirjanpito-tilikausi-verokausi/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Finlex: Kirjanpitolaki 1336/1997 (ajantasainen lainsäädäntö)","url":"https://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1997/19971336","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Azets: Kirjanpitoaineiston säilytys (24.9.2023)","url":"https://www.azets.com/fi-fi/ajankohtaista/blogi/kirjanpitoaineiston-sailytys/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Minilex: Kirjanpitoaineiston säilyttäminen","url":"https://www.minilex.fi/a/kirjanpitoaineiston-säilyttäminen","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Fristen und Fristbeginn auf der Seite der finnischen Steuerverwaltung (vero.fi) gelesen und durch Azets und Minilex bestätigt; der Finlex-Gesetzestext selbst ließ sich nicht laden (nur Navigationsseite), die zitierte Wortlautstelle (2 luku 10 §) stimmt mit den Sekundärquellen überein. Umsatzsteuer-Sonderfrist 13 Jahre und Lohnfristen aus Azets; Berichtigungsfristen aus Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"FR","land_de":"Frankreich","land_en":"France","region":"EU","bip_rang_2026":7,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Keine eigene Pflichtfrist für Geschäftsbriefe. Korrespondenz und E-Mails, die eine Buchung oder eine Steuerangabe belegen (Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Vertragsunterlagen), gelten als Belege (pièces justificatives) und sind 10 Jahre aufzubewahren. Für sonstige Verträge und Handelskorrespondenz nennt das amtliche Unternehmensportal 5 Jahre (handelsrechtliche Verjährung).","grundlage":"Art. L123-22 Code de commerce; Art. L102 B Livre des procédures fiscales (LPF); Art. L110-4 Code de commerce (5 Jahre Verjährung)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Rechnungen (Kunden- und Lieferantenrechnungen), Bestell-, Liefer- und Empfangsbelege und alle anderen Buchungsbelege 10 Jahre. Steuerrechtlich galten bisher 6 Jahre; seit dem Gesetz Nr. 2026-534 vom 25.6.2026 sind es ebenfalls 10 Jahre (für alle Unterlagen, deren 6-Jahres-Frist nach dem 1.1.2027 abläuft).","grundlage":"Art. L123-22 Code de commerce; Art. L102 B LPF (geändert durch Art. 36 Loi n° 2026-534); Art. 289 CGI"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Buchführungsbücher (Journal, Hauptbuch, Inventarbuch), Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang) und die Buchhaltungsdatei FEC 10 Jahre.","grundlage":"Art. L123-22 Code de commerce; Art. L102 B LPF"},"sonstige":[{"titel":"Verträge und Handelskorrespondenz (Verjährung)","jahre":5,"text_de":"Verträge und Geschäftskorrespondenz, die keine Buchungsbelege sind, mindestens 5 Jahre (handelsrechtliche Verjährung); elektronisch geschlossene Verbraucherverträge ab 120 Euro 10 Jahre ab Lieferung.","grundlage":"Art. L110-4 Code de commerce; Art. L213-1 und D213-1 Code de la consommation"},{"titel":"Steuerunterlagen allgemein (Übergang 6 auf 10 Jahre)","jahre":10,"text_de":"Alle Bücher, Register, Dokumente und Belege, auf die sich das Prüfungsrecht der Finanzverwaltung erstreckt, sowie die Dokumentation der internen Kontrollen (Prüfpfad) 10 Jahre; bis 2026 6 Jahre. Unterlagen, deren 6-Jahres-Frist bis 31.12.2026 bereits abgelaufen ist, bleiben bei 6 Jahren.","grundlage":"Art. L102 B LPF i. d. F. Loi n° 2026-534 vom 25.6.2026 (Art. 36)"},{"titel":"Lohnabrechnungen","jahre":5,"text_de":"Zweitexemplare der Lohnabrechnungen 5 Jahre beim Arbeitgeber; elektronische Lohnabrechnungen müssen dem Arbeitnehmer 50 Jahre bzw. bis zu seinem 75. Lebensjahr verfügbar bleiben.","grundlage":"Art. L3243-4 und D3243-8 Code du travail"},{"titel":"Sozialabgaben","jahre":3,"text_de":"Unterlagen zu Sozialversicherungsbeiträgen 3 Jahre (Verjährung der Beitragsnachforderung).","grundlage":"Art. L244-3 Code de la sécurité sociale"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Handelsrechtlich beginnen die 10 Jahre mit dem Abschluss des Geschäftsjahres, zu dem die Unterlage gehört. Steuerrechtlich (Art. L102 B LPF) läuft die Frist ab dem Datum des letzten Geschäftsvorfalls im jeweiligen Buch bzw. ab dem Erstellungsdatum des Dokuments."},"besonderheiten":["Gesetz Nr. 2026-534 vom 25.6.2026 (Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug): steuerliche Aufbewahrungsfrist nach Art. L102 B LPF von 6 auf 10 Jahre verlängert; gilt für Fristen, die nach dem 1.1.2027 ablaufen. Automatische Löschroutinen (ERP, E-Mail-Archiv) müssen angepasst werden.","E-Rechnung (Art. 289 bis CGI): Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen seit 1.9.2026 strukturierte E-Rechnungen empfangen können; Ausstellungspflicht ab 1.9.2026 für große und mittlere Unternehmen, ab 1.9.2027 für kleine und Kleinstunternehmen. E-Rechnungen samt Statusmeldungen sind im Originalformat aufzubewahren.","Elektronisch erstellte oder empfangene Unterlagen müssen in elektronischer Form aufbewahrt werden (mindestens während der Verjährungsfrist nach Art. L169 LPF, insgesamt 10 Jahre); Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit sind zu sichern (Prüfpfad / piste d'audit fiable).","Verlängerte Prüfungsfrist von 10 Jahren bei verdeckter Tätigkeit, Steuerbetrug oder fehlender Steuererklärung (Art. L169 LPF).","Bei Betriebsprüfungen ist die Buchhaltungsdatei FEC (Fichier des écritures comptables) elektronisch vorzulegen.","Nach Ablauf der 10 Jahre wird handelsrechtlich vermutet, dass die Bücher nicht mehr existieren; ein Gericht kann die Vorlage aber weiterhin anordnen."],"email_hinweis":"Frankreich kennt keinen eigenen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungsbelege sind oder Verträge und Geschäftsvorfälle dokumentieren (10 Jahre, als pièce justificative); E-Rechnungen und ihre Begleitdaten müssen im Originalformat archiviert werden. Sonstige Korrespondenz: mindestens 5 Jahre (Verjährung).","speicherort_hinweis":"Elektronische Rechnungen und Buchhaltungsdaten dürfen in Frankreich oder in einem anderen EU-Staat bzw. einem Staat mit Amtshilfeabkommen gespeichert werden, wenn die Finanzverwaltung Online-Zugriff hat; der Speicherort außerhalb Frankreichs ist dem Finanzamt zu melden (Art. L102 C LPF).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Art. L123-22 Code de commerce (Légifrance)","url":"https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000006219327","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"entreprendre.service-public.gouv.fr: Quels sont les délais de conservation des documents pour les entreprises ?","url":"https://entreprendre.service-public.gouv.fr/vosdroits/F10029","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"BOFiP BOI-BIC-DECLA-30-10-20-30 (Conservation des documents, Stand 2018)","url":"https://bofip.impots.gouv.fr/bofip/2837-PGP.html/identifiant%3DBOI-BIC-DECLA-30-10-20-30-20180720","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"CCI Paris Île-de-France: Allongement du délai de conservation des documents fiscaux à 10 ans","url":"https://www.entreprises.cci-paris-idf.fr/actualites/allongement-du-delai-de-conservation-des-documents-fiscaux-10-ans","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG Avocats: Archivage fiscal – 10 ans de conservation désormais","url":"https://kpmg.com/av/fr/avocats/eclairages/2026/07/archivage-fiscal-10-ans-de-conservation-desormais.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Lexis Veille: Contrôle fiscal – le délai de conservation est porté de 6 à 10 ans","url":"https://lexisveille.fr/controle-fiscal-le-delai-de-conservation-des-documents-comptables-est-porte-de-6-10-ans","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. L123-22 auf Légifrance und das amtliche Unternehmensportal gelesen; die Verlängerung des Art. L102 B LPF auf 10 Jahre (Loi 2026-534) durch CCI Paris, KPMG und Lexis übereinstimmend bestätigt, der neue Gesetzestext selbst war auf Légifrance nicht abrufbar. BOFiP-Fassung von 2018 nennt noch 6 Jahre.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"GR","land_de":"Griechenland","land_en":"Greece","region":"EU","bip_rang_2026":52,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Alle Buchführungsunterlagen (λογιστικά αρχεία) einschließlich der Belege, die Geschäftsvorfälle dokumentieren – Verträge, Bestellungen, Korrespondenz und E-Mails, die eine Buchung stützen – mindestens 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, länger bis zum Ablauf der steuerlichen Verjährung oder dem Abschluss einer Prüfung.","grundlage":"Art. 7 Abs. 1 Ν. 4308/2014 (Griechische Rechnungslegungsstandards, ΕΛΠ); Art. 13 Abs. 2 Ν. 5104/2024 (Steuerverfahrenskodex, ΚΦΔ)"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Rechnungen, Belege, Daten von Registrierkassen (Steuerspeicher, erzeugte Dateien) mindestens 5 Jahre ab Ende des Steuerjahres – mindestens aber bis zur Verjährung des Festsetzungsrechts (regulär 5 Jahre, bis 10 Jahre bei Nichtabgabe der Erklärung oder neuen Erkenntnissen) und bis zum rechtskräftigen Abschluss einer Prüfung oder vollständigen Zahlung der Forderung.","grundlage":"Art. 13 Abs. 2 Buchst. α-γ Ν. 5104/2024; Art. 7 Abs. 1 Ν. 4308/2014; Art. 37 Abs. 2-3 Ν. 5104/2024"},"buecher":{"jahre":5,"text_de":"Bücher (Journal, Hauptbuch, Buch der Einnahmen/Ausgaben), Inventare und Jahresabschlüsse mindestens 5 Jahre ab Ende der Periode, sofern kein anderes Gesetz länger verlangt; praktisch bis zum Ablauf der Verjährung (meist 6 Jahre nach Ende des Steuerjahres, da die 5 Jahre ab Ende des Erklärungsjahres laufen).","grundlage":"Art. 7 Abs. 1 Ν. 4308/2014; Art. 13 Abs. 2 Ν. 5104/2024"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":5,"text_de":"Das Recht der Finanzverwaltung zur Steuerfestsetzung verjährt 5 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Erklärungsfrist ablief; Verlängerung um 1 Jahr bei verspäteter Erklärung oder Einspruch im letzten Jahr; 10 Jahre bei Nichtabgabe der Erklärung oder wenn nach Ablauf der 5 Jahre neue Beweismittel bekannt werden. Für Jahre bis 2017 galten bei Steuerhinterziehung 20 Jahre.","grundlage":"Art. 37 Abs. 2-3 Ν. 5104/2024 (vorher Art. 36 Ν. 4987/2022 / Ν. 4174/2013)"},{"titel":"Laufende Prüfung oder Streitverfahren","jahre":null,"text_de":"Bei laufender Prüfung sind die Unterlagen bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Falls oder bis zur vollständigen Zahlung der Forderung aufzubewahren.","grundlage":"Art. 13 Abs. 2 Buchst. γ Ν. 5104/2024"},{"titel":"Zivilrechtliche Verjährung","jahre":5,"text_de":"Ansprüche aus Handelsgeschäften verjähren in der Regel nach 5 Jahren; Berater empfehlen, Verträge und Korrespondenz mindestens so lange aufzubewahren.","grundlage":"Art. 250 Zivilgesetzbuch (ΑΚ)"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Die 5 Jahre beginnen mit dem Ende des Geschäftsjahres bzw. Steuerjahres, auf das sich die Unterlagen beziehen ('από τη λήξη της περιόδου' / 'από τη λήξη του αντίστοιχου φορολογικού έτους'). Die steuerliche Verjährung läuft dagegen ab Ende des Jahres, in dem die Erklärungsfrist ablief – dadurch sind Unterlagen praktisch 6 Jahre, bei Verlängerungen bis 11 Jahre aufzubewahren."},"besonderheiten":["Quellen widersprechen sich: Der Gesetzestext des Art. 13 Abs. 2 Ν. 5104/2024 (Steuerverfahrenskodex vom April 2024, auf Taxheaven gelesen) nennt 5 Jahre plus Verjährungs-/Prüfungsverlängerung; einzelne Fachbeiträge (e-forologia, Dezember 2025) und eine Entscheidung der Streitbeilegungsstelle ΔΕΔ 1064/2025 sprechen von einer 'zehnjährigen' Aufbewahrung nach dem neuen Kodex. Sicherheitshalber 10 Jahre vorsehen.","myDATA: Seit 2021 müssen alle Unternehmen Einnahmen- und Ausgabenbelege elektronisch an die Plattform myDATA der Steuerbehörde ΑΑΔΕ übermitten (elektronische Bücher). Wer alles über myDATA meldet, muss handschriftlich geführte Bücher nicht mehr physisch vorlegen (Änderung 2024).","B2B-E-Rechnungspflicht: Für Unternehmen mit Umsatz über 1 Mio. Euro (2023) seit 2.3.2026 (Übergang bis 3.5.2026), für alle übrigen ab 1.10.2026 (Übergang bis 31.12.2026) – Entscheidung Α.1044/2026 nach Verschiebung vom ursprünglichen Termin 2.2.2026. E-Rechnungen laufen über zertifizierte Anbieter (ΥΠΑΗΕΣ) oder die ΑΑΔΕ-Anwendung timologio. B2G-E-Rechnung bereits seit 2023/2024 verpflichtend.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Buchführungsunterlagen dürfen in jeder Form (Papier oder elektronisch) aufbewahrt werden, wenn sie durchsuchbar, lesbar und ausdruckbar bleiben und Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit gesichert sind; Papierbelege dürfen digitalisiert und danach vernichtet werden (Art. 7 Ν. 4308/2014).","Verlängerung: Die Frist läuft nicht ab, solange das Festsetzungsrecht nicht verjährt ist oder ein Verfahren nach einer Prüfung anhängig ist (Art. 13 Abs. 2 Ν. 5104/2024).","Die 10-Jahres-Verjährung bei Nichtabgabe der Erklärung oder neuen Beweismitteln sowie die alte 20-Jahres-Frist bei Steuerhinterziehung (Jahre bis 2017) können im Einzelfall eine deutlich längere Aufbewahrung erfordern."],"email_hinweis":"Griechisches Recht kennt keinen eigenen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Geschäftsvorfälle belegen oder Verträge dokumentieren – mindestens 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres und bis zum Ablauf der steuerlichen Verjährung; per E-Mail empfangene Rechnungen gelten als Belege und sind im Originalformat zu archivieren.","speicherort_hinweis":"Kein ausdrücklicher Aufbewahrungsort vorgeschrieben; die Unterlagen müssen der Finanzverwaltung auf Verlangen innerhalb der gesetzten Frist (10 Tage) zugänglich gemacht werden können. Aufbewahrung bei Dienstleistern oder in der Cloud ist zulässig, die Verantwortung bleibt beim Unternehmen. Eine ausdrückliche Regel zur Aufbewahrung im Ausland wurde nicht ermittelt.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Taxheaven: Ν. 5104/2024 Άρθρο 13 Βιβλία και στοιχεία (Gesetzestext Steuerverfahrenskodex)","url":"https://www.taxheaven.gr/law/5104/2024/arthro/13","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Taxheaven: ΔΕΔ 1064/2025 – Entscheidung der Streitbeilegungsstelle zur Aufbewahrungspflicht (zitiert Art. 7 Ν. 4308/2014, Art. 13 und 36 Ν. 4987/2022, Art. 13 und 37 Ν. 5104/2024)","url":"https://www.taxheaven.gr/circulars/51249/ded-1064-2025","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"e-forologia: Χρόνος διαφύλαξης βιβλίων – was nach Ν. 5104/2024 gilt (11.12.2025)","url":"https://www.e-forologia.gr/cms/viewContents.aspx?id=237432","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Taxheaven: Χρόνος διαφύλαξης βιβλίων και στοιχείων (Psarianou, 2016/2017)","url":"https://www.taxheaven.gr/circulars/22867/arora-xronos-diafylaxhs-bibliwn-kai-stoixeiwn","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"TaxLaw.gr: Retention of accounting records in Greece (2018)","url":"https://www.taxlaw.gr/?p=4921","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG TaxNewsFlash: Greece – implementation of mandatory e-invoicing postponed (23.2.2026)","url":"https://kpmg.com/us/en/taxnewsflash/news/2026/02/greece-implementation-mandatory-e-invoicing-postponed.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Rydoo Compliance: Greece paperless (Stand 1.6.2026)","url":"https://www.rydoo.com/compliance/greece/greece-paperless/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestext Art. 13 Ν. 5104/2024 über das Rechtsportal Taxheaven gelesen (5 Jahre + Verjährung/Prüfung) und durch die Behördenentscheidung ΔΕΔ 1064/2025 gestützt; ein Fachbeitrag von Dezember 2025 behauptet dagegen 10 Jahre ab Steuerjahr 2024, was im gelesenen Gesetzestext nicht steht. Art. 7 Ν. 4308/2014 nur über Zitate in Entscheidung und Fachbeiträgen. E-Rechnungs-Termine über KPMG.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"IE","land_de":"Irland","land_en":"Ireland","region":"EU","bip_rang_2026":23,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Alle Unterlagen, die für die Steuererklärung von Bedeutung sind ('records' und 'linking documents', einschließlich Verträge und Korrespondenz zu Einnahmen, Ausgaben, Käufen und Verkäufen), 6 Jahre.","grundlage":"Section 886(2) und (4) Taxes Consolidation Act 1997 (TCA); Section 282 und 285 Companies Act 2014"},"rechnungen":{"jahre":6,"text_de":"Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und Buchungsbelege 6 Jahre nach Abschluss des Geschäftsvorfalls; Umsatzsteuer-Unterlagen ebenfalls 6 Jahre.","grundlage":"Section 886(4) TCA 1997; Section 84 Value-Added Tax Consolidation Act 2010; Section 285 Companies Act 2014"},"buecher":{"jahre":6,"text_de":"Buchführungsunterlagen der Gesellschaft (Bücher, Konten, Jahresabschlüsse und zugehörige Unterlagen) mindestens 6 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen.","grundlage":"Section 281, 282 und 285 Companies Act 2014; Section 886 TCA 1997"},"sonstige":[{"titel":"Verspätete Steuererklärung oder laufende Prüfung","jahre":6,"text_de":"Wird die Erklärung verspätet abgegeben, laufen die 6 Jahre erst ab Ende des Jahres der Abgabe; bei Revenue-Prüfungen, Einsprüchen oder Verfahren bis zu deren Abschluss, mindestens 6 Jahre.","grundlage":"Section 886(4)(a)(ii)-(iii) TCA 1997"},{"titel":"Immobilien (Capital Goods Scheme)","jahre":20,"text_de":"USt-Unterlagen zu Immobilien während des gesamten Berichtigungszeitraums (bis zu 20 Jahre); für vor dem 1.7.2008 erworbene Immobilien 6 Jahre nach Veräußerung.","grundlage":"Section 64 und 84 VATCA 2010; Revenue-Leitfaden"},{"titel":"Liquidation oder Löschung der Gesellschaft","jahre":6,"text_de":"Nach Abwicklung oder Löschung müssen Liquidator bzw. die letzten Directors die Unterlagen weiter aufbewahren (steuerlich mindestens 5 weitere Jahre, gesellschaftsrechtlich 6 Jahre).","grundlage":"Section 886(4)(aa) und (4A) TCA 1997; Companies Act 2014"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Gesellschaftsrecht: 6 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres, das den letzten Zeitpunkt enthält, auf den sich die Unterlage bezieht. Steuerrecht: 6 Jahre nach Abschluss des Geschäftsvorfalls, bei verspäteter Erklärung ab Ende des Abgabejahres; bei Prüfungen bis zu deren Abschluss."},"besonderheiten":["Keine Pflicht zur B2B-E-Rechnung; Revenue hat 2025 eine stufenweise Einführung ab November 2028 (zunächst große Unternehmen) im Zuge der EU-ViDA-Reform angekündigt.","Elektronische Aufbewahrung zulässig (Section 886(3), 887 TCA 1997); elektronische Rechnungen müssen den Revenue-Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung entsprechen. In Papier ausgestellte Rechnungen sind in Papierform aufzubewahren.","Kürzere Fristen nur mit schriftlicher Zustimmung von Revenue.","Strafe bis 3.000 Euro bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht (Section 886(5) TCA 1997); Revenue hat weitreichende Einsichtsrechte.","Seit 1.1.2022 müssen auch Unterlagen zu beanspruchten Freibeträgen, Abzügen und Steuergutschriften 6 Jahre aufbewahrt werden."],"email_hinweis":"Irisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind 'records', soweit sie Geschäftsvorfälle, Verträge oder Steuerangaben belegen, und müssen 6 Jahre nach Abschluss des Vorfalls aufbewahrt werden.","speicherort_hinweis":"Papierunterlagen sind grundsätzlich in Irland aufzubewahren; Aufbewahrung außerhalb des Staates nur mit Zustimmung von Revenue und unter Auflagen. Elektronische Unterlagen müssen für Revenue zugänglich sein.","empfehlung_jahre":6,"quellen":[{"titel":"Companies Act 2014, Section 285 (irishstatutebook.ie)","url":"https://www.irishstatutebook.ie/2014/en/act/pub/0038/sec0285.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Taxes Consolidation Act 1997, Section 886 (Chartered Accountants Ireland TaxSource, konsolidiert)","url":"https://www.charteredaccountants.ie/taxsource/1997/en/act/pub/0039/sec0886.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Revenue: How long should you keep VAT records?","url":"https://revenue.ie/en/vat/vat-records-invoices-credit-notes/vat-records-to-be-kept/how-long-keep-records.aspx","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Value-Added Tax Consolidation Act 2010, Section 84 (irishstatutebook.ie)","url":"https://www.irishstatutebook.ie/2010/en/act/pub/0031/sec0084.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte (Companies Act 2014 s.285, TCA 1997 s.886) und Revenue-Seite zu USt-Unterlagen gelesen. Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist steht in Section 285 Companies Act 2014, nicht in Section 282 (dort nur Grundanforderungen). E-Rechnungs-Fahrplan nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"IT","land_de":"Italien","land_en":"Italy","region":"EU","bip_rang_2026":8,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Empfangene Briefe, Telegramme und Rechnungen sowie Kopien der abgesandten Briefe, Telegramme und Rechnungen 10 Jahre – geschäftliche E-Mails fallen darunter. Steuerlich ggf. länger, bis die Steuerfestsetzung für das betreffende Jahr abgeschlossen ist.","grundlage":"Art. 2220 Abs. 2 Codice civile; Art. 22 Abs. 3 DPR 600/1973"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Ein- und Ausgangsrechnungen und Buchungsbelege 10 Jahre; elektronische Rechnungen (über SdI) müssen zusätzlich in einer gesetzeskonformen digitalen Archivierung (conservazione digitale a norma) abgelegt werden.","grundlage":"Art. 2220 c.c.; Art. 22 DPR 600/1973; Art. 39 DPR 633/1972; DM 17.6.2014"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Pflichtbücher (Journal, Inventarbuch, Hauptbuch, USt-Register), Jahresabschlüsse und Buchführungsunterlagen 10 Jahre ab der letzten Eintragung.","grundlage":"Art. 2220 Abs. 1 c.c.; Art. 22 Abs. 2 DPR 600/1973"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":5,"text_de":"Die Finanzverwaltung kann bis zum 31.12. des fünften Jahres nach dem Jahr der Abgabe der Steuererklärung prüfen (siebtes Jahr bei Nichtabgabe). Solange eine Festsetzung läuft oder möglich ist, sind die Unterlagen auch über 10 Jahre hinaus aufzubewahren.","grundlage":"Art. 43 DPR 600/1973; Art. 57 DPR 633/1972; Art. 22 Abs. 2 DPR 600/1973"},{"titel":"Lohnbuch (Libro unico del lavoro)","jahre":5,"text_de":"Das einheitliche Lohn- und Arbeitsbuch ist 5 Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren.","grundlage":"Art. 6 DM 9.7.2008 (Libro unico del lavoro)"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Die 10 Jahre laufen ab dem Datum der letzten Eintragung in das jeweilige Buch (nicht ab Jahresende); Rechnungen und Korrespondenz sind für denselben Zeitraum aufzubewahren. Steuerlich gilt die Pflicht mindestens bis zum Abschluss der Steuerfestsetzung für das betreffende Jahr."},"besonderheiten":["E-Rechnung: Pflicht zur elektronischen Rechnung über das Sistema di Interscambio (SdI) für B2B und B2C seit 1.1.2019; seit 2024 auch für Pauschalbesteuerte (forfettari).","Elektronische Rechnungen und Bücher müssen in einer gesetzeskonformen digitalen Archivierung (conservazione digitale a norma, DM 17.6.2014, Codice dell'amministrazione digitale) innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Abgabefrist der Jahressteuererklärung abgelegt werden; die Agenzia delle Entrate bietet dafür einen kostenlosen Archivierungsdienst an.","Aufbewahrung auf Bild- oder Datenträgern ist zivilrechtlich zulässig, wenn die Aufzeichnungen den Originalen entsprechen und jederzeit lesbar gemacht werden können (Art. 2220 Abs. 3 c.c.).","Verlängerung: Steuerlich sind die Unterlagen bis zum Abschluss der Festsetzung aufzubewahren, auch über 10 Jahre hinaus (Art. 22 DPR 600/1973, Cassazione 26683/2009). Das Statuto del contribuente (Art. 8 Abs. 5 L. 212/2000) begrenzt rein steuerliche Aufbewahrungspflichten auf 10 Jahre – die Rechtsprechung legt die Pflicht dennoch weit aus.","Das Vernichten oder Verbergen von Pflichtbüchern innerhalb der Frist ist strafbar (Art. 10 D.Lgs. 74/2000)."],"email_hinweis":"Art. 2220 c.c. nennt ausdrücklich empfangene und abgesandte Briefe – geschäftliche E-Mails und deren Anhänge, die Geschäftsvorfälle betreffen, sind daher wie Handelsbriefe 10 Jahre aufzubewahren, möglichst im Originalformat.","speicherort_hinweis":"Elektronische Rechnungen und Register dürfen auch im Ausland aufbewahrt werden, wenn mit dem Staat ein Amtshilfeabkommen besteht und die Finanzverwaltung jederzeit Online-Zugriff hat; der Aufbewahrungsort ist in der Steuererklärung anzugeben (Art. 39 Abs. 3 DPR 633/1972).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Art. 2220 Codice civile (Brocardi, Gesetzestext mit Kommentar)","url":"https://brocardi.it/codice-civile/libro-quinto/titolo-ii/capo-iii/sezione-iii/art2220.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Art. 22 DPR 600/1973 (Brocardi, Gesetzestext)","url":"https://www.brocardi.it/disposizioni-accertamento-imposte-redditi/titolo-ii/art22.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PartitaIVA.it: Conservare le fatture elettroniche","url":"https://www.partitaiva.it/conservare-fatture-elettroniche/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fiscomania: Conservare documenti – quanto tempo","url":"https://fiscomania.com/conservare-documenti-quanto-tempo","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte Art. 2220 c.c. und Art. 22 DPR 600/1973 gelesen (über Brocardi); Regeln zur digitalen Archivierung und zur Festsetzungsfrist nur aus Fachportalen, keine Seite der Agenzia delle Entrate abrufbar.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"HR","land_de":"Kroatien","land_en":"Croatia","region":"EU","bip_rang_2026":null,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":11,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Korrespondenz, Verträge und E-Mails, die Buchungen belegen, gelten als Buchungsbelege (knjigovodstvene isprave) und sind mindestens 11 Jahre aufzubewahren; steuerlich sind Bücher, Belege und 'andere Aufzeichnungen' 10 Jahre ab Beginn der Verjährung aufzubewahren. Für Unterlagen ohne gesetzliche Frist legt das Unternehmen die Frist in einer internen Richtlinie fest.","grundlage":"Art. 10 Abs. 2 Zakon o računovodstvu (NN 85/24, 145/24, 151/25, 59/26); Art. 66 Abs. 18 Opći porezni zakon (OPZ)"},"rechnungen":{"jahre":11,"text_de":"Belege, auf deren Grundlage Journal, Hauptbuch und Nebenbücher geführt werden (Ein- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege), mindestens 11 Jahre ab dem letzten Tag des Geschäftsjahres. Umsatzsteuerlich verweist das PDV-Gesetz auf die Fristen des OPZ (10 Jahre ab Beginn der Verjährung); Unterlagen zur Besteuerung von Immobilien 10 Jahre ab Ende des Jahres. Fiskalisierte E-Rechnungen (eRačuni) muss der Unternehmer selbst nur 6 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres im Original aufbewahren, die Fiskalisierungsdaten hält die Steuerverwaltung 11 Jahre vor.","grundlage":"Art. 10 Abs. 2 und 8 Zakon o računovodstvu; Art. 82 Zakon o porezu na dodanu vrijednost; Art. 66 Abs. 18 OPZ; Art. 35 Zakon o fiskalizaciji (NN 89/25)"},"buecher":{"jahre":11,"text_de":"Journal, Hauptbuch und Nebenbücher mindestens 11 Jahre ab dem letzten Tag des Geschäftsjahres. Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, Jahresberichte und Prüfungsberichte sind dauerhaft im Original aufzubewahren.","grundlage":"Art. 13 Abs. 2 und 7, Art. 18 Abs. 11, Art. 19 Abs. 12, Art. 20 Abs. 10, Art. 21 Abs. 3 Zakon o računovodstvu"},"sonstige":[{"titel":"Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte","jahre":null,"text_de":"Jahres- und Konzernabschlüsse, Jahresbericht und Prüfungsbericht dauerhaft (trajno) im Original aufbewahren.","grundlage":"Art. 18 Abs. 11, Art. 19 Abs. 12, Art. 20 Abs. 10, Art. 21 Abs. 3 Zakon o računovodstvu"},{"titel":"Lohnunterlagen","jahre":6,"text_de":"Lohnabrechnungen (isplatne liste) mindestens 6 Jahre; analytische Lohnaufzeichnungen, für die Pflichtbeiträge gezahlt werden, dauerhaft.","grundlage":"Art. 10 Abs. 2 Zakon o računovodstvu"},{"titel":"Fiskalisierte E-Rechnungen (eRačuni)","jahre":6,"text_de":"Ausgestellte und empfangene eRačuni, für die die Fiskalisierung durchgeführt wurde, 6 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres im Originalformat; danach bleiben die Fiskalisierungsdaten bei der Steuerverwaltung bis zum Ablauf der 11 Jahre nach dem Rechnungslegungsgesetz verfügbar.","grundlage":"Art. 35 Zakon o fiskalizaciji (NN 89/25); Auskunft der Steuerverwaltung (RRiF)"},{"titel":"Immobilien (Umsatzsteuer)","jahre":10,"text_de":"Unterlagen zur Besteuerung von Immobilien 10 Jahre ab Ende des Jahres, auf das sie sich beziehen.","grundlage":"Art. 82 Zakon o porezu na dodanu vrijednost"},{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":6,"text_de":"Das Recht auf Steuerfestsetzung verjährt 6 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist; während Gerichtsverfahren oder Stundung läuft die Verjährung nicht. Steuerlich sind Bücher und Belege 10 Jahre ab Beginn der Verjährung aufzubewahren.","grundlage":"Art. 108 OPZ; Art. 66 Abs. 18 OPZ"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Die Fristen des Rechnungslegungsgesetzes beginnen am letzten Tag des Geschäftsjahres, auf das sich die Bücher bzw. die darin erfassten Belege beziehen. Steuerlich laufen die 10 Jahre ab Beginn der Verjährung, also ab Ende des Jahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist; E-Rechnungen: 6 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres."},"besonderheiten":["Fiskalisierung 2.0 (Zakon o fiskalizaciji, NN 89/25): Pflicht zur strukturierten E-Rechnung (eRačun) im Inland für alle Umsatzsteuerpflichtigen seit 1.1.2026 (Ausstellung, Empfang und Fiskalisierung); übrige Unternehmer (Pauschalbesteuerte, Nicht-USt-Pflichtige, gemeinnützige Körperschaften) müssen seit 1.1.2026 empfangen und ab 1.1.2027 auch ausstellen. Rechnungen an Empfänger ohne Eintrag im Adressregister sind per eIzvještavanje zu melden.","Für fiskalisierte eRačuni gilt als Sonderregel eine verkürzte Eigenaufbewahrung von 6 Jahren; alle anderen Belege bleiben bei 11 Jahren.","Elektronische Aufbewahrung: Belege dürfen im Original, als elektronische Aufzeichnung oder auf Mikrofilm aufbewahrt werden; Papierbelege dürfen in elektronische Form umgewandelt werden, wenn Echtheit und Beweiskraft nicht gemindert werden (Art. 10 Abs. 1 und 7). Das Hauptbuch ist nach dem Jahresabschluss gegen Änderungen zu sperren und elektronisch zu signieren oder auszudrucken und zu binden (Art. 13 Abs. 1).","Vernichtung nach Fristablauf nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Staatsarchivs (Zakon o arhivskom gradivu i arhivima).","Die handelsrechtliche Frist (11 Jahre ab Geschäftsjahresende) ist länger als die steuerliche (10 Jahre ab Ende des Entstehungsjahres); maßgeblich ist die längere.","Steuerliche Verjährung 6 Jahre ab Ende des Jahres der Entstehung der Steuerschuld; sie ruht während Gerichtsverfahren und Stundungen."],"email_hinweis":"Kroatisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails, die Aufträge, Verträge, Lieferungen oder Zahlungen dokumentieren, sind Buchungsbelege und 11 Jahre ab Geschäftsjahresende aufzubewahren; als Transportmittel für eRačuni genügt die Aufbewahrung der fiskalisierten E-Rechnung selbst (6 Jahre).","speicherort_hinweis":"Belege und Bücher dürfen in Kroatien oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufbewahrt werden; das Unternehmen bleibt verantwortlich und muss sie den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorlegen. Bei Online-Zugriff ist den Behörden das Recht auf Zugriff, Herunterladen und Nutzung einzuräumen (Art. 10 Abs. 3-6, Art. 13 Abs. 3-5 Zakon o računovodstvu). Rechnungen außerhalb Kroatiens: Meldung an die zuständige Stelle der Steuerverwaltung und Einsicht auf Verlangen (Art. 82 PDV-Gesetz).","empfehlung_jahre":11,"quellen":[{"titel":"Zakon o računovodstvu, konsolidierte Fassung NN 85/24-59/26 (zakon.hr), Art. 10, 13, 18-21","url":"https://www.zakon.hr/z/118/Zakon-o-ra%C4%8Dunovodstvu","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Opći porezni zakon, konsolidierte Fassung (zakon.hr), Art. 66 Abs. 18, Art. 108","url":"https://www.zakon.hr/z/100/Op%C4%87i-porezni-zakon","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Zakon o porezu na dodanu vrijednost, konsolidierte Fassung (zakon.hr), Art. 82","url":"https://www.zakon.hr/z/1455/Zakon-o-porezu-na-dodanu-vrijednost","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Porezna uprava: Izdavanje i primanje eRačuna i fiskalizacija eRačuna (Stand 30.1.2026)","url":"https://porezna-uprava.gov.hr/hr/izdavanje-i-primanje-eracuna-i-fiskalizacija-eracuna-azurirano-30-01-2026/8047","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"RRiF: Rokovi čuvanja eRačuna i B2G transakcije (Auskunft der Steuerverwaltung zu Art. 35 Zakon o fiskalizaciji)","url":"https://www.rrif.hr/rokovi_cuvanja_eracuna_i_b2g_transakcije-4176-misljenje/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Unija: Čuvanje poslovne dokumentacije","url":"https://unija.com/hr/cuvanje-poslovne-dokumentacije/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"TEB: Čuvanje računa i knjigovodstvene dokumentacije (2026)","url":"https://www.teb.hr/novosti/2026/cuvanje-racuna-i-knjigovodstvene-dokumentacije/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Rechnungslegungsgesetz (Art. 10, 13, 18-21), OPZ (Art. 66, 108) und PDV-Gesetz (Art. 82) in der konsolidierten Fassung auf zakon.hr gelesen; E-Rechnungs-Pflicht über die Seite der Steuerverwaltung bestätigt. Die 6-Jahres-Frist für eRačuni (Art. 35 Fiskalisierungsgesetz) nur über eine veröffentlichte Behördenauskunft (RRiF) und TEB, Gesetzestext nicht direkt gelesen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"LV","land_de":"Lettland","land_en":"Latvia","region":"EU","bip_rang_2026":null,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Korrespondenz, Verträge und E-Mails, die einen Geschäftsvorfall belegen, gelten als Belege (attaisnojuma dokumenti) und sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren – und darüber hinaus so lange, wie sie nötig sind, um den Geschäftsvorfall nachvollziehbar zu machen (z. B. während der Laufzeit eines Vertrags).","grundlage":"Art. 28 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 2 Grāmatvedības likums (Rechnungslegungsgesetz, in Kraft seit 1.1.2022)"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Ausgestellte und empfangene Steuerrechnungen (nodokļa rēķini) 5 Jahre ab Ausstellungsdatum; verlängert, solange eine Vorsteuerberichtigung läuft (Anlagegüter 5 Jahre, Immobilien 10 Jahre). Sonstige Buchungsbelege nach dem Rechnungslegungsgesetz mindestens 5 Jahre.","grundlage":"Art. 133 Abs. 4 und 5 Pievienotās vērtības nodokļa likums (PVN-Gesetz); Art. 102 PVN-Gesetz; Art. 28 Abs. 1 Nr. 5 Grāmatvedības likums"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Buchführungsregister (Journal, Hauptbuch), Inventarlisten und Unterlagen zur Organisation der Buchführung 10 Jahre. Jahresabschlüsse (gada pārskati) sind bis zur Umwandlung oder Beendigung des Unternehmens aufzubewahren, also praktisch dauerhaft.","grundlage":"Art. 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Grāmatvedības likums"},"sonstige":[{"titel":"Jahresabschlüsse","jahre":null,"text_de":"Jahresabschlüsse bis zur Umwandlung oder Beendigung der Tätigkeit des Unternehmens; danach regelt der Liquidator bzw. die Unternehmensleitung die weitere Aufbewahrung in Abstimmung mit dem Lettischen Nationalarchiv.","grundlage":"Art. 28 Abs. 1 Nr. 1 und Art. 27 Grāmatvedības likums"},{"titel":"Lohnunterlagen","jahre":10,"text_de":"Unterlagen zu Löhnen, Gehältern und ähnlichen Zahlungen ab 1.1.1999: 10 Jahre (bei Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung ab Ende des Arbeitsverhältnisses); Lohnunterlagen aus der Zeit vor 1999: 75 Jahre.","grundlage":"Art. 28 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Grāmatvedības likums"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungs- und Prüfungsfrist","jahre":3,"text_de":"Die Steuerverwaltung VID kann Steuern innerhalb von 3 Jahren nach dem Zahlungstermin nachfordern und prüfen; bei Verrechnungspreisen und hybriden Gestaltungen 5 Jahre.","grundlage":"Art. 23 Likums 'Par nodokļiem un nodevām' (Gesetz über Steuern und Abgaben)"},{"titel":"Immobilien (Vorsteuerberichtigung)","jahre":10,"text_de":"Rechnungen über Immobilien sind wegen der 10-jährigen Vorsteuerberichtigung mindestens 10 Jahre aufzubewahren.","grundlage":"Art. 102 und Art. 133 Abs. 5 PVN-Gesetz"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Steuerrechnungen: 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung. Das Rechnungslegungsgesetz nennt keinen allgemeinen Fristbeginn; die Fristen werden in der Praxis ab Ende des Berichtsjahres gerechnet, für Urlaubsentgelt ab Ende des Arbeitsverhältnisses. Steuerlich zählen die 3 Jahre ab dem Zahlungstermin der Steuer."},"besonderheiten":["E-Rechnung: B2G/G2G-Pflicht (strukturierte E-Rechnung nach EN 16931, Peppol BIS 3.0) seit 1.1.2025; inländische B2B-E-Rechnung mit Meldung der Rechnungsdaten an die VID (ursprünglich für 2026 vorgesehen) ist ab 1.1.2028 Pflicht, seit 30.3.2026 freiwillig möglich; Daten aus B2G-Rechnungen sind seit 1.1.2026 an die VID zu melden (in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen).","Elektronische Aufbewahrung: Papierbelege dürfen in elektronische Form umgewandelt werden; die elektronische Fassung hat dieselbe Rechtskraft wie das Original, das Original darf vernichtet werden, wenn Lesbarkeit, Änderungsschutz und dokumentierte Umwandlung/Vernichtung gewährleistet sind (Art. 29 Rechnungslegungsgesetz). Papierrechnungen dürfen nach dem PVN-Gesetz ebenfalls umgewandelt und elektronisch aufbewahrt werden (Art. 133 Abs. 2.1).","Belege sind über die Mindestfrist hinaus aufzubewahren, solange sie zur Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle erforderlich sind (Art. 6 Abs. 2 Rechnungslegungsgesetz).","Die steuerliche Prüfungsfrist (3 Jahre) ist kürzer als die Aufbewahrungsfristen; maßgeblich bleiben die 5 bzw. 10 Jahre des Rechnungslegungs- und PVN-Gesetzes.","Bei Umwandlung oder Beendigung des Unternehmens legt der Liquidator bzw. die Leitung die weitere Aufbewahrung nach Abstimmung mit dem Lettischen Nationalarchiv fest."],"email_hinweis":"Lettisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind als Belege aufzubewahren, soweit sie Geschäftsvorfälle dokumentieren – mindestens 5 Jahre; per E-Mail empfangene Steuerrechnungen 5 Jahre ab Ausstellung (Immobilien 10 Jahre), elektronisch mit Online-Zugriff für die VID.","speicherort_hinweis":"Papierdokumente sind in Lettland aufzubewahren; elektronische Buchführungsunterlagen dürfen in Lettland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat gespeichert werden (Art. 27 Rechnungslegungsgesetz). Steuerrechnungen sind im Inland aufzubewahren, außer bei elektronischer Aufbewahrung mit vollständigem Online-Zugriff für die zuständigen Behörden (Art. 133 Abs. 3, Art. 134 PVN-Gesetz).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Grāmatvedības likums (likumi.lv, konsolidierte Fassung), Art. 27-29","url":"https://likumi.lv/ta/id/324249-gramatvedibas-likums","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Pievienotās vērtības nodokļa likums (likumi.lv), Art. 133-134","url":"https://likumi.lv/ta/id/253451-pievienotas-vertibas-nodokla-likums","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Latvia – Corporate tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/latvia/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fiscal Solutions: Latvia's structured e-invoicing mandate – phased rollout (3.8.2026)","url":"https://www.fiscal-requirements.com/news/5779-latvias-structured-e-invoicing-mandate-phased-rollout-formats-and-compliance-requirements","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Rechnungslegungsgesetz (Art. 27-29) und PVN-Gesetz (Art. 133-134) auf likumi.lv im Gesetzestext gelesen; Verjährung über PwC. Keine Seite der VID mit Fristen abrufbar; E-Rechnungs-Zeitplan nur aus einer Anbieterübersicht.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"LT","land_de":"Litauen","land_en":"Lithuania","region":"EU","bip_rang_2026":null,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Keine eigene gesetzliche Frist für Geschäftsbriefe. Das Finanzbuchführungsgesetz verweist für die Aufbewahrung auf das Gesetz über Dokumente und Archive; die vom Obersten Archivar genehmigte Fristenliste (Rodyklė) nennt für Buchführungs- und Finanzunterlagen 10 Jahre. Korrespondenz und E-Mails, die Geschäftsvorfälle belegen (Bestellungen, Verträge, Lieferungen), gehören dazu. Für übrige Unterlagen legt die Unternehmensleitung die Frist selbst fest (so lange, wie es zum Nachweis der Tätigkeit und zum Schutz der Rechte Beteiligter nötig ist).","grundlage":"Art. 10 Abs. 1 Finansinės apskaitos įstatymas (Nr. XIV-680, in Kraft seit 1.5.2022); Art. 12-13 Dokumentų ir archyvų įstatymas; Fristenliste des Obersten Archivars (Įsakymas Nr. V-100 vom 9.3.2011, geändert durch VE-50 vom 24.9.2024)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Ausgestellte und empfangene Umsatzsteuer-Rechnungen 10 Jahre ab Ausstellungsdatum; Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit sind über die gesamte Frist zu sichern. Sonstige Buchungsbelege (Kassen-, Bankbelege) nach der Fristenliste 10 Jahre.","grundlage":"Art. 78 Abs. 7 Pridėtinės vertės mokesčio įstatymas (PVM-Gesetz Nr. IX-751); Fristenliste des Obersten Archivars"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Buchführungsregister (Hauptbuch, Journale) und Jahresabschlüsse (finansinių ataskaitų rinkiniai) nach der Fristenliste 10 Jahre. Die Unternehmensleitung regelt die Aufbewahrung in einer internen Ordnung.","grundlage":"Art. 10 Abs. 1 Finansinės apskaitos įstatymas; Fristenliste des Obersten Archivars (Nr. V-100)"},"sonstige":[{"titel":"Lohn- und Personalunterlagen","jahre":50,"text_de":"Lohnabrechnungsunterlagen und Unterlagen zum Arbeitsverhältnis (Arbeitsverträge: 50 Jahre ab Beendigung) nach der Fristenliste 50 Jahre; Personalakten mindestens 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses.","grundlage":"Fristenliste des Obersten Archivars (Vidaus administravimo dokumentų saugojimo terminų rodyklė, Pos. 2.2-2.3)"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":3,"text_de":"Steuern können für das laufende und die 3 vorangegangenen Kalenderjahre (rückwärts ab 1. Januar des Prüfungsjahres) berechnet oder berichtigt werden; 5 Jahre u. a. bei Verrechnungspreisen, unzuverlässigen Steuerpflichtigen und Vorsteuer auf bewegliches Anlagevermögen; 10 Jahre bei Vorsteuer auf Immobilien, Strafverfahren und Verständigungsverfahren.","grundlage":"Art. 68 Mokesčių administravimo įstatymas (Gesetz über die Steuerverwaltung), Fassung seit 1.1.2020"},{"titel":"Unterlagen zu Immobilien (Vorsteuerberichtigung)","jahre":10,"text_de":"Wegen der 10-jährigen Prüfungs- und Berichtigungsfrist bei Vorsteuerabzug auf Immobilien sollten die zugehörigen Belege mindestens 10 Jahre plus das laufende Jahr aufbewahrt werden.","grundlage":"Art. 68 Mokesčių administravimo įstatymas; Art. 67 PVM-Gesetz"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Umsatzsteuer-Rechnungen: 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Nach den Archivregeln werden die Fristen der Fristenliste ab dem 1. Januar des Jahres gerechnet, das auf den Abschluss der Akte bzw. des Geschäftsjahres folgt. Steuerlich zählt die Festsetzungsfrist rückwärts ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Prüfung beginnt."},"besonderheiten":["Die Aufbewahrungsfristen stehen nicht im Buchführungsgesetz selbst, sondern in der vom Obersten Archivar genehmigten Fristenliste (seit 1.10.2024 'Vidaus administravimo dokumentų saugojimo terminų rodyklė'); sie gilt als Mindestfrist auch für private Unternehmen, soweit die Erstellung der Unterlagen gesetzlich vorgeschrieben ist.","i.MAS: Seit Oktober 2016 müssen USt-Pflichtige die Register der ausgestellten und empfangenen Rechnungen monatlich bis zum 20. des Folgemonats elektronisch an die Steuerinspektion VMI melden (i.SAF); Transportbelege über i.VAZ. SAF-T (vollständige Buchhaltungsdaten im XML-Format) ist seit 1.1.2017 auf Anforderung vorzulegen, Pflicht zur Bereitschaft ab Nettoumsatz von 300.000 EUR.","E-Rechnung: Pflicht nur gegenüber der öffentlichen Hand (B2G über das System E.sąskaita bzw. SABIS); keine allgemeine B2B-Pflicht. Elektronische Belege, die in E.sąskaita oder in Verwaltungs-Informationssysteme eingereicht wurden, gelten als vom Unternehmen aufbewahrt – das Verzeichnis dieser Belege ist mit den übrigen Unterlagen des Berichtszeitraums aufzubewahren (Art. 10 Abs. 2 Finanzbuchführungsgesetz).","Neues Finanzbuchführungsgesetz seit 1.5.2022: Die Unternehmensleitung legt Aufbewahrungsordnung und -ort fest und ist für die Aufbewahrung verantwortlich.","Steuerliche Prüfungsfrist seit 2020 nur 3 Jahre (zuvor 5), mit Ausnahmen bis 10 Jahre; die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist davon unabhängig.","Bei Liquidation sind Unterlagen mit noch laufender Frist an das Archiv der Gemeinde zu übergeben, in der das Unternehmen seinen Sitz hatte (Art. 17 Gesetz über Dokumente und Archive); das Liquidationsverfahren verlangt eine Bescheinigung über die Übergabe."],"email_hinweis":"Litauisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungen belegen oder Verträge und Geschäftsvorfälle dokumentieren – im Ergebnis 10 Jahre wie die zugehörigen Belege; Rechnungen per E-Mail müssen 10 Jahre ab Ausstellung in Echtheit und Unversehrtheit lesbar bleiben.","speicherort_hinweis":"Umsatzsteuer-Rechnungen sind grundsätzlich in Litauen aufzubewahren; elektronisch mit vollständigem Online-Zugriff auch in anderen Staaten, nicht aber in Gebieten ohne EU-Amtshilfe (Art. 78 Abs. 7 PVM-Gesetz). Den Aufbewahrungsort der übrigen Buchführungsunterlagen bestimmt die Unternehmensleitung.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Law on Financial Accounting (amtliche englische Übersetzung, e-seimas), Art. 10","url":"https://e-seimas.lrs.lt/rs/legalact/TAD/51ae66c0aeae11ed924fd817f8fa798e/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Law on Documents and Archives (amtliche englische Übersetzung, e-seimas), Art. 12-13, 17","url":"https://e-seimas.lrs.lt/rs/legalact/TAD/TAIS.436564","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Gesetzentwurf zur Änderung des PVM-Gesetzes (TAP-25-457(2), 26.5.2025) mit Wortlaut Art. 78 Abs. 7-8 (lrv.lt)","url":"https://lrv.lt/media/viesa/saugykla/2025/5/J4b_azT2ZW8.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"VMI (Steuerinspektion): Tax calculation and recalculation (Art. 68 Gesetz über die Steuerverwaltung)","url":"https://www.vmi.lt/evmi/en/mokescio-apskaiciavimas-ir-perskaiciavimas","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Lietuvos vyriausiojo archyvaro tarnyba: FAQ (Aufbewahrung bei privaten juristischen Personen, Liquidation)","url":"https://archyvai.lrv.lt/en/faq/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Lithuania – Corporate tax administration (i.SAF, SAF-T, Verjährung)","url":"https://taxsummaries.pwc.com/lithuania/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Legiscope: Lietuva – dokumentų saugojimo rodyklės taikymas (Fristenliste VE-50/2024)","url":"https://www.legiscope.com/blog/lietuva-dokumentu-rodykles-taikymas.html","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Archyvita: Document storage (Fristenliste V-100: Buchführung 10 Jahre, Lohn 50 Jahre)","url":"https://www.archyvita.lt/en/services/document-storage/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Avalara: Lithuanian VAT invoice requirements (Aufbewahrung 10 Jahre)","url":"https://www.avalara.com/vatlive/en/country-guides/europe/lithuanian/lithuanian-vat-invoice-requirements.html","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Finanzbuchführungsgesetz, Archivgesetz und Art. 78 PVM-Gesetz im Wortlaut gelesen (amtliche Übersetzungen bzw. Gesetzentwurf mit Neufassung); die Fristenliste des Obersten Archivars selbst war nicht abrufbar (Cloudflare-Sperre auf e-tar.lt), die 10 Jahre für Buchführungsunterlagen und 50 Jahre für Lohnunterlagen stammen aus Archivdienstleister- und Fachquellen. Fristbeginn nach Archivregeln nicht am Gesetzestext geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"LU","land_de":"Luxemburg","land_en":"Luxembourg","region":"EU","bip_rang_2026":null,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Empfangene Briefe und Kopien der abgesandten Briefe (lettres reçues, copies des lettres envoyées) sowie Belege sind chronologisch und geordnet abzulegen und 10 Jahre ab Abschluss des Geschäftsjahres aufzubewahren – geschäftliche E-Mails fallen darunter.","grundlage":"Art. 14 und Art. 16 Code de commerce; § 162 Abs. 8 Abgabenordnung (loi générale des impôts)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Rechnungen, Bestellungen und alle Buchungsbelege (pièces justificatives) handelsrechtlich 10 Jahre ab Abschluss des Geschäftsjahres; umsatzsteuerlich sind ausgestellte und empfangene Rechnungen 10 Jahre ab Ausstellungsdatum, sonstige Dokumente 10 Jahre ab ihrem Datum aufzubewahren.","grundlage":"Art. 14 und 16 Code de commerce; § 162 Abs. 8 Abgabenordnung; Art. 65 Abs. 4 Loi du 12 février 1979 concernant la TVA"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Bücher (Journal, Hauptbuch, Inventar), Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) 10 Jahre ab Abschluss des Geschäftsjahres; umsatzsteuerlich 10 Jahre ab Abschluss des jeweiligen Buches. Bilanz und GuV müssen im Original aufbewahrt werden, die übrigen Unterlagen dürfen als Kopie aufbewahrt werden.","grundlage":"Art. 11, 12, 15 und 16 Code de commerce; § 162 Abs. 8 Abgabenordnung; Art. 65 Abs. 4 Loi TVA"},"sonstige":[{"titel":"Lohnunterlagen","jahre":10,"text_de":"Lohn- und Gehaltsunterlagen als Buchführungsunterlagen 10 Jahre ab Abschluss des Geschäftsjahres; datenschutzrechtlich nicht länger als nötig.","grundlage":"Art. 16 Code de commerce (Auskunft der Gewerbeaufsicht ITM)"},{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":5,"text_de":"Direkte Steuern können in der Regel 5 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres festgesetzt oder berichtigt werden; bei fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Erklärung 10 Jahre.","grundlage":"Art. 10 Loi du 27 novembre 1933 (recouvrement des contributions directes); PwC Tax Summaries"},{"titel":"Unterlagen nach Liquidation","jahre":5,"text_de":"Nach Abschluss der Liquidation einer Gesellschaft sind Bücher und Gesellschaftsunterlagen mindestens 5 Jahre aufzubewahren (Hinterlegungsort wird bei der Liquidation bestimmt).","grundlage":"Loi du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales (ehem. Art. 151); guichet.lu"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Handels- und steuerrechtlich beginnen die 10 Jahre mit dem Abschluss des Geschäftsjahres, auf das sich die Unterlage bezieht. Umsatzsteuerlich laufen die 10 Jahre bei Rechnungen ab dem Ausstellungsdatum, bei Büchern ab deren Abschluss und bei sonstigen Dokumenten ab ihrem Datum."},"besonderheiten":["E-Rechnung: B2G-Pflicht (Lieferanten der öffentlichen Hand) seit 2022/2023 nach dem Gesetz vom 16.5.2019 über Peppol. Gesetzentwurf Nr. 8815 vom 30.7.2026 für eine B2B-Pflicht im Inland: Empfang und Verarbeitung ab 1.1.2028 für alle in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen, Ausstellungspflicht ab 1.7.2028 für große und mittlere Unternehmen (zwei von drei Schwellen: Bilanzsumme 7,5 Mio. EUR, Umsatz 15 Mio. EUR, 50 Beschäftigte, Abschluss 2026), ab 1.1.2029 für alle übrigen; noch nicht verabschiedet.","FAIA (Fichier d'Audit Informatisé AED, luxemburgische SAF-T-Datei) ist seit 2011 auf Anforderung der Steuerverwaltung AED elektronisch vorzulegen (Unternehmen mit Standardkontenplan).","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Unterlagen dürfen als Kopie aufbewahrt werden (außer Bilanz und GuV); nach dem Gesetz vom 25.7.2015 über die elektronische Archivierung haben durch zertifizierte Dienstleister (PSDC) digitalisierte Kopien denselben Beweiswert wie das Original – ohne PSDC-Digitalisierung sollten Papieroriginale aufbewahrt werden. Elektronische Rechnungen sind samt den Nachweisen für Echtheit und Unversehrtheit elektronisch aufzubewahren (Art. 65 Abs. 5 Loi TVA).","Buchführungssoftware muss nachträgliche Änderungen verhindern; ein Kassenbuch in einer Tabellenkalkulation ist nicht zulässig (Rundschreiben L.G.-A Nr. 63 vom 15.9.2017 zu § 162 Abgabenordnung).","Bei fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Steuererklärung verlängert sich die Festsetzungsfrist von 5 auf 10 Jahre.","ViDA: Ab 1.7.2030 EU-weite E-Rechnung und digitale Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze."],"email_hinweis":"Art. 14 Code de commerce nennt ausdrücklich empfangene Briefe und Kopien abgesandter Briefe; geschäftliche E-Mails, die Aufträge, Verträge oder Rechnungen betreffen, sind daher 10 Jahre ab Geschäftsjahresende aufzubewahren, bei E-Rechnungen mit Echtheits- und Integritätsnachweisen.","speicherort_hinweis":"Nach dem amtlichen Unternehmensportal guichet.lu ist der Aufbewahrungsort für Buchführungsunterlagen Luxemburg. Umsatzsteuerlich kann der Steuerpflichtige den Speicherort wählen, wenn die Unterlagen jederzeit unverzüglich vorgelegt werden können; Speicherung in Staaten ohne Amtshilfe ist verboten, bei elektronischer Speicherung in einem anderen EU-Staat ist der AED Online-Zugriff zu gewähren und der Ort außerhalb Luxemburgs in der Jahreserklärung anzugeben (Art. 65 Abs. 6-7 Loi TVA).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"guichet.lu: Accounting obligations of businesses","url":"https://guichet.public.lu/en/entreprises/gestion-juridique-comptabilite/comptable/enregistrement/obligations-comptables.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Administration des contributions directes: Circulaire L.G.-A n° 63 vom 15.9.2017 (§ 162 AO, Tenue des livres comptables)","url":"https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/legislation/circulaires/LGA6315092017.pdf","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Code de commerce Luxembourg, Art. 8-16 (Textfassung)","url":"https://pravo.hse.ru/data/2023/10/19/2050533422/Code%20de%20commerce%20Luxembourg.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Chambre des Députés: Projet de loi 8815 (B2B-E-Rechnung, mit Art. 65 Loi TVA im koordinierten Text)","url":"https://wdocs-pub.chd.lu/docs/Dossiers_parlementaires/8815/20260730_Depot.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"ITM (Gewerbeaufsicht): For how long must an employer retain the documents relating to wages?","url":"https://itm.public.lu/en/questions-reponses/droit-travail/remuneration/a/a22.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG Luxembourg: Luxembourg's B2B e-invoicing mandate takes shape","url":"https://kpmg.com/lu/en/insights/regulatory-updates/luxembourgs-b2b-e-invoicing-mandate-takes-shape.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Luxembourg – Corporate tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/luxembourg/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Rydoo: Paperless Luxembourg (elektronische Archivierung, PSDC)","url":"https://www.rydoo.com/compliance/luxembourg/paperless-luxembourg/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 14 und 16 Code de commerce im Gesetzestext gelesen, § 162 Abs. 8 AO über das amtliche Rundschreiben Nr. 63 bestätigt, Art. 65 Loi TVA im koordinierten Text des Gesetzentwurfs 8815 gelesen; guichet.lu und ITM als Behördenquellen. Verjährungs- und Liquidationsfristen nur über PwC bzw. guichet.lu, Artikelnummern dort nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"MT","land_de":"Malta","land_en":"Malta","region":"EU","bip_rang_2026":null,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Eigene Regel im Handelsgesetzbuch: Kaufleute müssen die Originale aller empfangenen Briefe, Rechnungen und Telegramme sowie Kopien aller abgesandten chronologisch aufbewahren – 5 Jahre. Korrespondenz und E-Mails, die Buchungen oder Steuerangaben belegen, zählen aber zu den Buchführungs- bzw. Steuerunterlagen und sind wie diese 10 Jahre (Gesellschaften) bzw. 9 Jahre (Einzelunternehmer) aufzubewahren.","grundlage":"Art. 20 und Art. 26 Commercial Code (Cap. 13); Art. 163(5) Companies Act (Cap. 386); Art. 19(5) Income Tax Management Act (Cap. 372)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Buchführungsunterlagen von Gesellschaften einschließlich der Belege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) 10 Jahre. Einzelunternehmer und Freiberufler: steuerlich mindestens 9 Jahre nach Abschluss des Geschäftsvorfalls. Umsatzsteuerlich mindestens 6 Jahre ab Ende des Jahres, auf das sie sich beziehen (bei verspäteter oder berichtigter USt-Erklärung ab deren Abgabe; bei Investitionsgütern ab Ende des Berichtigungszeitraums von 5 bzw. 20 Jahren).","grundlage":"Art. 163(5) Companies Act (Cap. 386); Art. 19(5) Income Tax Management Act (Cap. 372); Art. 48(4) Value Added Tax Act (Cap. 406) mit Eleventh und Twelfth Schedule"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Buchführungsunterlagen (Bücher, Konten, Bestandsaufzeichnungen, Jahresabschlüsse) von Gesellschaften 10 Jahre; bei gebundenen oder zusammengefassten Büchern ab dem Datum der letzten Eintragung. Handelsgesetzbuch: Handelsbücher 5 Jahre ab letzter Eintragung (für Gesellschaften durch die 10 Jahre des Companies Act verdrängt).","grundlage":"Art. 163(5) Companies Act (Cap. 386); Art. 26 Commercial Code (Cap. 13)"},"sonstige":[{"titel":"Steuerunterlagen von Einzelunternehmern und Freiberuflern","jahre":9,"text_de":"Alle Aufzeichnungen zu Einnahmen und Ausgaben samt Belegen mindestens 9 Jahre nach Abschluss der Geschäftsvorfälle; gilt nicht, wenn die 10-Jahres-Regel des Companies Act angewendet wird.","grundlage":"Art. 19(5) Income Tax Management Act (Cap. 372)"},{"titel":"Lohnunterlagen (FSS)","jahre":9,"text_de":"Lohnlisten und alle Unterlagen zu Gehaltszahlungen und Lohnsteuerabzügen (Final Settlement System) mindestens 9 Jahre nach Abschluss der Vorgänge, jederzeit zur Prüfung bereitzuhalten.","grundlage":"Art. 23 Income Tax Management Act (Cap. 372)"},{"titel":"Umsatzsteuerliche Festsetzungsfrist","jahre":6,"text_de":"Der Commissioner kann USt-Veranlagungen bis 6 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums bzw. nach Abgabe der Erklärung erlassen; bei Investitionsgütern 6 Jahre nach Ende des Berichtigungszeitraums. Einkommensteuer: Veranlagung bis 5 Jahre nach Ende des Jahres der Abgabe der Erklärung, bei Nichtoffenlegung unbefristet.","grundlage":"Art. 31-33 Value Added Tax Act (Cap. 406); Art. 31 Income Tax Management Act (Cap. 372)"},{"titel":"EU-Fernverkäufe (OSS/IOSS)","jahre":10,"text_de":"Unterlagen zu Umsätzen, die über das One-Stop-Shop-Verfahren erklärt werden, elektronisch 10 Jahre ab Ende des Jahres des Umsatzes.","grundlage":"Art. 369 und 369k MwSt-Systemrichtlinie 2006/112/EG; MTCA-Leitfaden VAT Records"},{"titel":"Unterlagen nach Löschung einer Gesellschaft","jahre":10,"text_de":"Nach der Löschung aus dem Register sind Bücher und Unterlagen noch 10 Jahre aufzubewahren.","grundlage":"Art. 324(2) Companies Act (Cap. 386)"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Companies Act: Die 10 Jahre beginnen bei gebundenen oder zusammengefassten Büchern mit dem Datum der letzten Eintragung, sonst mit dem Datum der Unterlage. Steuerlich (Income Tax Management Act): 9 Jahre nach Abschluss des Geschäftsvorfalls. Umsatzsteuerlich: 6 Jahre ab Ende des Jahres, auf das sich die Unterlagen beziehen, bei verspäteter oder berichtigter Erklärung ab deren Abgabe. Handelsgesetzbuch: Bücher ab letzter Eintragung."},"besonderheiten":["Drei Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Fristen: Handelsgesetzbuch 5 Jahre, Umsatzsteuergesetz 6 Jahre, Einkommensteuer 9 Jahre, Companies Act 10 Jahre – für Gesellschaften ist die 10-Jahres-Frist maßgeblich.","E-Rechnung: Keine Pflicht zur B2B-E-Rechnung; öffentliche Auftraggeber müssen E-Rechnungen nach EN 16931 annehmen (Richtlinie 2014/55/EU), Austausch über Peppol möglich. Umsatzsteuerlich sind E-Rechnungen in jedem elektronischen Format zulässig, wenn der Empfänger zustimmt und Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist gesichert sind; eine per E-Mail versandte PDF gilt nicht als strukturierte E-Rechnung.","Rechnungen sind in der Originalform aufzubewahren, in der sie versandt oder bereitgestellt wurden (Papier oder elektronisch); der Commissioner kann verlangen, dass auch die Daten zur Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit elektronisch gespeichert werden (Twelfth Schedule VAT Act). Bei elektronischer Aufbewahrung mit Online-Zugriff dürfen auch Behörden anderer EU-Staaten zugreifen, wenn dort Steuer geschuldet wird.","Jahresabschlüsse nach IFRS bzw. GAPSME sind zu prüfen und beim Malta Business Registry einzureichen; die Steuererklärung wird elektronisch mit den geprüften Abschlüssen abgegeben.","Bei Investitionsgütern (Berichtigungszeitraum 5 Jahre, Immobilien 20 Jahre) laufen die 6 Jahre USt-Aufbewahrung erst nach Ende des Berichtigungszeitraums – Immobilienbelege damit bis zu 26 Jahre.","Bei fehlender oder vorsätzlich irreführender Angabe gilt für die Einkommensteuerveranlagung keine zeitliche Grenze."],"email_hinweis":"Art. 20 Commercial Code verlangt ausdrücklich die chronologische Aufbewahrung aller empfangenen Briefe und Kopien der abgesandten – geschäftliche E-Mails fallen darunter (5 Jahre). E-Mails, die Rechnungen, Verträge oder Buchungen belegen, sind als Buchführungsunterlagen 10 Jahre (Gesellschaften) bzw. 9 Jahre (Einzelunternehmer) im Original aufzubewahren.","speicherort_hinweis":"Buchführungsunterlagen sind am eingetragenen Sitz oder an einem anderen von den Direktoren bestimmten Ort zu führen; werden sie außerhalb Maltas geführt, müssen mindestens alle 6 Monate Abschlüsse und Aufstellungen nach Malta übermittelt und dort für die Organe einsehbar aufbewahrt werden (Art. 163(3) Companies Act). Elektronische Aufbewahrung mit Online-Zugriff für den Commissioner ist zulässig.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Companies Act, Chapter 386 (legislation.mt), Art. 163","url":"https://legislation.mt/eli/cap/386/eng/pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Income Tax Management Act, Chapter 372 (legislation.mt), Art. 19 und 23","url":"https://legislation.mt/eli/cap/372/eng/pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Value Added Tax Act, Chapter 406 (legislation.mt), Art. 31-33 und 48","url":"https://legislation.mt/eli/cap/406/eng/pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Commercial Code, Chapter 13 (legislation.mt), Art. 20 und 26","url":"https://legislation.mt/eli/cap/13/eng/pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Malta Tax and Customs Administration: VAT Records","url":"https://mtca.gov.mt/business-tax/vat1/vat-compliance/vat-records","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Malta: Preparing for a tax audit – what you need to know","url":"https://www.pwc.com/mt/en/publications/tax-legal/preparing-for-a-tax-audit-what-you-need-to-know.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Legal 500 / CSB Group: Book-keeping and financial statements in Malta (Fristentabelle 10/9/6 Jahre)","url":"https://www.legal500.com/intelligence/malta/accounting-and-audit/book-keeping-and-financial-statements-%E2%80%93-why-are-they-important-and-who-is-responsible","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Malta Institute of Taxation: VAT Records and Documentation (Vorlesungsunterlagen 2023)","url":"https://maintax.org/wp-content/uploads/2023/04/COTC-2022-2023-Module-C-Lecture-5-VAT-Records-and-Documentation-Brandon-Gatt-18052023.pdf","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Companies Act Art. 163, Income Tax Management Act Art. 19 und 23, VAT Act Art. 48 und Commercial Code Art. 20/26 in den amtlichen Gesetzestexten auf legislation.mt gelesen; MTCA-Seite zu USt-Aufzeichnungen als Behördenquelle. PwC nennt für Einkommensteuer nur 5 Jahre ab Abgabe (Veranlagungsfrist), der Gesetzestext verlangt 9 Jahre Aufbewahrung – Gesetzestext maßgeblich.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"NL","land_de":"Niederlande","land_en":"Netherlands","region":"EU","bip_rang_2026":18,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Zur aufbewahrungspflichtigen 'administratie' gehören alle Daten, die für die Besteuerung von Bedeutung sein können – also auch Verträge, Angebote, Terminkalender und geschäftliche Korrespondenz/E-Mails: 7 Jahre.","grundlage":"Art. 52 Abs. 1 und 4 Algemene wet inzake rijksbelastingen (AWR); Art. 2:10 und 3:15i Burgerlijk Wetboek (BW)"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Ein- und Verkaufsrechnungen, Debitoren- und Kreditorenverwaltung, Kontoauszüge und Kassenunterlagen 7 Jahre (Basisdaten, keine Verkürzung möglich). Unterlagen zu Immobilien 10 Jahre.","grundlage":"Art. 52 Abs. 4 AWR; Art. 34 ff. Wet op de omzetbelasting 1968"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Hauptbuch, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Lager-, Ein-/Verkaufs- und Lohnverwaltung 7 Jahre.","grundlage":"Art. 52 Abs. 4 AWR; Art. 2:10 Abs. 3 BW; Art. 3:15i BW"},"sonstige":[{"titel":"Immobilien und Rechte an Immobilien","jahre":10,"text_de":"Unterlagen zu Grundstücken, Gebäuden und Rechten daran 10 Jahre (wegen der 10-jährigen Berichtigungsfrist für den Vorsteuerabzug).","grundlage":"Belastingdienst; Art. 34a Wet op de omzetbelasting 1968 i. V. m. Art. 13 Uitvoeringsbeschikking OB"},{"titel":"One-Stop-Shop (EU-Fernverkäufe)","jahre":10,"text_de":"Unterlagen zu Lieferungen und Leistungen, die über das EU-Einloket-System (OSS/IOSS) abgerechnet werden, 10 Jahre.","grundlage":"Art. 369 und 369k MwSt-Systemrichtlinie 2006/112/EG; Belastingdienst"},{"titel":"Lohnverwaltung","jahre":7,"text_de":"Lohnverwaltung gehört zu den Basisdaten (7 Jahre); Ausweiskopien und Lohnsteuererklärungen der Arbeitnehmer mindestens 5 Jahre nach Ende des Dienstverhältnisses.","grundlage":"Art. 52 AWR; Art. 66 Uitvoeringsregeling loonbelasting 2011"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Die 7 Jahre werden ab dem Ende des Geschäftsjahres gerechnet, auf das sich die Unterlage bezieht. Nach Auffassung der Belastingdienst beginnt die Frist bei Unterlagen mit längerer Bedeutung (z. B. ein 4-jähriger Leasingvertrag) erst, wenn die Daten ihren 'Aktualitätswert' verlieren, also nach Vertragsende."},"besonderheiten":["Keine Pflicht zur B2B-E-Rechnung (nur Lieferanten der Zentralregierung müssen elektronisch fakturieren); EU-weite Pflicht für grenzüberschreitende Umsätze kommt mit ViDA ab 2030.","Elektronische Aufbewahrung zulässig; Papierbelege dürfen digitalisiert und vernichtet werden, wenn die Konversion vollständig und inhaltlich unverändert ist. Die Daten müssen bei einer Prüfung innerhalb angemessener Frist mit den zugehörigen Programmen lesbar und auswertbar sein.","Für Unterlagen außerhalb der Basisdaten (Hauptbuch, Debitoren/Kreditoren, Ein-/Verkauf, Lager, Lohn) kann mit der Belastingdienst schriftlich eine kürzere Frist, eine bestimmte Form und ein Detailgrad vereinbart werden; andere Behörden können trotzdem die gesetzlichen 7 Jahre verlangen.","Die Pflicht gilt nach Geschäftsaufgabe bis zum Ablauf der Frist weiter.","Fehlt die Administration, kann die Belastingdienst eine Informatiebeschikking erlassen und mit Beweislastumkehr schätzen."],"email_hinweis":"Die Belastingdienst definiert die Administration weit ('alle gegevens over uw bedrijf die u op papier of digitaal vastlegt'). Geschäftliche E-Mails, die Aufträge, Verträge, Preise oder Zahlungen betreffen, sind deshalb 7 Jahre aufzubewahren; rein private Nachrichten fallen nicht darunter.","speicherort_hinweis":"Keine ausdrückliche Pflicht zur Aufbewahrung in den Niederlanden; die Daten müssen der Belastingdienst aber innerhalb angemessener Frist in den Niederlanden zugänglich und prüfbar sein (Art. 52 Abs. 6 AWR). Cloud-Speicherung in der EU ist üblich und zulässig.","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"Belastingdienst: Hoe lang moet u uw administratie bewaren voor de btw: 7 of 10 jaar?","url":"https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/zakelijk/btw/administratie_bijhouden/administratie_bewaren","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Ondernemersplein (KVK/Rijksoverheid): Administratie bijhouden en bewaren","url":"https://ondernemersplein.overheid.nl/administratie-bijhouden-en-bewaren/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Algemene wet inzake rijksbelastingen, Art. 52 (wetten.overheid.nl)","url":"https://wetten.overheid.nl/jci1.3:c:BWBR0002320&hoofdstuk=VIII&afdeling=2&artikel=52","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Moore DRV: Hoe lang moet u uw administratie bewaren?","url":"https://www.moore-drv.nl/hoe-lang-moet-u-uw-administratie-bewaren/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Seiten der Belastingdienst und des Ondernemersplein (Behörden) gelesen; Art. 52 AWR konnte auf wetten.overheid.nl nur teilweise geladen werden, Inhalt stimmt mit den Behördenseiten überein. Einzelne Rechtsgrundlagen (Art. 34a Wet OB, Uitvoeringsregeling loonbelasting) aus Fachwissen, nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"PL","land_de":"Polen","land_en":"Poland","region":"EU","bip_rang_2026":21,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Korrespondenz und E-Mails, die Buchungen oder Steuerangaben belegen, sind wie Buchungsbelege 5 Jahre aufzubewahren; Unterlagen zu Handelsverträgen, Krediten und Ansprüchen 5 Jahre ab Beginn des Jahres nach Erfüllung, Abrechnung oder Verjährung.","grundlage":"Art. 74 Abs. 2 Nr. 4 und 8 Ustawa o rachunkowości (UoR); Art. 86 § 1 Ordynacja podatkowa (OP)"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Rechnungen, Buchungsbelege, Kontoauszüge und Inventurunterlagen 5 Jahre; steuerlich bis zum Ablauf der Verjährung der Steuerschuld, d. h. 5 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlungsfrist der Steuer ablief (praktisch rund 6 Jahre). In KSeF ausgestellte E-Rechnungen speichert das System 10 Jahre.","grundlage":"Art. 74 Abs. 2 UoR; Art. 112 und 112aa Ustawa o VAT; Art. 86 § 1 und Art. 70 § 1 OP"},"buecher":{"jahre":5,"text_de":"Handelsbücher (Journal, Hauptbuch, Nebenbücher, Saldenlisten) 5 Jahre; festgestellte Jahresabschlüsse seit 1.1.2019 ebenfalls 5 Jahre ab Beginn des Jahres nach der Feststellung (vorher dauerhaft).","grundlage":"Art. 74 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UoR; Art. 86 § 1 OP"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":5,"text_de":"Steuerschulden verjähren 5 Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlungsfrist ablief; Hemmung oder Unterbrechung (z. B. Prüfung, Verfahren) verlängern die Frist. Bei steuerlichen Verlustvorträgen sind die Unterlagen bis zur Verjährung des Jahres aufzubewahren, in dem der Verlust zuletzt verrechnet wurde.","grundlage":"Art. 70 § 1 OP; Art. 86 § 1 OP"},{"titel":"E-Rechnungen im KSeF","jahre":10,"text_de":"Strukturierte Rechnungen werden im Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) 10 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres gespeichert; während dieser Zeit entfällt die eigene Archivierungspflicht. Danach muss der Steuerpflichtige sie bis zur Verjährung selbst aufbewahren.","grundlage":"Art. 112aa Ustawa o VAT"},{"titel":"Personal- und Lohnunterlagen","jahre":10,"text_de":"Personalakten und Lohnunterlagen für ab 1.1.2019 eingestellte Beschäftigte 10 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses; für frühere Beschäftigte in der Regel 50 Jahre (Verkürzung auf 10 Jahre für Einstellungen 1999-2018 unter Bedingungen möglich). ZUS-Abrechnungsunterlagen 5 Jahre.","grundlage":"Art. 94 Nr. 9b Kodeks pracy; Art. 125a Ustawa o emeryturach i rentach z FUS; Art. 47 Ustawa o systemie ubezpieczeń społecznych"},{"titel":"Gewährleistungs- und Reklamationsunterlagen","jahre":1,"text_de":"1 Jahr nach Ablauf der Gewährleistung bzw. Abschluss der Reklamation.","grundlage":"Art. 74 Abs. 2 Nr. 6 UoR"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Handelsrechtlich laufen die Fristen ab Beginn des Jahres, das auf das betreffende Geschäftsjahr folgt (Jahresabschlüsse: ab Beginn des Jahres nach der Feststellung). Steuerlich ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlungsfrist der Steuer ablief – dadurch endet die steuerliche Frist meist ein Jahr später als die handelsrechtliche; es gilt die längere."},"besonderheiten":["KSeF (Krajowy System e-Faktur): Pflicht zur strukturierten E-Rechnung seit 1.2.2026 für Unternehmen mit Umsatz über 200 Mio. PLN (2024), seit 1.4.2026 für alle übrigen USt-Pflichtigen, ab 1.1.2027 für Kleinstunternehmen mit Monatsumsatz bis 10.000 PLN; Sanktionen erst ab 2027 (Gesetz vom 5.8.2025, Dz.U. 2025 poz. 1203).","KSeF speichert Rechnungen 10 Jahre und ersetzt insoweit die eigene Archivierung; Belege außerhalb von KSeF (z. B. Verträge, Quittungen, Auslandsrechnungen) bleiben selbst aufzubewahren.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Belege dürfen gescannt werden, wenn sie dauerhaft, unverändert und ausdruckbar gespeichert sind; ausgenommen sind Urkunden zur Übertragung von Immobilienrechten, zur Übernahme der Verantwortung für Vermögenswerte, bedeutende Verträge und andere in der Bilanzierungsrichtlinie bestimmte Dokumente (Art. 73 UoR).","Jahresabschlüsse sind seit Oktober 2018 elektronisch (XML/JPK) aufzustellen und einzureichen; bis einschließlich 2017 in Papierform aufbewahren.","Gilt mehr als eine Frist für ein Dokument (z. B. Rechnung für Bilanz, USt und CIT), ist die längste maßgeblich; eine freiwillig längere Frist ist in den Rechnungslegungsgrundsätzen festzuhalten.","JPK-Dateien (JPK_V7, JPK_KR) unterliegen derselben 5-Jahres-Frist ab Ende des Jahres der Zahlungsfrist."],"email_hinweis":"Polnisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungsbelege oder Verträge dokumentieren oder für die Besteuerung von Bedeutung sind – im Ergebnis 5 Jahre ab Ende des Folgejahres, bei Verträgen ab Erfüllung oder Verjährung.","speicherort_hinweis":"Rechnungen dürfen elektronisch auch außerhalb Polens aufbewahrt werden, wenn die Finanzverwaltung jederzeit Online-Zugriff hat; Papierrechnungen sind im Inland aufzubewahren (Art. 112a Ustawa o VAT). Bücher und Belege sind geordnet und geschützt aufzubewahren (Art. 71-73 UoR).","empfehlung_jahre":5,"quellen":[{"titel":"Poradnik Przedsiębiorcy: Przechowywanie dokumentacji księgowej oraz sprawozdań finansowych (Art. 74 UoR, Art. 86 OP)","url":"https://poradnikprzedsiebiorcy.pl/-przechowywanie-dokumentacji-ksiegowej-oraz-sprawozdan-finansowych-przez-jednostki-prowadzace-ksiegi-rachunkowe","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Forvis Mazars: Jak archiwizować dokumenty księgowe?","url":"https://www.forvismazars.com/pl/en/insights/blog/jak-archiwizowac-dokumenty-ksiegowe","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Infor.pl: Jak długo przechowywać firmowe dokumenty podatkowe? (24.5.2024)","url":"https://ksiegowosc.infor.pl/podatki/urzad-skarbowy/terminy-podatkowe/6614178,jak-dlugo-przechowywac-firmowe-dokumenty-podatkowe.html","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Rzeczpospolita: Jak długo archiwizować dokumenty księgowe – zmiany od 2019 roku","url":"https://pro.rp.pl/rachunkowosc/art9505111-jak-dlugo-archiwizowac-dokumenty-ksiegowe-zmiany-od-2019-roku","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Infor.pl: KSeF przechowa faktury przez 10 lat (Art. 112aa)","url":"https://ksiegowosc.infor.pl/wiadomosci/5658241,ksef-przechowa-faktury-przez-10-lat.html","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"jpk.info.pl: Harmonogram wdrożenia KSeF 2026-2027","url":"https://jpk.info.pl/faktury/e-faktura-ustrukturyzowana-ksef/harmonogram/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Keine amtliche Seite (Ministerium, biznes.gov.pl) mit Fristen abrufbar; Angaben aus Forvis Mazars, Infor, Rzeczpospolita und Fachportalen stimmen überein (5 Jahre, Jahresabschluss seit 2019 5 Jahre, KSeF 10 Jahre). Gesetzestexte nicht direkt gelesen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"PT","land_de":"Portugal","land_en":"Portugal","region":"EU","bip_rang_2026":47,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Jeder Kaufmann muss die ausgehende und eingehende Korrespondenz, seine Handelsbücher und die zugehörigen Unterlagen archivieren und 10 Jahre aufbewahren – geschäftliche E-Mails fallen darunter.","grundlage":"Art. 40 Abs. 1 Código Comercial"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Rechnungen, Buchungsbelege und alle steuerlich relevanten Unterlagen 10 Jahre; umsatzsteuerlich die Register und Belege während der 10 folgenden Kalenderjahre. Körperschaftsteuerlich galten für 2014-2016 beginnende Zeiträume 12 Jahre, seit Lei 7-A/2016 wieder 10 Jahre.","grundlage":"Art. 52 Abs. 1 Código do IVA (CIVA); Art. 123 Abs. 4 Código do IRC (CIRC); Art. 19 Abs. 1 Decreto-Lei 28/2019; Art. 40 Código Comercial"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Handelsbücher, Buchführung (einschließlich der Dokumentation von Analyse, Programmierung und Ausführung bei EDV-Buchführung), Jahresabschlüsse und das Steuerdossier (dossier fiscal) 10 Jahre.","grundlage":"Art. 40 Código Comercial; Art. 123 Abs. 4-5 und Art. 130 Abs. 1 CIRC; Art. 52 Abs. 1 CIVA"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Verjährung und Verlustvorträge","jahre":4,"text_de":"Die Festsetzungsverjährung beträgt regulär 4 Jahre; bei Nutzung von Steuervergünstigungen, Verlustvorträgen oder Vorsteuerberichtigungen bei Immobilien (bis 20 Jahre) sind die Belege bis zum Ablauf der jeweiligen Frist aufzubewahren, auch über 10 Jahre hinaus.","grundlage":"Art. 45 Lei Geral Tributária; Art. 24-25 CIVA; Art. 52 Abs. 2 CIVA; OCC-Stellungnahme"},{"titel":"Selbstständige (IRS)","jahre":10,"text_de":"Bücher, Register und Belege von Selbstständigen mit organisierter Buchführung 10 Kalenderjahre.","grundlage":"Art. 113 Abs. 2 Código do IRS"},{"titel":"Steuerdossier (dossier fiscal)","jahre":10,"text_de":"Das jährliche Steuerdossier ist für jeden Besteuerungszeitraum 10 Jahre aufzubewahren und muss spätestens am Ende der Erklärungsfrist vorliegen.","grundlage":"Art. 130 Abs. 1 CIRC"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Umsatzsteuerlich laufen die 10 Jahre als die 10 auf das Jahr der Unterlage folgenden Kalenderjahre ('10 anos civis subsequentes'); für Register zu Vorsteuerberichtigungen ab dem Datum der letzten Berichtigung. Körperschaftsteuerlich bezieht sich die Frist auf den jeweiligen Besteuerungszeitraum. Das Handelsgesetzbuch nennt keinen eigenen Fristbeginn; praktisch wird ab Ende des Jahres der Unterlage bzw. des Geschäftsjahres gerechnet."},"besonderheiten":["E-Rechnung: Pflicht zur strukturierten E-Rechnung (CIUS-PT) gegenüber öffentlichen Auftraggebern (B2G) für große Unternehmen seit 2021, für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen nach mehreren Verschiebungen ab 2026 (Termine zuletzt nicht amtlich geprüft). Keine B2B-E-Rechnungspflicht; EU-weit für grenzüberschreitende Umsätze mit ViDA ab 1.7.2030.","Rechnungen als einfache PDF gelten übergangsweise als elektronische Rechnungen – laut Anbieter- und Kanzleiquellen verlängert bis 31.12.2026; danach ist für E-Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur, ein qualifiziertes Siegel oder EDI erforderlich (Art. 12 DL 28/2019). Termine mehrfach verschoben, amtlich prüfen.","Rechnungen müssen mit zertifizierter Software erstellt werden und tragen seit 2023 ATCUD-Code und QR-Code; Buchhaltungssoftware muss die Datei SAF-T (PT) erzeugen können (Art. 123 Abs. 8 CIRC). Die jährliche Einreichung der SAF-T-Buchhaltungsdatei (IES) ist nach Verschiebungen laut Anbieterquellen ab 2028 vorgesehen.","Elektronische Archivierung zulässig (Art. 20-23 DL 28/2019): Elektronisch ausgestellte oder empfangene Belege sind elektronisch aufzubewahren; Papierbelege dürfen digitalisiert und danach vernichtet werden, wenn Integrität, Genauigkeit und Manipulationsschutz gesichert sind (bei Eingangsrechnungen erst nach Ausübung des Vorsteuerabzugs). Sicherungskopien sind getrennt vom Original aufzubewahren; ein Archivplan mit Dokumentenliste ist Pflicht.","Verlängerung: Wer Rechte mit längerer Frist ausübt (Steuervergünstigungen, Verlustvorträge, Vorsteuerberichtigungen bei Immobilien), muss die Belege bis zum Ablauf der Verjährung der betreffenden Festsetzung aufbewahren.","Unterlagen zur EDV-Buchführung (Analyse, Programmierung, Ausführung) unterliegen derselben Frist wie die Bücher."],"email_hinweis":"Art. 40 Código Comercial nennt ausdrücklich die ausgehende und eingehende Korrespondenz: Geschäftliche E-Mails, die Verträge, Aufträge oder Rechnungen betreffen, sind 10 Jahre aufzubewahren. Elektronisch empfangene Rechnungen und Belege müssen elektronisch (im Originalformat) archiviert werden.","speicherort_hinweis":"Elektronische Archive dürfen in Portugal oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat geführt werden; außerhalb der EU nur mit vorheriger Genehmigung der Autoridade Tributária (Antrag über E-Balcão), die u. a. ein Informationsaustauschabkommen und Online-Zugriff der AT von Portugal aus voraussetzt (Art. 20-21 DL 28/2019). Papierarchive sind am Sitz oder an der Betriebsstätte in Portugal zu führen.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Portal das Finanças: Código do IRC, Artigo 123.º (Obrigações contabilísticas)","url":"https://info.portaldasfinancas.gov.pt/pt/informacao_fiscal/codigos_tributarios/CIRC_2R/ra/Pages/irc123-5603.aspx","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Portal das Finanças: Código do IVA, Artigo 52.º (Prazo de arquivo e conservação, Fassung DL 49/2025)","url":"https://info.portaldasfinancas.gov.pt/pt/informacao_fiscal/codigos_tributarios/civa_rep/pages/iva52.aspx","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Portal das Finanças: Decreto-Lei n.º 28/2019 – arquivo e faturação","url":"https://info.portaldasfinancas.gov.pt/pt/destaques/Paginas/DL28_2019.aspx","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Ordem dos Contabilistas Certificados: IVA – arquivo de faturas e outros documentos (5.4.2022)","url":"https://www.occ.pt/noticias/iva-arquivo-de-faturas-e-outros-documentos","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Morais Leitão (MLGTS): Processamento de faturas e conservação de documentos – Legal Alert DL 28/2019","url":"https://www.mlgts.pt/xms/files/site_2018/Newsletters/2019/2019.02.25_Processamento_de_faturas_e_conservacao_de_documentos_-_Legal_Alert.pdf","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"InvoiceXpress: Arquivo de documentos – quanto tempo deve guardar documentos contabilísticos (Stand 9.5.2024)","url":"https://invoicexpress.com/blog/arquivo-documentos-quanto-tempo-deve-guardar-documentos-contabilisticos/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"EDICOM: Faturas eletrónicas em Portugal – assinatura qualificada (Stand 1.12.2025)","url":"https://edicomgroup.com/pt/blog/faturas-eletronicas-em-portugal-devem-ter-assinatura-digital","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 123 CIRC und Art. 52 CIVA auf dem Portal das Finanças gelesen, DL 28/2019 über Behördenseite, OCC und Kanzlei-Alert; Art. 40 Código Comercial nur über Fachportal (Wortlaut zitiert). E-Rechnungs- und SAF-T-Termine stammen von Anbieterquellen und sind mehrfach verschoben worden.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"RO","land_de":"Rumänien","land_en":"Romania","region":"EU","bip_rang_2026":39,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Korrespondenz, Verträge, Bestellungen und E-Mails, die als Beleg (document justificativ) einer Buchung dienen, sind wie die Buchführungsbelege 5 Jahre aufzubewahren (seit 2023, vorher 10 Jahre).","grundlage":"Art. 25 Abs. 1 Legea contabilității nr. 82/1991 i. d. F. Legea nr. 36/2023; OMFP 2634/2015 Anlage 1 Pkt. 37^1 i. d. F. OMF 1447/2023"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Rechnungen, Quittungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Inventurlisten und alle sonstigen Buchungsbelege 5 Jahre ab dem 1. Juli des Jahres nach Abschluss des Geschäftsjahres (seit 1.1.2023, vorher 10 Jahre). Im RO e-Factura-System empfangene bzw. ausgestellte Rechnungen sind als vom Finanzministerium versiegelte XML-Datei (Original) elektronisch für dieselbe Frist zu archivieren. Belege zu Anlagegütern mit Nutzungsdauer über 5 Jahre während der gesamten Nutzungsdauer.","grundlage":"Art. 25 Abs. 1 Legea 82/1991 (Legea 36/2023); OMFP 2634/2015 Anlage 1 Pkt. 37^1 (OMF 1447/2023); Art. 319 Codul fiscal (Legea 227/2015); OUG 120/2021 (RO e-Factura)"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Jahresabschlüsse (einschließlich Halbjahres-, Zwischen- und Konzernabschlüsse) 10 Jahre. Pflichtregister (Registrul-jurnal, Registrul-inventar, Cartea mare), Journale, Probebilanzen und die in IT-Systemen gespeicherten Buchhaltungsdaten 5 Jahre ab dem 1. Juli des Folgejahres.","grundlage":"Art. 28 Abs. 2^1 Legea 82/1991 (10 Jahre, laut Fachportalen); Art. 23 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 1 Legea 82/1991 (5 Jahre)"},"sonstige":[{"titel":"Lohnlisten (state de salarii)","jahre":5,"text_de":"Lohnlisten seit 2023 nur noch 5 Jahre statt 50 Jahre, sofern der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Steuer- und Sozialversicherungserklärungen (D112) abgegeben hat. Personalakten und Arbeitsverträge unterliegen weiterhin längeren Fristen des Archivrechts.","grundlage":"Art. 25 Abs. 1 Legea 82/1991 i. d. F. Legea 36/2023 ('inclusiv pentru statele de salarii')"},{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":5,"text_de":"Das Recht der Steuerverwaltung zur Festsetzung verjährt nach 5 Jahren ab dem 1. Juli des Jahres, das auf das Jahr der Steuerschuld folgt; bei Steuerstraftaten 10 Jahre. Die 5-Jahres-Frist der Buchführung wurde 2023 bewusst an diesen Fristbeginn angepasst.","grundlage":"Art. 110 Abs. 1-3 Codul de procedură fiscală (Legea 207/2015)"},{"titel":"Registrierkassen (memoria fiscală)","jahre":5,"text_de":"Fiskalspeicher, Sonderregister und tägliche Fiskalberichte elektronischer Registrierkassen 5 Jahre (vorher 10 Jahre).","grundlage":"OUG 28/1999 i. d. F. Legea 36/2023"},{"titel":"Anlagegüter","jahre":null,"text_de":"Belege, die die Herkunft von Gütern mit einer Nutzungsdauer über 5 Jahre nachweisen, sind während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren.","grundlage":"OMFP 2634/2015 Anlage 1 Lit. C i. d. F. OMF 1447/2023"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Die 5 Jahre laufen ab dem 1. Juli des Jahres, das auf den Abschluss des Geschäftsjahres folgt, in dem die Unterlage erstellt wurde ('5 ani calculați de la data de 1 iulie a anului următor celui încheierii exercițiului financiar') – praktisch also bis zum 30. Juni des sechsten Folgejahres. Für die 10 Jahre der Jahresabschlüsse nennen die Quellen keinen eigenen Fristbeginn."},"besonderheiten":["Legea nr. 36/2023 (in Kraft seit Januar 2023) hat die Aufbewahrungsfrist für Register, Belege und IT-Buchhaltungsdaten von 10 auf 5 Jahre und für Lohnlisten von 50 auf 5 Jahre verkürzt; OMF 1447/2023 hat die Durchführungsnormen (OMFP 2634/2015) angepasst und die bisherige Sonderregel für Jahresabschlüsse dort gestrichen.","RO e-Factura: Pflicht zur elektronischen Rechnung über das ANAF-System für B2G seit 1.7.2022, für alle inländischen B2B-Umsätze seit 1.1.2024 (Meldung) bzw. 1.7.2024 (vollständig, nur die über e-Factura übermittelte Rechnung gilt als Rechnung) und für B2C seit 1.1.2025. Die XML-Dateien stehen nur 60 Tage im Spațiul Privat Virtual zum Abruf; danach muss das Unternehmen die versiegelten XML (bzw. ZIP-Archive) selbst aufbewahren.","Elektronische Aufbewahrung zulässig (Legea 135/2007 zur elektronischen Archivierung; OMFP 2634/2015): elektronische Kopien müssen leicht zugänglich und auf Verlangen ausdruckbar sein; externe Archivdienstleister brauchen eine Zulassung der Arhivele Naționale.","Verlorene, gestohlene oder zerstörte Buchführungsunterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung rekonstruiert werden, solange ihre Aufbewahrungsfrist läuft.","Nach Fristablauf dürfen Unterlagen nur über eine interne Kommission mit Protokoll und Austragung aus dem Archivinventar vernichtet werden.","Quellenlage zum Jahresabschluss uneinheitlich: Fachportale (2025) nennen 10 Jahre nach Art. 28 Abs. 2^1 Legea 82/1991; ältere Fassungen und OMFP 2634/2015 (Pkt. 38, aufgehoben 2023) nannten ebenfalls 10 Jahre. Der aktuelle Gesetzestext konnte nicht direkt abgerufen werden."],"email_hinweis":"Rumänisches Recht kennt keinen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungsbelege sind oder Verträge und Geschäftsvorfälle dokumentieren: 5 Jahre ab dem 1. Juli des Folgejahres. Per E-Mail empfangene Rechnungen von inländischen Lieferanten gelten seit Juli 2024 nicht mehr als Rechnung – maßgeblich ist die XML aus RO e-Factura, die separat zu archivieren ist.","speicherort_hinweis":"Unterlagen sind am Steuersitz bzw. an Zweigniederlassungen oder bei einem zugelassenen Archivdienstleister aufzubewahren (OMFP 2634/2015); elektronische Archivierung, auch bei Dienstleistern, ist zulässig, wenn die Unterlagen jederzeit zugänglich und ausdruckbar sind. Eine ausdrückliche Pflicht zur Speicherung in Rumänien wurde nicht ermittelt.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"OMF 1447/2023 (ANAF, Änderung OMFP 2634/2015 – Aufbewahrungsfristen)","url":"https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/legislatie/OMF_1447_2023.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"infoTVA: Material informativ ANAF – modificări aduse Legii 82/1991 prin Legea 36/2023 (24.4.2023)","url":"https://infotva.manager.ro/articole/infotva/material-informativ-modificari-aduse-legii-nr-82-din-1991-si-oug-nr-28-din-1999-prin-legea-nr-362023-22693.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fiscalitatea.ro: Arhivarea documentelor – excepții de la perioada standard de 5 ani (26.12.2025)","url":"https://www.fiscalitatea.ro/arhivarea-documentelor-exceptii-de-la-perioada-standard-de-arhivare-de-5-ani-24517/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fiscalitatea.ro: Arhivare documente – 3 întrebări esențiale (26.6.2025)","url":"https://www.fiscalitatea.ro/arhivare-documente-3-intrebari-esentiale-la-care-trebuie-sa-stii-raspunsul-24251/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Accace: Record archiving in Romania (29.7.2025)","url":"https://accace.com/record-archiving-in-romania/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Contzilla: Termene noi pentru arhivarea documentelor contabile (6.2.2023)","url":"https://www.contzilla.ro/termene-noi-pentru-arhivarea-documentelor-contabile/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Contabilul.ro: Păstrarea facturilor emise și încărcate în RO e-Factura – cerințe de la 1.7.2024","url":"https://contabilul.manager.ro/a/28637/pastrarea-facturilor-emise-si-incarcate-in-ro-e-factura-cerinte-specifice-incepand-cu-1-iulie-2024.html","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"OMF 1447/2023 (Ministerialverordnung mit dem 5-Jahres-Wortlaut und Fristbeginn 1. Juli) auf der ANAF-Seite gelesen; Legea 36/2023 über ANAF-Informationsmaterial und mehrere Fachportale übereinstimmend bestätigt. Der konsolidierte Text der Legea 82/1991 war nicht abrufbar (ANAF-Seite zeigt Stand 2005); die 10 Jahre für Jahresabschlüsse beruhen auf Fachportalen (Art. 28 Abs. 2^1). Verjährung und e-Factura-Termine aus Fachwissen und Fachportalen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"SE","land_de":"Schweden","land_en":"Sweden","region":"EU","bip_rang_2026":25,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Verträge und andere Unterlagen von besonderer Bedeutung für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens gehören zur 'räkenskapsinformation' und sind 7 Jahre aufzubewahren; geschäftliche Korrespondenz, die Geschäftsvorfälle belegt, fällt darunter.","grundlage":"1 kap. 2 § Nr. 9 und 7 kap. 2 § Bokföringslagen (1999:1078, BFL); 39 kap. 3 § Skatteförfarandelagen (2011:1244)"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Belege (verifikationer), Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassen- und Bankunterlagen 7 Jahre.","grundlage":"7 kap. 2 § BFL; 9 kap. 1 § Skatteförfarandeförordningen (2011:1261)"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Grund- und Hauptbuch, Nebenbücher, Jahresabschlüsse und Jahresberichte, Bilanzspezifikationen sowie Systemdokumentation und Verarbeitungshistorie 7 Jahre.","grundlage":"7 kap. 2 § BFL"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Unterlagen","jahre":7,"text_de":"Unterlagen, die zur Erfüllung der Erklärungspflichten nötig sind (auch für Arbeitgeberabgaben und Umsatzsteuer), 7 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen.","grundlage":"39 kap. 3 § Skatteförfarandelagen; 9 kap. 1 § Skatteförfarandeförordningen"},{"titel":"Transparenz bestimmter Finanzbeziehungen","jahre":5,"text_de":"Für Unterlagen nach dem Gesetz (2005:590) über Transparenz bestimmter Finanzbeziehungen gilt eine Mindestfrist von 5 Jahren, auch wenn Skatteverket eine vorzeitige Vernichtung erlaubt.","grundlage":"7 kap. 7 § BFL"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Die Unterlagen sind bis einschließlich des siebten Jahres nach Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren, in dem das Geschäftsjahr endete. Bei einem Geschäftsjahr vom 1.7. bis 30.6. ergeben sich dadurch 7,5 Jahre."},"besonderheiten":["Seit 1.7.2024 (SFS 2024:342) entfällt die Pflicht, Papieroriginale aufzubewahren: Belege dürfen nach ordnungsgemäßer Übertragung in ein anderes Medium (z. B. Scan in die Buchhaltungssoftware) vernichtet werden, sofern keine Gefahr der Veränderung oder des Verlusts besteht; gilt auch für früher digitalisierte Belege (7 kap. 6 § BFL).","Elektronische Belege behalten Format und Inhalt, müssen mit technischen Hilfsmitteln lesbar und sofort in Papierform ausgebbar sein (7 kap. 1 § BFL). Die Ausstattung dafür muss während der gesamten Frist in Schweden verfügbar sein.","Keine Pflicht zur B2B-E-Rechnung; nur Lieferungen an öffentliche Auftraggeber müssen seit 1.4.2019 elektronisch fakturiert werden (Lag 2018:1277).","Skatteverket (bzw. Finansinspektionen) kann im Einzelfall eine vorzeitige Vernichtung oder eine Aufbewahrung im Ausland genehmigen (7 kap. 4 und 7 § BFL).","Räkenskapsinformation muss auf Schwedisch, Dänisch, Norwegisch oder Englisch geführt werden; andere Sprachen nur mit Genehmigung von Skatteverket.","Die Pflicht trifft bei Aktiebolag die Gesellschaft (Vorstand/Geschäftsführer persönlich verantwortlich) und gilt bei Einzelunternehmen auch nach Geschäftsaufgabe weiter."],"email_hinweis":"Schwedisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails, die Verträge, Bestellungen, Rechnungen oder sonst wirtschaftlich bedeutsame Vorgänge dokumentieren, sind räkenskapsinformation und 7 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres des Geschäftsjahresendes aufzubewahren.","speicherort_hinweis":"Räkenskapsinformation ist grundsätzlich in Schweden aufzubewahren (7 kap. 2 § BFL). Elektronische Unterlagen dürfen in einem anderen EU-Staat (oder einem Staat mit vergleichbarem Amtshilfeabkommen) gespeichert werden, wenn Ort und Änderungen bei Skatteverket gemeldet werden, sofortiger elektronischer Zugriff gewährt wird und ein Sofortausdruck in Schweden möglich ist (7 kap. 3 a § BFL). Papierbelege nur vorübergehend und aus besonderen Gründen im Ausland (7 kap. 3 § BFL).","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"Bokföringslag (1999:1078), 7 kap. (riksdagen.se)","url":"https://www.riksdagen.se/sv/dokument-och-lagar/dokument/svensk-forfattningssamling/bokforingslag-19991078_sfs-1999-1078/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Skatteverket: Bookkeeping (non-Swedish businesses with operations in Sweden)","url":"https://www.skatteverket.se/servicelankar/otherlanguages/englishengelska/businessesandemployers/nonswedishbusinesseswithoperationsinsweden/bookkeeping.4.676f4884175c97df4191768.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"verksamt.se: Now you won't have to save paper receipts (SFS 2024:342)","url":"https://verksamt.se/en/news/soon-you-wont-have-save-paper-receipts","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fortnox: Arkivering av bokföring – hur länge och i vilket format","url":"https://www.fortnox.se/fortnox-foretagsguide/driva-foretag/bokforing/arkivering-av-bokforing-hur-lange-och-i-vilket-format","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestext 7 kap. BFL auf riksdagen.se (Stand nach SFS 2024:342) sowie Seiten von Skatteverket und verksamt.se gelesen; Skatteförfarandelagen nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"SK","land_de":"Slowakei","land_en":"Slovakia","region":"EU","bip_rang_2026":62,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Korrespondenz, Verträge und E-Mails, die eine Buchung belegen oder einen Geschäftsvorfall dokumentieren, gehören zur Buchführungsdokumentation (účtovná dokumentácia) und sind 10 Jahre aufzubewahren; bei offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten bis zum Ende des Jahres nach Begleichung, bei Gewährleistung bis zum Ende der Gewährleistungs- bzw. Reklamationsfrist.","grundlage":"§ 35 Abs. 3 Buchst. b) und Abs. 4 Zákon č. 431/2002 Z. z. o účtovníctve"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Ausgestellte Rechnungen (Kopien) und empfangene Rechnungen 10 Jahre nach dem Jahr, auf das sie sich beziehen – sowohl nach dem Buchführungsgesetz (Buchungsbelege) als auch nach dem Umsatzsteuergesetz. Rechnungen über Investitionsgüter bis zum Ende des Vorsteuer-Berichtigungszeitraums (Immobilien 20 Jahre); vom Zoll bestätigte Ein-/Ausfuhrbelege ebenfalls 10 Jahre. Seit 1.1.2018 gelten 10 statt 5 Jahre (Übergang: alle Belege, deren Frist am 31.12.2017 noch lief).","grundlage":"§ 35 Abs. 3 Buchst. b) Zákon č. 431/2002 Z. z.; § 76 Abs. 1-3 Zákon č. 222/2004 Z. z. o DPH; § 54-54a Zákon o DPH"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Jahresabschluss, Jahresbericht und Prüferbericht, Buchungsbelege, Bücher, Verzeichnisse der Bücher und Kennzeichen, Kontenplan, Abschreibungsplan, Inventurunterlagen sowie die Unterlagen zur Form der Buchführung (Software, Datenträger) 10 Jahre nach dem Jahr, auf das sie sich beziehen.","grundlage":"§ 35 Abs. 3 Buchst. a)-c) Zákon č. 431/2002 Z. z. o účtovníctve"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":5,"text_de":"Das Recht zur Steuerfestsetzung verjährt 5 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Erklärung abzugeben war; durch Prüfungshandlungen verlängerbar auf höchstens 10 Jahre. Steuerrelevante Unterlagen sind mindestens bis zum Ablauf dieser Frist aufzubewahren.","grundlage":"§ 69 Zákon č. 563/2009 Z. z. (daňový poriadok); § 35 Abs. 3 Buchst. d) Zákon č. 431/2002 Z. z."},{"titel":"Investitionsgüter / Immobilien (Umsatzsteuer)","jahre":20,"text_de":"Rechnungen zu Investitionsgütern sind bis zum Ende des Zeitraums für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufzubewahren – bei Gebäuden, Bauwerken und Grundstücken 20 Jahre.","grundlage":"§ 76 Abs. 1 Buchst. c) i. V. m. § 54 Zákon č. 222/2004 Z. z. o DPH"},{"titel":"Lohn- und Personalunterlagen (Empfehlung)","jahre":50,"text_de":"Lohnlisten werden in der Praxis 50 Jahre, Personalakten 70 Jahre nach dem betreffenden Jahr aufbewahrt (Registraturpflicht nach dem Archivgesetz, Rentennachweise); keine ausdrückliche Frist im Buchführungsgesetz.","grundlage":"Zákon č. 395/2002 Z. z. o archívoch a registratúrach; Praxisempfehlung Podnikajte.sk/KROS"},{"titel":"Laufende Verfahren","jahre":null,"text_de":"Unterlagen für Verwaltungs-, Straf-, Zivil- oder andere nicht abgeschlossene Verfahren sind bis zum Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren, das auf den Abschluss des Verfahrens folgt.","grundlage":"§ 35 Abs. 4 Zákon č. 431/2002 Z. z."}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Die 10 Jahre laufen ab dem Ende des Jahres, auf das sich die Unterlagen beziehen ('10 rokov nasledujúcich po roku, ktorého sa týkajú'); beim Jahresabschluss ab dem Jahr, auf das er sich bezieht, beim Prüferbericht ab dem Jahr der Prüfung. Umsatzsteuerlich ebenfalls 10 Jahre nach dem Jahr, auf das sich die Rechnung bezieht."},"besonderheiten":["E-Rechnungspflicht (eFaktúra): Ab 1.1.2027 müssen slowakische Umsatzsteuerpflichtige (auch Einzelunternehmer) für inländische B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen (EN 16931, Peppol-Netzwerk über zertifizierte Anbieter) ausstellen, empfangen und die Daten an die Finanzverwaltung melden; Gesetz vom 9.12.2025 (Umsetzung ViDA), Leitfaden Informácia 1/DPH/2026/I vom 14.1.2026; freiwillige Phase ab Mai 2026. Grenzüberschreitende EU-Umsätze ab 1.7.2030; Umsatzsteuer-Kontrollauszug (kontrolný výkaz) und ZM entfallen dann.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Seit 1.1.2022 dürfen Papierbelege durch einfaches Scannen in elektronische Form überführt werden (keine 'garantierte Konversion' mehr nötig), wenn Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit gesichert sind; elektronisch empfangene Belege sind elektronisch aufzubewahren. Datenträger und Software sind so zu schützen, dass die Beweiskraft während der gesamten Frist erhalten bleibt (§ 31-33 Zákon o účtovníctve).","Die Fristen des Buchführungsgesetzes sind Mindestfristen; längere Fristen anderer Gesetze (Umsatzsteuer, Archivgesetz, Rentenrecht) gehen vor.","Verlängerung: Steuerrelevante Belege bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist (bis zu 10 Jahre); bei Verfahren bis zum Ende des Folgejahres nach Abschluss; Gewährleistungs- und Reklamationsunterlagen während der Gewährleistungsfrist; offene Posten bis zum Ende des Jahres nach Begleichung.","Jede Buchführungseinheit muss einen Registraturplan (registratúrny plán) nach dem Archivgesetz führen; Unterlagen mit dauerhaftem Wert dürfen nur nach Genehmigung des Staatsarchivs vernichtet werden.","Bei Auflösung oder Tod geht die Aufbewahrungspflicht auf den Rechtsnachfolger bzw. die Erben über; die Aufbewahrung ist vor Beendigung sicherzustellen."],"email_hinweis":"Slowakisches Recht kennt keinen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungsbelege sind oder Verträge und Geschäftsvorfälle dokumentieren – 10 Jahre nach dem betreffenden Jahr; per E-Mail empfangene Rechnungen (PDF) sind als Belege elektronisch zu archivieren, ab 2027 ersetzt die strukturierte E-Rechnung über eFaktúra die PDF-Rechnung im inländischen B2B-Verkehr.","speicherort_hinweis":"Kein bestimmter Aufbewahrungsort vorgeschrieben: Papier, elektronische Form oder Kombination; Cloud, externe Datenträger oder Archivdienstleister sind zulässig, wenn die Unterlagen gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unbefugten Zugriff geschützt sind und die Finanzverwaltung bei Prüfungen Zugriff, Download und Nutzung der elektronisch gespeicherten Rechnungen erhält (§ 76 Abs. 4-5 Zákon o DPH).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Finančná správa SR: Uchovávanie a ochrana účtovnej dokumentácie (FAQ zu § 35 Zákon o účtovníctve)","url":"https://podpora.financnasprava.sk/980677-Uchov%C3%A1vanie-a-ochrana-%C3%BA%C4%8Dtovnej-dokument%C3%A1cie","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Finančná správa SR: Uchovávanie faktúr (§ 76 Zákon o DPH)","url":"https://podpora.financnasprava.sk/804707-Uchov%C3%A1vanie-fakt%C3%BAr","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Podnikajte.sk / KROS: Uchovávanie a ochrana (archivácia) účtovných dokladov od 1.1.2022 (Stand 26.1.2026)","url":"https://www.podnikajte.sk/uctovne-doklady/uchovavanie-ochrana-archivacia-uctovnych-dokladov-2022","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Podnikajte.sk: Archivácia účtovných dokladov sa od roku 2018 predlžuje na 10 rokov","url":"https://www.podnikajte.sk/uctovne-doklady/archivacia-uctovnych-dokladov-2018","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG TaxNewsFlash: Slovakia – VAT e-invoicing implementation 2027 (11.5.2026)","url":"https://kpmg.com/us/en/taxnewsflash/news/2026/05/slovakia-vat-e-invoicing-implementation-2027.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Forvis Mazars Slovakia: Mandatory e-invoicing in Slovakia from 1 January 2027 – Q&A","url":"https://www.forvismazars.com/sk/en/insights/blog/e-invoicing-2027-questions-and-answers","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Zwei FAQ-Seiten der slowakischen Finanzverwaltung (Buchführungsdokumentation nach § 35 Zákon o účtovníctve, Rechnungen nach § 76 Zákon o DPH) gelesen und durch Podnikajte.sk/KROS (Stand Januar 2026) bestätigt; Gesetzestexte selbst nicht direkt abgerufen. Festsetzungsfrist (§ 69 daňový poriadok) und 20-Jahres-Berichtigungszeitraum aus Fachwissen; E-Rechnungs-Termine über KPMG.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"SI","land_de":"Slowenien","land_en":"Slovenia","region":"EU","bip_rang_2026":null,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Buchungsbelege (knjigovodske listine) dürfen nach dem Gesellschaftsgesetz nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, den das Unternehmen nach den Rechnungslegungsstandards in einer internen Regelung festlegt; steuerlich müssen alle Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (auch Verträge und Korrespondenz), bis zum Ablauf der absoluten Verjährung der Steuer aufbewahrt werden – 10 Jahre ab Fälligkeit. Geschäftliche E-Mails, die Geschäftsvorfälle belegen, fallen darunter.","grundlage":"Art. 54 Abs. 6 Zakon o gospodarskih družbah (ZGD-1); Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 126 Zakon o davčnem postopku (ZDavP-2); Slovenski računovodski standardi (SRS 21/22, PSR)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Kopien ausgestellter und alle empfangenen Rechnungen 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, auf das sie sich beziehen; Rechnungen über Immobilien 20 Jahre. Steuerlich zusätzlich bis zum Ablauf der absoluten Verjährung (10 Jahre ab Fälligkeit der Steuer, bei der Körperschaftsteuer also etwa 10 Jahre und 4 Monate nach Geschäftsjahresende).","grundlage":"Art. 86 Abs. 5 und 6 Zakon o davku na dodano vrednost (ZDDV-1); Art. 32 ZDavP-2"},"buecher":{"jahre":null,"text_de":"Geschäftsbücher (Hauptbuch, Journal), Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Jahres- und Geschäftsberichte sind dauerhaft (trajno) aufzubewahren – keine Jahreszahl. Nach Konkurs oder Liquidation: Hauptbuch, Nebenbücher und Journal noch 5 Jahre nach Abschluss des Verfahrens, Jahresberichte dauerhaft.","grundlage":"Art. 54 Abs. 6 ZGD-1; SRS 37 (Konkurs/Liquidation)"},"sonstige":[{"titel":"Rechnungen und Unterlagen zu Immobilien","jahre":20,"text_de":"Rechnungen im Zusammenhang mit Immobilien 20 Jahre nach Ablauf des Jahres, auf das sie sich beziehen (wegen der 20-jährigen Vorsteuerberichtigung).","grundlage":"Art. 86 Abs. 6 ZDDV-1"},{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":10,"text_de":"Das Recht auf Steuerfestsetzung verjährt relativ nach 5 Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Steuer festzusetzen war; absolute Verjährung 10 Jahre ab erstmaliger Fälligkeit. Unterlagen sind bis zum Ablauf der absoluten Verjährung aufzubewahren.","grundlage":"Art. 125-126 ZDavP-2; Art. 32 Abs. 1 ZDavP-2"},{"titel":"Lohnunterlagen","jahre":null,"text_de":"Endgültige Lohnabrechnungen und Lohnlisten sowie Unterlagen des Arbeitnehmerregisters sind dauerhaft aufzubewahren (Unterlagen von bleibendem Wert); Nebenberechnungen 2 Jahre.","grundlage":"Art. 14 Zakon o evidencah na področju dela in socialne varnosti (ZEPDSV); SRS"},{"titel":"Verrechnungspreis- und Umwandlungsunterlagen","jahre":10,"text_de":"Verrechnungspreisdokumentation 10 Jahre nach Abschluss des Jahres; Unterlagen zur Vermögensübertragung bei Umwandlungen 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Transaktion.","grundlage":"Art. 382 Abs. 6 und Art. 380 Abs. 8 ZDavP-2"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Umsatzsteuerlich beginnen die 10 bzw. 20 Jahre nach Ablauf des Jahres, auf das sich die Rechnung bezieht. Steuerverfahrensrechtlich läuft die Pflicht bis zum Ablauf der absoluten Verjährung, die 10 Jahre ab erstmaliger Fälligkeit der jeweiligen Steuer beträgt. Nach den Rechnungslegungsstandards beginnt die Aufbewahrung nach Feststellung bzw. Prüfung des Jahresabschlusses."},"besonderheiten":["E-Rechnung: Gesetz über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente (verabschiedet 23.10.2025): ab 1.1.2028 Pflicht zur strukturierten E-Rechnung (e-SLOG, EN 16931 oder vereinbarte Syntax) für alle inländischen B2B-Umsätze zwischen im Unternehmensregister eingetragenen Einheiten; B2C nicht betroffen; keine Echtzeit-Meldung an die FURS (CTC aus dem Entwurf gestrichen). B2G-E-Rechnung über UJP besteht seit 2015.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Rechnungen sind in der Originalform (Papier oder elektronisch) aufzubewahren; Umwandlung auf Mikrofilm oder in elektronische Form erlaubt, wenn Änderung oder Löschung ausgeschlossen ist. Bei elektronischer Aufbewahrung sind auch die Daten zu Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit elektronisch zu speichern; die Finanzverwaltung muss Online-Zugriff erhalten (Art. 86 Abs. 3-4 ZDDV-1; Art. 32 ZDavP-2).","Papierbelege dürfen nach Prüfung des Jahresabschlusses vernichtet werden, wenn die Daten vorschriftsgemäß auf elektronische Medien übertragen wurden; nach dem Archivgesetz ZVDAGA müssen interne Regeln zur elektronischen Aufbewahrung vom Staatsarchiv bestätigt werden, damit E-Archive volle Beweiskraft haben.","Für Unternehmen gilt das ZGD-1 mit den Rechnungslegungsstandards; das Rechnungslegungsgesetz (Zakon o računovodstvu) mit seinen festen Fristen (z. B. Belege 5 Jahre, Hauptbuch 10 Jahre) gilt nur für Haushaltsnutzer und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wird aber in der Praxis oft als Orientierung genutzt.","Beim Erlöschen des Unternehmens muss der Rechtsnachfolger der Finanzverwaltung mitteilen, wo und von wem die Unterlagen aufbewahrt werden (Art. 32 ZDavP-2).","Unterlagen sind in slowenischer Sprache zu führen; bei fremdsprachigen Unterlagen kann die Finanzverwaltung beglaubigte Übersetzungen auf Kosten des Steuerpflichtigen verlangen."],"email_hinweis":"Slowenisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungen belegen oder für die Besteuerung von Bedeutung sind – im Ergebnis bis zum Ablauf der absoluten Verjährung (rund 10 Jahre); per E-Mail empfangene Rechnungen 10 Jahre (Immobilien 20 Jahre) in der Originalform mit Echtheitsnachweisen.","speicherort_hinweis":"Aufbewahrung im Ausland ist zulässig, muss der Finanzverwaltung aber vorher (Rechnungen, Art. 86 Abs. 2 ZDDV-1) bzw. innerhalb von 10 Tagen (sonstige Unterlagen, Art. 32 Abs. 3 ZDavP-2) mitgeteilt werden; auf Verlangen sind die Unterlagen in Slowenien vorzulegen. Bei elektronischer Aufbewahrung mit Online-Zugriff muss die Finanzverwaltung Zugriff, Übertragung und Nutzung der Daten erhalten.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"SPOT (amtliches Unternehmensportal): Vodenje poslovnih knjig","url":"https://spot.gov.si/sl/teme/vodenje-poslovnih-knjig","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"86. člen ZDDV-1 (racunovodstvo.net, Gesetzestext)","url":"https://www.racunovodstvo.net/zakonodaja/zddv/86-clen","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"54. člen ZGD-1 (racunovodstvo.net, Gesetzestext)","url":"https://www.racunovodstvo.net/zakonodaja/zgd/54-clen","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"32. člen ZDavP-2 (racunovodstvo.net, Gesetzestext)","url":"https://www.racunovodstvo.net/zakonodaja/zdavp/32-clen","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Unija: Hramba poslovnih knjig in listin","url":"https://unija.com/sl/hramba-poslovnih-knjig-in-listin/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"racunovodstvo.net: Roki za hrambo poslovne dokumentacije (Tabelle)","url":"https://www.racunovodstvo.net/tabelice/136/roki-za-hrambo-poslovne-dokumentacije-in-ostala-pravila-povezana-s-poslovno-dokumentacijo","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Comarch: Slovenia is introducing mandatory B2B e-invoicing from 2028","url":"https://www.comarch.com/trade-and-services/data-management/legal-regulation-changes/slovenia-is-introducing-mandatory-b2b-e-invoicing-from-2028/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 86 ZDDV-1, Art. 54 ZGD-1 und Art. 32 ZDavP-2 im Gesetzestext (racunovodstvo.net) gelesen, SPOT-Portal als Behördenquelle; SRS-Regeln und Verjährungsartikel (Art. 125-126 ZDavP-2) nur über Kanzleiquellen. Die B2B-E-Rechnungspflicht 2028 stammt aus einer Anbieterübersicht, der Gesetzestext wurde nicht gelesen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"ES","land_de":"Spanien","land_en":"Spain","region":"EU","bip_rang_2026":14,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Geschäftskorrespondenz, Unterlagen und Belege des Unternehmens (ausdrücklich 'correspondencia') 6 Jahre ab der letzten Eintragung in den Büchern.","grundlage":"Art. 30 Abs. 1 Código de Comercio"},"rechnungen":{"jahre":6,"text_de":"Rechnungen und Belege handelsrechtlich 6 Jahre; steuerrechtlich mindestens während der Verjährungsfrist von 4 Jahren, bei Anlagegütern, Verlustvorträgen oder Steuergutschriften länger (bis 10 Jahre).","grundlage":"Art. 30 Código de Comercio; Art. 29 Abs. 2 e), 66, 66 bis und 70 Abs. 3 Ley 58/2003 (LGT); Art. 165 Ley 37/1992 (IVA); Art. 19-20 RD 1619/2012 (Reglamento de facturación)"},"buecher":{"jahre":6,"text_de":"Pflichtbücher (Inventar- und Jahresabschlussbuch, Journal, Protokollbuch), Jahresabschlüsse und Prüfberichte 6 Jahre ab der letzten Eintragung.","grundlage":"Art. 25-30 Código de Comercio"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":4,"text_de":"Das Recht der Finanzverwaltung zur Festsetzung verjährt nach 4 Jahren ab dem Tag nach Ablauf der freiwilligen Abgabefrist; Prüfungen, berichtigte Erklärungen oder Rechtsmittel setzen die Frist neu in Gang.","grundlage":"Art. 66-68 LGT"},{"titel":"Verlustvorträge und Steuergutschriften","jahre":10,"text_de":"Das Recht zur Prüfung verrechneter oder noch zu verrechnender Verluste und Steuergutschriften verjährt erst nach 10 Jahren; die Belege sind entsprechend länger aufzubewahren.","grundlage":"Art. 66 bis Abs. 2 und Art. 70 Abs. 3 LGT"},{"titel":"Anlagegüter","jahre":null,"text_de":"Belege zu abgeschriebenen Anlagegütern während der gesamten Abschreibungsdauer plus 4 Jahre nach der letzten Abschreibung; USt-Berichtigung bei Investitionsgütern 5 Jahre, bei Immobilien 10 Jahre.","grundlage":"Art. 70 Abs. 3 LGT; Art. 107 Ley 37/1992 (IVA)"},{"titel":"Schwere Steuerstraftaten","jahre":10,"text_de":"Bei Steuerhinterziehung über 600.000 Euro oder in krimineller Organisation beträgt die strafrechtliche Verjährung 10 Jahre; Berater empfehlen daher 10 Jahre Aufbewahrung.","grundlage":"Art. 305 bis und Art. 131 Código Penal"},{"titel":"Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen","jahre":4,"text_de":"Unterlagen zu Beschäftigung und Sozialversicherung mindestens 4 Jahre (Verjährung der Beitragsforderungen).","grundlage":"Art. 21 Abs. 1 Ley sobre Infracciones y Sanciones en el Orden Social (RDL 5/2000)"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Handelsrechtlich beginnen die 6 Jahre mit der letzten Eintragung in den Büchern (nicht mit dem Jahresende). Steuerlich läuft die 4-jährige Verjährung ab dem Tag nach Ablauf der Abgabefrist der jeweiligen Steuererklärung."},"besonderheiten":["Verifactu (RD 1007/2023): zertifizierte Rechnungssoftware mit QR-Code und manipulationssicheren Rechnungsregistern wird Pflicht – nach zweimaliger Verschiebung (RD 254/2025, RDL 15/2025) ab 1.1.2027 für Körperschaftsteuerpflichtige und ab 1.7.2027 für Selbstständige und übrige Steuerpflichtige.","B2B-E-Rechnung: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen ist in der Ley 18/2022 ('Crea y Crece') beschlossen; Starttermin und Durchführungsverordnung waren bei der Prüfung noch nicht abschließend ermittelt.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Rechnungen müssen im Originalformat mit Signatur- oder Echtheitsnachweisen lesbar bleiben; die Finanzverwaltung muss ohne Verzögerung Zugriff haben. Aufbewahrung durch Dritte (Steuerberater, Dienstleister) erlaubt, Verantwortung bleibt beim Unternehmer.","Die Pflicht endet nicht mit Geschäftsaufgabe: Bei Tod gehen sie auf die Erben über, bei aufgelösten Gesellschaften auf die Liquidatoren (Art. 30 Abs. 2 Código de Comercio).","Die 6-Jahres-Frist des Handelsrechts ist länger als die steuerliche Verjährung; praktisch gilt die längere Frist, bei Verlustverrechnung bis zu 10 Jahre."],"email_hinweis":"Art. 30 Código de Comercio nennt ausdrücklich die Korrespondenz des Unternehmens; geschäftliche E-Mails, die Aufträge, Verträge oder Rechnungen betreffen, sind daher 6 Jahre ab der letzten Buchung aufzubewahren.","speicherort_hinweis":"Innerhalb Spaniens ist der Aufbewahrungsort frei. Außerhalb Spaniens ist die Pflicht nur erfüllt, wenn die Finanzverwaltung vollständigen Online-Zugriff, Fernabruf und Nutzung der Daten hat; die AEAT ist vorab zu informieren (Art. 20 RD 1619/2012; AEAT-Handbuch IVA).","empfehlung_jahre":6,"quellen":[{"titel":"Código de Comercio, Art. 30 (BOE, konsolidierte Fassung)","url":"https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1885-6627","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"AEAT: Manual práctico IVA 2026 – Obligación de conservar facturas","url":"https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/manuales-videos-folletos/manuales-practicos/manual-iva-2026/capitulo-10-obligac-formales-suj-registro/obligaciones-materia-facturacion/obligacion-conservar-facturas.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Economist & Jurist: Cuánto tiempo hay que conservar la documentación contable y fiscal","url":"https://www.economistjurist.es/?p=33720","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Legal Today: Nueva prórroga Verifactu – no será obligatorio hasta 2027","url":"https://www.legaltoday.com/actualidad-juridica/noticias-de-derecho/nueva-prorroga-verifactu-no-sera-obligatorio-hasta-2027-para-sociedades-y-otros-contribuyentes-2025-12-04/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 30 Código de Comercio im BOE und das AEAT-Handbuch zur Rechnungsaufbewahrung gelesen; Verjährungsregeln der LGT und Verifactu-Termine über Kanzleiquellen bestätigt.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"CZ","land_de":"Tschechien","land_en":"Czech Republic","region":"EU","bip_rang_2026":43,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Korrespondenz, Verträge und E-Mails, die eine Buchung belegen oder die Buchführung nachweisen, gelten als Buchführungsaufzeichnungen (účetní záznamy) und sind 5 Jahre aufzubewahren; betreffen sie eine noch offene Forderung oder Verpflichtung, bis zum Ende des ersten Geschäftsjahres nach deren Begleichung. Für Umsatzsteuerpflichtige gilt praktisch die 10-Jahres-Frist der Steuerbelege.","grundlage":"§ 31 Abs. 2 Buchst. b) und c), § 32 Abs. 3 Zákon č. 563/1991 Sb. o účetnictví; § 35 Abs. 2 Zákon č. 235/2004 Sb. o DPH"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Umsatzsteuerliche Steuerbelege (daňové doklady, d. h. Rechnungen) 10 Jahre ab Ende des Besteuerungszeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde. Buchungsbelege, die keine Steuerbelege sind (z. B. Kassenbelege, Kontoauszüge, interne Belege), nach dem Buchführungsgesetz 5 Jahre.","grundlage":"§ 35 Abs. 2 Zákon č. 235/2004 Sb. o DPH; § 31 Abs. 2 Buchst. b) Zákon č. 563/1991 Sb."},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Jahresabschluss und Jahresbericht 10 Jahre; Geschäftsbücher, Abschreibungspläne, Inventurlisten, Kontenplan und Übersichten sowie Aufzeichnungen, mit denen die Buchführung nachgewiesen wird, 5 Jahre – jeweils ab Ende des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen.","grundlage":"§ 31 Abs. 2 Buchst. a)-c) Zákon č. 563/1991 Sb. o účetnictví"},"sonstige":[{"titel":"Lohnlisten (mzdové listy)","jahre":30,"text_de":"Lohnlisten und Aufzeichnungen für die Rentenversicherung 30 Kalenderjahre nach dem Jahr, auf das sie sich beziehen (10 Jahre bei Altersrentnern; einzelne Quellen nennen bis 45 Jahre); Zweitschriften der Versicherungsnachweise (evidenční listy) 3 Jahre.","grundlage":"§ 35a Abs. 4 Zákon č. 582/1991 Sb. o organizaci a provádění sociálního zabezpečení"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":3,"text_de":"Die Frist zur Steuerfestsetzung beträgt 3 Jahre ab Ablauf der Abgabefrist; sie verlängert sich u. a. durch Steuerprüfungen, Nachmeldungen oder Verlustvorträge, maximal auf 10 Jahre. Unterlagen sind so lange aufzubewahren, wie sie für ein Steuerverfahren benötigt werden.","grundlage":"§ 148 Zákon č. 280/2009 Sb. (daňový řád); § 32 Abs. 1 Zákon č. 563/1991 Sb."},{"titel":"Gewährleistung und offene Posten","jahre":null,"text_de":"Dauert eine Garantie- oder Reklamationsfrist länger als die Aufbewahrungsfrist, verlängert sich diese entsprechend; Belege zu offenen Forderungen oder Verbindlichkeiten bis zum Ende des ersten Geschäftsjahres nach Begleichung.","grundlage":"§ 32 Abs. 3 Zákon č. 563/1991 Sb."},{"titel":"Archivwürdige Unterlagen (Archivgesetz)","jahre":null,"text_de":"Gründungsurkunden, Satzungen, Protokolle der Organe, Jahresabschlüsse und Jahresberichte unterliegen dem Archivgesetz; sie dürfen nur nach Auswahlverfahren mit Zustimmung des zuständigen Staatsarchivs vernichtet werden.","grundlage":"§ 3 Abs. 2 und Anlage 1 Zákon č. 499/2004 Sb. o archivnictví a spisové službě"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Buchführungsrechtlich beginnen die Fristen mit dem Ende des Geschäftsjahres (účetní období), auf das sich die Unterlage bezieht ('počínajících koncem účetního období, kterého se týkají'). Umsatzsteuerlich laufen die 10 Jahre ab Ende des Besteuerungszeitraums (Monat/Quartal), in dem die Leistung erbracht wurde."},"besonderheiten":["Keine nationale B2B- oder B2G-E-Rechnungspflicht (Stand 2026); elektronische Rechnungen sind mit Zustimmung des Empfängers zulässig (§ 26 Zákon o DPH). EU-weite Pflicht für grenzüberschreitende B2B-Umsätze mit ViDA ab 1.7.2030.","Steuerbelege dürfen elektronisch aufbewahrt werden; Papierbelege dürfen in elektronische Form umgewandelt werden, wenn Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit gewährleistet sind (§ 34, § 35a Zákon o DPH), z. B. durch qualifizierte elektronische Signatur, Siegel oder Zeitstempel. Bei elektronischer Aufbewahrung müssen auch die Daten, die Echtheit und Unversehrtheit belegen, aufbewahrt werden.","Steuerbelege sind grundsätzlich im Inland aufzubewahren; Aufbewahrung im Ausland ist nur bei ständigem Fernzugriff zulässig und dem Finanzamt vorab mitzuteilen (§ 35 Abs. 3-4 Zákon o DPH). Fremdsprachige Belege sind auf Verlangen zu übersetzen.","Verlängerung: Werden Buchführungsunterlagen für andere Zwecke benötigt (Steuer-, Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren, Sozial- und Krankenversicherung, Archivauswahl), sind sie auch nach Fristablauf so lange aufzubewahren, wie diese Zwecke es erfordern (§ 32 Abs. 1).","Neues Buchführungsgesetz: Der Regierungsentwurf wurde im Juli 2025 vorgelegt; Inkrafttreten frühestens 1.1.2027. Bis dahin gilt das Gesetz 563/1991 Sb. (geprüfte Fassung ab 1.1.2026).","Bei Beendigung der Buchführungspflicht (Liquidation, Erbfall) gehen die Aufbewahrungspflichten auf den Rechtsnachfolger über bzw. muss die Aufbewahrung gesichert und dem Staatsarchiv nachgewiesen werden (§ 31 Abs. 3-4)."],"email_hinweis":"Tschechisches Recht kennt keinen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungsbelege sind, Geschäftsvorfälle dokumentieren oder die Buchführung nachweisen (5 Jahre, bei offenen Posten länger); per E-Mail empfangene oder versandte Rechnungen sind als Steuerbelege 10 Jahre im Originalformat mit Echtheitsnachweis zu archivieren.","speicherort_hinweis":"Umsatzsteuerliche Steuerbelege von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Tschechien sind im Inland aufzubewahren; elektronische Aufbewahrung im Ausland (z. B. EU-Cloud) ist zulässig, wenn ständiger Fernzugriff besteht, und ist dem Finanzamt vorab anzuzeigen (§ 35 Abs. 3-4 Zákon o DPH). Für sonstige Buchführungsunterlagen schreibt das Buchführungsgesetz keinen Ort vor.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Zákon č. 563/1991 Sb. o účetnictví, část šestá §§ 31-32 Úschova účetních záznamů (Fassung ab 1.1.2026, BusinessCenter/Podnikatel.cz)","url":"https://businesscenter.podnikatel.cz/pravo/zakony/ucto/f1397060/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Zákon č. 235/2004 Sb. o DPH, § 35 Obecné ustanovení o uchovávání daňových dokladů (Kurzy.cz)","url":"https://www.kurzy.cz/zakony/235-2004-zakon-o-dani-z-pridane-hodnoty-dph/paragraf-35/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"ARROWS advokátní kancelář: Archivace daňových dokladů – lhůty, zákony, pokuty (Stand 14.9.2026)","url":"https://arws.cz/novinky-v-arrows/archivace-danovych-dokladu","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Portál POHODA: Jak dlouho musíte archivovat firemní dokumenty? (2012)","url":"https://portal.pohoda.cz/dane-ucetnictvi-mzdy/ucetnictvi/jak-dlouho-musite-archivovat-firemni-dokumenty/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"DAUČ / Ministerstvo financí: Kdy nastane účinnost nového zákona o účetnictví? (15.8.2025)","url":"https://www.dauc.cz/aktuality/1567/kdy-nastane-ucinnost-noveho-zakona-o-ucetnictvi","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte §§ 31-32 Zákon o účetnictví (Fassung ab 1.1.2026) und § 35 Zákon o DPH über Rechtsportale gelesen; Kanzlei- und Fachportale stimmen überein. Lohnlisten-Frist (30 bzw. 45 Jahre) in den Quellen uneinheitlich, Gesetzestext § 35a Zák. 582/1991 nicht direkt geprüft; § 148 daňový řád aus Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"HU","land_de":"Ungarn","land_en":"Hungary","region":"EU","bip_rang_2026":55,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":8,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Alle Buchungsbelege, die die Buchführung unmittelbar oder mittelbar stützen – dazu zählen Verträge, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und geschäftliche E-Mails, die einen Geschäftsvorfall dokumentieren – mindestens 8 Jahre in lesbarer, über die Buchungsverweise auffindbarer Form.","grundlage":"§ 169 Abs. 2 Gesetz C/2000 über die Rechnungslegung (Számviteli törvény, Sztv.); § 78 Gesetz CL/2017 über die Besteuerungsordnung (Art.)"},"rechnungen":{"jahre":8,"text_de":"Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege, Kontoauszüge und sonstige Buchungsbelege mindestens 8 Jahre; umsatzsteuerlich mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung (5 Jahre ab Ende des Jahres der Erklärungsfrist) – es gilt die längere Frist, also 8 Jahre.","grundlage":"§ 169 Abs. 2 Sztv.; § 179 Gesetz CXXVII/2007 über die Umsatzsteuer (Áfa tv.); § 78 und § 202 Art."},"buecher":{"jahre":8,"text_de":"Jahresabschluss, Lagebericht, Inventar, Bewertungen, Hauptbuchauszug, Journal-Hauptbuch und sonstige Bücher mindestens 8 Jahre in lesbarer Form.","grundlage":"§ 169 Abs. 1 Sztv."},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsverjährung","jahre":5,"text_de":"Das Recht zur Steuerfestsetzung verjährt am letzten Tag des fünften Jahres nach dem Kalenderjahr, in dem die Erklärung abzugeben bzw. die Steuer zu zahlen war; Prüfungen und Verfahren hemmen bzw. verlängern die Frist, eine Selbstberichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen unterbricht sie. Steuerunterlagen sind bis dahin aufzubewahren.","grundlage":"§ 78 Abs. 3 und § 202 Abs. 1 Gesetz CL/2017 (Art.)"},{"titel":"Lohn- und Beschäftigungsunterlagen (Rente)","jahre":null,"text_de":"Unterlagen, die für die Rentenberechnung von Bedeutung sind (Lohnkonten, Beschäftigungsnachweise), bis zum Ende des fünften Jahres nach Erreichen des Rentenalters der versicherten Person – praktisch Jahrzehnte.","grundlage":"§ 99/A Gesetz LXXXI/1997 über die Sozialversicherungsrente (Tny.)"},{"titel":"Digital archivierte Dokumente","jahre":8,"text_de":"Elektronisch ausgestellte Belege und E-Rechnungen sind ausschließlich elektronisch zu archivieren; Schutz gegen Löschung, Veränderung, Beschädigung und unbefugten Zugriff bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht, mindestens eine Sicherungskopie auf getrenntem Datenträger.","grundlage":"Verordnung 1/2018 (VI. 29.) ITM über die digitale Archivierung; § 169 Abs. 5-6 Sztv."}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Das Rechnungslegungsgesetz nennt keinen ausdrücklichen Beginn; nach gängiger Auslegung (Accace) laufen die 8 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, in dem der Jahresabschluss verabschiedet wurde (Beispiel: Abschluss 2023, verabschiedet 2024 – aufbewahren bis 31.12.2032). Steuerlich ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Erklärung abzugeben war (5 Jahre). Es gilt immer die längere Frist."},"besonderheiten":["NAV Online Számla: Seit 2020/2021 sind die Daten aller inländischen Rechnungen in Echtzeit an die Steuerbehörde NAV zu melden; die Rechnungsdaten liegen damit auch bei der NAV, ersetzen aber nicht die eigene Archivierung. Eine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht besteht nicht; seit 1.7.2025 müssen Strom- und Gasversorger an Nicht-Privatkunden ausschließlich E-Rechnungen stellen, die Empfänger müssen diese elektronisch archivieren. EU-weite Pflicht für grenzüberschreitende Umsätze mit ViDA ab 1.7.2030.","Elektronische Aufbewahrung: Elektronische Dokumente dürfen nur elektronisch archiviert werden (Verordnung 1/2018 ITM); Ausdrucken, Aufbewahrung im E-Mail-Postfach oder einfaches Herunterladen genügen nicht. Papierbelege dürfen als elektronische Kopie archiviert werden, wenn alle Daten unverzüglich abrufbar, dauerhaft lesbar und nachträglich unveränderbar sind (§ 169 Abs. 6 Sztv.; Regierungsverordnung 451/2016 zur beglaubigten Kopie mit Signatur/Zeitstempel).","Aufbewahrungsort: Der Steuerpflichtige muss der NAV den Ort der Aufbewahrung melden, wenn er vom Sitz abweicht; Unterlagen dürfen zur Bearbeitung an andere Orte gebracht werden, sind auf Verlangen aber innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen. Auslagerung an Dienstleister ist zulässig, die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.","Verlängerung: Steuerprüfungen und Verfahren verlängern die Verjährung; bei unterschiedlichen Fristen für dasselbe Dokument gilt die längere. Die Pflicht besteht auch nach Liquidation fort (der Liquidator muss die Aufbewahrung sicherstellen).","E-Kassen und E-Quittungen (e-nyugta) werden seit 2025 schrittweise eingeführt; Belegdaten laufen über die NAV-Plattform.","Für Rentenzwecke relevante Lohn- und Beschäftigungsunterlagen sind bis 5 Jahre nach Erreichen des Rentenalters der Beschäftigten aufzubewahren – deutlich länger als die 8 Jahre der Buchführung."],"email_hinweis":"Ungarisches Recht kennt keinen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungsbelege sind oder Verträge und Geschäftsvorfälle dokumentieren (8 Jahre). Per E-Mail empfangene E-Rechnungen (PDF mit Signatur oder XML) müssen elektronisch im Originalformat archiviert werden – die Aufbewahrung im Postfach allein gilt nicht als ordnungsgemäß.","speicherort_hinweis":"Keine ausdrückliche Inlandspflicht ermittelt; der Aufbewahrungsort ist der NAV zu melden, wenn er vom Sitz abweicht, und die Unterlagen müssen auf Verlangen innerhalb von 3 Werktagen vorgelegt werden können (§ 78 Art.). Cloud- oder Dienstleister-Archivierung ist zulässig, wenn die Anforderungen der Verordnung 1/2018 ITM erfüllt sind.","empfehlung_jahre":8,"quellen":[{"titel":"Accace: Record archiving in Hungary (Stand 11.3.2025)","url":"https://www.accace.com/record-archiving-in-hungary/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"WTS Klient: Document archiving in Hungary (23.6.2020)","url":"https://wtsklient.hu/en/2020/06/23/document-archiving/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Rydoo Compliance: Paperless Hungary – § 169 Sztv., Verordnung 451/2016 (Stand 1.6.2026)","url":"https://rydoo.com/compliance/hungary/paperless-hungary","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"NAV: Fragen und Antworten der Nationalen Steuerkonsultation 2023 (Online Számla, E-Rechnung)","url":"https://nav.gov.hu/print/adokonzultacio/a-2023-as-nemzeti-adokonzultacion-erkezett-kerdesek-es-a-nav-valaszai","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Economx: Elektronikus számlázás – archiválási kötelezettség az energiaszektorban (17.6.2025)","url":"https://www.economx.hu/befektetes/2025/06/17/elektronikus-szamlazas-vallalkozasok-archivalas-811123/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte (Sztv. § 169, Art. § 78) waren nicht direkt abrufbar (jogtar.hu gesperrt, adozona.hu nicht erreichbar); Angaben aus Accace, WTS Klient und Rydoo stimmen überein (8 Jahre, Verjährung 5 Jahre, Verordnung 1/2018 ITM). Fristbeginn nach Auslegung einer Kanzlei. NAV-Seite nur zu Online Számla/E-Rechnung.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"CY","land_de":"Zypern","land_en":"Cyprus","region":"EU","bip_rang_2026":null,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Alle Bücher, Aufzeichnungen und Belege, auf deren Grundlage Jahresabschluss und Steuererklärung erstellt werden (einschließlich Verträge und Korrespondenz zu Einnahmen und Ausgaben), sind mindestens 6 Jahre ab Ende des Steuerjahres bzw. Kalenderjahres aufzubewahren; Dauerverträge (Darlehen, Miete) praktisch bis 6 Jahre nach dem letzten damit belegten Geschäftsvorfall.","grundlage":"Section 30 Assessment and Collection of Taxes Law (N. 4/1978, i. d. F. 2020); Section 141 Companies Law Cap. 113"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Rechnungen und Belege für Körperschaft-/Einkommensteuer und nach Gesellschaftsrecht 6 Jahre; umsatzsteuerlich sind Aufzeichnungen, Ein- und Ausgangsrechnungen und Belege 7 Jahre aufzubewahren (das USt-Gesetz ahndet das Nichtaufbewahren über 7 Jahre; der Commissioner kann im Einzelfall kürzere Fristen zulassen). Einige Beraterübersichten nennen für USt-Unterlagen nur 6 Jahre – zur Sicherheit 7 Jahre.","grundlage":"VAT Law N. 95(I)/2000, Tenth Schedule para. 5 und Section 45(6); VAT (General) Regulations 2001, Reg. 22; Section 30 Assessment and Collection of Taxes Law; Section 141 Companies Law Cap. 113"},"buecher":{"jahre":6,"text_de":"Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft (Journale, Hauptbuch, Jahresabschlüsse und zugehörige Unterlagen) mindestens 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen; steuerlich 6 Jahre ab Ende des Veranlagungsjahres.","grundlage":"Section 141(3) Companies Law Cap. 113; Section 30 Assessment and Collection of Taxes Law"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":6,"text_de":"Die Steuerverwaltung kann innerhalb von 6 Jahren ab Abgabe der (berichtigten) Steuererklärung bzw. ab Ende des Steuerjahres Veranlagungen erlassen; bei Betrug oder vorsätzlichem Versäumnis 12 Jahre. Bei Verlustjahren ist die Prüfung zeitlich nicht beschränkt, Änderungen dürfen dann aber nur den Verlust mindern.","grundlage":"Section 5 und 23 Assessment and Collection of Taxes Law; PwC Tax Summaries"},{"titel":"Forderungsausfall (USt)","jahre":4,"text_de":"Unterlagen zu einer beantragten Umsatzsteuerentlastung wegen uneinbringlicher Forderungen 4 Jahre ab Antragstellung.","grundlage":"VAT (General) Regulations 2001, Reg. 92-95"},{"titel":"Nicht registrierte Personen (USt)","jahre":7,"text_de":"Auch nicht USt-registrierte Unternehmer müssen ihre Ein- und Verkaufsrechnungen 7 Jahre aufbewahren.","grundlage":"VAT Law N. 95(I)/2000, Tenth Schedule para. 5(7)"},{"titel":"Register wirtschaftlich Berechtigter","jahre":5,"text_de":"Unterlagen zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter 5 Jahre, nachdem die Person nicht mehr wirtschaftlich Berechtigter ist.","grundlage":"Prevention and Suppression of Money Laundering Law (N. 188(I)/2007) und UBO-Richtlinie des Registrar"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Gesellschaftsrechtlich beginnen die 6 Jahre mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sich die Unterlagen beziehen; steuerlich mit dem Ende des Veranlagungsjahres (für Unternehmen: Steuerjahr = Kalenderjahr). Umsatzsteuerlich werden die 7 Jahre in der Praxis ab Ende des betreffenden Jahres gerechnet; die Festsetzungsfrist läuft ab Abgabe der Steuererklärung."},"besonderheiten":["Zwei unterschiedliche Fristen: 6 Jahre nach Gesellschafts- und Einkommensteuerrecht, 7 Jahre nach dem Umsatzsteuergesetz – für ein Archiv empfiehlt sich einheitlich 7 Jahre.","E-Rechnung: Pflicht nur für Lieferanten der zentralen öffentlichen Verwaltung (B2G, Gesetz N. 89(I)/2019 zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU); keine B2B-Pflicht. Elektronisch erzeugte und übermittelte Rechnungen sind zulässig (Tenth Schedule para. 2 VAT Law).","Elektronische Aufbewahrung: Die Steuerverwaltung akzeptiert Papier- und digitale Kopien; 'Unterlage' umfasst nach den USt-Vorschriften jedes Dokument in beliebiger Art und Form. Scans müssen vollständig und lesbar sein (alle Seiten, Anhänge, Daten).","Jahresabschlüsse müssen nach IFRS aufgestellt und von einem zugelassenen Abschlussprüfer geprüft werden; die Steuererklärung (TD4) wird mit den geprüften Abschlüssen elektronisch über TAXISnet eingereicht.","Bei Betrug oder vorsätzlichem Versäumnis verlängert sich die Festsetzungsfrist von 6 auf 12 Jahre; Unterlagen sollten dann entsprechend länger vorgehalten werden.","Gesetzesänderung 2020 (Assessment and Collection of Taxes Law): Unternehmen müssen die Unterlagen zur Steuererklärung und zum Jahresabschluss 6 Jahre ab Ende des Veranlagungsjahres auf Verlangen vorlegen können; der Tax Commissioner kann bestimmte Unternehmen von der Buchführungspflicht befreien."],"email_hinweis":"Zyprisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungen, Verträge oder Steuerangaben belegen – 6 Jahre ab Ende des Kalender-/Steuerjahres, bei Rechnungen und USt-Belegen 7 Jahre.","speicherort_hinweis":"Bücher sind am eingetragenen Sitz oder an einem anderen von den Direktoren bestimmten Ort in Zypern zu führen; werden sie im Ausland geführt, sind Abschlüsse und Aufstellungen mindestens alle 6 Monate nach Zypern zu übermitteln und dort aufzubewahren (Section 141 Companies Law). USt-Aufzeichnungen sind am Hauptgeschäftssitz zu halten, anderswo nur mit schriftlicher Zustimmung des Commissioners (VAT Notice KDP 259/2004).","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Cyprus – Corporate tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/cyprus/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"EY Cyprus Tax Newsletter: Amendments to the Assessment and Collection of Taxes Law (September 2020)","url":"https://ey.com/content/dam/ey-unified-site/ey-com/en-cy/technical/tax/documents/taxnewsletter-amendmentstotheassesmentandcollectionoftaxeslaw.pdf","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Deloitte Cyprus Tax Facts 2019 (Maintenance of accounting books and records)","url":"https://www.cyprusprofile.com/storage/app/media/images_old/uploads/publication/Deloitte-Cyprus-Tax-Facts-2019.pdf","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Tax Department Cyprus (VAT Service): Informationsblatt EE01 zum VAT Law 95(I)/2000 (Aufbewahrung 7 Jahre, Section 45(6))","url":"https://www.mof.gov.cy/mof/TAX/taxdep.nsf/All/FA30DE68FD22D378C225824A003E0DBB/$file/EE01.pdf","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"VAT Notice KDP 259/2004 (cylaw.org): Ort der Aufbewahrung von USt-Aufzeichnungen","url":"https://www.cylaw.org/KDP/data/2004_1_259.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Zeno Legal: Cyprus company accounting record retention (Section 141 Cap. 113, Section 30)","url":"https://www.zenolegal.com/resources/cyprus-company-accounting-record-retention","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"RSM Cyprus: Record keeping (Article 43 und Annex 10 VAT Law, 6 Jahre)","url":"https://www.rsm.global/cyprus/node/357","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Legal 500: Cyprus Tax Comparative Guide (books and records six years)","url":"https://www.legal500.com/intelligence/cyprus/tax/tax-comparative-guide","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Die 6-Jahres-Frist für Bücher und Steuerunterlagen ist durch EY, Deloitte, PwC und Kanzleiquellen übereinstimmend belegt; Gesetzestexte (Cap. 113, Assessment and Collection of Taxes Law, VAT Law) konnten nicht direkt gelesen werden. Für USt-Unterlagen widersprechen sich die Quellen (RSM: 6 Jahre; amtliches VAT-Informationsblatt: 7 Jahre mit Strafvorschrift) – 7 Jahre als sichere Frist angesetzt.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"AT","land_de":"Österreich","land_en":"Austria","region":"EU","bip_rang_2026":29,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Empfangene Geschäftsbriefe und Abschriften der abgesendeten Geschäftsbriefe 7 Jahre; steuerlich zählen Schrift- und E-Mail-Verkehr zu den 'Geschäftspapieren und sonstigen Unterlagen', die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, ebenfalls 7 Jahre.","grundlage":"§ 212 Abs. 1 UGB; § 132 Abs. 1 BAO"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Buchungsbelege, Ein- und Ausgangsrechnungen, Bankbelege und Kassenbelege 7 Jahre. Unterlagen zu Grundstücken (Vorsteuerabzug, steuerfreie Grundstücksumsätze) 22 Jahre; OSS-Unterlagen und Aufzeichnungen zu Plattformumsätzen 10 Jahre.","grundlage":"§ 212 Abs. 1 UGB; § 132 Abs. 1 BAO; § 18 Abs. 10 und Abs. 12 UStG 1994; § 11 Abs. 2 UStG"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse samt Lageberichten, Konzernabschlüsse samt Konzernlageberichten sowie Konten und sonstige Aufzeichnungen 7 Jahre.","grundlage":"§ 212 Abs. 1 UGB; § 132 Abs. 1 BAO"},"sonstige":[{"titel":"Unterlagen zu Grundstücken","jahre":22,"text_de":"Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen (Anschaffung, Herstellung, Großreparaturen, Vorsteuerberichtigung), 22 Jahre; nur bei Eigentumsübertragungen nach § 15c WGG 12 Jahre. Bis 2012 galten 12 Jahre.","grundlage":"§ 18 Abs. 10 UStG 1994"},{"titel":"OSS / elektronische Schnittstellen (Plattformen)","jahre":10,"text_de":"Aufzeichnungen über Umsätze, die über den EU-One-Stop-Shop erklärt werden, und Aufzeichnungen von Plattformbetreibern 10 Jahre ab Ende des Jahres des Umsatzes.","grundlage":"§ 18 Abs. 11 und 12 UStG 1994; Art. 369 und 369k MwSt-Systemrichtlinie"},{"titel":"Förderunterlagen (Investitionsprämie, Kurzarbeit, COVID-Hilfen)","jahre":10,"text_de":"Unterlagen zu Investitionsprämie und Kurzarbeitsbeihilfe 10 Jahre; Härtefallfonds (ab Phase 2), Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus und Verlustersatz 7 Jahre (laut WKO-Übersicht).","grundlage":"Förderrichtlinien (aws, AMS, COFAG); WKO-Übersicht Aufbewahrungspflichten"},{"titel":"Steuerliche Bemessungsverjährung","jahre":5,"text_de":"Das Recht zur Abgabenfestsetzung verjährt regulär nach 5 Jahren, bei hinterzogenen Abgaben nach 10 Jahren; absolute Verjährung 10 Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs. Solange ein Abgaben- oder Gerichtsverfahren anhängig ist, läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab.","grundlage":"§ 207 Abs. 2 und § 209 Abs. 3 BAO; § 132 Abs. 1 BAO; § 212 Abs. 1 UGB"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Die 7 Jahre beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in die Bücher vorgenommen, das Inventar aufgestellt, der Jahresabschluss festgestellt oder der Geschäftsbrief empfangen bzw. abgesendet wurde; Belege und Geschäftspapiere ab Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Schluss des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Beispiel (USP): Eine Eingangsrechnung vom 3.1.2017 ist bis 31.12.2024 aufzubewahren."},"besonderheiten":["Keine nationale B2B-E-Rechnungspflicht (Stand Oktober 2026); verpflichtend ist nur die strukturierte E-Rechnung (ebInterface/UBL, Peppol) an Bundesdienststellen seit 1.1.2014 (B2G). EU-weite Pflicht für grenzüberschreitende B2B-Umsätze mit ViDA ab 1.7.2030.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Belege dürfen gescannt, auf Mikrofilm oder Datenträgern aufbewahrt werden, wenn bis zum Fristende die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe jederzeit gewährleistet ist (§ 132 Abs. 2 BAO). EDV-Buchführung ist als Daten auf Datenträgern aufzubewahren und bei Prüfungen bereitzustellen; einfaches Scannen auf einen USB-Stick genügt laut WKO nicht, Unveränderbarkeit (z. B. WORM-Speicher) ist sicherzustellen.","Verlängerung: In einem anhängigen Abgaben- oder Gerichtsverfahren, in dem der Unternehmer Partei ist, sind die Unterlagen trotz Fristablaufs weiter aufzubewahren, solange sie dafür von Bedeutung sind (§ 132 Abs. 1 BAO, § 212 Abs. 1 UGB).","Sonderfristen: Grundstücke 22 Jahre (§ 18 Abs. 10 UStG), OSS und Plattformaufzeichnungen 10 Jahre, bestimmte Förderungen 10 Jahre.","Bei Nichtaufbewahrung kann die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 184 BAO); vorsätzliche Nichtaufbewahrung ist eine Finanzordnungswidrigkeit (§ 51 FinStrG).","Datenschutz: Die WKO empfiehlt, Lösch- und Aufbewahrungsfristen gemeinsam zu betrachten; nach Fristablauf sind personenbezogene Daten grundsätzlich zu löschen."],"email_hinweis":"§ 212 UGB nennt ausdrücklich empfangene und abgesendete Geschäftsbriefe; laut WKO zählt auch der E-Mail-Verkehr zu den aufbewahrungspflichtigen Geschäftspapieren. Geschäftliche E-Mails, die Aufträge, Verträge, Rechnungen oder Zahlungen betreffen, sind daher 7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres des Empfangs bzw. Versands aufzubewahren, möglichst im Originalformat mit Anhängen.","speicherort_hinweis":"Bücher und Aufzeichnungen dürfen grundsätzlich auch im Ausland geführt werden, sind aber auf Verlangen der Abgabenbehörde innerhalb angemessener Frist ins Inland zu bringen; Grundaufzeichnungen, die im Ausland geführt werden, sind ins Inland zu bringen und dort aufzubewahren (§ 131 Abs. 1 BAO). Die Prüfbarkeit darf durch den Auslandsbezug nicht erschwert werden.","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"§ 212 UGB Aufbewahrungspflicht, Aufbewahrungsfrist (Jusline, Stand 4.11.2026)","url":"https://www.jusline.at/gesetz/ugb/paragraf/212","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"§ 132 BAO Aufbewahrungspflicht (Jusline, Stand 4.11.2026)","url":"https://www.jusline.at/gesetz/bao/paragraf/132","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"§ 131 BAO Führung von Büchern (Jusline)","url":"https://www.jusline.at/gesetz/bao/paragraf/131","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"§ 18 UStG 1994 Aufzeichnungspflichten (Jusline)","url":"https://www.jusline.at/gesetz/ustg/paragraf/18","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Unternehmensserviceportal (USP): Aufbewahrungspflicht (Stand 1.1.2025)","url":"https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/weitere-informationen-zur-steuerlichen-gewinnermittlung/betriebliches-rechnungswesen/aufbewahrungspflicht.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"WKO: Aufbewahrungspflichten (Stand 30.3.2026)","url":"https://www.wko.at/service/steuern/Aufbewahrungspflichten.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"EY Österreich: E-Rechnungspflicht (Stand 18.8.2026)","url":"https://www.ey.com/de_at/insights/tax/e-rechnungspflicht","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"selbststaendig-machen.at: E-Rechnungspflicht B2B Österreich (Stand 14.10.2026)","url":"https://www.selbststaendig-machen.at/e-rechnungspflicht-b2b-oesterreich/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte § 212 UGB, §§ 131 und 132 BAO und § 18 UStG (Jusline, Stand 4.11.2026) sowie die Behördenseiten USP und WKO gelesen; alle Quellen stimmen überein (7 Jahre, Grundstücke 22 Jahre, Fristbeginn Kalenderjahresende). Verjährungsregeln (§§ 207, 209 BAO) und Förderfristen nicht im Gesetzestext nachgelesen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"AR","land_de":"Argentinien","land_en":"Argentina","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":27,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Alle 'instrumentos respaldatorios' – Unterlagen, die Buchungen belegen, also auch Verträge, Bestellungen und geschäftliche Korrespondenz/E-Mails mit Belegfunktion – sind 10 Jahre ab ihrem Datum aufzubewahren. Steuerlich kann ARCA (ehemals AFIP) die Aufbewahrung aller Dokumente und Belege zu Geschäftsvorfällen für 10 Jahre, ausnahmsweise länger, verlangen.","grundlage":"Art. 328 lit. c Código Civil y Comercial de la Nación (CCyC); Art. 33 Ley 11.683 (Ley de Procedimiento Tributario)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Rechnungen (Duplikate der ausgestellten und die empfangenen), Buchungsbelege und sonstige Dokumente zu den Geschäftsvorfällen 10 Jahre; handelsrechtlich 10 Jahre ab Belegdatum. Nach der Durchführungsverordnung sind Belege außerdem bis 5 Jahre nach Eintritt der Verjährung des betreffenden Steuerjahres zu halten, was in der Praxis ähnlich lang ist. Elektronische Rechnungen sind im Originalformat samt CAE (Código de Autorización Electrónico) zu archivieren.","grundlage":"Art. 33 Ley 11.683; Art. 48 Decreto 1397/79 (Reglamentación Ley 11.683); Art. 328 lit. c CCyC; RG (AFIP) 1415 und RG 4291 (Factura electrónica)"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Pflichtbücher (Diario, Inventarios y Balances) 10 Jahre ab der letzten Eintragung; übrige Register (Nebenbücher, IVA-Bücher) 10 Jahre ab der letzten Anmerkung. Jahresabschlüsse sind Teil des Inventar- und Bilanzbuchs. Erben müssen die Bücher des Erblassers bis zum Ablauf der Fristen aufbewahren und vorlegen.","grundlage":"Art. 328 lit. a-b und Art. 331 CCyC; Art. 33 Ley 11.683"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Verjährung (Festsetzung und Einziehung)","jahre":5,"text_de":"Für registrierte Steuerpflichtige 5 Jahre, seit 2.1.2026 nur 3 Jahre, wenn die Erklärung fristgerecht abgegeben und der Saldo bezahlt wurde und ARCA keine erhebliche Abweichung beanstandet (Ley 27.799 'Inocencia Fiscal'); für nicht registrierte Steuerpflichtige 10 Jahre. Die Frist läuft ab dem 1. Januar nach dem Jahr, in dem die Abgabe- und Zahlungsfrist endete. Sozialabgaben: 10 Jahre, unter denselben Bedingungen 5 Jahre.","grundlage":"Art. 56 und 57 Ley 11.683 i. d. F. Ley 27.799; Art. 16 Ley 14.236; ARCA Instrucción General 3/2026"},{"titel":"Belege nach der Durchführungsverordnung","jahre":null,"text_de":"Belege und Dokumente zu steuerlich relevanten Vorgängen sind bis 5 Jahre nach Eintritt der Verjährung des Steuerjahres aufzubewahren, auf das sie sich beziehen – bei 5-jähriger Verjährung also rund 10-11 Jahre ab dem Folgejahr.","grundlage":"Art. 48 Decreto 1397/79 (Wortlaut nicht selbst geprüft)"},{"titel":"Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen","jahre":10,"text_de":"Lohnbuch (Libro de Sueldos, Art. 52 LCT) und Beitragsnachweise mindestens 10 Jahre (Verjährung der Sozialabgaben); Berater empfehlen wegen arbeitsrechtlicher Ansprüche längere Aufbewahrung.","grundlage":"Art. 52 Ley 20.744 (Ley de Contrato de Trabajo); Art. 16 Ley 14.236; Art. 328 CCyC"},{"titel":"Provinzielle Steuern (Ingresos Brutos)","jahre":null,"text_de":"Bundesstaat: Die Provinzen und die Stadt Buenos Aires regeln Verjährung und Aufbewahrung für die Bruttoeinnahmensteuer in eigenen Steuerordnungen (Códigos Fiscales), meist 5 bis 10 Jahre; die Bundesregel ist Mindeststandard.","grundlage":"Códigos Fiscales der Provinzen"}]},"fristbeginn":{"regel":"entstehung","text_de":"Handelsrechtlich laufen die 10 Jahre bei Büchern ab der letzten Eintragung, bei sonstigen Registern ab der letzten Anmerkung und bei Belegen ab ihrem Datum (Art. 328 CCyC). Steuerlich nennt Art. 33 Ley 11.683 nur die Dauer von 10 Jahren; die Verjährung beginnt am 1. Januar nach dem Jahr der Fälligkeit (Art. 57 Ley 11.683), weshalb Berater empfehlen, ab dem 1. Januar des Folgejahres zu rechnen."},"besonderheiten":["E-Rechnung: Elektronische Rechnungsstellung (Factura Electrónica mit CAE über ARCA-Webservice, 'Comprobantes en línea' oder Facturador móvil) ist seit April 2019 für alle Responsables Inscriptos und Monotributistas Pflicht (RG 4290/4291); seit 2025 gilt außerdem die Pflicht, in Rechnungen an Endverbraucher die Steuerbelastung auszuweisen (Régimen de Transparencia Fiscal, Ley 27.743). Rechnungsdaten liegen auch bei ARCA, ersetzen aber nicht die eigene Archivierung.","Elektronische Bücher: Handelsbücher dürfen nach Genehmigung des Registro Público (z. B. IGJ in Buenos Aires) elektronisch oder auf anderen Datenträgern geführt werden, Inventar- und Bilanzbuch ausgenommen (Art. 329 CCyC). Umsatzsteuerbücher werden als 'Libro de IVA Digital' über ARCA geführt (RG 4597); Aufbewahrung digitaler Belege nach RG 1361.","Verjährungsreform 2026 (Ley 27.799, 'Inocencia Fiscal'): Verkürzung der Festsetzungsverjährung auf 3 Jahre bei pünktlich erfüllten Erklärungen; laufende Fristen nach altem Recht, wenn sie früher enden. Die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren nach Art. 33 bleibt unverändert.","Verlängerung: ARCA kann für Vorgänge, deren Kenntnis für die Steuerfestsetzung unerlässlich ist, ausnahmsweise eine längere Aufbewahrung verlangen (Art. 33 Ley 11.683); Spezialgesetze können längere Fristen vorsehen (Art. 328 CCyC).","Bundesstaat: Provinzen und Stadt Buenos Aires haben eigene Steuerordnungen und Register; Fristen können abweichen.","Datenschutz: Ley 25.326 (Protección de Datos Personales) verlangt Löschung, sobald Daten für den Zweck nicht mehr nötig sind; gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vor. Eine Novelle ist seit 2023/2024 in Beratung."],"email_hinweis":"Argentinisches Recht kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails, die Geschäftsvorfälle belegen (Angebote, Bestellungen, Vertragsschlüsse, Rechnungsversand mit CAE-Rechnung), sind als 'instrumentos respaldatorios' 10 Jahre ab Datum bzw. steuerlich 10 Jahre aufzubewahren. Rein informelle Korrespondenz ist nicht pflichtig, wegen der 5-jährigen zivilrechtlichen Verjährung (Art. 2560 CCyC) aber mindestens so lange sinnvoll.","speicherort_hinweis":"Bücher und Belege sind am Steuerdomizil (domicilio fiscal) für ARCA verfügbar zu halten (Art. 33 Ley 11.683); Handelsbücher sind am Sitz des Unternehmens zu führen und bei Prüfungen dort vorzulegen (Art. 325 und 331 CCyC). Cloud-Speicherung im Ausland ist nicht ausdrücklich verboten, die Vorlage am Domizil muss aber jederzeit möglich sein.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Ley 11.683 (Procedimiento Tributario), Art. 33, 56 und 57 (argentina.gob.ar, Gesetzestext)","url":"https://www.argentina.gob.ar/normativa/nacional/ley-11683-18771/texto","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Código Civil y Comercial, Art. 328 (Conceptos Jurídicos, Gesetzestext)","url":"https://www.conceptosjuridicos.com/ar/articulos/codigo-civil-y-comercial-articulo-328/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG Argentina: ARCA Instrucción General 3/2026 (Ley 27.799, Verjährung 5/3 Jahre)","url":"https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/ar/pdf/2026/Instruccion-General-3-2026.pdf","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Argentina – Corporate Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/argentina/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"iProfesional: Cuándo prescriben las deudas con ARCA (23.7.2026)","url":"https://www.iprofesional.com/impuestos/417279-cuando-prescriben-deudas-arca-ex-afip","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 33, 56 und 57 Ley 11.683 im amtlichen Text (argentina.gob.ar) und Art. 328 CCyC im Wortlaut gelesen; Verjährungsreform 2026 über KPMG/ARCA-Instrucción bestätigt. Art. 48 Decreto 1397/79 und die RG-Bestimmungen zur E-Rechnung nur aus Fachwissen, nicht im Text geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"AU","land_de":"Australien","land_en":"Australia","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":12,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Steuerlich sind alle Unterlagen, die Geschäftsvorfälle erklären (einschließlich Verträge, Bestellungen und Korrespondenz), 5 Jahre aufzubewahren. Für Kapitalgesellschaften gelten 'financial records' (ausdrücklich auch Bestellungen, Belege und Arbeitspapiere) 7 Jahre nach Abschluss der betreffenden Geschäfte – die längere Frist gilt.","grundlage":"Section 262A Income Tax Assessment Act 1936; Section 382-5 Schedule 1 Taxation Administration Act 1953; Section 286(2) und Section 9 ('financial records') Corporations Act 2001"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Rechnungen, Quittungen, Tax Invoices (GST), Kontoauszüge und Buchungsbelege steuerlich 5 Jahre; bei Kapitalgesellschaften als 'financial records' 7 Jahre nach Abschluss der Geschäfte. Einzelunternehmer und Personengesellschaften: 5 Jahre.","grundlage":"Section 262A ITAA 1936; Section 382-5 Sch. 1 TAA 1953 (GST); Section 286 Corporations Act 2001"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Bücher, Hauptbuch, Jahresabschlüsse und Arbeitspapiere von Kapitalgesellschaften 7 Jahre nach Abschluss der Geschäfte, die sie abbilden; steuerlich 5 Jahre.","grundlage":"Section 286(1)-(2) Corporations Act 2001; Section 262A ITAA 1936"},"sonstige":[{"titel":"Steuerunterlagen (alle Unternehmen)","jahre":5,"text_de":"Einkommensteuer-, GST-, FBT- und Superannuation-Unterlagen 5 Jahre ab dem späteren von Erstellung/Erhalt der Unterlage oder Abschluss des Geschäfts; FBT-Unterlagen ab Abgabe der FBT-Erklärung, Superannuation-Beiträge ab Beitragszahlung. Bei geänderter Veranlagung oder Streit bis zum Ende des Prüfungszeitraums (period of review).","grundlage":"Section 262A ITAA 1936; Section 382-5 Sch. 1 TAA 1953; ATO 'Overview of record keeping rules for business'"},{"titel":"Anlagegüter und Verlustvorträge","jahre":5,"text_de":"Unterlagen zu abschreibbaren und CGT-Vermögenswerten während der gesamten Haltedauer plus 5 Jahre nach Veräußerung; Unterlagen zu vorgetragenen Verlusten bis zum Ende des Prüfungszeitraums der Erklärung, in der der Verlust verrechnet wird. Petroleum Resource Rent Tax 7 Jahre, globale Mindeststeuer (Pillar Two) 8 Jahre.","grundlage":"Section 121-25 ITAA 1997 (CGT); Division 40 ITAA 1997; ATO 'Records to keep longer than five years'"},{"titel":"Beschäftigtenunterlagen (Fair Work)","jahre":7,"text_de":"Arbeitgeber müssen Beschäftigtenunterlagen (Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Superannuation, Vertragsende) 7 Jahre aufbewahren.","grundlage":"Section 535 Fair Work Act 2009; Fair Work Regulations 2009 reg. 3.31-3.44"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Steuerlich 5 Jahre ab dem späteren von Erstellung bzw. Erhalt der Unterlage oder Abschluss des Geschäfts (für FBT ab Abgabe der Erklärung, für Superannuation ab Beitragszahlung) – nicht ab Jahresende. Gesellschaftsrechtlich 7 Jahre nach Abschluss der Geschäfte, auf die sich die Unterlagen beziehen. Anlagegüter: Haltedauer plus 5 Jahre nach Veräußerung."},"besonderheiten":["Keine Pflicht zur B2B-E-Rechnung; Peppol-E-Invoicing ist freiwillig, Bundesbehörden müssen E-Rechnungen seit Juli 2022 annehmen. Ein 'Business e-Invoicing Right' (Pflicht zur Annahme auf Anforderung) wurde konsultiert, aber bisher nicht gesetzlich eingeführt.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Unterlagen müssen in Englisch oder leicht übersetzbar sein, unverändert bleiben, bei Systemwechsel rekonstruierbar sein, und Zugangsdaten (Verschlüsselung, Passwörter) sowie Export in Standardformate (z. B. CSV) müssen bereitgestellt werden können. Gesellschaftsrechtlich dürfen Unterlagen elektronisch geführt werden, wenn sie in angemessener Zeit in Papierform umgewandelt werden können (Section 288 Corporations Act).","Werden 'financial records' einer Gesellschaft außerhalb Australiens aufbewahrt, muss ASIC innerhalb von 28 Tagen benachrichtigt werden und in Australien müssen ausreichende schriftliche Informationen vorliegen, um die Jahresabschlüsse erstellen und prüfen zu können (Section 289 Corporations Act).","Verlängerung: Bei Prüfungen, Einsprüchen und geänderten Veranlagungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums (period of review, in der Regel 2 bzw. 4 Jahre ab Veranlagung, neu beginnend bei Änderungsbescheiden); bei Verlustvorträgen bis zur Prüfung der späteren Erklärung.","Die Bundesstaaten und Territorien erheben Payroll Tax, Stamp Duty und Land Tax mit eigenen Aufbewahrungsvorschriften (meist 5 Jahre); Verjährungsfristen für Vertragsansprüche 6 Jahre (Urkunden 12 bzw. 15 Jahre je nach Staat).","Datenschutz (Privacy Act 1988, APP 11.2): Personenbezogene Daten sind zu vernichten oder zu anonymisieren, wenn sie nicht mehr benötigt werden und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.","Sanktionen: Verstoß gegen Section 286 ist eine Straftat (strict liability); bei Insolvenz wird bei fehlenden Finanzunterlagen die Zahlungsunfähigkeit vermutet (Section 588E), was Directors persönlich haften lässt."],"email_hinweis":"Australisches Recht kennt keinen eigenen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails, die Geschäftsvorfälle, Verträge, Bestellungen oder Steuerwahlrechte dokumentieren, sind steuerlich 5 Jahre (ab Erstellung/Erhalt oder Abschluss des Geschäfts) und bei Kapitalgesellschaften als Teil der 'financial records' 7 Jahre nach Abschluss des Geschäfts aufzubewahren – in englischer Sprache oder leicht übersetzbar.","speicherort_hinweis":"Keine Pflicht zur Aufbewahrung in Australien; die ATO verlangt jederzeitigen Zugriff und Lesbarkeit. Gesellschaften müssen ASIC melden, wenn Finanzunterlagen im Ausland liegen, und ausreichende Informationen in Australien vorhalten (Section 289 Corporations Act 2001).","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"ATO: Overview of record keeping rules for business (5 Jahre, Fristbeginn, elektronische Aufbewahrung)","url":"https://ato.gov.au/businesses-and-organisations/preparing-lodging-and-paying/record-keeping-for-business/overview-of-record-keeping-rules-for-business/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"ATO: Records to keep longer than five years","url":"https://www.ato.gov.au/businesses-and-organisations/preparing-lodging-and-paying/record-keeping-for-business/overview-of-record-keeping-rules-for-business/records-to-keep-longer-than-five-years","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Sprintlaw: s286 Corporations Act – financial record keeping requirements (7 Jahre)","url":"https://sprintlaw.com.au/articles/s286-corporations-act-financial-record-keeping-requirements/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Sprintlaw: Record keeping for businesses – how long is required in Australia","url":"https://sprintlaw.com.au/articles/record-keeping-for-businesses-how-long-is-required-in-australia/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Zwei ATO-Seiten direkt gelesen (5 Jahre, Fristbeginn, Verlängerungen, Digitalregeln); Section 286 Corporations Act (7 Jahre) über zwei Kanzleiquellen bestätigt, Gesetzestext selbst nicht abgerufen. Sections 288, 289, 535 FWA und die Definition 'financial records' aus Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"BD","land_de":"Bangladesch","land_en":"Bangladesh","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":37,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Steuerlich sind alle Bücher und Unterlagen, die zur Überprüfung der Einkommensteuererklärung nötig sind (einschließlich Verträgen und Korrespondenz zu Einnahmen und Ausgaben), bei Nichtgesellschaften 6 Jahre aufzubewahren; Kapitalgesellschaften müssen Bücher und Belege nach dem Companies Act 12 Jahre vorhalten. Elektronische Unterlagen sind ausdrücklich erfasst.","grundlage":"Income Tax Act 2023 (Act No. 12 of 2023) i. V. m. Income Tax Rules (nach PwC); Section 181(5) Companies Act 1994"},"rechnungen":{"jahre":12,"text_de":"Kapitalgesellschaften: Bücher und Belege (vouchers, also Rechnungen und Zahlungsnachweise) der letzten 12 Jahre. Umsatzsteuerlich: Steuerrechnungen, Gut- und Lastschriften, Ein- und Verkaufsaufstellungen, Zolldokumente, Zahlungsnachweise (Treasury Challans) und alle USt-Erklärungen 5 Jahre. Einkommensteuerlich 6 Jahre (Nichtgesellschaften).","grundlage":"Section 181(5) Companies Act 1994; Section 107 Value Added Tax and Supplementary Duty Act 2012; Income Tax Act 2023"},"buecher":{"jahre":12,"text_de":"Bücher (books of account) und Belege von Kapitalgesellschaften mindestens für die 12 dem laufenden Jahr vorangehenden Jahre; bei jüngeren Gesellschaften seit Gründung. Jahresabschlüsse sind beim Registrar (RJSC) einzureichen.","grundlage":"Section 181(5) Companies Act 1994"},"sonstige":[{"titel":"Umsatzsteuerliche Festsetzungsfrist","jahre":5,"text_de":"Eine USt-Festsetzung ist nicht mehr als 5 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums möglich – außer bei Betrug, Nichtabgabe, Verschleierung oder zur Umsetzung von Gerichts-/Tribunalentscheidungen.","grundlage":"Section 73(3) VAT and SD Act 2012"},{"titel":"Einkommensteuerliche Prüfung","jahre":6,"text_de":"Die Auswahl zur Betriebsprüfung muss innerhalb von 2 Jahren nach Ende des Veranlagungsjahres erfolgen; nach bisheriger Praxis dürfen Steuerakten in der Regel nicht über 6 Jahre hinaus wieder aufgerollt werden. Der Finance Bill 2026 sieht vor, ungeklärte Aufwendungen und Vermögen ohne zeitliche Grenze im ältesten noch offenen Jahr zu besteuern (geplant ab 1.7.2026).","grundlage":"Income Tax Act 2023 (Audit-Vorschriften); Finance Bill 2026 (Entwurf)"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Companies Act: rollierend – jederzeit müssen die Bücher und Belege der 12 vorangehenden Jahre vorhanden sein. Einkommensteuer: 6 Jahre, bezogen auf das jeweilige Einkommensjahr. Umsatzsteuer: 5 Jahre; das Gesetz nennt keinen ausdrücklichen Fristbeginn, Praxis rechnet ab dem Datum des Geschäftsvorfalls bzw. Ende des Steuerzeitraums."},"besonderheiten":["Drei verschiedene Fristen (5 Jahre USt, 6 Jahre Einkommensteuer, 12 Jahre Companies Act); für Kapitalgesellschaften ist die 12-Jahres-Frist des Companies Act maßgeblich.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Unterlagen dürfen physisch, elektronisch oder in beiden Formen geführt werden (Information and Communication Technology Act 2006); USt-Aufzeichnungen dürfen in ERP-Systemen oder NBR-zugelassener VAT-Software auf sicheren Servern gehalten werden.","Keine allgemeine E-Rechnungspflicht. Einzelhändler bestimmter Branchen müssen elektronische Registrierkassen (EFD/SDC) mit Anbindung an die NBR nutzen; größere Unternehmen NBR-zugelassene VAT-Software; USt-Erklärungen werden online eingereicht.","Bücher von Kapitalgesellschaften sind am Registersitz zu führen; ein anderer Ort in Bangladesch ist nur vorübergehend (bis 6 Monate) zulässig (Section 181 Companies Act).","Bei anhängigen Steuer- oder USt-Verfahren sind die betroffenen Unterlagen bis zum Abschluss aufzubewahren.","Der Income Tax Act 2023 hat die Income Tax Ordinance 1984 abgelöst; die amtliche englische Fassung erschien erst im Oktober 2025. Die Aufbewahrungsvorschrift selbst konnte im Gesetzestext nicht lokalisiert werden (vermutlich in den Income Tax Rules)."],"email_hinweis":"Bangladesch kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails, die Buchungen oder Steuerangaben belegen, fallen unter die steuerlichen Fristen (6 Jahre Einkommensteuer, 5 Jahre USt); bei Kapitalgesellschaften sollten sie wie Belege 12 Jahre vorgehalten werden. Elektronische Kommunikation zu Geschäftsvorfällen ist steuerlich ausdrücklich erfasst.","speicherort_hinweis":"Bücher von Kapitalgesellschaften am Registersitz in Bangladesch (Section 181 Companies Act). Für Steuer- und USt-Unterlagen keine ausdrückliche Vorgabe zum Speicherort ermittelt; sie müssen der NBR auf Verlangen vorgelegt werden können.","empfehlung_jahre":12,"quellen":[{"titel":"Value Added Tax and Supplementary Duty Act 2012, Section 73 und 107 (englische Fassung, Bangladesh Trade Portal)","url":"https://bangladeshtradeportal.gov.bd/kcfinder/upload/files/Value%20Added%20Tax%20and%20Supplementary%20Duty%20Act,%202012%20English.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"NBR: Income Tax Act 2023 (amtliche englische Fassung, PDF)","url":"https://nbr.gov.bd/uploads/acts/Income_tax_act_2023.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Bangladesh – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/bangladesh/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Rakib Hassan: Document retention period in Bangladesh – Tax, VAT, Company Act","url":"https://rakibhassan.eu/document-retention-period-bangladesh-tax-vat-company-act/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"bdcomsec: Companies Act 1994 – Accounts (Section 181)","url":"https://bdcomsec.pages.dev/company/discussion/accounts","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"The Financial Express: NBR may scrutinise decades-old expenditures (Finance Bill 2026)","url":"https://today.thefinancialexpress.com.bd/print/nbr-may-scrutinise-decades-old-expenditures-1781547452","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"VAT-Gesetz (Section 107: 5 Jahre; Section 73: Festsetzungsfrist) im Volltext gelesen. Die einkommensteuerliche Frist (6 Jahre, Kapitalgesellschaften nach Companies Act) stammt von PwC; im amtlichen Text des Income Tax Act 2023 war die Vorschrift nicht auffindbar, ein Fachblog nennt abweichend 3 Jahre (Section 179, Prüfungsanforderung). Companies Act Section 181 (12 Jahre) nur über Sekundärquelle bestätigt. Keine NBR-Seite zu Aufbewahrungsfristen abrufbar.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"BR","land_de":"Brasilien","land_en":"Brazil","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":10,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Das Zivilgesetzbuch verpflichtet Unternehmer ausdrücklich, 'die gesamte Buchführung, Korrespondenz und sonstigen Papiere' ihrer Tätigkeit aufzubewahren, solange für die darin festgehaltenen Vorgänge keine Verjährung oder Ausschlussfrist eingetreten ist. Für Korrespondenz zu Verträgen gilt damit die allgemeine zivilrechtliche Verjährung von 10 Jahren; steuerlich relevante Korrespondenz mindestens 5 Jahre.","grundlage":"Art. 1.194 Código Civil (Lei 10.406/2002); Art. 205, 206 Código Civil (Verjährung 10 Jahre, bei bestimmten Ansprüchen 3 bzw. 5 Jahre); Art. 195 Parágrafo único Código Tributário Nacional (CTN)"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Steuerbelege (Nota Fiscal eletrônica als XML, Quittungen, Kontoauszüge) mindestens 5 Jahre, nämlich bis zum Ablauf der steuerlichen Festsetzungs- und Verjährungsfristen (decadência/prescrição je 5 Jahre); bei Vorgängen mit Wirkung in künftigen Jahren (z. B. Anlagegüter) bis zur Verjährung des letzten betroffenen Jahres. Landes-ICMS-Vorschriften verlangen 5 volle Geschäftsjahre. Seit 1.5.2025 bewahren die Finanzverwaltungen die XML-Dateien 132 Monate (11 Jahre) auf; Berater empfehlen Unternehmen, sich daran zu orientieren.","grundlage":"Art. 173, 174 und 195 Parágrafo único CTN (Lei 5.172/1966); Art. 37 Lei 9.430/1996; Ajuste SINIEF 07/2005 Cláusula décima; Ajuste SINIEF 2/2025 (CONFAZ); Landes-ICMS-Verordnungen (z. B. RS: Decreto 37.699/97 Livro II Art. 22)"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Handelsbücher (Diário, Razão), Jahresabschlüsse und digitale Buchführung (ECD/SPED) sind aufzubewahren, solange keine Verjährung oder Ausschlussfrist eingetreten ist – steuerlich mindestens 5 Jahre, zivilrechtlich bis zu 10 Jahre; die Praxis empfiehlt dauerhafte Aufbewahrung von Diário, Razão und Gesellschaftsunterlagen.","grundlage":"Art. 1.194 Código Civil; Art. 205 Código Civil; Art. 195 Parágrafo único CTN; Art. 4 Decreto-Lei 486/1969"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzung und Verjährung","jahre":5,"text_de":"Die Finanzverwaltung kann Steuern 5 Jahre ab dem ersten Tag des Jahres festsetzen, das auf das Jahr der möglichen Festsetzung folgt (decadência); festgesetzte Steuern verjähren 5 Jahre nach endgültiger Festsetzung (prescrição). Bei laufenden Verfahren bis zu deren Abschluss.","grundlage":"Art. 150 § 4, Art. 173 und 174 CTN"},{"titel":"Arbeits- und Sozialunterlagen","jahre":5,"text_de":"Lohnlisten, Zeiterfassung, Quittungen: Ansprüche verjähren 5 Jahre, begrenzt auf 2 Jahre nach Vertragsende; FGTS-Unterlagen bis 5 Jahre nach Ende jedes Arbeitsvertrags (früher 30 Jahre, seit STF-Entscheidung 2014); Sozialversicherung (INSS) 5 Jahre; arbeitsmedizinische Akten (PCMSO) und Risikohistorie (PGR) mindestens 20 Jahre, PPP 20 Jahre.","grundlage":"Art. 7 XXIX Constituição Federal; Art. 11 CLT; Art. 23 Lei 8.036/1990 (STF ARE 709.212); Art. 32 § 11 Lei 8.212/1991; NR-7, NR-1; IN INSS 128/2022 Art. 284"},{"titel":"Elektronische Steuerdokumente bei den Finanzverwaltungen","jahre":11,"text_de":"Receita Federal, Bundesstaaten und Bundesdistrikt bewahren die XML-Dateien elektronischer Steuerdokumente (NF-e, NFC-e, CT-e, MDF-e u. a.) seit 1.5.2025 mindestens 132 Monate ab Autorisierung auf; die Pflicht des Steuerpflichtigen bleibt bei der Verjährungsfrist (5 Jahre).","grundlage":"Ajuste SINIEF 2/2025 (CONFAZ, DOU 16.4.2025)"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Steuerlich: 5 Jahre ab dem ersten Tag des Jahres nach dem Jahr, in dem die Steuer hätte festgesetzt werden können (Art. 173 I CTN) bzw. bei Selbstveranlagungssteuern ab dem Steuertatbestand (Art. 150 § 4); Landes-ICMS: 5 volle Geschäftsjahre nach dem Ausstellungsjahr. Zivilrechtlich ab Entstehung des Anspruchs bzw. Vertragsende. Arbeitsrechtlich ab Vertragsende (2 Jahre, rückwirkend 5 Jahre)."},"besonderheiten":["E-Rechnung ist Standard: NF-e (Waren, seit 2008), NFS-e (Dienstleistungen, nationaler Standard seit 2023), NFC-e (Einzelhandel), CT-e (Fracht) sind verpflichtende elektronische Steuerdokumente mit Autorisierung durch die Finanzverwaltung. Rechtsgültig ist nur die XML-Datei mit Autorisierungsprotokoll; der Ausdruck (DANFE) ist nur Hilfsdokument und ersetzt das XML nicht.","SPED: Buchführung (ECD), Körperschaftsteuer (ECF) und Steuerregister (EFD) werden digital an die Receita Federal übermittelt; die übermittelten Dateien samt Empfangsbestätigung sind wie die Bücher aufzubewahren.","Steuerreform (EC 132/2023, Lei Complementar 214/2025): Die neuen Steuern CBS und IBS ersetzen PIS/COFINS, ICMS und ISS schrittweise – Testphase 2026, CBS ab 2027, IBS-Übergang 2029 bis 2033. Die elektronischen Rechnungen erhalten ab 2026 neue Pflichtfelder; für die Übergangsjahre müssen Unterlagen nach altem und neuem System aufbewahrt werden.","Ajuste SINIEF 2/2025: Die Finanzverwaltungen bewahren XML-Dateien 132 Monate auf; für Unternehmen ändert sich die gesetzliche Frist nicht (Verjährung 5 Jahre), eine freiwillige Angleichung auf 11 Jahre wird aber empfohlen.","Verlängerung: Belege zu Vorgängen mit Wirkung in späteren Jahren (Abschreibungen, Verlustvorträge, Guthaben) bis zur Verjährung des letzten betroffenen Jahres (Art. 37 Lei 9.430/1996); bei Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren bis zum Abschluss.","Datenschutz (LGPD, Lei 13.709/2018, Art. 15-16): Personenbezogene Daten sind nach Zweckerfüllung zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; ein E-Mail-Archiv braucht daher eine Löschregel nach Fristablauf.","Bundesstaaten und Gemeinden haben eigene Steuervorschriften (ICMS, ISS) mit eigenen Fristregeln; die 5-Jahres-Verjährung des CTN gilt aber bundesweit."],"email_hinweis":"Art. 1.194 Código Civil nennt ausdrücklich die 'correspondência' des Unternehmens: Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, solange die Vorgänge noch Ansprüchen unterliegen können – mindestens 5 Jahre (Steuer), bei Verträgen bis zu 10 Jahre (zivilrechtliche Verjährung). E-Mails, die eine NF-e übermitteln, ersetzen nicht die Aufbewahrung der XML-Datei.","speicherort_hinweis":"Keine ausdrückliche Pflicht zur Aufbewahrung in Brasilien; die Unterlagen und XML-Dateien müssen der Finanzverwaltung auf Verlangen vorgelegt werden, die digitale Buchführung wird ohnehin an SPED übermittelt. Bei Speicherung im Ausland sind die LGPD-Regeln zur internationalen Datenübermittlung (Art. 33 ff.) zu beachten.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Receita Estadual RS: Qual é o período obrigatório de guarda de documentos fiscais? (5 exercícios, Art. 195 CTN)","url":"https://atendimento.receita.rs.gov.br/qual-e-o-periodo-obrigatorio-de-guarda-de-documentos-fiscais","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Machado Meyer: Novo prazo de guarda de documentos fiscais está em vigor (Ajuste SINIEF 2/2025)","url":"https://www.machadomeyer.com.br/pt/inteligencia-juridica/publicacoes-ij/tributario-ij/novo-prazo-de-guarda-de-documentos-fiscais-esta-em-vigor","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Confidata: Prazo de guarda de documentos – tabela e LGPD (CTN, Código Civil, CLT, FGTS, INSS)","url":"https://confidata.com.br/blog/prazo-guarda-documentos-empresa-tabela-lgpd","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Jornal Contábil: Prazo de guarda de XML sofre alteração, mas não ao contribuinte","url":"https://www.jornalcontabil.com.br/noticia/prazo-de-guarda-de-xml-sofre-alteracao-mas-nao-ao-contribuinte/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Portal Tributário: Guarda de documentos (Art. 195 CTN, Art. 37 Lei 9.430/96, Decreto-Lei 486/69)","url":"https://portaltributario.com.br/guia/guardadocumentos.html","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Ozai Contábil: Quanto tempo devo guardar documentos fiscais e trabalhistas","url":"https://www.ozai.com.br/quanto-tempo-devo-guardar-documentos-fiscais-e-trabalhistas/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte (CTN, Código Civil) waren auf planalto.gov.br gesperrt; die Regeln sind über eine Landesfinanzbehörde (RS), eine Großkanzlei und mehrere übereinstimmende Fachportale belegt. Die 132-Monats-Frist des Ajuste SINIEF 2/2025 wird in Sekundärquellen teils als Unternehmenspflicht dargestellt – Kanzlei- und Fachquellen stellen klar, dass sie nur die Finanzverwaltungen bindet. Die 10 Jahre für Korrespondenz/Bücher sind aus Art. 1.194 i. V. m. Art. 205 Código Civil abgeleitet.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"CN","land_de":"China","land_en":"China","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":2,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":30,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Verträge, Bestellungen, Lieferscheine und Korrespondenz (auch E-Mails), die als Originalbeleg (原始凭证) einer Buchung dienen, gehören zu den Buchungsbelegen und sind 30 Jahre aufzubewahren. Sonstige Korrespondenz ohne Buchungsbezug unterliegt keiner gesetzlichen Frist.","grundlage":"会计档案管理办法 (Maßnahmen zur Verwaltung der Buchhaltungsarchive, Erlass Nr. 79 des Finanzministeriums und der Staatlichen Archivverwaltung 2015, in Kraft 1.1.2016) Art. 6, 14, 15 und Anlage 1"},"rechnungen":{"jahre":30,"text_de":"Originalbelege (Rechnungen/Fapiao, Quittungen, Verträge) und Buchungsbelege 30 Jahre. Steuerrechtlich mindestens 10 Jahre für Bücher, Belege, Berichte, Steuerzahlungsnachweise und Rechnungen; Rechnungsstammblätter (Durchschläge ausgestellter Fapiao) und Rechnungsregister 5 Jahre. Kontoauszüge und Steuererklärungen 10 Jahre.","grundlage":"会计档案管理办法 Anlage 1; Art. 29 Durchführungsbestimmungen zum Steuererhebungs- und -verwaltungsgesetz (税收征收管理法实施细则); Art. 29 Verwaltungsmaßnahmen für Rechnungen (发票管理办法)"},"buecher":{"jahre":30,"text_de":"Hauptbuch, Nebenbücher, Journale und sonstige Hilfsbücher 30 Jahre; Jahresabschlüsse (年度财务会计报告) dauerhaft; Monats-, Quartals- und Halbjahresberichte 10 Jahre; Anlagenkarten 5 Jahre nach Abgang des Anlageguts. Archivverzeichnisse (Aufbewahrungs-, Vernichtungs-, Bewertungslisten) dauerhaft.","grundlage":"会计档案管理办法 Art. 14 und Anlage 1; Art. 29 税收征收管理法实施细则 (10 Jahre)"},"sonstige":[{"titel":"Steuerunterlagen","jahre":10,"text_de":"Bücher, Buchungsbelege, Berichte, Steuerzahlungsnachweise, Rechnungen, Ausfuhrbelege und sonstige steuerrelevante Unterlagen mindestens 10 Jahre, soweit Gesetze oder Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen (die 30-Jahres-Frist der Archivmaßnahmen geht vor).","grundlage":"Art. 29 税收征收管理法实施细则"},{"titel":"Rechnungsstammblätter und Rechnungsregister","jahre":5,"text_de":"Durchschläge/Stammblätter ausgestellter Fapiao und das Rechnungsregister 5 Jahre; die Rechnung als Buchungsbeleg selbst 30 Jahre.","grundlage":"Art. 29 发票管理办法"},{"titel":"Monats-, Quartals- und Halbjahresberichte, Kontoauszüge, Steuererklärungen","jahre":10,"text_de":"Unterjährige Finanzberichte, Bankabstimmungen, Kontoauszüge und Steuererklärungen 10 Jahre.","grundlage":"会计档案管理办法 Anlage 1"},{"titel":"Jahresabschlüsse","jahre":null,"text_de":"Jahresabschlüsse sowie Archivverzeichnisse sind dauerhaft (永久) aufzubewahren; eine Vernichtung ist nicht vorgesehen.","grundlage":"会计档案管理办法 Art. 14 und Anlage 1"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Die Frist beginnt am ersten Tag nach Ende des Rechnungsjahres, in dem die Unterlage entstanden ist; das Rechnungsjahr ist in China das Kalenderjahr (1.1.-31.12.). Anlagenkarten: 5 Jahre ab Abgang des Anlageguts."},"besonderheiten":["E-Fapiao: Vollständig digitalisierte elektronische Rechnungen (全面数字化的电子发票) sind seit 1.12.2024 landesweit im Einsatz; Ausstellung über die einheitliche Plattform der Steuerverwaltung, Empfang über das digitale Steuerkonto. Papier-Fapiao laufen parallel noch aus.","Elektronische Aufbewahrung: Intern erzeugte oder elektronisch empfangene Buchhaltungsunterlagen dürfen nur elektronisch archiviert werden, wenn Quelle und Echtheit gesichert, Lesbarkeit und Ausgabe, ein Archivsystem mit Manipulationsschutz, Backup und Verknüpfung zu Papierunterlagen gewährleistet sind (Art. 8, 9; Rundschreiben 财会〔2020〕6号 zu elektronischen Belegen). Unterlagen mit dauerhaftem oder wichtigem Wert sind davon ausgenommen.","Verlängerung: Buchungsbelege zu noch nicht abgewickelten Forderungen und Verbindlichkeiten oder anderen offenen Vorgängen dürfen nach Fristablauf nicht vernichtet werden (Art. 19). Bei Liquidation bleibt die Frist bestehen.","Vernichtung nur nach förmlicher Bewertung, mit Vernichtungsliste, Unterschriften von Unternehmensleitung, Archiv- und Buchhaltungsleitung und unter Aufsicht (Art. 16-19).","Die Fristen sind Mindestfristen; vor 2016 galten 15 Jahre für Belege und Bücher, die Verlängerung auf 30 Jahre gilt für Unterlagen ab 2016.","Das revidierte Buchführungsgesetz (会计法, in Kraft 1.7.2024) verschärft Bußgelder für fehlende, gefälschte oder vernichtete Buchhaltungsunterlagen erheblich."],"email_hinweis":"Chinesisches Recht kennt keinen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie als Originalbeleg einer Buchung dienen (Verträge, Bestellungen, Abnahmen, Rechnungsübermittlung): dann 30 Jahre ab Ende des Rechnungsjahres, elektronisch nur in einem Archivsystem mit Manipulationsschutz. Rein organisatorische Korrespondenz unterliegt keiner Pflicht.","speicherort_hinweis":"Buchhaltungsarchive werden in der Regel beim Unternehmen in China geführt; das Mitnehmen, Versenden oder elektronische Übertragen von Buchhaltungsarchiven oder Kopien ins Ausland ist nur nach den staatlichen Vorschriften zulässig (Art. 25; Datenexportregeln). Eine Auslagerung des E-Mail-Archivs ins Ausland sollte daher rechtlich geprüft werden.","empfehlung_jahre":30,"quellen":[{"titel":"会计档案管理办法 (Erlass Nr. 79, Volltext auf gov.cn)","url":"https://www.gov.cn/zhengce/2015-12/11/content_5717189.htm","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Steuerbehörde Jiangsu: Art. 29 税收征收管理法实施细则 (Aufbewahrung 10 Jahre)","url":"https://jiangsu.chinatax.gov.cn/art/2016/2/6/art_23636_2334.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"RSA Tax: China's Accounting Records Retention (30 Jahre / dauerhaft)","url":"https://www.rsa-tax.com/single-post/china-s-accounting-records-retention","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Huicheng Lawyer: 会计档案保管期限 (Übersicht Anlage 1)","url":"https://www.huichenglawyer.com/pufaku/17998.html","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"China Briefing: Accounting Records in China – New Regulations 2016","url":"https://www.china-briefing.com/news/accounting-records-keeping-in-china/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"China Briefing: National Rollout of Fully Digitalized E-Fapiao (1.12.2024)","url":"https://www.china-briefing.com/news/e-invoicing-china-expansion-fully-digitalized-e-fapiao-program-details-timeline/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Haupttext der Archivmaßnahmen (Art. 6, 8, 9, 14-19, 25) auf gov.cn und Art. 29 der Steuer-Durchführungsbestimmungen auf einer Behördenseite gelesen. Die Einzelfristen der Anlage 1 (30 Jahre / 10 Jahre / dauerhaft) waren auf gov.cn nicht enthalten und stammen aus zwei übereinstimmenden Kanzleiquellen; die 5-Jahres-Frist für Rechnungsstammblätter aus Fachwissen, nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"HK","land_de":"Hongkong","land_en":"Hong Kong","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":42,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Wer in Hongkong ein Gewerbe betreibt, muss alle Unterlagen aufbewahren, die zur Überprüfung der Buchungen nötig sind – dazu zählen Verträge (ausdrücklich Kauf- und Verkaufsverträge), Aufträge und Korrespondenz zu Einnahmen und Ausgaben: 7 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsvorfalls. Zivilrechtliche Verjährung für Vertragsansprüche: 6 Jahre.","grundlage":"Section 51C(1) und (3) Inland Revenue Ordinance (Cap. 112); Section 4 Limitation Ordinance (Cap. 347)"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Rechnungen, Quittungen, Belege, Bankauszüge, Tagesaufzeichnungen über alle Ein- und Auszahlungen sowie Aufzeichnungen über gekaufte und verkaufte Waren bzw. erbrachte Dienstleistungen 7 Jahre nach Abschluss der Geschäftsvorfälle; gesellschaftsrechtlich 7 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres des letzten Eintrags.","grundlage":"Section 51C Inland Revenue Ordinance (Cap. 112); Section 373 und 377 Companies Ordinance (Cap. 622)"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Buchführungsunterlagen (Bücher mit täglichen Eintragungen aller Geldbewegungen, Verzeichnis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Debitoren-/Kreditorenlisten, Inventuren) und Jahresabschlüsse 7 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte Eintrag bezieht; bei im Ausland geführten Büchern gilt dies für die nach Hongkong gesandten Abschlüsse und Rückmeldungen.","grundlage":"Section 373-377 Companies Ordinance (Cap. 622); Section 51C Inland Revenue Ordinance"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":6,"text_de":"Nachveranlagungen sind innerhalb von 6 Jahren nach Ende des Veranlagungsjahres möglich, bei Betrug oder vorsätzlicher Hinterziehung 10 Jahre. Verlustjahre bleiben offen, bis die Verluste verbraucht sind – die IRD empfiehlt, Unterlagen 7 Jahre nach dem Jahr aufzubewahren, in dem die Verluste vollständig genutzt wurden.","grundlage":"Section 60 Inland Revenue Ordinance; IRD-Merkblatt zu Section 51C"},{"titel":"Lohn- und Beschäftigungsunterlagen","jahre":1,"text_de":"Lohn- und Beschäftigungsaufzeichnungen nach der Employment Ordinance mindestens 12 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses (nicht direkt geprüft); Lohnunterlagen als Buchungsbelege und für die Arbeitgebermeldungen (IR56) steuerlich 7 Jahre.","grundlage":"Section 49A Employment Ordinance (Cap. 57); Section 51C Inland Revenue Ordinance"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Steuerlich (Section 51C IRO) laufen die 7 Jahre ab Abschluss des jeweiligen Geschäftsvorfalls. Gesellschaftsrechtlich (Section 377 CO) 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte Eintrag bezieht – das ist die spätere und damit maßgebliche Rechnung. Die Pflicht besteht nach Geschäftsaufgabe fort."},"besonderheiten":["Keine E-Rechnungspflicht und keine Umsatzsteuer; Rechnungen sind frei gestaltbar, müssen aber die Buchungen belegen. Elektronische Steuererklärungen sind seit April 2023 freiwillig möglich, ab Veranlagungsjahr 2025/26 für große multinationale Konzerne (GloBE/HKMTT) verpflichtend.","Elektronische Aufbewahrung zulässig (Electronic Transactions Ordinance, Cap. 553); die IRD akzeptiert Computeraufzeichnungen, verlangt aber weiterhin die Aufbewahrung der Quellbelege (Rechnungen, Scheckabschnitte, Einzahlungsbelege, Bankauszüge) und regelmäßige Sicherungen.","Sprache: Aufzeichnungen in Englisch oder Chinesisch.","Sanktionen: Unterlassene Aufzeichnung oder Aufbewahrung nach Section 51C ist eine Straftat mit Geldstrafe bis 100.000 HK$ (Section 80(1A) IRO); die Companies Ordinance sieht für Verstöße gegen Section 373-377 Geldstrafen und bei Vorsatz Haft für die verantwortlichen Personen vor.","Einzelhändler mit überwiegend Bargeschäften können von der IRD von detaillierten Verkaufsaufzeichnungen befreit werden, müssen aber vollständige Einkaufs- und Tageskassenaufzeichnungen führen.","Unterlagen zu Vermögenswerten (Kauf-/Verkaufsverträge, Anlagenverzeichnisse) sollten über 7 Jahre hinaus aufbewahrt werden, solange der Vermögenswert gehalten wird."],"email_hinweis":"Hongkong kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungen belegen oder Verträge und Geschäftsvorfälle dokumentieren – 7 Jahre nach Abschluss des Vorgangs bzw. nach Ende des Geschäftsjahres; ursprünglich elektronische Belege dürfen elektronisch archiviert werden, Ausdrucken ist nicht erforderlich.","speicherort_hinweis":"Gesellschaftsrechtlich am Registersitz oder an einem anderen von den Direktoren bestimmten Ort; Buchführungsunterlagen dürfen außerhalb Hongkongs geführt werden, wenn Abschlüsse und Rückmeldungen (mindestens halbjährlich) nach Hongkong gesandt und dort aufbewahrt werden (Section 374-375 CO). Steuerlich keine ausdrückliche Standortvorgabe, die Unterlagen müssen der IRD aber vorgelegt werden können.","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"Inland Revenue Department: A Guide to Keeping Business Records (Section 51C IRO, PDF)","url":"https://www.ird.gov.hk/eng/pdf/51c_pam.pdf","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Keeping of Accounting Records under the Companies Ordinance (Sections 373-377, Übersicht)","url":"https://d2hd5q4fv6n20y.cloudfront.net/wp-content/uploads/2023/01/Keeping_of_Accounting_Records.pdf","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Hong Kong SAR – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/hong-kong-sar/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Sleek: Business record keeping in Hong Kong","url":"https://sleek.com/hk/resources/business-record-keeping-hong-kong/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"IRD-Merkblatt zu Section 51C (Behörde) gelesen; Companies Ordinance Sections 373-377 über eine Fachübersicht, Festsetzungsfristen über PwC bestätigt. Gesetzestext der Companies Ordinance (e-Legislation) nicht direkt abgerufen; Employment Ordinance und Electronic Transactions Ordinance aus Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"IN","land_de":"Indien","land_en":"India","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":6,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":8,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Verträge, Bestellungen und Korrespondenz, die eine Buchung belegen, gehören zu den 'vouchers' und sind bei Kapitalgesellschaften zusammen mit den Büchern 8 Geschäftsjahre aufzubewahren. Für andere Unternehmer gelten die steuerlichen Fristen (Einkommensteuer 6 bzw. 7 Jahre, GST 72 Monate).","grundlage":"Section 128(5) Companies Act 2013; Rule 6F(5) Income-tax Rules 1962 / Rule 46(9) Income-tax Rules 2026; Section 36 CGST Act 2017"},"rechnungen":{"jahre":8,"text_de":"Rechnungen und Buchungsbelege bei Kapitalgesellschaften 8 Geschäftsjahre. Steuerlich: Einkommensteuer 6 Jahre ab Ende des Veranlagungsjahres (entspricht 7 Jahren ab Ende des Geschäftsjahres), ab 1.4.2026 nach dem neuen Einkommensteuergesetz 7 Steuerjahre ab Ende des Steuerjahres; GST-Unterlagen (Rechnungen, Gutschriften, Ein- und Ausgangsregister) 72 Monate ab Fälligkeit der GST-Jahreserklärung (31. Dezember nach dem Geschäftsjahr).","grundlage":"Section 128(5) Companies Act 2013; Rule 6F(5) Income-tax Rules 1962 (bis 31.3.2026) bzw. Section 62 Income-tax Act 2025 i. V. m. Rule 46(9) Income-tax Rules 2026; Section 35, 36 CGST Act 2017 i. V. m. Rule 56 CGST Rules"},"buecher":{"jahre":8,"text_de":"Bücher und Buchführungsunterlagen für mindestens die 8 dem laufenden Geschäftsjahr unmittelbar vorangehenden Geschäftsjahre samt Belegen (bei jüngeren Gesellschaften alle Jahre); bei einer angeordneten Untersuchung kann die Zentralregierung längere Aufbewahrung anordnen. Jahresabschlüsse und Gesellschaftsregister (Mitgliederregister, Protokollbücher) dauerhaft.","grundlage":"Section 128(5) Companies Act 2013; Rule 3 Companies (Accounts) Rules 2014; Section 88, 118 Companies Act 2013"},"sonstige":[{"titel":"Einkommensteuer","jahre":7,"text_de":"Bücher und Unterlagen nach dem Einkommensteuerrecht 6 Jahre ab Ende des Veranlagungsjahres (altes Gesetz, Rule 6F) bzw. ab 1.4.2026 7 Steuerjahre ab Ende des betreffenden Steuerjahres (Income-tax Rules 2026, Rule 46(9)); bei Wiederaufnahme der Veranlagung bis zu deren Abschluss. Verrechnungspreis-Dokumentation 8 Jahre ab Ende des Veranlagungsjahres.","grundlage":"Section 44AA Income-tax Act 1961 i. V. m. Rule 6F(5), Rule 10D(5) Income-tax Rules 1962; Section 62 Income-tax Act 2025 i. V. m. Rule 46(9)-(10) Income-tax Rules 2026"},{"titel":"GST (Waren- und Dienstleistungssteuer)","jahre":6,"text_de":"Alle GST-Bücher und Unterlagen 72 Monate ab Fälligkeit der Jahreserklärung des betreffenden Jahres; bei Einspruch, Revision, Verfahren oder Ermittlungen 1 Jahr nach deren endgültiger Erledigung oder 72 Monate, je nachdem, was später endet. Die Bundesstaaten haben gleichlautende SGST-Gesetze.","grundlage":"Section 36 CGST Act 2017; Rule 56 CGST Rules 2017"},{"titel":"Limited Liability Partnerships","jahre":8,"text_de":"LLPs müssen Bücher 8 Jahre ab dem Datum aufbewahren, auf das sie sich beziehen.","grundlage":"Section 34 LLP Act 2008 i. V. m. Rule 24 LLP Rules 2009"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Gesellschaftsrechtlich sind jeweils die 8 Geschäftsjahre (indisches Geschäftsjahr 1. April bis 31. März) aufzubewahren, die dem laufenden Jahr vorangehen – also ab Ende des Geschäftsjahres. Einkommensteuer: ab Ende des Veranlagungsjahres (dem Geschäftsjahr folgendes Jahr) bzw. ab 2026 ab Ende des Steuerjahres. GST: ab dem Fälligkeitstag der Jahreserklärung (31. Dezember nach Geschäftsjahresende)."},"besonderheiten":["E-Rechnung (GST e-invoicing): Unternehmen mit Gesamtumsatz über 5 Crore Rupien (ca. 55.000 Euro) müssen seit 1.8.2023 B2B-Rechnungen, Gutschriften und Exportrechnungen über das Invoice Registration Portal (IRP) mit IRN und QR-Code registrieren; seit 1.4.2025 müssen Unternehmen ab 10 Crore Umsatz Rechnungen innerhalb von 30 Tagen melden. Banken, Versicherungen und einige Branchen sind ausgenommen.","Elektronische Bücher: Kapitalgesellschaften dürfen Bücher elektronisch führen, müssen sie aber in Indien zugänglich halten und seit August 2022 täglich auf Servern in Indien sichern; seit 1.4.2023 muss die Buchhaltungssoftware einen nicht abschaltbaren Audit-Trail (Änderungsprotokoll) führen, der so lange wie die Bücher aufzubewahren ist (Rule 3 Companies (Accounts) Rules 2014).","Neues Einkommensteuergesetz: Der Income-tax Act 2025 und die Income-tax Rules 2026 gelten seit 1.4.2026 (Begriff 'tax year' statt 'previous year/assessment year'); Aufbewahrung 7 Steuerjahre ab Ende des Steuerjahres, Strafe 25.000 Rupien bei Verstoß (Section 441).","Verlängerung: Bei Untersuchungen nach Chapter XIV Companies Act kann die Regierung längere Aufbewahrung anordnen; bei Wiederaufnahme der Veranlagung oder GST-Verfahren bis zu deren Abschluss (plus 1 Jahr bei GST).","Die Fristen des Companies Act gelten nur für Kapitalgesellschaften und LLPs; Einzelunternehmer und Personengesellschaften richten sich nach Einkommensteuer (6/7 Jahre) und GST (72 Monate).","Arbeitsrecht und Sozialversicherung (z. B. Lohnregister, EPF-Unterlagen) haben eigene, meist kürzere Fristen von 3 bis 5 Jahren nach Bundes- und Landesrecht; die Bundesstaaten können abweichende Regeln für Shops-and-Establishments-Register haben."],"email_hinweis":"Indisches Recht kennt keinen eigenen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungen belegen (Verträge, Bestellungen, Rechnungsübermittlung): bei Kapitalgesellschaften 8 Geschäftsjahre, sonst nach Einkommensteuer (7 Jahre ab Ende des Steuerjahres) und GST (72 Monate ab Fälligkeit der Jahreserklärung). Elektronische Aufzeichnungen sind als Beweismittel zugelassen (Section 65B Indian Evidence Act / Bharatiya Sakshya Adhiniyam 2023).","speicherort_hinweis":"Bücher sind am eingetragenen Sitz oder an einem anderen Ort in Indien aufzubewahren, der dem Registrar of Companies innerhalb von 7 Tagen gemeldet wird (Section 128(1)); elektronisch geführte Bücher – auch bei Servern im Ausland – müssen in Indien jederzeit zugänglich sein, und eine tägliche Sicherung muss auf Servern in Indien liegen (Rule 3 Companies (Accounts) Rules 2014). GST-Unterlagen am Hauptgeschäftssitz (Section 35(1) CGST Act).","empfehlung_jahre":8,"quellen":[{"titel":"Section 128 Companies Act 2013 (Income Tax Department / Taxmann)","url":"https://www.incometaxindia.gov.in/w/section-128-81","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Section 36 CGST Act 2017 – Period of retention of accounts (KnowYourGST)","url":"https://www.knowyourgst.com/gstlaw/cgst-act/36-period-of-retention-of-accounts-36/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Legal 500 / Mondaq: Maintenance of Records – An Analysis of Various Laws (India)","url":"https://www.legal500.com/intelligence/india/corporate-commercial-law/maintenance-of-records-an-analysis-of-various-laws","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Taxmann: Income Tax Rules 2026 – Master Guide (Rule 46(9): 7 tax years)","url":"https://www.taxmann.com/post/blog/income-tax-rules-2026-master-guide-with-rule-wise-commentary","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"TaxHeal: Rule 46 (IT Rules 2026) vs Rule 6F (IT Rules 1962)","url":"https://www.taxheal.com/?p=115206","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Busy: E-Invoice Audit Trail and Record-Keeping Checklist (IRP, 5 Crore, 30 Tage, Section 36)","url":"https://busy.in/gst/e-invoice-audit-trail-and-record-keeping-checklist/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Section 128 Companies Act und Section 36 CGST Act im Wortlaut gelesen; Rule 6F (6 Jahre ab Ende des Veranlagungsjahres) und die neue Rule 46 (7 Steuerjahre, Income-tax Rules 2026) über Taxmann, TaxHeal und Legal 500 übereinstimmend bestätigt, die Rule-Texte selbst waren nicht abrufbar. Regeln zu Audit-Trail und Backup in Indien aus Fachwissen und Suchergebnissen (MCA-Änderungen 2022/2023).","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"ID","land_de":"Indonesien","land_en":"Indonesia","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":17,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Keine feste Frist für reine Geschäftskorrespondenz: Das Gesetz über Unternehmensdokumente unterscheidet 'Finanzdokumente' (10 Jahre) und 'sonstige Dokumente', deren Aufbewahrungsdauer das Unternehmen selbst in einem Aufbewahrungsplan (jadwal retensi) nach dem Nutzwert festlegt. Korrespondenz und E-Mails, die eine Buchung belegen oder Vertragsgrundlage sind (Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Verträge), zählen zu den Buchungsnachweisen bzw. den 'sonstigen Dokumenten der Buchführung' und sind steuerlich 10 Jahre in Indonesien aufzubewahren.","grundlage":"Art. 28 Abs. 11 UU Ketentuan Umum dan Tata Cara Perpajakan (UU KUP, Gesetz 6/1983 i. d. F. UU 7/2021); Art. 4 und 11 Abs. 3-4 UU 8/1997 tentang Dokumen Perusahaan"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Steuerrechnungen (Faktur Pajak), Ein- und Ausgangsrechnungen, Quittungen und alle Belege, die der Buchführung zugrunde liegen – auch elektronisch erzeugte Daten – 10 Jahre in Indonesien. Handelsrechtlich ebenfalls 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres.","grundlage":"Art. 28 Abs. 11 UU KUP; Art. 6 und 11 Abs. 2 UU 8/1997"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Bücher, Aufzeichnungen, Hauptbuch, Jahresabschlüsse und Finanzverwaltungsdaten 10 Jahre ab Ende des betreffenden Geschäftsjahres (handelsrechtlich) bzw. 10 Jahre (steuerrechtlich). Die Buchführung muss in lateinischen Buchstaben, arabischen Ziffern, in Rupiah und in indonesischer Sprache geführt werden; Fremdsprache und Fremdwährung (meist Englisch/USD) nur mit Genehmigung des Finanzministers.","grundlage":"Art. 28 Abs. 4 und 11 UU KUP; Art. 5-7 und 11 Abs. 1-2 UU 8/1997"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":5,"text_de":"Die Steuerverwaltung (DJP) kann innerhalb von 5 Jahren nach Entstehung der Steuerschuld bzw. Ende des Steuerjahres einen Nachveranlagungsbescheid (SKPKB) erlassen; die 10-jährige Aufbewahrungsfrist entspricht der Verjährung für Steuerstraftaten.","grundlage":"Art. 13 Abs. 1 UU KUP; Art. 40 UU KUP"},{"titel":"Sonstige Unternehmensdokumente (Verträge, allgemeine Korrespondenz)","jahre":null,"text_de":"Für Dokumente ohne unmittelbaren Finanzbezug gibt es keine gesetzliche Frist; das Unternehmen legt sie per Beschluss der Geschäftsleitung in einem Aufbewahrungsplan fest. Die Aufbewahrung ersetzt nicht die Beweisfunktion während zivilrechtlicher Verjährungsfristen.","grundlage":"Art. 11 Abs. 3-5 UU 8/1997"},{"titel":"Verrechnungspreisdokumentation","jahre":10,"text_de":"Master File und Local File sind innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Steuerjahres zu erstellen und wie die übrigen Buchführungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren.","grundlage":"PMK 213/PMK.03/2016 i. V. m. Art. 28 Abs. 11 UU KUP"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Handelsrechtlich laufen die 10 Jahre ab dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem die Unterlage gehört (Art. 11 Abs. 2 UU 8/1997). Das Steuerrecht nennt nur die Dauer von 10 Jahren; in der Praxis wird ebenfalls ab Ende des Steuerjahres gerechnet."},"besonderheiten":["Aufbewahrung in Indonesien vorgeschrieben: Bücher, Aufzeichnungen und Belege – einschließlich elektronisch verarbeiteter Daten und Online-Anwendungen – sind am Geschäftssitz (Körperschaften) bzw. Wohn- oder Tätigkeitsort (natürliche Personen) in Indonesien aufzubewahren (Art. 28 Abs. 11 UU KUP).","E-Rechnung: Elektronische Steuerrechnungen (e-Faktur) sind für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer (PKP) seit 2016 Pflicht. Seit 1.1.2025 läuft die Rechnungsstellung über das neue Verwaltungssystem Coretax (PMK 81/2024); bis Ende 2025 sollten alle PKP umgestellt sein, nur Großunternehmen dürfen übergangsweise e-Faktur Desktop/Host-to-Host weiternutzen. Papierrechnungen nur bei Systemausfall, nachträglich hochzuladen.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Unternehmensdokumente dürfen auf Mikrofilm oder andere Medien übertragen werden; jede Übertragung ist durch die Geschäftsleitung mit Protokoll (berita acara) zu legalisieren, danach gelten die Kopien als zulässiges Beweismittel. Originale dürfen grundsätzlich vernichtet werden, soweit die Geschäftsleitung nicht wegen ihres Beweiswerts anderes bestimmt (Art. 12-15, 20 UU 8/1997).","Wer Bücher und Belege nicht aufbewahrt oder vorlegt, riskiert eine Schätzung (Art. 13 Abs. 3 UU KUP), Prüfungen wegen Verdachts auf Steuerstraftaten und Strafen nach Art. 39 UU KUP.","Das alte Handelsgesetzbuch (KUHD, Art. 6: 30 Jahre Bücher, 10 Jahre Briefe) wurde durch UU 8/1997 ersetzt; es gelten einheitlich 10 Jahre.","Datenschutz: Das Datenschutzgesetz UU 27/2022 (PDP) verlangt Löschung personenbezogener Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist; E-Mail-Archive sollten geschäftliche Vorgänge von privaten Daten trennen."],"email_hinweis":"Indonesien kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind 10 Jahre in Indonesien aufzubewahren, soweit sie Buchungen oder Steuerangaben belegen (Verträge, Bestellungen, Rechnungsversand). Für übrige Korrespondenz legt das Unternehmen die Frist selbst im Aufbewahrungsplan fest; empfohlen wird, sich an den 10 Jahren zu orientieren.","speicherort_hinweis":"Pflicht zur Aufbewahrung im Inland am Sitz des Unternehmens (Art. 28 Abs. 11 UU KUP); bei Cloud-Lösungen muss der Zugriff aus Indonesien jederzeit gesichert sein – im Zweifel Kopie in Indonesien halten.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Direktorat Jenderal Pajak (pajak.go.id): KP2KP Enrekang – simpan pembukuan minimal 10 tahun (Art. 28 Abs. 11 UU KUP)","url":"https://www.pajak.go.id/en/node/111435","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"UU Nr. 8/1997 tentang Dokumen Perusahaan, Art. 11-15 (pasal.id, Gesetzestext)","url":"https://pasal.id/peraturan/uu/uu-no-8-tahun-1997/pasal-11","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"DDTC News: Alasan dokumen dasar pembukuan wajib disimpan selama 10 tahun (11.9.2024)","url":"https://news.ddtc.co.id/berita/nasional/1805429/alasan-dokumen-dasar-pembukuan-wajib-disimpan-selama-10-tahun","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Hukumonline Klinik: Jangka waktu penyimpanan dokumen perusahaan","url":"https://www.hukumonline.com/klinik/a/jangka-waktu-penyimpanan-dokumen-perusahaan-lt646efc4036ca5","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Indonesia – Corporate Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/indonesia/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fiscal Requirements: Indonesia Coretax e-invoicing mandatory for all VAT-registered taxpayers by end of 2025","url":"https://www.fiscal-requirements.com/news/4767-indonesia-coretax-e-invoicing-mandatory-for-all-vat-registered-taxpayers-by-end-of-2025","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 11-15 UU 8/1997 im Gesetzestext (pasal.id) und Art. 28 Abs. 11 UU KUP über die Steuerbehörde DJP geprüft; Festsetzungsfrist durch PwC bestätigt. Fristbeginn im Steuerrecht nicht ausdrücklich geregelt (Praxis: Ende des Steuerjahres). Coretax-Zeitplan nur aus Fachportalen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"IL","land_de":"Israel","land_en":"Israel","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":26,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Zum aufbewahrungspflichtigen 'Buchführungssystem' gehören alle Belege und Unterlagen, die Einnahmen, Ausgaben und Geschäftsvorfälle nachweisen – auch Verträge, Bestellungen und geschäftliche Korrespondenz/E-Mails mit Belegcharakter: 7 Jahre ab Ende des Steuerjahres oder 6 Jahre ab Abgabe der Jahressteuererklärung, je nachdem, was später endet.","grundlage":"Section 25 Income Tax (Bookkeeping) Regulations 5733-1973 (הוראות מס הכנסה (ניהול פנקסי חשבונות)); Section 130 Income Tax Ordinance; Companies Law 5759-1999"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Steuerrechnungen, Quittungen, Lieferscheine, Kassen- und Bankbelege und alle sonstigen Belege 7 Jahre ab Ende des Steuerjahres bzw. 6 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung (das spätere Datum). Papieroriginale, die eingescannt und als elektronisches Dokument versandt wurden, müssen mindestens 3 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung aufbewahrt werden.","grundlage":"Section 25 Income Tax (Bookkeeping) Regulations 5733-1973; Section 47 und 66 Value Added Tax Law 5736-1975 i. V. m. VAT (Bookkeeping) Regulations"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Buchführungssystem (Journal, Hauptbuch, Bestandsverzeichnisse, Anlagenregister), Jahresabschlüsse und Prüfberichte 7 Jahre ab Ende des Steuerjahres oder 6 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung, je nachdem, was später endet. Bücher sind in Hebräisch oder Arabisch und in Schekel zu führen; Englisch nur mit Vorabgenehmigung der Steuerbehörde für Töchter ausländischer Konzerne.","grundlage":"Section 25 Income Tax (Bookkeeping) Regulations 5733-1973; Section 130 Income Tax Ordinance; Companies Law 5759-1999"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":4,"text_de":"Die Steuerbehörde kann eine abgegebene Steuererklärung 4 Jahre ab Ende des Jahres prüfen, in dem sie eingereicht wurde; ohne Erklärung gibt es keine zeitliche Grenze für eine Schätzung. Umsatzsteuer: Festsetzung grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren nach Abgabe der Meldung.","grundlage":"Section 145 Income Tax Ordinance; Section 77 Value Added Tax Law"},{"titel":"Gescannte Originale","jahre":3,"text_de":"Papierbelege, die eingescannt und als elektronisches Dokument weitergegeben wurden, mindestens 3 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung des betreffenden Jahres aufbewahren.","grundlage":"Income Tax (Bookkeeping) Regulations, Bestimmungen zu elektronischen Dokumenten und computergestützter Buchführung"},{"titel":"Sicherungskopien der EDV-Buchführung","jahre":null,"text_de":"Zu Beginn jedes Quartals ist eine Sicherung des computergestützten Buchführungssystems anzufertigen und an einem anderen Ort als dem System zu verwahren; der Ort ist dem Finanzamt schriftlich zu melden. Bei in Israel erzielten Einkünften muss die Sicherung in Israel liegen.","grundlage":"Income Tax (Bookkeeping) Regulations, Anhang zur computergestützten Buchführung (ניהול ספרים ממוחשב)"},{"titel":"Lohn- und Arbeitsunterlagen","jahre":7,"text_de":"Lohnabrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen sind 7 Jahre aufzubewahren.","grundlage":"Wage Protection Law 5718-1958 (Lohnabrechnungen); Hours of Work and Rest Law 5711-1951 (Arbeitszeitaufzeichnungen) – Section-Nummern nicht geprüft"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Doppelte Regel: 7 Jahre ab Ende des Steuerjahres (Kalenderjahr), auf das sich die Buchung bezieht, oder 6 Jahre ab dem Tag der Abgabe der Jahressteuererklärung für dieses Jahr – maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt. Bei verspäteter Abgabe verlängert sich die Frist entsprechend."},"besonderheiten":["E-Rechnung ('Israel Invoices', Zuteilungsnummern): Seit 5.5.2024 benötigen B2B-Steuerrechnungen über einem Schwellenwert eine von der Steuerbehörde in Echtzeit vergebene Zuteilungsnummer (allocation number), sonst ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Schwellen: 25.000 NIS (2024), 20.000 NIS (2025), 10.000 NIS ab 1.1.2026, 5.000 NIS ab 1.6.2026 (Verordnung der Steuerbehörde vom 7.12.2025). Die Behörde kann die Nummer bei Verdacht verweigern (Anhörungsverfahren).","Computergestützte Buchführung nur mit von der Steuerbehörde registrierter Software; der Server muss physisch in Israel stehen. Töchter multinationaler Konzerne können die Nutzung eines Servers im Ausland genehmigen lassen, wenn am Firmensitz eine online zugängliche Sicherung für Prüfungen vorgehalten wird.","Elektronische Dokumente (digital signierte Rechnungen) sind als untrennbarer Teil des Buchführungssystems auf elektronischen Speichermedien aufzubewahren; das System muss jederzeit Ausdrucke bzw. Bildschirmausgaben ermöglichen.","Sprache und Währung: Hebräisch oder Arabisch, Beträge in Schekel; Englisch nur mit Genehmigung.","Mängel in der Buchführung (Verwerfung der Bücher, 'פסילת ספרים') führen zu Schätzungen, Sanktionen und Verlust von Steuervergünstigungen.","Datenschutz: Privacy Protection Law und Data Security Regulations 2017 (Novelle 13, in Kraft August 2025) verlangen Zweckbindung und Löschung nicht mehr benötigter personenbezogener Daten; gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vor."],"email_hinweis":"Israel kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Belege des Buchführungssystems sind oder Geschäftsvorfälle dokumentieren (Verträge, Bestellungen, Rechnungsversand): 7 Jahre ab Ende des Steuerjahres bzw. 6 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung (das spätere Datum). Elektronisch signierte Rechnungen samt Übermittlungsnachweis im Original speichern.","speicherort_hinweis":"Server der EDV-Buchführung grundsätzlich in Israel; Auslandsserver nur mit Genehmigung und lokaler Online-Sicherung. Sicherungskopie des Buchführungssystems bei in Israel erzielten Einkünften zwingend in Israel, Ort dem Finanzamt zu melden.","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"Doing Business in Israel 2017 (Israel Desks / Kanzleiübersicht): Bookkeeping and record retention","url":"https://israeldesks.com/books/doing_business_in_israel_2017/files/assets/basic-html/page-42.html","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Kesselman & Kesselman (PwC Israel): ניהול ספרים – Rundschreiben zu computergestützter Buchführung, gescannten Belegen und Sicherungen","url":"https://www.pwc.com/il/he/tax-beyond/assets/nihol_sfarim.pdf","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Israel – Corporate Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/israel/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG: Israel – Expansion of mandatory e-invoicing model (Dezember 2025)","url":"https://kpmg.com/us/en/taxnewsflash/news/2025/12/tnf-israel-expansion-of-mandatory-e-invoicing-model.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Israel Tax Authority (gov.il): Application for an allocation number for a tax invoice","url":"https://www.gov.il/en/service/request-assignment-number-for-tax-invoice","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Institute of CPAs in Israel: שמירת מסמכים ומסירת מסמכים (Richtlinie Dokumentenaufbewahrung)","url":"https://icpas.org.il/wp-content/uploads/2023/03/3-שמירת-מסמכים-ומסירת-מסמכים.pdf","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Die 7/6-Jahres-Regel, Serverstandort und Sprache stammen aus Kanzlei- und PwC-Quellen (übereinstimmend); der Verordnungstext (Section 25 Bookkeeping Regulations) selbst war nicht abrufbar, die Section-Nummer beruht auf Fachwissen. E-Rechnungs-Schwellen durch KPMG bestätigt, Festsetzungsfrist durch PwC.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"JP","land_de":"Japan","land_en":"Japan","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":4,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Unterlagen, die im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen erstellt oder empfangen werden (Bestellungen, Verträge, Lieferscheine, Angebote, Quittungen – auch als E-Mail), steuerlich 7 Jahre; 10 Jahre für Geschäftsjahre mit steuerlichem Verlust. Gesellschaftsrechtlich sind 'wichtige Unterlagen zum Geschäft' (dazu zählen Verträge) 10 Jahre ab Abschluss der Bücher aufzubewahren.","grundlage":"Art. 126 Körperschaftsteuergesetz (法人税法) i. V. m. Art. 59, 67 Durchführungsverordnung (法人税法施行規則); Art. 432 Abs. 2 Gesellschaftsgesetz (会社法)"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine und Buchungsbelege 7 Jahre ab dem Tag nach Ablauf der Abgabefrist der Körperschaftsteuererklärung; 10 Jahre für Verlustjahre. Qualifizierte Rechnungen nach dem Invoice-System (適格請求書) für die Verbrauchsteuer 7 Jahre ab dem Tag 2 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraums – sowohl ausgestellte Kopien als auch empfangene Rechnungen.","grundlage":"Art. 126 法人税法; Art. 59, 67 法人税法施行規則; Art. 57-4 Verbrauchsteuergesetz (消費税法) i. V. m. Art. 50, 70-9 Durchführungsverordnung (消費税法施行令)"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Handelsbücher (Hauptbuch, Journal, Kassenbuch, Debitoren-/Kreditorenbuch, Anlagenverzeichnis) 10 Jahre ab Abschluss der Bücher; Jahresabschlüsse (計算書類: Bilanz, GuV, Eigenkapitalspiegel, Anhang) und Anlagen 10 Jahre ab Erstellung. Steuerlich 7 Jahre (10 Jahre bei Verlust), die längere gesellschaftsrechtliche Frist gilt.","grundlage":"Art. 432 Abs. 2 und Art. 435 Abs. 4 会社法; Art. 126 法人税法"},"sonstige":[{"titel":"Verlustjahre (Verlustvortrag)","jahre":10,"text_de":"Für Geschäftsjahre mit Verlustvortrag (青色欠損金) oder Katastrophenverlust sind Bücher und Belege 10 Jahre aufzubewahren (9 Jahre für Geschäftsjahre, die vor dem 1.4.2018 begannen), weil Verluste 10 Jahre vortragbar sind.","grundlage":"Art. 126, 150-2 法人税法; Art. 59, 67 法人税法施行規則; Nationale Steuerbehörde Tax Answer Nr. 5930"},{"titel":"Einzelunternehmer","jahre":7,"text_de":"Blaue Erklärung (青色申告): Bücher, Abschlüsse, Kassen- und Bankbelege 7 Jahre (5 Jahre bei Einkünften bis 3 Mio. Yen im Vor-Vorjahr), sonstige Belege (Rechnungen, Verträge, Lieferscheine) 5 Jahre. Weiße Erklärung: gesetzliche Bücher 7 Jahre, sonstige 5 Jahre. Fristbeginn: Tag nach der Abgabefrist (15. März).","grundlage":"Art. 148, 232 Einkommensteuergesetz (所得税法); Art. 63, 102 Durchführungsverordnung (所得税法施行規則)"},{"titel":"Bereithaltung der Jahresabschlüsse am Sitz","jahre":5,"text_de":"Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte müssen 5 Jahre (Zweigniederlassungen 3 Jahre) ab der Hauptversammlung am Sitz zur Einsicht durch Aktionäre und Gläubiger bereitliegen.","grundlage":"Art. 442 会社法"}]},"fristbeginn":{"regel":"steuererklaerung","text_de":"Steuerlich beginnen die 7 bzw. 10 Jahre am Tag nach Ablauf der Abgabefrist der Körperschaftsteuererklärung für das Geschäftsjahr (in der Regel 2 Monate nach Geschäftsjahresende). Verbrauchsteuer-Rechnungen: ab dem Tag 2 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraums. Gesellschaftsrechtlich: Bücher 10 Jahre ab Abschluss der Bücher, Jahresabschlüsse 10 Jahre ab Erstellung."},"besonderheiten":["Gesetz zur elektronischen Buchführung (電子帳簿保存法): Seit 1.1.2024 müssen elektronisch ausgetauschte Geschäftsdaten (per E-Mail, Download oder EDI empfangene oder versandte Rechnungen, Quittungen, Bestellungen, Verträge) zwingend elektronisch aufbewahrt werden; ein Ausdruck genügt nicht mehr. Anforderungen: Echtheit (Zeitstempel, änderungssicheres System oder schriftliche Verfahrensregeln) und Auffindbarkeit (Suche nach Datum, Betrag und Geschäftspartner, Bildschirm/Drucker vor Ort).","Papierbelege dürfen nach den Scanner-Regeln des 電子帳簿保存法 digitalisiert werden (Zeitstempel/Versionskontrolle); danach darf das Papier vernichtet werden.","Invoice-System (インボイス制度) seit 1.10.2023: Vorsteuerabzug nur mit qualifizierter Rechnung eines registrierten Ausstellers (Registrierungsnummer T+13 Ziffern); 7 Jahre Aufbewahrung für Aussteller und Empfänger. Keine Pflicht zur strukturierten E-Rechnung; Peppol-Standard JP PINT ist freiwillig.","Nach dem Gesellschaftsgesetz gilt für Bücher und wichtige Geschäftsunterlagen eine längere Frist (10 Jahre) als nach dem Steuerrecht (7 Jahre); in der Praxis empfiehlt sich 10 Jahre für alles.","Bei Verstößen gegen die Aufbewahrungs- oder Speicherpflichten kann die Steuerbehörde die blaue Erklärung (青色申告) widerrufen und Vorsteuerabzug sowie Verlustvortrag versagen; Zuschläge bei verdeckten elektronischen Daten.","Ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.4.2026 beginnen, sind bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen ergänzende Dokumentationen zur Preisfindung 7 Jahre aufzubewahren (Art. 26-3 法人税法施行規則)."],"email_hinweis":"Geschäftliche E-Mails, die Bestellungen, Angebote, Verträge, Rechnungen oder Quittungen enthalten oder übermitteln, sind 'elektronische Geschäftsvorgänge' und müssen seit 2024 als Daten (nicht als Ausdruck) 7 Jahre – in Verlustjahren 10 Jahre – mit Suchfunktion nach Datum, Betrag und Partner aufbewahrt werden. Bei Verträgen gilt zusätzlich die 10-Jahres-Frist des Gesellschaftsgesetzes.","speicherort_hinweis":"Bücher und Belege sind am steuerlichen Sitz (納税地) bzw. am Ort der Betriebsstätte in Japan aufzubewahren (Art. 59 法人税法施行規則); elektronische Speicherung in der Cloud ist zulässig, wenn die Daten in Japan sofort am Bildschirm angezeigt und ausgedruckt werden können.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Nationale Steuerbehörde (国税庁) Tax Answer Nr. 5930: 帳簿書類等の保存期間","url":"https://www.nta.go.jp/taxes/shiraberu/taxanswer/hojin/5930.htm","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"会社法 第435条 (law-lib.jp, Gesetzestext)","url":"https://law-lib.jp/subjects/7/provisions/2557","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Monolith Law Office: Retention of accounting books and financial statements in Japan (Art. 432, 435, 442 Companies Act)","url":"https://monolith.law/en/general-corporate/accounting-books-financials-japan","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Yayoi: 帳簿書類の保存期間 (Steuer, Gesellschaftsgesetz, Invoice, 電子帳簿保存法)","url":"https://www.yayoi-kk.co.jp/denchoho/oyakudachi/hozonkikan/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Stripe: Japan's Invoice System and the Electronic Books Preservation Act","url":"https://stripe.com/en-cn/resources/more/japans-invoice-system-and-the-electronic-books-preservation-act","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"NTA-Seite Nr. 5930 (7/10 Jahre, Fristbeginn, Rechtsgrundlagen) und Art. 435 会社法 direkt gelesen; Art. 432 und die Verbrauchsteuer-Frist über Kanzlei- und Fachquellen übereinstimmend bestätigt. Artikelnummern der Verbrauchsteuer-Durchführungsverordnung aus Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"CA","land_de":"Kanada","land_en":"Canada","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":11,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Alle Unterlagen, die zur Prüfung der Steuerangaben nötig sind ('every account and voucher'), einschließlich Verträgen und Korrespondenz zu Einnahmen und Ausgaben, 6 Jahre ab Ende des letzten Steuerjahres, auf das sie sich beziehen.","grundlage":"Section 230(1), (4)(b) Income Tax Act (ITA); Section 286(1), (3) Excise Tax Act (ETA); Section 20(2.1) Canada Business Corporations Act (CBCA)"},"rechnungen":{"jahre":6,"text_de":"Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Verkaufs- und Einkaufsbelege sowie GST/HST-Unterlagen 6 Jahre ab Ende des Steuerjahres (bei Kapitalgesellschaften: des Geschäftsjahres), auf das sie sich beziehen; bei verspäteter Erklärung 6 Jahre ab Abgabe.","grundlage":"Section 230(4)(b) ITA; Section 286(3) ETA; CRA 'Where to keep your records, for how long'"},"buecher":{"jahre":6,"text_de":"Bücher und Buchführungsunterlagen 6 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres; Protokolle, Aktienregister, Hauptbuch und besondere Verträge zum Verständnis des Hauptbuchs bei Kapitalgesellschaften bis 2 Jahre nach Auflösung der Gesellschaft; Unterlagen zu langfristigem Vermögen unbegrenzt bis 6 Jahre nach Veräußerung.","grundlage":"Section 230(4)(a)-(b) ITA; Income Tax Regulations s. 5800(1)(a); Section 20(2)-(2.1) CBCA"},"sonstige":[{"titel":"Dauerunterlagen nach Auflösung","jahre":2,"text_de":"Nach Auflösung einer Kapitalgesellschaft sind Protokolle der Direktoren und Aktionäre, Aktienregister, Hauptbuch und besondere Verträge sowie die übrigen Bücher und Belege noch 2 Jahre aufzubewahren; bei Einzelunternehmen das Hauptbuch 6 Jahre nach Ende des Jahres der Geschäftsaufgabe.","grundlage":"Income Tax Regulations s. 5800(1)(a)-(c)"},{"titel":"Einspruch, Klage oder Prüfung","jahre":null,"text_de":"Bei Einspruch oder Klage sind die Unterlagen bis zur endgültigen Erledigung einschließlich aller Rechtsmittel aufzubewahren; der Minister kann durch Anordnung eine längere Aufbewahrung verlangen.","grundlage":"Section 230(5)-(7) ITA; Section 286(4)-(5) ETA"},{"titel":"Lohn- und Sozialabgaben (CPP/EI, Quellensteuer)","jahre":6,"text_de":"Lohnunterlagen, T4-Abrechnungen und Nachweise zu CPP/EI-Beiträgen 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres.","grundlage":"Section 230 ITA; Section 24 Canada Pension Plan; Section 87 Employment Insurance Act"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"6 Jahre ab Ende des letzten Steuerjahres (bei Kapitalgesellschaften des Geschäftsjahres), auf das sich die Unterlage bezieht; bezieht sich eine Unterlage auf mehrere Jahre (z. B. Anschaffung von Anlagegütern), zählt das letzte Jahr. Bei verspäteter Abgabe 6 Jahre ab dem Abgabetag; bei Einspruch oder Klage bis zur endgültigen Entscheidung."},"besonderheiten":["Keine E-Rechnungspflicht in Kanada; elektronische Rechnungen sind zulässig, die CRA akzeptiert digitale Belege.","Elektronische Unterlagen müssen für die gesamte Aufbewahrungsdauer in elektronisch lesbarem Format vorgehalten werden (Section 230(4.1) ITA, 286(3.1) ETA); gescannte Papierbelege sind zulässig, wenn die Bilder vollständig und lesbar sind (Information Circular IC05-1R1 'Electronic Record Keeping', Standard CAN/CGSB-72.34).","Vernichtung vor Fristablauf nur mit schriftlicher Genehmigung der CRA (Formular T137 'Request for Destruction of Records'); unerlaubte Vernichtung kann strafrechtlich verfolgt werden.","Unterlagen sind am Geschäftssitz oder Wohnsitz in Kanada aufzubewahren; Aufbewahrung im Ausland nur mit schriftlicher Erlaubnis der CRA (für gemeinnützige Organisationen ausgeschlossen). Elektronische Kopien im Ausland werden akzeptiert, wenn die CRA-Bedingungen erfüllt sind.","Gesellschaftsrecht: Buchführungsunterlagen 6 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres (CBCA s. 20(2.1)); längere Fristen anderer Bundes- oder Provinzgesetze gehen vor. Provinzen haben eigene Gesellschaftsgesetze (z. B. Ontario Business Corporations Act) und Steuerbehörden (Revenu Québec: ebenfalls 6 Jahre); Quebec verwaltet seine Steuern selbst.","Datenschutz (PIPEDA, Principle 4.5): Personenbezogene Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck erforderlich ist – nach Ablauf der 6 Jahre sollten E-Mails mit Personenbezug gelöscht werden."],"email_hinweis":"Kanadisches Recht kennt keinen eigenen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails sind Teil der 'records' und 'vouchers', soweit sie Einnahmen, Ausgaben, Verträge oder GST/HST-Angaben belegen: 6 Jahre ab Ende des betreffenden Geschäftsjahres, in elektronisch lesbarem Format und – ohne CRA-Erlaubnis – in Kanada zugänglich.","speicherort_hinweis":"Unterlagen müssen am Geschäftssitz oder Wohnsitz in Kanada (oder an einem vom Minister bestimmten Ort) aufbewahrt werden, in Englisch oder Französisch; Aufbewahrung außerhalb Kanadas nur mit schriftlicher Genehmigung der CRA (Section 230(1) ITA, 286(1.2) ETA). Gesellschaftsrechtlich dürfen Unterlagen im Ausland liegen, wenn sie in Kanada während der Geschäftszeiten elektronisch einsehbar sind (CBCA s. 20(5.1)), vorbehaltlich des Steuerrechts.","empfehlung_jahre":6,"quellen":[{"titel":"CRA: Where to keep your records, for how long and how to request the permission to destroy them early","url":"https://www.canada.ca/en/revenue-agency/services/tax/businesses/topics/keeping-records/where-keep-your-records-long-request-permission-destroy-them-early.html","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Income Tax Act s. 230 (laws-lois.justice.gc.ca)","url":"https://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/I-3.3/section-230.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Excise Tax Act s. 286 (laws-lois.justice.gc.ca)","url":"https://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/E-15/section-286.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Canada Business Corporations Act s. 20 (laws-lois.justice.gc.ca)","url":"https://laws-lois.justice.gc.ca/eng/acts/C-44/section-20.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Income Tax Regulations s. 5800 (laws-lois.justice.gc.ca)","url":"https://laws-lois.justice.gc.ca/eng/regulations/C.R.C.,_c._945/section-5800.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"CRA-Seite sowie ITA s. 230, ETA s. 286, CBCA s. 20 und Regulation 5800 direkt gelesen; Angaben zu CPP/EI, IC05-1R1 und Provinzen aus Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"CO","land_de":"Kolumbien","land_en":"Colombia","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":33,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Die Geschäftskorrespondenz gehört ausdrücklich zur Buchführung: Kaufleute müssen Kopien der abgesandten und die empfangene geschäftliche Korrespondenz (mit Vermerk über die Beantwortung) aufbewahren. Alle 'libros y papeles del comerciante' sind 10 Jahre ab dem Datum des letzten Eintrags, Dokuments oder Belegs aufzubewahren.","grundlage":"Art. 51, 54 und 60 Código de Comercio; Art. 28 Ley 962 de 2005"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Rechnungen, Belege (comprobantes) und alle Unterlagen, die Buchungen stützen, handelsrechtlich 10 Jahre. Steuerrechtlich müssen die Belege nur bis zur Bestandskraft (firmeza) der jeweiligen Steuererklärung aufbewahrt werden (in der Regel 3 Jahre, bei Verlusten oder Verrechnungspreisen 5 Jahre); die DIAN betont aber, dass die handelsrechtlichen 10 Jahre davon unberührt bleiben.","grundlage":"Art. 60 Código de Comercio; Art. 28 Ley 962 de 2005; Art. 632 Estatuto Tributario i. V. m. Art. 46 Ley 962 de 2005; Art. 714 und 147 Estatuto Tributario"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Handelsbücher (Journal, Hauptbuch, Inventar- und Bilanzbuch, Protokoll- und Gesellschafterbücher) sowie Jahresabschlüsse 10 Jahre ab dem letzten Eintrag; danach dürfen sie vernichtet werden, wenn eine exakte Reproduktion gesichert ist.","grundlage":"Art. 60 Código de Comercio; Art. 28 Ley 962 de 2005"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Bestandskraft (firmeza) der Erklärungen","jahre":3,"text_de":"Steuererklärungen werden 3 Jahre nach Ablauf der Abgabefrist (bzw. nach verspäteter Abgabe) bestandskräftig; Erklärungen mit steuerlichen Verlusten, Verlustverrechnung oder Verrechnungspreispflicht 5 Jahre. Umsatzsteuer- und Quellensteuererklärungen folgen der Einkommensteuererklärung. Bis dahin müssen Belege, Rechnungen und Nachweise der DIAN vorgelegt werden können.","grundlage":"Art. 714, 147 und 632 Estatuto Tributario; Art. 46 Ley 962 de 2005; Art. 117 Ley 2010 de 2019"},{"titel":"Elektronische Rechnungen und Belege (DIAN)","jahre":10,"text_de":"Elektronische Verkaufsrechnungen (XML mit DIAN-Validierung), elektronische Lohnabrechnungen (nómina electrónica) und das 'documento soporte' für Käufe bei nicht rechnungspflichtigen Lieferanten sind als Teil der Buchführung handelsrechtlich 10 Jahre, steuerlich mindestens bis zur Bestandskraft aufzubewahren.","grundlage":"Art. 616-1 und 632 Estatuto Tributario; Resolución DIAN 000165 de 2023; Art. 60 Código de Comercio"}]},"fristbeginn":{"regel":"entstehung","text_de":"Die 10 Jahre laufen ab dem Datum des letzten Eintrags im jeweiligen Buch bzw. ab dem Datum des Dokuments oder Belegs ('contados a partir de la fecha del último asiento, documento o comprobante'), nicht ab Jahresende. Steuerlich zählt die Bestandskraft der Erklärung: 3 bzw. 5 Jahre ab Ablauf der Abgabefrist."},"besonderheiten":["E-Rechnung: Elektronische Rechnungsstellung mit vorheriger Validierung durch die DIAN ist seit 2019/2020 für alle rechnungspflichtigen Unternehmen Pflicht (Art. 616-1 ET, Resolución 000042/2020, heute Resolución 000165/2023); elektronische Lohnabrechnung seit 2021. Ab 2020 sind Betriebsausgaben nur mit E-Rechnung abzugsfähig.","Elektronische Aufbewahrung: Nach Wahl des Kaufmanns in Papier oder in jedem technischen, magnetischen oder elektronischen Medium, das die exakte Reproduktion garantiert (Art. 28 Ley 962/2005); E-Mails und elektronische Dokumente gelten als 'mensajes de datos' (Ley 527/1999) und sind so aufzubewahren, dass Integrität, Herkunft und Datum nachprüfbar bleiben.","Nach Ablauf der 10 Jahre dürfen die Unterlagen vernichtet werden, wenn eine exakte Reproduktion gesichert ist; der Consejo Técnico de la Contaduría Pública (CTCP) empfiehlt ein Vernichtungsprotokoll und die Beachtung des Datenschutzgesetzes (Ley 1581/2012).","Das steuerliche Minimum (Art. 632 ET: bis zur Bestandskraft der Erklärung, verkürzt durch Art. 46 Ley 962/2005) ist deutlich kürzer als die handelsrechtlichen 10 Jahre; die DIAN stellt klar, dass die Verkürzung keine Vernichtung vor Ablauf der 10 Jahre erlaubt.","Die Aufbewahrungspflicht trifft auch liquidierte Gesellschaften (der Liquidator muss die Bücher bis zum Fristablauf verwahren) und gilt nach Auffassung der DIAN auch für Nichtkaufleute, die zur Buchführung verpflichtet sind.","Dokumentenmanagement-Tabellen (Tablas de Retención Documental, Ley 594/2000) sind nur für öffentliche Stellen Pflicht; private Unternehmen können sie freiwillig übernehmen."],"email_hinweis":"Art. 51 und 54 Código de Comercio erklären die direkt mit den Geschäften zusammenhängende Korrespondenz zum Bestandteil der Buchführung; Forvis Mazars und der CTCP leiten daraus ab, dass geschäftliche E-Mails (Bestellungen, Verträge, Rechnungsversand, Reklamationen) 10 Jahre ab ihrem Datum aufzubewahren sind, abgesandte Nachrichten als Kopie, empfangene mit Vermerk über die Antwort.","speicherort_hinweis":"Keine ausdrückliche Vorgabe zum Speicherort ermittelt; zulässig ist jedes Medium, das die exakte Reproduktion sichert. Die Unterlagen müssen der DIAN und der Superintendencia de Sociedades bei Prüfungen vorgelegt werden können.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Código de Comercio, Art. 51, 54, 60 (Secretaría del Senado)","url":"https://www.secretariasenado.gov.co/senado/basedoc/codigo_comercio_pr001.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"DIAN Oficio 20796 de 2006: Conservación de documentos (Art. 632 ET, Art. 28 und 46 Ley 962/2005)","url":"https://normograma.dian.gov.co/dian/compilacion/docs/oficio_dian_20796_2006.htm","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"CTCP Concepto 279 de 2025: Conservación y disposición de documentos (accounter.co)","url":"https://accounter.co/normatividad/conservacion-y-disposicion-de-documentos-concepto-279-ctcp-de-2025","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Colombia – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/colombia/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Forvis Mazars Colombia: Obligación de conservar ciertos correos electrónicos por 5 ó 10 años","url":"https://www.forvismazars.com/co/es/acerca-de-nosotros/noticias-publicaciones-y-media/nuestras-publicaciones/actualidad-juridica-y-tributaria/2017/obligacion-de-conservar-ciertos-correos","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestext Código de Comercio (Senado) sowie DIAN-Oficio und CTCP-Konzept (Behörden) gelesen; Bestandskraftfristen über PwC bestätigt. Der Forvis-Mazars-Artikel zu E-Mails war nicht abrufbar (nur Titel); die Angaben zur E-Rechnungs-Resolution 000165/2023 aus Fachwissen, nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"MY","land_de":"Malaysia","land_en":"Malaysia","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":35,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Steuerlich sind alle Unterlagen aufzubewahren, die zur Überprüfung der Steuererklärung nötig sind – dazu gehören Verträge, Bestellungen und Korrespondenz, die Einnahmen oder Ausgaben belegen: 7 Jahre. Handelsrechtlich alle Unterlagen, die die Geschäftsvorfälle erklären, 7 Jahre nach Abschluss des Vorgangs. Zivilrechtliche Verjährung für Vertragsansprüche: 6 Jahre.","grundlage":"Section 82 und 82A Income Tax Act 1967; Section 245(1) und (3) Companies Act 2016; Section 6 Limitation Act 1953"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Rechnungen, Belege, Quittungen, Kontoauszüge, Lohnunterlagen und alle Dokumente, die die Buchungen belegen, 7 Jahre; ebenso Unterlagen für Sales Tax und Service Tax (SST). Elektronische Rechnungen (MyInvois) unterliegen derselben Frist.","grundlage":"Section 82(1), (3) und 82A Income Tax Act 1967; Section 245(3) Companies Act 2016; Section 24 Sales Tax Act 2018 und Section 24 Service Tax Act 2018"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen, die die Geschäftsvorfälle und die Finanzlage erklären und die Aufstellung von GuV und Bilanz sowie eine Prüfung ermöglichen (Kassenbuch, Verkaufs-, Einkaufs- und Hauptbuch), 7 Jahre nach Abschluss der Vorgänge; Buchungen sind innerhalb von 60 Tagen vorzunehmen.","grundlage":"Section 245(1)-(3) Companies Act 2016; Section 82 Income Tax Act 1967; LHDN Public Ruling 4/2000"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":5,"text_de":"Nachveranlagungen sind 5 Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres möglich, bei Verrechnungspreisen 7 Jahre; bei Betrug, vorsätzlichem Verstoß oder Fahrlässigkeit unbegrenzt.","grundlage":"Section 91 Income Tax Act 1967"},{"titel":"Verspätete Steuererklärung / Einspruch","jahre":7,"text_de":"Wird die Steuererklärung verspätet abgegeben, laufen die 7 Jahre erst ab Ende des Jahres der tatsächlichen Abgabe; bei einem Einspruch sind die Unterlagen bis zur endgültigen Entscheidung aufzubewahren.","grundlage":"Section 82(1A) und 82A(2) Income Tax Act 1967; LHDN Public Ruling 4/2000"},{"titel":"Beschäftigtenregister","jahre":6,"text_de":"Arbeitgeber müssen Register über Beschäftigte und Lohnzahlungen 6 Jahre aufbewahren (nicht direkt geprüft).","grundlage":"Section 61 Employment Act 1955"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Steuerlich laufen die 7 Jahre ab Ende des Jahres (Basisperiode/Veranlagungsjahr), auf das sich die Einkünfte beziehen; bei verspäteter Erklärung ab Ende des Abgabejahres. Nach dem Companies Act ab Abschluss des jeweiligen Geschäftsvorfalls. Praktisch ist das Ende des Geschäftsjahres plus 7 Jahre maßgeblich."},"besonderheiten":["E-Rechnung (MyInvois der LHDN): stufenweise Pflicht seit 1.8.2024 (Umsatz über 100 Mio. RM), 1.1.2025 (über 25 Mio. RM), 1.7.2025 (5-25 Mio. RM), 1.1.2026 (1-5 Mio. RM) und 1.7.2026 (bis 1 Mio. RM); Unternehmen mit Umsatz unter 500.000 RM sind befreit. Jeweils 6 Monate Übergangsfrist mit konsolidierten E-Rechnungen; ab 1.1.2026 E-Rechnung für jeden Verkauf über 10.000 RM.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: elektronische Unterlagen müssen lesbar, leicht zugänglich und in Schriftform konvertierbar sein; werden Papierunterlagen digitalisiert, sind die Originale vor der Umwandlung aufzubewahren (Section 82A(4)-(5) ITA). Ursprünglich elektronische Belege dürfen elektronisch bleiben.","Sprache: Bücher und Aufzeichnungen in Malaiisch oder Englisch; sonst Übersetzung auf Verlangen des Director General auf Kosten des Unternehmens.","Der Director General der LHDN kann die Aufbewahrungspflicht ganz oder teilweise erlassen; fehlen Unterlagen, darf er das steuerpflichtige Einkommen schätzen.","Sanktionen: Companies Act – Geldstrafe bis 500.000 RM und/oder bis 3 Jahre Haft (Section 245(9)); Income Tax Act – Geldstrafe 300 bis 10.000 RM und/oder bis 12 Monate Haft (Section 119A).","Unterlagen über Auslandsgeschäfte dürfen im Ausland geführt werden, müssen aber nach Malaysia gesandt und dort für die Direktoren bzw. auf Verlangen des Registrars/der LHDN verfügbar sein."],"email_hinweis":"Malaysia kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungen belegen oder zur Überprüfung der Steuererklärung nötig sind (Verträge, Auftragsbestätigungen, per E-Mail versandte Rechnungen) – 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres; ursprünglich elektronische Nachrichten dürfen elektronisch archiviert werden.","speicherort_hinweis":"Unterlagen zu Einkünften in Malaysia sind in Malaysia aufzubewahren (Section 82A(3) ITA); handelsrechtlich am Registersitz oder an einem anderen von den Direktoren bestimmten Ort in Malaysia (Section 245(4) CA 2016). Unterlagen über Auslandsgeschäfte dürfen im Ausland liegen, sind aber nach Malaysia zu übermitteln (Section 245(5)); der Registrar kann die Vorlage in Malaysia verlangen.","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"Companies Act 2016, Section 245 Accounts to be kept (Gesetzestext)","url":"https://foundingbird.gitbook.io/companies-act-2016/part-3-management-of-company/division-3-accounts-and-audit/subdivision-1-financial-statements-and-reports/section-245.-accounts-to-be-kept","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Income Tax Act 1967, Section 82 und 82A (Gesetzestext, Low & Partners)","url":"https://www.lowpartners.com/income-tax-act-1967-part-5/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"LHDN Public Ruling No. 4/2000 (Revised): Keeping Sufficient Records (Companies & Co-operatives)","url":"https://www.hasil.gov.my/wp-content/uploads/PR4_2000_Rev.pdf","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Malaysia – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/malaysia/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Lee Hishammuddin Allen & Gledhill: Company Documents – To Retain or Destroy","url":"https://lh-ag.com/wp-content/uploads/2022/11/16-Company-Documents-To-Retain-or-Destroy-LHAG-CC-DR_-20210824.pdf","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"The Star: E-invoicing deadlines for businesses with revenue below RM5mil revised, says LHDN (5.6.2025)","url":"https://www.thestar.com.my/news/nation/2025/06/05/e-invoicing-deadlines-for-businesses-with-revenue-below-rm5mil-revised-says-lhdn","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte Section 245 Companies Act 2016 und Section 82A Income Tax Act sowie LHDN Public Ruling 4/2000 (Behörde) gelesen; Festsetzungsfristen über PwC, E-Rechnungs-Phasen über Pressebericht zur LHDN-Mitteilung. Section 24 Sales/Service Tax Act 2018 und Section 61 Employment Act aus Fachwissen, nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"MX","land_de":"Mexiko","land_en":"Mexico","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":13,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Kaufleute müssen 'Bücher, Register und Dokumente ihres Geschäfts' mindestens 10 Jahre aufbewahren; Originale von Verträgen, Vereinbarungen und Verpflichtungen (auch als Datennachricht/E-Mail, unverändert und abrufbar) ebenfalls mindestens 10 Jahre. Steuerlich relevante Korrespondenz zusätzlich 5 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung.","grundlage":"Art. 46 und 49 Código de Comercio; NOM-151-SCFI-2016 (Aufbewahrung von Datennachrichten); Art. 30 Código Fiscal de la Federación (CFF)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Steuerlich: Buchführung und Belege einschließlich aller ausgestellten und empfangenen elektronischen Rechnungen (CFDI als XML) 5 Jahre ab dem Tag der Abgabe (oder Fälligkeit) der zugehörigen Steuererklärung. Handelsrechtlich 10 Jahre als 'Dokumente des Geschäfts'; die längere Frist gilt. Belege zu Vorgängen mit Wirkung in späteren Jahren (Abschreibungen) 5 Jahre ab der Erklärung des letzten betroffenen Jahres.","grundlage":"Art. 28, 29, 30 CFF; Art. 46 Código de Comercio; Resolución Miscelánea Fiscal (Regeln 2.8.1.x zur elektronischen Buchführung)"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Bücher, Register und Jahresabschlüsse handelsrechtlich mindestens 10 Jahre (die Pflicht geht auf Erben über); steuerlich 5 Jahre ab Abgabe der Erklärung. Gründungsurkunden, Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen, Fusionen, Spaltungen, Unterlagen zu Verlustvorträgen, CUFIN/CUCA sowie Vorauszahlungs- und Jahreserklärungen: solange die Gesellschaft bzw. der Vertrag besteht.","grundlage":"Art. 46 Código de Comercio; Art. 30 Abs. 3 CFF"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Aufbewahrung","jahre":5,"text_de":"Buchführung und Belege 5 Jahre ab Abgabe der Erklärung; bei Einspruch oder Klage ab Rechtskraft der Entscheidung; Informationen zu Finanzkonten (Art. 32-B V, 32-B Bis) 6 Jahre.","grundlage":"Art. 30 CFF"},{"titel":"Verjährung der Prüfungsbefugnis (caducidad)","jahre":5,"text_de":"Die Befugnis des SAT zur Festsetzung erlischt 5 Jahre nach Abgabe der Jahreserklärung; 10 Jahre, wenn keine Registrierung im RFC, keine Buchführung oder keine Erklärung vorliegt. Prüfungen, Einsprüche und Klagen hemmen die Frist (Höchstdauer insgesamt 10 Jahre; bei Außenprüfungen 6,5 bis 8 Jahre).","grundlage":"Art. 67 CFF"},{"titel":"Sozialversicherung und Arbeitsrecht","jahre":5,"text_de":"Unterlagen zu Beiträgen an IMSS und INFONAVIT 5 Jahre; arbeitsrechtliche Nachweise (Verträge, Lohnlisten, Zeiterfassung) während des Arbeitsverhältnisses und 1 Jahr danach, zu Rentenansprüchen länger.","grundlage":"Art. 15 II Ley del Seguro Social; Art. 29 Ley del INFONAVIT; Art. 804 Ley Federal del Trabajo"}]},"fristbeginn":{"regel":"steuererklaerung","text_de":"Steuerlich beginnen die 5 Jahre an dem Tag, an dem die Steuererklärung, auf die sich die Unterlagen beziehen, abgegeben wurde oder hätte abgegeben werden müssen (Jahreserklärung für Gesellschaften: bis 31. März des Folgejahres); bei angefochtenen Positionen ab Rechtskraft; bei Vorgängen mit Wirkung in späteren Jahren ab der Erklärung des letzten betroffenen Jahres. Handelsrechtlich 10 Jahre ab Entstehung der Unterlage bzw. letzter Eintragung."},"besonderheiten":["CFDI (Comprobante Fiscal Digital por Internet): Elektronische Rechnung über zertifizierte Dienstleister (PAC) ist seit 2014 für alle Steuerpflichtigen Pflicht; seit April 2023 nur noch Version CFDI 4.0; Ergänzungen wie Carta Porte (Warentransport) und Lohn-CFDI (nómina). Aufzubewahren ist die XML-Datei mit SAT-Siegel – die PDF-Darstellung allein reicht nicht.","Elektronische Buchführung (contabilidad electrónica): Kontenplan und monatliche Saldenbilanzen sind über das Buzón Tributario an das SAT zu übermitteln; die Buchführung muss die CFDI-UUIDs mit den Buchungen verknüpfen (Art. 28 CFF, Reglamento CFF Art. 33-34, RMF 2.8.1).","Elektronische Aufbewahrung: Unterlagen mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder digitalem Siegel sind nach den SAT-Regeln elektronisch aufzubewahren; handelsrechtlich müssen Datennachrichten unverändert und abrufbar bleiben (NOM-151-SCFI-2016, Konservierungsbescheinigung durch zugelassene Dienstleister möglich).","Verlängerung: Bei Einspruch oder Klage ab Rechtskraft; Unterlagen zu Verlustvorträgen, Dividenden, Kapitalrückzahlungen (CUFIN/CUCA) und Gesellschaftsakten sind unabhängig vom Entstehungsjahr vorzulegen, solange sie sich steuerlich auswirken.","Buzón Tributario (elektronisches Steuerpostfach) ist Pflicht; Benachrichtigungen und Prüfungen (revisiones electrónicas) laufen darüber.","Sanktionen: Fehlende oder unvollständige Buchführung und nicht aufbewahrte Belege werden nach Art. 83-84 CFF mit Geldbußen belegt; fehlende Buchführung verlängert die caducidad auf 10 Jahre."],"email_hinweis":"Art. 49 Código de Comercio verlangt die Aufbewahrung der Originale von Verträgen und Vereinbarungen auch als Datennachricht: Geschäftliche E-Mails, die Verträge, Bestellungen oder Verpflichtungen enthalten, sind daher 10 Jahre unverändert und abrufbar zu archivieren; E-Mails als Belege zur Buchführung zusätzlich 5 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung. Die Rechnung selbst ist stets als CFDI-XML aufzubewahren.","speicherort_hinweis":"Die Buchführung ist am steuerlichen Sitz (domicilio fiscal) in Mexiko zu führen und bereitzuhalten (Art. 28 CFF, Art. 34 Reglamento CFF); elektronische Buchführung darf auf Servern außerhalb des Sitzes (auch Cloud) gespeichert werden, wenn das SAT vom Sitz aus vollständigen Zugriff hat. Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, hält die Unterlagen an seinem Wohnsitz zur Verfügung.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Código Fiscal de la Federación, Art. 30 (mley.mx, Gesetzestext)","url":"https://mley.mx/CFF/articulo/30/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Código Fiscal de la Federación, Art. 67 (mley.mx, Gesetzestext)","url":"https://mley.mx/CFF/articulo/67/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Código de Comercio, Art. 46 (mley.mx, Gesetzestext)","url":"https://mley.mx/CCom/articulo/46/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Código de Comercio, Art. 49 (mley.mx, Gesetzestext)","url":"https://mley.mx/CCom/articulo/49/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"ContadorMx: ¿Cuántos años se debe conservar la contabilidad? (Art. 30 CFF)","url":"https://contadormx.com/conservar-la-contabilidad-plazos/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Alegra: Factura electrónica en México (CFDI 4.0, Art. 29-30 CFF)","url":"https://blog.alegra.com/mexico/factura-electronica-mexico/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 30 und 67 CFF sowie Art. 46 und 49 Código de Comercio im Wortlaut über das Gesetzesportal mley.mx gelesen (keine SAT-Seite abrufbar); CFDI-Regeln über Fachportale bestätigt. Angaben zu Reglamento CFF, RMF, NOM-151, LSS/LFT aus Fachwissen, nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"NO","land_de":"Norwegen","land_en":"Norway","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":31,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":4,"text_de":"Verträge, die das Unternehmen betreffen (außer Verträgen von geringer Bedeutung), und Korrespondenz, die wesentliche Zusatzinformationen zu einer gebuchten Angabe liefert, gehören zur 'Sekundärdokumentation' und sind 3 Jahre und 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren (hier auf 4 Jahre aufgerundet). Ebenso ausgehende Lieferscheine und gesetzlich vorgeschriebene Preisübersichten.","grundlage":"Bokføringsloven § 13 Abs. 1 Nr. 5-8, Abs. 2 Satz 2"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Belege für gebuchte und gelöschte Angaben (Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege, Bankunterlagen, Dokumentation des Kontrollpfads und der Bilanzposten) gehören zur 'Primärdokumentation' und sind 5 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren (bis 2014: 10 Jahre). Ausnahmen mit 10 Jahren: Belege zu Immobilien-Investitionsgütern mit Vorsteuer ab 100.000 NOK, Projektabrechnungen im Bauwesen, Banken und Finanzunternehmen.","grundlage":"Bokføringsloven § 13 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1; Bokføringsforskriften Kap. 7 und 8; Merverdiavgiftsloven § 9-1"},"buecher":{"jahre":5,"text_de":"Jahresabschluss und sonstige Pflichtberichte, Lagebericht, Prüfungsbericht, Spezifikationen der Pflichtberichte (Hauptbuch, Kunden- und Lieferantenkonten) sowie nummerierte Schreiben des Abschlussprüfers 5 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres.","grundlage":"Bokføringsloven § 13 Abs. 1 Nr. 1-4, Abs. 2 Satz 1"},"sonstige":[{"titel":"Elektronische Verfügbarkeit der Buchungsdaten","jahre":4,"text_de":"Elektronisch erfasste Buchungsdaten müssen 3 Jahre und 6 Monate nach Geschäftsjahresende elektronisch auswertbar bleiben (nicht nur als PDF); auf Verlangen der Steuerbehörde sind sie im SAF-T-Format auszugeben. Ausnahme: Unternehmen mit Umsatz unter 5 Mio. NOK.","grundlage":"Bokføringsloven § 13 b; Bokføringsforskriften § 7-7 und § 7-8; NBS 3"},{"titel":"Immobilien-Investitionsgüter, Bauprojekte, Banken","jahre":10,"text_de":"Belege für Neubau, Erweiterung oder Umbau von Immobilien mit Vorsteuer ab 100.000 NOK, Projektabrechnungen samt Verträgen, Zeichnungen und Stundenlisten im Bau- und Anlagenbau sowie Kunden-/Lieferantenspezifikationen und Belege bei Banken und Finanzunternehmen bleiben bei 10 Jahren.","grundlage":"Merverdiavgiftsloven § 9-1 Abs. 2 b; Bokføringsforskriften § 8-1-5 und Kap. 8 (Bank/Finanz)"},{"titel":"Erdöl- und Pipelinegesellschaften","jahre":15,"text_de":"Unternehmen der Erdölförderung und des Pipelinetransports 15 Jahre nach Ablauf des Einkommensjahres.","grundlage":"Bokføringsforskriften Kap. 8 (Petroleum)"},{"titel":"Steuerliche Änderungsfrist","jahre":5,"text_de":"Die Steuerbehörde kann Festsetzungen 5 Jahre nach Ende des Steuerjahres ändern, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz 10 Jahre. Im Zusammenhang mit einer Prüfung kann sie anordnen, dass Primärdokumentation länger als 5 Jahre aufbewahrt wird.","grundlage":"Skatteforvaltningsloven § 12-6 und § 11-3 (früher Ligningsloven § 6-7a, Merverdiavgiftsloven § 16-8a, Skattebetalingsloven § 5-13c)"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Alle Fristen laufen ab Ende des Geschäftsjahres ('etter regnskapsårets slutt'), zu dem die Unterlage gehört. Bei Belegen zur Vorsteuerberichtigung von Investitionsgütern ab dem letzten Jahr des Berichtigungszeitraums; bei Sicherheiten (Bürgschaften, Pfandrechte) ab Ende des Jahres, in dem die Sicherheit ausläuft."},"besonderheiten":["Seit 1.1.2015 ist die Frist für Primärdokumentation von 10 auf 5 Jahre verkürzt; Sekundärdokumentation (Verträge, Korrespondenz, Lieferscheine) blieb bei 3,5 Jahren. Einzelne Branchen behalten 10 bzw. 15 Jahre.","SAF-T: Seit 2020 müssen Buchführungspflichtige ihre Buchungsdaten auf Verlangen der Skatteetaten als SAF-T-Regnskap-Datei liefern können (Bokføringsforskriften § 7-8).","E-Rechnung: B2G-E-Rechnung (EHF/Peppol) ist seit 2019 Pflicht. Für B2B hat das Finanzministerium im März 2026 angekündigt, die Ausstellung von E-Rechnungen ab 1.1.2027 und digitale Buchführung mit Empfangspflicht ab 1.1.2030 vorzuschreiben; der Gesetzentwurf war bei der Prüfung noch nicht vom Storting beschlossen.","Die Steuerbehörde kann in Zusammenhang mit einer (auch bevorstehenden) Prüfung anordnen, dass Primärdokumentation länger als 5 Jahre aufbewahrt wird; umgekehrt kann die Skattedirektoratet auf Antrag kürzere Fristen bewilligen (Geschäftsaufgabe allein genügt nicht; unter 3,5 Jahre praktisch nie).","Elektronische Aufbewahrung ist zulässig und für ursprünglich elektronische Buchungsdaten vorgeschrieben (§ 13 b); Material muss geordnet, gegen Verlust und Änderung gesichert und die ganze Frist lesbar sein.","Bei Liquidation, Konkurs, Fusion oder Spaltung bleibt die Aufbewahrungspflicht bestehen (Liquidationsvorstand, Konkursverwalter bzw. übernehmende Gesellschaft).","Norwegische Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften (NUF) müssen das Material nur 3 Jahre in Norwegen aufbewahren, die restliche Zeit darf es im Ausland liegen."],"email_hinweis":"Das Gesetz nennt ausdrücklich 'Korrespondenz, die wesentliche Zusatzinformationen zu einer gebuchten Angabe liefert' und 'Verträge' – geschäftliche E-Mails dieser Art sind 3,5 Jahre (praktisch 4 Jahre) nach Geschäftsjahresende aufzubewahren. Dient die E-Mail selbst als Beleg (z. B. die per E-Mail versandte Rechnung oder eine Auftragsbestätigung, die die Buchung belegt), gilt die 5-Jahres-Frist der Primärdokumentation.","speicherort_hinweis":"Buchführungsmaterial ist grundsätzlich in Norwegen aufzubewahren (§ 13 Abs. 2 und 5). Elektronisches Material darf ohne Antrag in Dänemark, Finnland, Island und Schweden gespeichert werden, wenn es während der ganzen Frist von Norwegen aus elektronisch zugänglich ist (Bokføringsforskriften § 7-5); andere Länder nur mit Dispens der Skattedirektoratet. Eine norwegische Kontaktperson mit Zugriff auf alles Material ist erforderlich.","empfehlung_jahre":5,"quellen":[{"titel":"Skatteetaten: Redusert oppbevaringstid for regnskapsmateriale (Kunngjøring 7.1.2015)","url":"https://www.skatteetaten.no/nn/rettskjelder/type/kunngjoringer/redusert-oppbevaringstid-for-regnskapsmateriale/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Skatteetaten: Oppbevaring av regnskapsmateriale ved avvikling og konkurs (Prinsipputtalelse)","url":"https://www.skatteetaten.no/en/rettskilder/type/uttalelser/prinsipputtalelser/oppbevaring-av-regnskapsmateriale-ved-avvikling-og-konkurs/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Skatteetaten: Oppbevaring av elektronisk regnskapsmateriale i andre EØS-land","url":"https://www.skatteetaten.no/nn/rettskjelder/type/uttalelser/prinsipputtalelser/oppbevaring-av-elektronisk-regnskapsmateriale-i-andre-eos-land/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Skatteetaten: Oppbevaring av sikkerhetsdokumenter mv. – bank (2007, zitiert § 13 Nr. 5-6)","url":"https://www.skatteetaten.no/en/rettskilder/type/uttalelser/prinsipputtalelser/oppbevaring-av-sikkerhetsdokumenter-mv.---bank/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Norsk RegnskapsStiftelse: NBS 3 Elektronisk tilgjengelighet i 3,5 år (April 2025)","url":"https://www.regnskapsstiftelsen.no/wp-content/uploads/2025/05/NBS-3-Elektronisk-tilgjengelighet-i-35-ar-april-2025-endringsmarkert-mot-april-2015.pdf","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Norway – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/norway/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG TaxNewsFlash: Norway accelerates mandatory digital bookkeeping and e-invoicing (März 2026)","url":"https://kpmg.com/us/en/taxnewsflash/news/2026/03/tnf-norway-ministry-of-finance-accelerates-mandatory-digital-bookkeeping-and-e-invoicing-requirements.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Sovos: Norway 2027 B2B e-invoicing proposal","url":"https://sovos.com/regulatory-updates/company/norway-2027-b2b-e-invoicing-proposal/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Mehrere Seiten der Skatteetaten (Behörde) gelesen, die § 13 Bokføringsloven wörtlich zitieren (5 Jahre Primär-, 3,5 Jahre Sekundärdokumentation, Fristbeginn Geschäftsjahresende, Aufbewahrung in Norwegen); Lovdata selbst war nicht abrufbar. E-Rechnungs-Zeitplan über KPMG und Sovos (Stand März 2026, noch Gesetzentwurf). Die Nummerierung der Dokumentarten in § 13 Abs. 1 (Nr. 1-8) aus Fachwissen, durch die Skatteetaten-Zitate zu Nr. 3, 5 und 6 bestätigt.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"PK","land_de":"Pakistan","land_en":"Pakistan","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":41,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Steuerlich sind alle vorgeschriebenen Konten, Dokumente und Aufzeichnungen, die Einnahmen, Ausgaben und Abzüge belegen (einschließlich Verträgen und Korrespondenz zu Geschäftsvorfällen), 6 Jahre nach Ende des Steuerjahres aufzubewahren. Kapitalgesellschaften müssen Bücher samt Belegen 10 Jahre vorhalten.","grundlage":"Section 174(1) und (3) Income Tax Ordinance 2001; Rule 29(4) Income Tax Rules 2002; Section 220 Companies Act 2017"},"rechnungen":{"jahre":6,"text_de":"Rechnungen, Quittungen und Buchungsbelege einkommensteuerlich 6 Jahre nach Ende des Steuerjahres; umsatzsteuerlich (Ein- und Verkaufsaufzeichnungen, Steuerrechnungen, Zahlungs- und Importbelege, elektronische Erklärungen) 6 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums bzw. bis zum Abschluss anhängiger Verfahren. Belege von Kapitalgesellschaften nach dem Companies Act 10 Jahre.","grundlage":"Section 174(3) Income Tax Ordinance 2001; Section 22 und 24 Sales Tax Act 1990; Section 220 Companies Act 2017"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Kapitalgesellschaften müssen am Registersitz ordnungsgemäße Bücher führen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, und die Bücher samt Belegen für mindestens die 10 dem laufenden Jahr vorangehenden Geschäftsjahre in gutem Zustand aufbewahren (jüngere Gesellschaften: seit Gründung). Steuerlich 6 Jahre.","grundlage":"Section 220 Companies Act 2017; Section 174 Income Tax Ordinance 2001"},"sonstige":[{"titel":"Anhängige Verfahren","jahre":null,"text_de":"Läuft ein Veranlagungs-, Änderungs-, Einspruchs-, Revisions-, Straf- oder ADR-Verfahren, sind die Unterlagen über die 6 Jahre hinaus bis zur endgültigen Entscheidung aufzubewahren.","grundlage":"Section 174(3) Proviso Income Tax Ordinance 2001; Section 24 Sales Tax Act 1990"},{"titel":"Steuerliche Änderungsfrist","jahre":5,"text_de":"Die Finanzverwaltung kann eine Veranlagung innerhalb von 5 Jahren nach Ende des Finanzjahres ändern, in dem die ursprüngliche Veranlagung erging; Betriebsprüfungen sind innerhalb von 5 Jahren nach Ende des Finanzjahres möglich. Der Supreme Court hat 2022 entschieden, dass Unterlagen für Steuerjahre, die länger als 6 Jahre zurückliegen, nicht mehr angefordert werden dürfen.","grundlage":"Section 122 und 177 Income Tax Ordinance 2001; Supreme Court of Pakistan, CIR Lahore v. Panther Sports (2022)"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Einkommensteuer: 6 Jahre nach Ende des Steuerjahres (Regelsteuerjahr 1.7.-30.6., abweichend das genehmigte Sondersteuerjahr), auf das sich die Unterlagen beziehen. Umsatzsteuer: 6 Jahre nach Ende des (monatlichen) Steuerzeitraums. Companies Act: rollierend – jederzeit die 10 vorangehenden Geschäftsjahre."},"besonderheiten":["Elektronische Rechnung (Digital Invoicing): Seit 2025 müssen alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch über lizenzierte Integratoren oder PRAL in Echtzeit an die FBR übermitteln – zunächst Importeure/Großhändler von Konsumgütern (SRO 709(I)/2025, ab 1.5./1.6.2025), dann stufenweise alle Registrierten (SRO 1413(I)/2025: 1.9. bis 1.12.2025, mehrfach verlängert). Rechtsgrundlage: Section 23 Sales Tax Act 1990 mit den Sales Tax Rules 2006.","Steuerunterlagen sind grundsätzlich in Pakistan zu führen, sofern der Commissioner nichts anderes genehmigt; die FBR kann vorgeschriebene elektronische Systeme und die Integration mit ihren Systemen (Echtzeitzugriff) verlangen.","Elektronisch eingereichte Erklärungen samt Anlagen sind in der elektronischen Aufzeichnung des Registrierten zu halten; Verzögerung bei Vorlage von USt-Unterlagen über 15 Tage: Strafe 5.000 PKR pro Monat.","Fehlen Belege ohne triftigen Grund, kann der Commissioner Betriebsausgabenabzüge streichen oder kürzen (Section 174(2) ITO).","Die 6-Jahres-Grenze gilt nicht für Unterlagen zu Einkünften, Vermögen oder Transaktionen, die unter Section 111(2)(ii) ITO (unerklärtes Vermögen aus dem Ausland) fallen.","Companies Act: Bücher einer Zweigniederlassung dürfen dort geführt werden, wenn zusammengefasste Rückmeldungen an den Registersitz gehen; im Ausland geführte Bücher sind in Kopie für Direktoren in Pakistan bereitzuhalten."],"email_hinweis":"Pakistan kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Einnahmen, Ausgaben oder Abzüge belegen (Verträge, Aufträge, per E-Mail übermittelte Rechnungen) – 6 Jahre nach Ende des Steuerjahres, bei Kapitalgesellschaften als Belege zu den Büchern 10 Jahre.","speicherort_hinweis":"Steuerliche Konten und Aufzeichnungen sind in Pakistan zu führen, es sei denn, der Commissioner genehmigt etwas anderes (Section 174(1) ITO). Bücher von Kapitalgesellschaften am Registersitz; im Ausland geführte Bücher müssen in Kopie in Pakistan einsehbar sein (Section 220 Companies Act 2017).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"FBR: Sales Tax Records (Aufbewahrung 6 Jahre)","url":"https://fbr.gov.pk/categ/sales-tax-records/51148/50854/121153","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PkRevenue: FBR requires taxpayers to keep records for six years (Section 174 ITO 2001)","url":"https://pkrevenue.com/fbr-six-year-tax-record-retention/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Business Recorder: Taxpayer can't be forced to produce record for tax year beyond six years – SC (21.4.2022)","url":"https://www.brecorder.com/news/40168577/taxpayer-cant-be-forced-to-produce-record-for-tax-year-beyond-six-years-sc","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Companies Act 2017, Section 220 Books of account (Wiedergabe des Gesetzestexts)","url":"https://www.slideshare.net/slideshow/accounts-of-companies/265386521","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Pakistan – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/pakistan/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Sovos: Pakistan – new implementation schedule for e-invoicing mandate (SRO 1413(I)/2025)","url":"https://sovos.com/regulatory-updates/global-vat/pakistan-new-implementation-schedule-for-e-invoicing-mandate-released/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"FBR-Seite (Behörde) bestätigt 6 Jahre für die Umsatzsteuer; Section 174 ITO (6 Jahre) über Fachportal und Supreme-Court-Bericht, Section 220 Companies Act (10 Jahre) über Wiedergabe des Gesetzestexts – die Gesetzestexte selbst wurden nicht auf amtlichen Seiten gelesen. E-Rechnungs-Zeitplan über Sovos, Stand August 2025; spätere Verlängerungen möglich.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"PH","land_de":"Philippinen","land_en":"Philippines","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":36,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Zu den aufzubewahrenden 'other accounting records' gehören alle Quelldokumente, die Buchungen belegen – also auch Verträge, Bestellungen und Korrespondenz zu Umsätzen und Aufwendungen: 5 Jahre (bis April 2024: 10 Jahre). Zivilrechtlich verjähren Ansprüche aus schriftlichen Verträgen nach 10 Jahren, weshalb für Verträge 10 Jahre empfohlen werden.","grundlage":"Section 235 NIRC i. d. F. RA 11976 (Ease of Paying Taxes Act); Revenue Regulations No. 7-2024 Sec. 4-5; Art. 1144 Civil Code"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Rechnungen (invoices), Quittungen, Belege (vouchers) und Steuererklärungen als Bestandteil der Buchführungsunterlagen 5 Jahre ab dem Tag nach der Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr des letzten Eintrags. Bis zur Revenue Regulation 7-2024 (April 2024) galten 10 Jahre, davon die ersten 5 Jahre in Papierform.","grundlage":"Section 235 NIRC; RR 7-2024 Sec. 4; zuvor RR 17-2013 und RR 5-2014"},"buecher":{"jahre":5,"text_de":"Bücher (Journal, Hauptbuch, Nebenbücher) und sonstige Buchführungsunterlagen 5 Jahre; manuelle und Loseblatt-Bücher in Papierform, computergestützte Bücher elektronisch. Der prüfende Wirtschaftsprüfer muss geprüfte Jahresabschlüsse samt Arbeitspapieren ebenfalls 5 Jahre elektronisch aufbewahren.","grundlage":"Section 235 NIRC; RR 7-2024 Sec. 4-5"},"sonstige":[{"titel":"Laufender Einspruch oder Erstattungsantrag","jahre":null,"text_de":"Solange ein Einspruch (protest) oder ein Antrag auf Steuergutschrift/-erstattung anhängig ist, sind die dafür wesentlichen Unterlagen bis zur endgültigen Entscheidung aufzubewahren, auch über 5 Jahre hinaus.","grundlage":"RR 7-2024 Sec. 4; zuvor RR 17-2013 Sec. 2"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":3,"text_de":"Die BIR muss innerhalb von 3 Jahren ab Abgabefrist oder tatsächlicher Abgabe festsetzen; bei falschen oder betrügerischen Erklärungen oder Nichtabgabe 10 Jahre ab Entdeckung. Festgesetzte Steuern können 5 Jahre lang beigetrieben werden; Verlängerung durch schriftliche Vereinbarung (waiver) möglich.","grundlage":"Section 203 und 222 NIRC"},{"titel":"Personalunterlagen","jahre":3,"text_de":"Beschäftigungs- und Lohnunterlagen mindestens 3 Jahre am Arbeitsort (nicht direkt geprüft).","grundlage":"Omnibus Rules Implementing the Labor Code, Book III Rule X Sec. 12"}]},"fristbeginn":{"regel":"steuererklaerung","text_de":"Die 5 Jahre laufen ab dem Tag nach der Abgabefrist der Steuererklärung für das Steuerjahr, in dem der letzte Eintrag in das Buch gemacht wurde; bei verspäteter Abgabe ab dem Tag der tatsächlichen Abgabe."},"besonderheiten":["Ease of Paying Taxes Act (RA 11976, Januar 2024) und RR 7-2024 (April 2024): Aufbewahrungsfrist von 10 auf 5 Jahre verkürzt. Ältere Übersichten und RR 17-2013/RR 5-2014 nennen noch 10 Jahre (davon 5 Jahre Papier, danach elektronisch); wer auf Nummer sicher gehen will, behält für Altjahre und bei laufenden Verfahren 10 Jahre bei.","Form der Aufbewahrung: manuelle und Loseblatt-Bücher in Papierform, computergestützte Bücher (CAS) elektronisch; elektronische Archivsysteme müssen Integrität, Indexierung, Abrufbarkeit und lesbaren Ausdruck sicherstellen (RR 5-2014 Sec. 2-A, RR 7-2024).","E-Rechnung/EIS: Nach RR 11-2025 müssen Großsteuerpflichtige (Large Taxpayers Service bzw. Einstufung nach RR 8-2024) und Unternehmen im E-Commerce ihre Rechnungen elektronisch an das Electronic Invoicing System der BIR übermitteln; Frist durch RR 26-2025 auf 31.12.2026 verlängert. Exporteure, POS-Nutzer und Unternehmen mit Steueranreizen folgen, sobald die BIR die Systeme bereitstellt.","Seit EOPT ersetzt die 'invoice' die bisherige 'official receipt' als Hauptbeleg auch für Dienstleistungen; Rechnungspflicht ab 500 PHP Verkaufswert.","Die Unterlagen sind am Geschäftssitz aufzubewahren und der BIR zur Prüfung vorzulegen; Prüfungen finden in der Regel nur einmal pro Steuerjahr statt (Section 235 NIRC)."],"email_hinweis":"Die Philippinen kennen keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungen belegen (Verträge, Aufträge, per E-Mail übermittelte Rechnungen) – 5 Jahre ab dem Tag nach der Abgabefrist der Steuererklärung; bei Verträgen wegen der 10-jährigen zivilrechtlichen Verjährung besser 10 Jahre.","speicherort_hinweis":"Aufbewahrung am Geschäftssitz (place of business) des Steuerpflichtigen, wo die BIR die Unterlagen einsehen kann; elektronische Speicherung in einem System, das die Anforderungen der BIR erfüllt. Eine ausdrückliche Regel zur Speicherung im Ausland wurde nicht ermittelt.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"BIR Revenue Regulations No. 17-2013 (Lawyerly, Volltext)","url":"https://dev.lawyerly.ph/laws/67442","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"BIR Revenue Regulations No. 5-2014 (Lawyerly, Volltext)","url":"https://dev.lawyerly.ph/laws/78650","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Grant Thornton Philippines: EOPT is here – updates on the preservation of books of accounts (RR 7-2024)","url":"https://www.grantthornton.com.ph/insights/articles-and-updates1/tax-notes/eopt-is-here-updates-on-the-preservation-of-book-of-accounts-and-changes-in-taxpayer-registration/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Conventus Law: Philippines – Ease of Paying Taxes Act implementation","url":"https://conventuslaw.com/?p=111883","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Philippines – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/philippines/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG TaxNewsFlash: Philippines e-invoicing compliance deadline extended (RR 26-2025)","url":"https://kpmg.com/us/en/taxnewsflash/news/2025/10/philippines-e-invoicing-compliance-deadline-extended.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"RR 17-2013 und RR 5-2014 im Volltext gelesen (10 Jahre, alt). Die Verkürzung auf 5 Jahre durch RR 7-2024 (EOPT) ist durch Grant Thornton und Conventus Law übereinstimmend belegt, der Text von RR 7-2024 und Section 235 NIRC n. F. selbst war nicht abrufbar; ein Fachblog nennt weiterhin 10 Jahre. empfehlung_jahre daher vorsichtig auf 10 gesetzt (Altregel, zivilrechtliche Verjährung, 10-jährige Betrugsfrist).","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"RU","land_de":"Russland","land_en":"Russia","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":9,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Geschäftskorrespondenz zur Haupttätigkeit (auch E-Mails) 5 Jahre nach der Rosarchiv-Liste; Verträge und Vereinbarungen ohne eigene Listenposition 5 Jahre nach Ablauf ihrer Laufzeit. Korrespondenz, die eine Buchung oder Steuerangabe belegt, zählt zu den Belegen (5 Jahre nach dem Berichtsjahr).","grundlage":"Liste typischer Verwaltungsarchivdokumente (Перечень, Rosarchiv-Erlass Nr. 236 vom 20.12.2019), Positionen 11 (Verträge) und 70 (Korrespondenz); Art. 29 Abs. 1 Föderales Gesetz Nr. 402-ФЗ 'Über die Buchführung'; Art. 23 Abs. 1 Nr. 8 Steuergesetzbuch (НК РФ)"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Primärbelege (Rechnungen, Lieferscheine, Akte, Kassenbelege), Steuerrechnungen (счета-фактуры) und Buchungsregister mindestens 5 Jahre nach dem Berichtsjahr; steuerlich ebenfalls 5 Jahre (seit 17.3.2021, vorher 4 Jahre). Bei Streitigkeiten bis zur Entscheidung.","grundlage":"Art. 29 Abs. 1 ФЗ-402; Art. 23 Abs. 1 Nr. 8 НК РФ (i. d. F. Gesetz Nr. 6-ФЗ vom 17.2.2021); Перечень 2019 Positionen 277 (Primärbelege) und 317 (Steuerrechnungen)"},"buecher":{"jahre":5,"text_de":"Buchführungsregister, Hauptbuch und Zwischenabschlüsse mindestens 5 Jahre nach dem Berichtsjahr; Jahresabschlüsse (годовая бухгалтерская отчетность) und Prüfberichte zum Jahresabschluss dauerhaft. Bilanzierungsrichtlinie und Mittel zur Prüfung elektronischer Signaturen 5 Jahre nach dem letzten Jahr ihrer Verwendung.","grundlage":"Art. 29 Abs. 1-2 ФЗ-402; Перечень 2019 Positionen 268 (Jahresabschluss dauerhaft), 267 (Bilanzierungsrichtlinie), 286 (Prüfberichte)"},"sonstige":[{"titel":"Steuererklärungen und steuerliche Daten","jahre":5,"text_de":"Steuererklärungen und Berechnungen 5 Jahre; Daten der Buch- und Steuerführung sowie alle Unterlagen zur Berechnung und Zahlung von Steuern 5 Jahre (für Steueragenten ebenso). Unterlagen zu Verlustvorträgen während des gesamten Zeitraums der Verlustverrechnung.","grundlage":"Art. 23 Abs. 1 Nr. 8, Art. 24 Abs. 3 Nr. 5, Art. 283 Abs. 4 НК РФ; Перечень 2019 Position 310"},{"titel":"Sozialversicherungsbeiträge und Lohnunterlagen","jahre":6,"text_de":"Unterlagen zur Berechnung und Zahlung von Versicherungsbeiträgen 6 Jahre; Lohnlisten und Auszahlungsbelege 6 Jahre (ohne Personenkonten 50/75 Jahre).","grundlage":"Art. 23 Abs. 3.4 Nr. 6 НК РФ; Перечень 2019 Positionen 295, 309"},{"titel":"Personalunterlagen","jahre":50,"text_de":"Arbeitsverträge, Personalakten, zivilrechtliche Dienstverträge mit Abnahmeakten: 50 Jahre, wenn ab 2003 abgeschlossen, 75 Jahre für ältere.","grundlage":"Перечень 2019 Positionen 301, 435; Art. 22.1 Föderales Gesetz Nr. 125-ФЗ 'Über das Archivwesen'"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Nach dem Buchführungsgesetz laufen die 5 Jahre 'nach dem Berichtsjahr', nach der Rosarchiv-Liste ab dem 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr des Abschlusses des Vorgangs folgt; bei Verträgen ab Ablauf der Vertragslaufzeit, bei Verlustvorträgen ab der letzten Verrechnung. Steuerlich ab Ende des Steuerzeitraums, in dem die Unterlage zuletzt verwendet wurde."},"besonderheiten":["Gilt für eine Unterlage mehr als eine Frist (Buchführungsgesetz, Steuergesetzbuch, Rosarchiv-Liste), ist die längste maßgeblich; bei Streitigkeiten oder Prüfungen bis zur Entscheidung.","Die Rosarchiv-Liste von 2019 (in Kraft seit 18.2.2020) ersetzt die Liste des Kulturministeriums von 2010 (Erlass Nr. 558); dabei wurden u. a. Steuerrechnungen von 4 auf 5 Jahre verlängert. Die steuerliche Frist wurde 2021 von 4 auf 5 Jahre erhöht.","Elektronische Unterlagen mit qualifizierter elektronischer Signatur sind Papier gleichgestellt; elektronische Steuerrechnungen laufen über zugelassene EDI-Betreiber (операторы ЭДО) und sind für Waren mit Rückverfolgbarkeit (прослеживаемость, seit 1.7.2021) und gekennzeichnete Waren (Честный ЗНАК) Pflicht. Für die gesamte Aufbewahrungsdauer müssen die Mittel zur Wiedergabe und Signaturprüfung bereitgehalten werden.","Buchführungsstandard ФСБУ 27/2021 (Dokumente und Dokumentenfluss): Buchführungsdokumente und die Datenbanken der Buchführung sind auf dem Gebiet der Russischen Föderation aufzubewahren (Pflicht seit 1.1.2024).","Bei Verlustvorträgen sind die Belege über den gesamten Verrechnungszeitraum (unbegrenzt vortragbar, Begrenzung auf 50 % der Bemessungsgrundlage bis 2026) aufzubewahren.","Sanktionen: 200 Rubel je nicht vorgelegtem Dokument (Art. 126 НК РФ), Verwaltungsbußen für Verstöße gegen das Archivrecht (Art. 13.20 КоАП), zivilrechtliche Nachteile bei fehlenden Unterlagen. Beim Wechsel der Geschäftsleitung sind die Buchführungsunterlagen förmlich zu übergeben (Art. 29 Abs. 4 ФЗ-402)."],"email_hinweis":"Geschäftliche E-Mails zur Haupttätigkeit fallen unter 'Korrespondenz' der Rosarchiv-Liste (5 Jahre) bzw. als Primärbelege oder Vertragsunterlagen unter die 5-Jahres-Frist nach dem Berichtsjahr oder nach Vertragsende. Elektronische Originale sind mit Signaturprüfmitteln aufzubewahren; die Buchführungsdaten müssen in Russland liegen.","speicherort_hinweis":"Buchführungsdokumente und Datenbanken der Buchführung müssen seit 2024 in Russland gespeichert werden (ФСБУ 27/2021, Pkt. 25); personenbezogene Daten russischer Staatsbürger unterliegen der Lokalisierungspflicht (Gesetz Nr. 152-ФЗ). Ein ausländisches E-Mail-Archiv ist daher nur als zusätzliche Kopie unproblematisch.","empfehlung_jahre":5,"quellen":[{"titel":"Föderales Gesetz Nr. 402-ФЗ 'О бухгалтерском учете', Art. 29 (zakonrf.info)","url":"https://www.zakonrf.info/zakon-o-buhuchete/29/","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Главная книга: Сроки хранения документов в организации (Tabelle nach Rosarchiv-Liste Nr. 236)","url":"https://glavkniga.ru/situations/k502360","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Бух.1С: Власти увеличили срок хранения бухгалтерских и налоговых документов (Gesetz Nr. 6-ФЗ, ab 17.3.2021)","url":"https://buh.ru/news/uchet_nalogi/125158/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"ppt.ru: Сроки хранения бухгалтерских документов в организации","url":"https://ppt.ru/art/buh-uchet/sroki-hraneniya","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Art. 29 ФЗ-402 im Gesetzestext gelesen; die 5-Jahres-Frist des Steuergesetzbuchs (seit 2021) und die Positionen der Rosarchiv-Liste nur über Fachportale (Главная книга, Бух.1С, ppt.ru), die sich teils widersprechen (ppt.ru nennt noch 4 Jahre nach НК). Keine Behördenseite (FNS, Rosarchiv) abrufbar; Positionsnummern 11 und 70 der Liste sowie ФСБУ 27/2021 aus Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"SA","land_de":"Saudi-Arabien","land_en":"Saudi Arabia","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":19,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Kaufleute müssen die Korrespondenz und Unterlagen, die mit den Handelsbüchern zusammenhängen (Art. 6 Handelsbüchergesetz), mindestens 10 Jahre aufbewahren – geschäftliche E-Mails fallen darunter. Umsatzsteuerlich mindestens 6 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums.","grundlage":"Art. 6 und 8 Law of Commercial Books (Königliches Dekret M/61 von 1409 H/1989); Art. 66 Abs. 1 VAT Implementing Regulations"},"rechnungen":{"jahre":6,"text_de":"Steuerrechnungen, Gutschriften/Lastschriften, Bücher und Buchungsbelege umsatzsteuerlich mindestens 6 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums, auf den sie sich beziehen. Belege zu Investitionsgütern 6 Jahre nach Ende der Berichtigungsdauer (bewegliche Güter: 6 Jahre, also 11 Jahre ab Erwerb; Immobilien: 10 Jahre, also mindestens 15 Jahre). Handelsrechtlich gilt für Belege die längere 10-Jahres-Frist.","grundlage":"Art. 66 Abs. 1 und Art. 52 VAT Implementing Regulations (ZATCA); Art. 8 Law of Commercial Books"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Journal, Inventarbuch und Hauptbuch (Pflichtbücher für Kaufleute mit Kapital über 100.000 SAR) sowie Jahresabschlüsse mindestens 10 Jahre; die Bücher sind in arabischer Sprache zu führen. Für Zakat- und Ertragsteuerzwecke verlangen die Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz Bücher in Arabisch im Königreich – die dort genannte 10-Jahres-Frist konnte nur über Beraterquellen, nicht im Gesetzestext bestätigt werden.","grundlage":"Art. 1, 2 und 8 Law of Commercial Books; Art. 58 Income Tax Law (Königliches Dekret M/1 von 1425 H) mit Implementing Regulations; Companies Law 2022 (Königliches Dekret M/132)"},"sonstige":[{"titel":"Immobilien und Investitionsgüter (USt-Berichtigung)","jahre":15,"text_de":"Unterlagen zu Immobilien mindestens 15 Jahre (10-jährige Berichtigungsdauer plus 5 Jahre nach ZATCA-Leitfaden); bewegliche Investitionsgüter 11 Jahre ab Erwerb (6 plus 5).","grundlage":"Art. 52 und 66 Abs. 1 VAT Implementing Regulations; ZATCA VAT Guideline Abschnitt 8.3.3"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist (Ertragsteuer)","jahre":5,"text_de":"ZATCA kann innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Abgabefrist der Steuererklärung veranlagen oder ändern; 10 Jahre bei Nichtabgabe oder vorsätzlich falscher Erklärung; unbegrenzt mit schriftlicher Zustimmung des Steuerpflichtigen. Umsatzsteuer: Festsetzung grundsätzlich 5 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums.","grundlage":"Income Tax Law (Königliches Dekret M/1 von 1425 H), Bestimmungen zur Veranlagung; VAT Law – Artikelnummern nicht im Wortlaut geprüft (PwC)"},{"titel":"Geplantes Zakat- und Steuerverfahrensgesetz (ZTPL)","jahre":4,"text_de":"Der 2023 zur Konsultation gestellte Entwurf sieht eine einheitliche Aufbewahrung von 4 Jahren nach Ende des Steuerzeitraums (soweit GCC-Abkommen nichts anderes bestimmen) und eine Festsetzungsfrist von 3 Jahren (bis 10 bei Hinterziehung) vor – noch nicht in Kraft.","grundlage":"Entwurf Zakat and Tax Procedures Law (ZATCA, Konsultation Oktober-Dezember 2023)"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Umsatzsteuerlich beginnen die 6 Jahre mit dem Ende des Steuerzeitraums (Monat oder Quartal), auf den sich die Rechnung bzw. der Beleg bezieht; bei Investitionsgütern ab Erwerb. Das Handelsbüchergesetz nennt keinen Fristbeginn; in der Praxis wird ab Ende des Geschäftsjahres gerechnet."},"besonderheiten":["Aufbewahrung im Inland Pflicht: Umsatzsteuerliche Unterlagen und E-Rechnungen müssen physisch oder elektronisch im Königreich aufbewahrt werden; bei elektronischer Buchführung muss der Server in Saudi-Arabien stehen. Nur Betriebsstätten ausländischer Konzerne dürfen ein zentrales Auslandssystem nutzen, wenn ein Terminal im Königreich vollen Zugriff bietet (Art. 66 Abs. 3 VAT Implementing Regulations; ZATCA-Leitfaden 8.3.1). Auch die Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz (Stand 2021) verlangen die Aufbewahrung der Bücher im Königreich.","Arabische Sprache: Handelsbücher und umsatzsteuerliche Aufzeichnungen sind auf Arabisch zu führen, weitere Sprachen dürfen daneben verwendet werden (Art. 1 Law of Commercial Books; Art. 66 Abs. 2 VAT Implementing Regulations).","E-Rechnung (FATOORAH): Phase 1 (elektronische Erzeugung, keine handschriftlichen oder reinen Textrechnungen) seit 4.12.2021 für alle USt-pflichtigen Ansässigen; Phase 2 (Integration mit ZATCA, XML/PDF-A3, Clearance von B2B-Rechnungen in Echtzeit) seit 1.1.2023 in Wellen nach Umsatzgröße, 2025/2026 bis zu kleinen Unternehmen. E-Rechnungen sind unveränderbar im strukturierten Format zu archivieren, ZATCA muss jederzeit Zugriff haben (E-Invoicing Regulation und Resolution, Klausel 5).","Elektronische Aufbewahrung zulässig (Art. 2 Law of Commercial Books; Art. 66 Abs. 3 VAT Implementing Regulations); Aufbewahrung durch Dritte erlaubt, Verantwortung bleibt beim Steuerpflichtigen (Art. 66 Abs. 4).","Nicht ansässige Unternehmen mit USt-Registrierung: Aufbewahrung über den Steuervertreter nach denselben Regeln.","Datenschutz: Das Personal Data Protection Law (PDPL, 2023 in Kraft) verlangt Löschung personenbezogener Daten nach Zweckerfüllung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht."],"email_hinweis":"Das Handelsbüchergesetz verpflichtet zur Aufbewahrung der mit den Büchern zusammenhängenden Korrespondenz (10 Jahre). Geschäftliche E-Mails zu Aufträgen, Verträgen und Rechnungen sollten daher 10 Jahre, mindestens aber 6 Jahre nach Ende des USt-Zeitraums aufbewahrt werden – auf Servern im Königreich oder mit gesichertem Zugriff aus dem Königreich.","speicherort_hinweis":"Pflicht zur Aufbewahrung im Königreich (Papier oder elektronisch, Server im Inland); Auslandsserver nur für Betriebsstätten mit Terminalzugriff im Inland (Art. 66 Abs. 3 VAT Implementing Regulations; Implementing Regulations Income Tax Law).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Law of Commercial Books, Royal Decree M/61 (MISA, englische Übersetzung)","url":"https://misa.gov.sa/app/uploads/2025/07/Law-of-Commercial-Books.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Dariba: Record keeping obligations under Saudi VAT (Art. 66 VAT Implementing Regulations, ZATCA Guideline)","url":"https://www.dariba.co/record-keeping-obligations/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Saudi Arabia – Corporate Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/saudi-arabia/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG Saudi Arabia: Closer look at the proposed Zakat and Tax Procedures Law","url":"https://kpmg.com/sa/en/insights/tax-insights/tax-alert-closer-look-at-the-proposed-zakat-and-tax-procedures-law-ztpl.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"ClearTax: VAT records and books of accounts in Saudi Arabia","url":"https://www.cleartax.com/sa/vat-records-books-of-accounts-saudi-arabia","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Digital Policy Alert: Implementing Regulations of the Income Tax Law – localisation requirement (2021)","url":"https://digitalpolicyalert.org/change/7198-data-localisation-requirements-in-saudi-arabia-implementing-regulations-of-the-income-tax-law","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Handelsbüchergesetz (MISA-Übersetzung) gelesen: 10 Jahre, Arabisch, elektronisch zulässig. USt-Fristen (6/11/15 Jahre, Inland, Arabisch) über Kanzlei- und Softwarequellen mit Artikelangaben übereinstimmend; ZATCA-Seiten selbst nicht abrufbar. 10-Jahres-Frist für Ertragsteuer/Zakat und Companies Law nicht im Gesetzestext bestätigt.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"CH","land_de":"Schweiz","land_en":"Switzerland","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":20,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Seit der Rechnungslegungsreform 2013 gibt es keine eigene Pflicht mehr, die gesamte Geschäftskorrespondenz aufzubewahren. Aufzubewahren sind Briefe und E-Mails nur, soweit sie Buchungsbelege sind, d. h. nötig, um einen gebuchten Geschäftsvorfall nachvollziehen zu können (Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Verträge, Reklamationen): 10 Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres. Mehrwertsteuerlich gilt dasselbe ausdrücklich auch für 'Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen'.","grundlage":"Art. 957a Abs. 3 und Art. 958f Abs. 1 OR; Art. 70 Abs. 2 MWSTG; Art. 126 Abs. 3 DBG"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen, Bank- und Kassenbelege, Spesenabrechnungen) 10 Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres. Mehrwertsteuerlich bis zum Eintritt der absoluten Festsetzungsverjährung, also 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode; Unterlagen zu Immobilien (Einlageentsteuerung, Eigenverbrauch) 20 Jahre, nach Praxis der ESTV wegen der Verjährung bis zu 26 Jahre.","grundlage":"Art. 958f Abs. 1 OR; Art. 70 Abs. 2-3 und Art. 42 Abs. 6 MWSTG; Art. 126 Abs. 3 DBG"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Geschäftsbücher (Hauptbuch, Hilfsbücher) sowie Geschäftsbericht (Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang; ggf. Lagebericht) und Revisionsbericht 10 Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres. Geschäfts- und Revisionsbericht sind schriftlich und unterzeichnet aufzubewahren, die übrigen Unterlagen dürfen elektronisch archiviert werden.","grundlage":"Art. 958f Abs. 1-3 OR; Art. 126 Abs. 3 DBG"},"sonstige":[{"titel":"Immobilien (Mehrwertsteuer)","jahre":20,"text_de":"Geschäftsunterlagen zur Berechnung der Einlageentsteuerung und des Eigenverbrauchs unbeweglicher Gegenstände 20 Jahre (Art. 31 Abs. 3 und 32 Abs. 2 MWSTG); die ESTV empfiehlt wegen der anschließenden Verjährung 26 Jahre.","grundlage":"Art. 70 Abs. 3 MWSTG"},{"titel":"Steuerliche Verjährung (direkte Bundessteuer)","jahre":5,"text_de":"Veranlagungsverjährung 5 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (Stillstand und Neubeginn möglich), absolut 15 Jahre; Bezugsverjährung 5 Jahre nach Rechtskraft, absolut 10 Jahre. Nachsteuerverfahren bis 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (Art. 152 DBG).","grundlage":"Art. 120, 121 und 152 DBG"},{"titel":"Mehrwertsteuer-Verjährung","jahre":5,"text_de":"Festsetzungsverjährung 5 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, nach Unterbrechung je 2 Jahre neu, absolut 10 Jahre.","grundlage":"Art. 42 MWSTG"},{"titel":"Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen","jahre":10,"text_de":"Lohnabrechnungen, Lohnausweise und AHV-Abrechnungen sind Buchungsbelege (10 Jahre); AHV-Beiträge können nur 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachgefordert werden, Lohnforderungen verjähren nach 5 Jahren.","grundlage":"Art. 958f OR; Art. 16 Abs. 1 AHVG; Art. 128 Ziff. 3 OR"},{"titel":"Liquidierte Gesellschaften","jahre":10,"text_de":"Nach der Liquidation sind Geschäftsbücher und Unterlagen 10 Jahre an einem sicheren Ort aufzubewahren; den Ort bestimmen die Liquidatoren, notfalls das Handelsregisteramt.","grundlage":"Art. 747 OR"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Die 10 Jahre beginnen mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Buchung erfolgte bzw. der Beleg entstand (Art. 958f Abs. 1 Satz 2 OR). Mehrwertsteuerlich läuft die Frist bis zur absoluten Verjährung, 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (Kalenderjahr)."},"besonderheiten":["Keine Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich. Lieferanten des Bundes müssen seit 2016 bei Verträgen ab 5.000 CHF elektronisch fakturieren; seit 2022 ist die QR-Rechnung Standard für Zahlungen. Elektronische Rechnungen sind ohne Signatur zulässig, wenn der Nachweis von Herkunft und Unverändertheit auf andere Weise erbracht wird (Art. 122 ff. MWSTV).","Elektronische Aufbewahrung zulässig (Art. 958f Abs. 3 OR); die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) verlangt Integrität, Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Unveränderbare Informationsträger (Papier, WORM) sind ohne weiteres zulässig; veränderbare Träger (Festplatten, Cloud) nur mit technischen Verfahren, die Veränderungen nachweisbar machen (z. B. Zeitstempel, digitale Signatur), Protokollierung und Verfahrensdokumentation (Art. 9-10 GeBüV).","Geschäftsbericht und Revisionsbericht müssen in Papierform mit Unterschrift aufbewahrt werden (Art. 958f Abs. 2 OR) – ein elektronisches Archiv allein genügt dafür nicht.","Die Aufbewahrung ist Teil der unübertragbaren Aufgabe des Verwaltungsrats zur Ausgestaltung des Rechnungswesens (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 3 OR).","Seit 2013 ist allgemeine Geschäftskorrespondenz nicht mehr ausdrücklich aufbewahrungspflichtig (früher Art. 962 aOR); wegen Beweisfragen und der 10-jährigen Verjährung (Art. 127 OR) wird die freiwillige Archivierung wichtiger Briefe und E-Mails empfohlen.","Datenschutz: Das revidierte DSG (seit 1.9.2023) verlangt Löschung oder Anonymisierung personenbezogener Daten, sobald sie nicht mehr benötigt werden; gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vor. Private E-Mails der Mitarbeitenden dürfen nicht im Geschäftsarchiv ausgewertet werden."],"email_hinweis":"Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungsbelege sind – also Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Vertragsabschlüsse, Rechnungsversand und alles, was nötig ist, um einen gebuchten Geschäftsvorfall nachzuvollziehen: 10 Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres, im Original mit Anhängen und GeBüV-konform (unveränderbar oder mit Integritätsnachweis). Übrige Korrespondenz ist nicht gesetzlich pflichtig, Aufbewahrung über 10 Jahre (Verjährung) wird empfohlen.","speicherort_hinweis":"Kein ausdrücklicher Inlandszwang. Nach GeBüV müssen die archivierten Unterlagen während der gesamten Frist innert angemessener Frist zugänglich und lesbar gemacht werden können; bei Cloud-Speicherung im Ausland sind Zugriff für Behörden, Datenschutz (DSG) und Geheimhaltungspflichten zu prüfen. Für liquidierte Gesellschaften bestimmen Liquidatoren bzw. Handelsregisteramt den Aufbewahrungsort.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Obligationenrecht (SR 220), Art. 957a und 958f (Fedlex, Fassung 1.1.2026)","url":"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Mehrwertsteuergesetz (SR 641.20), Art. 42 und 70 (Fedlex, Fassung 1.1.2025)","url":"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11), Art. 120 und 126 (Fedlex, Fassung 1.1.2026)","url":"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Geschäftsbücherverordnung GeBüV (SR 221.431)","url":"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/218/de","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"BDO Schweiz: Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen in der Schweiz","url":"https://www.bdo.ch/de-ch/publikationen/aufbewahrungspflichten-und-aufbewahrungsfristen-von-geschaeftsunterlagen-in-der-schweiz","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 957a/958f OR, Art. 42/70 MWSTG und Art. 120/126 DBG im Fedlex-Volltext gelesen; GeBüV-Anforderungen und die 26-Jahres-Praxis bei Immobilien über BDO (Kanzlei) bestätigt, GeBüV-Text selbst nicht abrufbar.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"SG","land_de":"Singapur","land_en":"Singapore","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":28,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Aufzubewahren sind alle Unterlagen, die Geschäftsvorfälle belegen – IRAS nennt ausdrücklich Verträge und Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten sowie 'sonstige schriftliche Nachweise' von Geschäftsvorfällen, wozu geschäftliche E-Mails (z. B. Bestellungen, Gutschriftsvereinbarungen) gehören: 5 Jahre.","grundlage":"Section 67 Income Tax Act 1947; Section 46 Goods and Services Tax Act 1993; Section 199 Companies Act 1967"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Ausgestellte und erhaltene Rechnungen, Steuerrechnungen (tax invoices), Quittungen, Gut- und Lastschriften, Kontoauszüge, Import-/Exportpapiere und Zahlungsnachweise 5 Jahre – einkommensteuerlich ab dem betreffenden Veranlagungsjahr (Year of Assessment), umsatzsteuerlich 5 Jahre ab Ende des jeweiligen GST-Abrechnungszeitraums. Beispiel IRAS: Belege des Geschäftsjahres 2024 (YA 2025) bis 31.12.2029.","grundlage":"Section 67 Income Tax Act 1947; Section 46 Goods and Services Tax Act 1993; IRAS e-Tax Guide 'Record Keeping Guide for GST-Registered Businesses' (12. Aufl., 30.1.2026)"},"buecher":{"jahre":5,"text_de":"Buchführungsunterlagen (Hauptbuch, Journale, Verkaufs- und Einkaufslisten, GST-Konten) und Jahresabschlüsse mindestens 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, in dem die zugehörigen Geschäftsvorfälle abgeschlossen wurden. Nach Löschung, Auflösung oder Abwicklung der Gesellschaft weitere 5 Jahre.","grundlage":"Section 199 Abs. 2 Companies Act 1967; Section 67 Income Tax Act 1947"},"sonstige":[{"titel":"Enterprise Innovation Scheme (EIS) Barauszahlungen","jahre":7,"text_de":"Unterlagen zu EIS-Cash-Payout-Anträgen 7 Jahre.","grundlage":"IRAS Record Keeping Guide, Fn. 5"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":4,"text_de":"IRAS kann eine Veranlagung grundsätzlich innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Veranlagungsjahres ändern; bei Betrug oder vorsätzlicher Verkürzung ohne zeitliche Grenze. Die 5-Jahres-Aufbewahrung deckt diese Frist ab.","grundlage":"Section 74 Income Tax Act 1947; Section 45 GST Act 1993"},{"titel":"Personalunterlagen","jahre":2,"text_de":"Arbeitnehmer- und Lohnaufzeichnungen nach dem Employment Act: laufend 2 Jahre, nach Austritt noch 1 Jahr; Lohnbelege als Steuerunterlagen jedoch 5 Jahre.","grundlage":"Section 95 Employment Act 1968 und Employment (Employment Records, Key Employment Terms and Pay Slips) Regulations 2016"},{"titel":"Zivilrechtliche Verjährung","jahre":6,"text_de":"Vertragliche Ansprüche verjähren nach 6 Jahren; Verträge und zugehörige Korrespondenz sollten daher mindestens 6 Jahre nach Vertragsende aufbewahrt werden (Beraterempfehlung: 7 Jahre).","grundlage":"Section 6 Limitation Act 1959"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Gesellschaftsrechtlich 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, in dem die Geschäftsvorfälle abgeschlossen wurden; einkommensteuerlich 5 Jahre ab dem Veranlagungsjahr (YA), das auf das Geschäftsjahr folgt – praktisch bis zum 31.12. des fünften Jahres nach dem Veranlagungsjahr; umsatzsteuerlich 5 Jahre ab Ende des GST-Abrechnungszeitraums (Quartal/Monat)."},"besonderheiten":["E-Rechnung (GST InvoiceNow Requirement): Übermittlung der Rechnungsdaten an IRAS über das Peppol-basierte InvoiceNow-Netz – freiwillig seit 1.5.2025, Pflicht für neu gegründete freiwillige GST-Registrierte seit 1.11.2025 und für alle neuen freiwilligen Registrierungen ab 1.4.2026; nach IRAS-Planung ab 1.4.2028 stufenweise auch für bestehende GST-Unternehmen (bis 1.4.2031 alle). Rechnungen an Käufer außerhalb des Netzes werden als Datenmeldung an IRAS übermittelt.","Elektronische Aufbewahrung ohne Genehmigung zulässig; Papieroriginale dürfen vernichtet werden, wenn die elektronische Fassung vollständig, unverändert und lesbar ist und interne Kontrollen die Integrität sichern. Auf Verlangen sind Daten in gängigen Formaten (Excel, CSV, PDF) vorzulegen. Imaging-Systeme können sich an der First Schedule der Evidence (Computer Output) Regulations orientieren (freiwillig).","Sanktionen: Fehlende Aufzeichnungen führen zu Schätzung, Verlust von Betriebsausgaben-, Abschreibungs- und Vorsteuerabzug; Geldstrafen bis 5.000 SGD (Wiederholung GST: 10.000 SGD und bis 3 Jahre Haft). Nach dem Companies Act haftet jeder Director persönlich (bis 5.000 SGD, Tagesbußen bei Fortdauer).","Aufbewahrung nach Auflösung: Gesellschaften und LLPs müssen Unterlagen noch 5 Jahre nach Löschung, Auflösung oder Abwicklung aufbewahren.","Sprache: Unterlagen in Englisch oder mit englischer Übersetzung auf Verlangen von IRAS.","Datenschutz: Personal Data Protection Act 2012 – personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald der Zweck entfällt und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr besteht."],"email_hinweis":"Singapur kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind 5 Jahre aufzubewahren, soweit sie Geschäftsvorfälle belegen oder Verträge, Bestellungen und Gutschriftsvereinbarungen dokumentieren (IRAS nennt E-Mail-Vereinbarungen ausdrücklich als GST-Unterlage). Wegen der 6-jährigen Verjährung vertraglicher Ansprüche empfehlen Berater 6-7 Jahre.","speicherort_hinweis":"Aufbewahrung außerhalb Singapurs zulässig, wenn IRAS auf Verlangen jederzeit Zugriff erhält. Nach dem Companies Act sind bei Aufbewahrung im Ausland ausreichende Konten und Aufstellungen nach Singapur zu senden, die die Finanzlage in Abständen von höchstens 6 Monaten zeigen (Section 199 Abs. 4); Aufbewahrungsort ist der eingetragene Sitz oder ein von den Directors bestimmter Ort (Abs. 3).","empfehlung_jahre":5,"quellen":[{"titel":"IRAS e-Tax Guide: Record Keeping Guide for GST-Registered Businesses (12. Aufl., 30.1.2026)","url":"https://www.iras.gov.sg/media/docs/default-source/e-tax/record-keeping-guide-for-gst-registered-businesses.pdf","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"IRAS: Record keeping requirements (Corporate Income Tax)","url":"https://iras.gov.sg/taxes/corporate-income-tax/basics-of-corporate-income-tax/record-keeping-requirements","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Mondaq (Singapur): Retention of records – quotidian but necessary (Companies Act s.199, ITA s.67, GST Act s.46)","url":"https://webiis08.mondaq.com/corporate-and-company-law/556498/retention-of-records-quotidian-but-necessary","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Raffles Corporate Services: Section 199 Companies Act – Books of Account and Record Retention (2026)","url":"https://rafflescorporateservices.com/?p=5206","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"VATupdate: Briefing document – Singapore GST InvoiceNow business guide (27.2.2026)","url":"https://www.vatupdate.com/2026/02/27/briefing-document-singapore-gst-invoicenow-business-guide","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"IRAS e-Tax Guide (Behörde) gelesen: 5 Jahre, Rechtsgrundlagen s.67 ITA und s.46 GST Act, E-Archivierung, Sanktionen; Companies Act s.199 über zwei Kanzleiquellen (Singapore Statutes Online nicht abrufbar). InvoiceNow-Zeitplan aus Fachportal, spätere Phasen (2028-2031) sind IRAS-Planung.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"ZA","land_de":"Südafrika","land_en":"South Africa","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":40,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Steuerlich sind alle Aufzeichnungen, Bücher und Dokumente aufzubewahren, die die Einhaltung der Steuergesetze belegen – dazu gehören Verträge, Angebote und Korrespondenz zu Einnahmen und Ausgaben: 5 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung. Gesellschaftsrechtlich müssen Kapitalgesellschaften ihre Pflichtunterlagen (u. a. Mitteilungen an Aktionäre, Protokolle, Abschlüsse) 7 Jahre vorhalten.","grundlage":"Section 29 und 32 Tax Administration Act 28 of 2011 (TAA); Section 24 Companies Act 71 of 2008"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Buchführungsunterlagen von Kapitalgesellschaften einschließlich Belegen (Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge) 7 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres. Steuerlich (Einkommen-, Umsatzsteuer) 5 Jahre ab Abgabe der Erklärung; Steuerrechnungen (tax invoices), Gut- und Lastschriften sowie Import-/Exportbelege nach dem VAT Act ebenfalls 5 Jahre.","grundlage":"Section 24 und 28 Companies Act 2008 i. V. m. Regulation 25; Section 29 und 32 TAA; Section 55 Value-Added Tax Act 89 of 1991"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Buchführungsunterlagen (Hauptbuch, Journale, Kassenbücher, Anlagen- und Lagerverzeichnisse) und Jahresabschlüsse 7 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres bzw. nach Ausgabe des Abschlusses; Gründungsurkunde (MOI), Satzung und Register dauerhaft. Steuerlich mindestens 5 Jahre ab Abgabe der Erklärung.","grundlage":"Section 24(1), (3) und (4) sowie Section 28 Companies Act 2008; Regulation 25 Companies Regulations 2011; Section 29 TAA"},"sonstige":[{"titel":"Verlängerung bei Prüfung, Einspruch oder fehlender Erklärung","jahre":null,"text_de":"Bei laufender Prüfung oder Ermittlung bis zu deren Abschluss; bei Einspruch oder Klage bis zur Bestandskraft; ist eine Erklärung pflichtwidrig nicht abgegeben, bleibt die Pflicht bis 5 Jahre nach der Nachholung bestehen.","grundlage":"Section 32 TAA"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsverjährung","jahre":3,"text_de":"SARS darf eine Veranlagung 3 Jahre nach der Festsetzung (bei Selbstveranlagung wie USt: 5 Jahre nach Abgabe) nicht mehr ändern, außer bei Betrug, Falschangaben oder Nichtoffenlegung; Verlängerung um 3 bzw. 2 Jahre bei komplexen Fällen (Verrechnungspreise, Missbrauchsvorschrift). Steuerschulden verjähren nach 15 Jahren.","grundlage":"Section 99 und 171 TAA"},{"titel":"Close Corporations","jahre":15,"text_de":"Close Corporations (CC) müssen ihre Buchführungsunterlagen 15 Jahre aufbewahren (nicht direkt geprüft).","grundlage":"Section 56 Close Corporations Act 69 of 1984"},{"titel":"Beschäftigtenunterlagen","jahre":3,"text_de":"Arbeitgeber müssen Aufzeichnungen über Beschäftigte, Arbeitszeit und Vergütung 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahren (nicht direkt geprüft); Lohnsteuerunterlagen (PAYE, IRP5) steuerlich 5 Jahre.","grundlage":"Section 31 Basic Conditions of Employment Act 75 of 1997; Fourth Schedule Income Tax Act"},{"titel":"Veräußerungsgewinne","jahre":null,"text_de":"Belege zur Anschaffung und zu Verbesserungen von Vermögenswerten müssen bis 5 Jahre nach der Steuererklärung für das Jahr der Veräußerung aufbewahrt werden – bei Immobilien und Beteiligungen also oft Jahrzehnte.","grundlage":"Section 29(3) TAA; Eighth Schedule Income Tax Act"}]},"fristbeginn":{"regel":"steuererklaerung","text_de":"Steuerlich laufen die 5 Jahre ab dem Datum der Abgabe der jeweiligen Steuererklärung (bei verspäteter Abgabe ab der tatsächlichen Abgabe); ist keine Erklärung erforderlich, ab Ende des Steuerzeitraums. Gesellschaftsrechtlich 7 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres bzw. ab dem jeweiligen Ereignis (Beschluss, Sitzung, Ausgabe des Abschlusses)."},"besonderheiten":["Elektronische Aufbewahrung zulässig nach Public Notice 787 (GN 787 vom 1.10.2012, § 30 TAA): Integrität nach Section 14 Electronic Communications and Transactions Act, jederzeit für SARS lesbar und auswertbar; Systemdokumentation bei individueller Software; Konvertierungen (Papier zu elektronisch, Systemwechsel) sind zu dokumentieren; Passwörter und Schlüssel sind mit aufzubewahren.","Aufbewahrung in anderer als der Originalform oder in nicht vorgeschriebener elektronischer Form nur mit Genehmigung eines leitenden SARS-Beamten (Section 30(2) TAA; SARS-Richtlinie GEN-GEN-23-POL02, Antrag per E-Mail).","Keine E-Rechnungspflicht. SARS arbeitet im Rahmen der USt-Modernisierung an elektronischer Rechnungs- und Echtzeitmeldung; bei der Prüfung gab es keinen verbindlichen Starttermin.","Fehlende Aufzeichnungen sind eine Straftat (Section 234 TAA) und können zu Verwaltungsstrafen führen; bei Betrug, Falschangaben oder Nichtoffenlegung kann SARS ohne zeitliche Grenze nachveranlagen.","Datenschutz (POPIA, Section 14): Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als nötig aufbewahrt werden – gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vor, danach ist zu löschen oder zu anonymisieren; E-Mail-Archive brauchen daher Löschkonzepte.","Gesellschaftsrecht: Werden Unterlagen nicht am Registersitz geführt, ist der Ort dem CIPC mit Formular CoR22 zu melden; Buchführungsunterlagen müssen in Südafrika zugänglich sein."],"email_hinweis":"Südafrika kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie die Einhaltung der Steuergesetze belegen (Verträge, Aufträge, Rechnungsversand, Zahlungsabsprachen) – 5 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung, bei Kapitalgesellschaften als Teil der Buchführungsunterlagen besser 7 Jahre. Elektronische Archive müssen die Anforderungen der Public Notice 787 (Integrität, Lesbarkeit, Standort) erfüllen.","speicherort_hinweis":"Elektronische Steuerunterlagen müssen an einem physisch in Südafrika gelegenen Ort gespeichert werden (Rule 4.1 GN 787). Speicherung im Ausland (z. B. Cloud) nur mit schriftlicher Genehmigung eines leitenden SARS-Beamten: Zugriff von der südafrikanischen Adresse aus während der gesamten Frist, Doppelbesteuerungs-/Amtshilfeabkommen mit dem Speicherland, Lieferung einer akzeptablen elektronischen Kopie auf Verlangen. Gesellschaftsrechtlich müssen die Unterlagen in Südafrika zugänglich sein (Section 25 und 28 Companies Act).","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"SARS: Record keeping (Businesses and employers)","url":"https://www.sars.gov.za/businesses-and-employers/record-keeping/","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"SARS External Policy GEN-GEN-23-POL02: Manage Taxpayer Record Retention Authorisation","url":"https://www.sars.gov.za/gen-gen-23-pol02-manage-taxpayer-record-retention-authorisation-external-policy","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Government Notice 787 of 2012: Electronic form of records (Public Notice unter § 30 TAA)","url":"https://www.gov.za/sites/default/files/gcis_document/201409/35733gon787.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Tax Administration Act 2011, Section 29 (Acts Online)","url":"https://www.acts.co.za/tax/29__duty_to_keep_records.php","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"The Tax Faculty: Record keeping focusing on the Tax Administration Act","url":"https://taxfaculty.ac.za/news/read/record-keeping-focusing-on-the-tax-administration-act","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"RSM South Africa: Nature and location of company documents (Companies Act 2008)","url":"https://www.rsm.global/southafrica/news/nature-and-location-company-documents","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: South Africa – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/south-africa/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"SARS-Seiten und SARS-Richtlinie (Behörde), Public Notice 787 (amtlich) und Section 29 TAA gelesen; Companies-Act-Fristen (7 Jahre) über RSM, Verjährung über PwC bestätigt. Close Corporations Act, BCEA und POPIA aus Fachwissen, nicht direkt geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"KR","land_de":"Südkorea","land_en":"South Korea","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":15,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Kaufleute müssen neben den Handelsbüchern auch die 'wichtigen Geschäftsunterlagen' (Verträge, wesentliche Geschäftskorrespondenz) 10 Jahre aufbewahren. Einfache Belege und Buchungszettel (전표) nur 5 Jahre. Steuerlich gelten alle Belege zu Geschäftsvorfällen – auch Korrespondenz, die einen Vorgang nachweist – 5 Jahre (7 Jahre bei grenzüberschreitenden Geschäften).","grundlage":"Art. 33 Abs. 1 Commercial Act (상법); Art. 85-3 Abs. 2 Framework Act on National Taxes (국세기본법)"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Bücher, Steuerrechnungen (tax invoices) und Belege zu allen Geschäftsvorfällen 5 Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist der Steuererklärung des betreffenden Steuerzeitraums; 7 Jahre bei grenzüberschreitenden Geschäften (Verrechnungspreise). Elektronische Steuerrechnungen, deren Daten an den National Tax Service übermittelt wurden, müssen nicht gesondert aufbewahrt werden.","grundlage":"Art. 85-3 Abs. 2 Framework Act on National Taxes; Art. 116 Corporate Tax Act (법인세법); Art. 71 Value-Added Tax Act (부가가치세법)"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Handelsbücher (Journal, Hauptbuch, Bilanz) und wichtige Geschäftsunterlagen 10 Jahre ab dem Tag, an dem das jeweilige Buch abgeschlossen wurde. Nach Abschluss der Liquidation ebenfalls 10 Jahre (Belege 5 Jahre).","grundlage":"Art. 33 Abs. 1-2 Commercial Act; Art. 541 Commercial Act (Liquidation)"},"sonstige":[{"titel":"Belege und Buchungszettel (전표)","jahre":5,"text_de":"Buchungszettel und ähnliche einfache Belege handelsrechtlich nur 5 Jahre (Ausnahme von der 10-Jahres-Frist).","grundlage":"Art. 33 Abs. 1 Commercial Act (Proviso)"},{"titel":"Verlustvorträge","jahre":null,"text_de":"Wird ein Verlust aus einem Jahr abgezogen, das mehr als 5 Jahre zurückliegt, sind die Nachweise für diesen Verlust bis ein Jahr nach der Abgabefrist des Jahres aufzubewahren, in dem er verrechnet wurde.","grundlage":"Art. 116 Abs. 1 Corporate Tax Act; Art. 26-2 Abs. 3 Framework Act on National Taxes"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist (Ausschlussfrist)","jahre":5,"text_de":"Nationale Steuern können 5 Jahre ab Entstehung festgesetzt werden (7 Jahre bei grenzüberschreitenden Geschäften); 7 Jahre bei Nichtabgabe der Erklärung (10 grenzüberschreitend); 10 Jahre bei Steuerhinterziehung (15 grenzüberschreitend). Seit 15.9.2025 drohen Zwangsgelder, wenn angeforderte Bücher in einer Prüfung nicht vorgelegt werden.","grundlage":"Art. 26-2 Framework Act on National Taxes"},{"titel":"Personal- und Lohnunterlagen","jahre":3,"text_de":"Arbeitnehmerverzeichnis, Arbeitsverträge und Lohnlisten 3 Jahre; wegen der Überschneidung mit Steuerbelegen werden in der Praxis 5 Jahre empfohlen.","grundlage":"Art. 42 Labor Standards Act (근로기준법)"},{"titel":"E-Commerce-Unterlagen","jahre":5,"text_de":"Online-Händler: Aufzeichnungen über Vertragsabschluss und Widerruf 5 Jahre, Werbe- und Kennzeichnungsunterlagen 6 Monate.","grundlage":"Act on the Consumer Protection in Electronic Commerce"}]},"fristbeginn":{"regel":"steuererklaerung","text_de":"Steuerlich beginnen die 5 Jahre nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist der Steuererklärung für den Steuerzeitraum, in den der Geschäftsvorfall fällt (Körperschaftsteuer: 3 Monate nach Geschäftsjahresende, also praktisch rund 5 Jahre und 3 Monate ab Jahresende). Handelsrechtlich laufen die 10 Jahre ab dem Tag, an dem das jeweilige Handelsbuch abgeschlossen wurde."},"besonderheiten":["E-Steuerrechnung (e-Tax Invoice, 전자세금계산서): Pflicht für alle Kapitalgesellschaften seit 2011; für Einzelunternehmer ab einem Vorjahresumsatz von 80 Mio. KRW (seit Juli 2024). Ausstellung über Hometax oder zertifizierte Software, Übermittlung an den National Tax Service spätestens am Folgetag; Strafzuschläge bei Nicht- oder Papierausstellung.","Übermittelte E-Steuerrechnungen sind beim NTS gespeichert und müssen vom Unternehmen nicht gesondert aufbewahrt werden (Art. 71 Abs. 3 VAT Act); die handelsrechtliche Buchführungspflicht bleibt bestehen.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Handelsbücher und wichtige Unterlagen dürfen auf Mikrofilm oder in einem elektronischen Datenverarbeitungssystem geführt werden (Art. 33 Abs. 3-4 Commercial Act, Art. 3 Enforcement Decree). Steuerlich gilt die Hinterlegung elektronisch umgewandelter Dokumente bei einem zertifizierten elektronischen Dokumentenzentrum als Aufbewahrung – ausgenommen leicht fälschbare Unterlagen wie Verträge, die im Original zu halten sind (Art. 85-3 Abs. 3-4 Framework Act).","Grenzüberschreitende Geschäfte: Aufbewahrungs- und Festsetzungsfrist je 7 statt 5 Jahre; Verrechnungspreisunterlagen sind am Ort der Steuerzahlung bereitzuhalten.","Verlängerung: Solange ein Fall unter die verlängerte Festsetzungsfrist fällt (Verlustverrechnung, Rechtsbehelf, Verständigungsverfahren), sind die Unterlagen bis zu dem dort bestimmten Datum aufzubewahren.","Datenschutz: Personal Information Protection Act verlangt Löschung personenbezogener Daten nach Zweckerreichung, soweit kein Gesetz die Aufbewahrung vorschreibt – E-Mail-Archive sollten sich auf geschäftliche Vorgänge beschränken."],"email_hinweis":"Das koreanische Handelsrecht nennt 'wichtige Geschäftsunterlagen' (영업에 관한 중요서류) – Verträge und geschäftswesentliche Korrespondenz, auch per E-Mail, fallen darunter und sind 10 Jahre aufzubewahren. E-Mails, die nur als Beleg eines Geschäftsvorfalls dienen, unterliegen der 5-Jahres-Frist des Steuerrechts (7 Jahre grenzüberschreitend). Verträge sollten im Original bzw. im unveränderten Originalformat gehalten werden.","speicherort_hinweis":"Keine allgemeine Pflicht zur Aufbewahrung im Inland ermittelt; Unterlagen, die die Steuerverwaltung nach Art. 16 Abs. 4 Adjustment of International Taxes Act anfordern kann (Verrechnungspreise), sind am Ort der Steuerzahlung in Korea bereitzuhalten (Art. 85-3 Abs. 1 Framework Act).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Framework Act on National Taxes, Art. 26-2 und 85-3 (Korea Law Translation Center, law.go.kr)","url":"https://www.law.go.kr/LSW/eng/engLsInfoR.do?lsiSeq=257977","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Korea – Corporate Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/republic-of-korea/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"K-Incorp: Corporate bookkeeping storage period guide 2026 (Commercial Act Art. 33, Corporate Tax Act Art. 116, VAT Act Art. 71)","url":"https://k-incorp.org/blog/corporate-bookkeeping-storage-period-guide-2026","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Nepla Wiki: 상업장부에 관한 상인의 의무 (Commercial Act Art. 33)","url":"https://www.nepla.ai/wiki/기업과-소비자/상법/상업장부/상업장부에-관한-상인의-의무-1zp8jx27nj43","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"InvoiceQuickly: Invoice requirements South Korea 2026 (e-Tax Invoice, NTS-Quellen)","url":"https://invoicequickly.com/blog/invoice-requirements-south-korea","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Art. 85-3 und 26-2 Framework Act on National Taxes in der amtlichen englischen Übersetzung (law.go.kr) gelesen; Art. 33 Commercial Act nur über Sekundärquellen (koreanischer Wortlaut zitiert), stimmen überein. Festsetzungsfristen durch PwC bestätigt.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"TW","land_de":"Taiwan","land_en":"Taiwan","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":22,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Korrespondenz, Verträge und E-Mails, die als Originalbeleg (source document) einer Buchung dienen, zählen zu den Buchungsunterlagen und sind mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Jahresabschlussverfahrens aufzubewahren; betreffen sie noch offene Vorgänge, bis zu deren Erledigung.","grundlage":"Art. 38 Abs. 1 Business Entity Accounting Act (商業會計法); Art. 27 Regulations Governing the Management of Account Books and Vouchers of Profit-Seeking Enterprises by Tax Collection Authorities (稅捐稽徵機關管理營利事業會計帳簿憑證辦法)"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Buchungsbelege aller Art – Einheitsrechnungen (Government Uniform Invoices, GUI), Eingangsrechnungen, Quittungen, Buchungsanweisungen – mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Jahresabschlussverfahrens. Dauerhaft aufzubewahrende Belege (z. B. zu Vermögenswerten, Verträgen mit Dauerwirkung) und Belege zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen sind ausgenommen und länger zu halten.","grundlage":"Art. 38 Abs. 1 Business Entity Accounting Act; Art. 27 Regulations on Account Books and Vouchers; Regulations Governing the Use of Uniform Invoices"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Handelsbücher (Journal, Hauptbuch, Nebenbücher) und Jahresabschlüsse mindestens 10 Jahre nach Abschluss des Jahresabschlussverfahrens; Bücher zu offenen Vorgängen länger.","grundlage":"Art. 38 Abs. 2 Business Entity Accounting Act; Art. 26 Regulations on Account Books and Vouchers"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":5,"text_de":"Bei fristgerecht abgegebener Erklärung kann die Steuer 5 Jahre ab Abgabe festgesetzt werden; 7 Jahre bei Nichtabgabe oder Hinterziehung. Prüfungen sind jederzeit innerhalb dieser Frist möglich – Belege sollten daher mindestens bis zu ihrem Ablauf vorhanden sein.","grundlage":"Art. 21 Tax Collection Act (稅捐稽徵法)"},{"titel":"E-Rechnungs-Zustimmungen und Gutschriftsvereinbarungen","jahre":5,"text_de":"Zustimmungserklärungen der Käufer zu elektronischen Einheitsrechnungen sowie elektronisch geschlossene Rückgabe-/Gutschriftsvereinbarungen 5 Jahre für die Steuerprüfung aufbewahren.","grundlage":"Punkte 3 und 9 Directions for the Implementation of Electronic Uniform Invoices Operations (MOF, Fassung 22.4.2026)"},{"titel":"Lohn- und Arbeitsunterlagen","jahre":5,"text_de":"Lohnlisten sind 5 Jahre, Arbeitszeitaufzeichnungen 5 Jahre aufzubewahren.","grundlage":"Art. 23 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 5 Labor Standards Act (勞動基準法)"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Beide Fristen (5 Jahre Belege, 10 Jahre Bücher) beginnen erst nach Abschluss des Jahresabschlussverfahrens für das betreffende Geschäftsjahr – nicht mit dem Jahresende und nicht mit der Steuererklärung. Praktisch also ab dem Zeitpunkt, zu dem der Jahresabschluss fertiggestellt und genehmigt ist."},"besonderheiten":["E-Rechnung (eGUI): Taiwan nutzt das staatliche Einheitsrechnungssystem (Government Uniform Invoice) mit Lotterie. Elektronische Einheitsrechnungen werden über die E-Invoice-Plattform des Finanzministeriums (MIG-XML-Format) ausgestellt; Übermittlung innerhalb von 48 Stunden (B2C) bzw. 7 Tagen (B2B). Nach Fachportalen gilt die elektronische Ausstellung seit 2021 flächendeckend, und seit 2026 sind verspätete Übermittlungen nach dem Business Tax Act bußgeldbewehrt (Gesetzestext nicht selbst geprüft).","Elektronische Aufbewahrung: Bücher und Belege dürfen auf elektronischen Datenträgern gespeichert und die Papieroriginale danach vernichtet werden – für normale Unternehmen erst nach Genehmigung durch das Finanzamt und nachdem die Körperschaftsteuererklärung des Jahres geprüft ist (Art. 26-27 Regulations on Account Books and Vouchers). Börsennotierte Gesellschaften, Finanzholdings, Banken, Versicherungen und deren Tochtergesellschaften dürfen stattdessen nach Art. 40 Business Entity Accounting Act ohne Genehmigung elektronisch archivieren.","Offene Vorgänge: Belege und Bücher zu noch nicht abgeschlossenen Geschäftsvorfällen (laufende Verträge, Rechtsstreite, Garantien) unterliegen keiner festen Frist, sondern sind bis zur Erledigung aufzubewahren.","Bücher sind grundsätzlich am Geschäftssitz zu führen; Buchungen müssen spätestens zwei Monate nach dem Geschäftsvorfall erfolgen. Bei Spaltungen übernimmt der Rechtsnachfolger mit dem größten Vermögensanteil die Aufbewahrung.","Verlust oder Vernichtung von Belegen vor Fristablauf kann zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und zu Bußgeldern nach dem Tax Collection Act führen.","Datenschutz: Personal Data Protection Act – personenbezogene Daten sind nach Zweckerreichung zu löschen, soweit kein Gesetz die Aufbewahrung verlangt."],"email_hinweis":"Taiwan kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Originalbelege einer Buchung sind (Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Verträge, Rechnungsversand): mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Jahresabschlusses, bei offenen Vorgängen bis zur Erledigung. Wegen der 7-jährigen Festsetzungsfrist bei Nichtabgabe empfehlen Berater 7 Jahre; sicherer sind 10 Jahre wie für die Bücher.","speicherort_hinweis":"Bücher und Belege sind am Geschäftssitz in Taiwan für die Finanzverwaltung verfügbar zu halten; elektronische Archivierung außerhalb Taiwans ist nach Fachportalen nur unter Bedingungen (jederzeitiger Zugriff, Genehmigung) möglich – im Zweifel Kopie im Inland.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"EY Taiwan: Amendments on Article 26 and 27 of the Regulations Governing the Management of Account Books and Vouchers (Fristen 10/5 Jahre, Fristbeginn, E-Archivierung)","url":"https://assets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/zh_tw/topics/tax/amendments-on-article-26-and-27.pdf","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Ministry of Finance: Directions for the Implementation of Electronic Uniform Invoices Operations (law-out.mof.gov.tw, Fassung 22.4.2026)","url":"https://law-out.mof.gov.tw/EngLawContent.aspx?id=20827","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Taiwan – Corporate Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/taiwan/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Kaizen CPA: Guide to Accounting and Reporting Requirements in Taiwan","url":"https://kaizencpa.com/knowledge/info/id/352.html","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Lee and Li: Amendments to the Regulations on Tax Authority Management of Account Books and Vouchers (2002)","url":"https://www.leeandli.com/TW/Newsletters/1578.htm","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fonoa: Taiwan e-invoicing and digital reporting","url":"https://www.fonoa.com/resources/country-tax-guides/taiwan/e-invoicing-and-digital-reporting","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"Fristen (Belege 5, Bücher 10 Jahre ab Abschluss des Jahresabschlusses) über EY, Kaizen und Lee and Li übereinstimmend; MOF-Direktive zur E-Rechnung amtlich gelesen. Der Wortlaut von Art. 38 Business Entity Accounting Act (law.moj.gov.tw) war nicht abrufbar; eGUI-Fristen und Sanktionen 2026 nur aus Fachportalen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"TH","land_de":"Thailand","land_en":"Thailand","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":32,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Alle Unterlagen, die für Buchungen erforderlich sind ('documents required for making entries in the accounts'), sind 5 Jahre ab Abschluss der Konten aufzubewahren – dazu zählen Verträge, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Korrespondenz, die Buchungen belegen. Der Generaldirektor des Department of Business Development kann die Frist für Prüfzwecke auf bis zu 7 Jahre verlängern. Zivilrechtlich verjähren Ansprüche in der Regel nach 10 Jahren, weshalb Berater für Verträge 10 Jahre empfehlen.","grundlage":"Accounting Act B.E. 2543 (2000) Section 14; Civil and Commercial Code Section 193/30"},"rechnungen":{"jahre":5,"text_de":"Rechnungen, Steuerrechnungen (tax invoices), Kopien ausgestellter Steuerrechnungen, Umsatzsteuerberichte (Ausgangs-/Eingangssteuerbericht, Waren- und Rohstoffbericht) und die zugehörigen Belege mindestens 5 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung bzw. Erstellung des Berichts; der Generaldirektor des Revenue Department kann bis zu 7 Jahre verlangen. Buchungsbelege nach dem Accounting Act 5 Jahre ab Abschluss der Konten.","grundlage":"Revenue Code Section 87/3; Accounting Act B.E. 2543 Section 14"},"buecher":{"jahre":5,"text_de":"Bücher und Konten (Journale, Hauptbuch, Inventar) und die zugehörigen Belege mindestens 5 Jahre ab Abschluss der Konten; auf Anordnung des Generaldirektors mit Zustimmung des Ministers bis zu 7 Jahre. Jahresabschlüsse sind beim Department of Business Development einzureichen.","grundlage":"Accounting Act B.E. 2543 Section 14 (Verlängerung Section 14 Abs. 2); Section 11 (Jahresabschluss)"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Prüfungs- und Festsetzungsfrist","jahre":2,"text_de":"Die Finanzverwaltung kann innerhalb von 2 Jahren ab Abgabe der Steuererklärung prüfen und nachfestsetzen; bei Anhaltspunkten für Steuerhinterziehung mit Genehmigung des Generaldirektors bis zu 5 Jahre. Die allgemeine zivilrechtliche Verjährung für Steueransprüche beträgt 10 Jahre.","grundlage":"Revenue Code Section 19; Civil and Commercial Code Section 193/31"},{"titel":"Nach Beendigung der USt-Registrierung","jahre":2,"text_de":"Wer die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit einstellt, muss die zum Zeitpunkt der Einstellung aufbewahrungspflichtigen Berichte und Belege noch 2 Jahre weiter aufbewahren.","grundlage":"Revenue Code Section 87/3 Abs. 3"},{"titel":"Elektronische Steuerrechnungen (e-Tax Invoice & e-Receipt)","jahre":5,"text_de":"Elektronisch ausgestellte Steuerrechnungen und Quittungen sind elektronisch im Erstellungs-/Empfangsformat (z. B. XML, PDF/A-3) mindestens 5 und höchstens 7 Jahre aufzubewahren; bei laufender Steuerprüfung bis zu deren Abschluss.","grundlage":"Revenue Code Section 87/3; Bekanntmachungen des Generaldirektors zur USt Nr. 48, 247-249"},{"titel":"Personalunterlagen","jahre":2,"text_de":"Arbeitnehmerverzeichnis mindestens 2 Jahre nach Ende des jeweiligen Arbeitsverhältnisses; Lohnzahlungsunterlagen mindestens 2 Jahre ab Zahlung (nicht direkt geprüft).","grundlage":"Labour Protection Act B.E. 2541 Section 115"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Nach dem Accounting Act laufen die 5 Jahre ab dem Datum des Kontenabschlusses ('as from the date of the account closure'), also ab Ende des Geschäftsjahres. Umsatzsteuerliche Unterlagen (Revenue Code 87/3): ab dem Tag der Abgabe der jeweiligen Steuererklärung bzw. der Erstellung des Berichts."},"besonderheiten":["Verlängerung: Sowohl das Department of Business Development (Accounting Act) als auch das Revenue Department (Revenue Code 87/3) können die Frist im Einzelfall von 5 auf bis zu 7 Jahre verlängern; Berater empfehlen daher häufig pauschal 7 Jahre.","Aufbewahrungsort: Bücher und Belege sind am Geschäftssitz (bzw. am Produktions-/Lagerort oder regulären Büro) aufzubewahren; ein anderer Ort bedarf der Genehmigung des Chief Accounting Inspector (Accounting Act Section 13). USt-Unterlagen am Betriebsort, an dem der Bericht erstellt wird (Revenue Code 87/3).","E-Tax Invoice & e-Receipt: freiwillig, nach Zulassung durch das Revenue Department mit digitaler Signatur (für kleine Unternehmen bis 30 Mio. THB Umsatz auch 'e-Tax Invoice by Email'); eine allgemeine E-Rechnungspflicht gab es bei der Prüfung nicht.","Elektronische Aufbewahrung: Nach dem Electronic Transactions Act B.E. 2544 (2001) gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht als erfüllt, wenn die Daten unverändert, zugänglich und mit Herkunfts-/Zeitangaben gespeichert sind; elektronische Steuerrechnungen müssen elektronisch bleiben.","Der Accounting Act gilt für registrierte Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Joint Ventures und in Thailand tätige ausländische Gesellschaften; Einzelunternehmer nur, wenn per Ministerialverordnung bestimmt.","Verlust oder Beschädigung von Büchern/Belegen ist dem Accounting Inspector innerhalb von 15 Tagen zu melden (Accounting Act Section 15)."],"email_hinweis":"Thailand kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Buchungen belegen oder Steuerrechnungen/Berichte stützen – dann 5 Jahre (bis 7 Jahre auf Anordnung), gerechnet ab Kontenabschluss bzw. ab Abgabe der Steuererklärung. Per E-Mail übermittelte e-Tax Invoices (PDF/A-3) sind im Originalformat zu speichern.","speicherort_hinweis":"Aufbewahrung am Geschäftssitz in Thailand; ein anderer Aufbewahrungsort (auch externes Archiv oder Cloud) ist nur mit Genehmigung des Chief Accounting Inspector (Department of Business Development) zulässig.","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"Department of Business Development: Summary of the Accounting Act B.E. 2543 (Sections 13-14)","url":"https://www2.dbd.go.th/dbdweb_en/download/PDF_LAW/dbd_law_1_SummaryAccountingActBE2543.pdf","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Revenue Department: Revenue Code, Chapter 4 VAT, Section 87/3","url":"https://www.rd.go.th/english/37747.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Thailand – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/thailand/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Sovos: Thailand e-Tax Invoice & e-Receipt","url":"https://sovos.com/blog/vat/thailand-e-tax-filing/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Accounting Act (DBD-Zusammenfassung mit Gesetzeswortlaut) und Revenue Code Section 87/3 (rd.go.th) direkt gelesen; Prüfungsfristen über PwC bestätigt. Angaben zum Electronic Transactions Act und zum Labour Protection Act aus Fachwissen, nicht direkt geprüft. empfehlung_jahre auf 7 gesetzt, weil beide Behörden die Frist auf 7 Jahre verlängern können.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"TR","land_de":"Türkei","land_en":"Türkiye","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":16,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":10,"text_de":"Empfangene Handelsbriefe und Kopien der abgesandten Handelsbriefe 10 Jahre. Das Gesetz definiert Handelsbriefe ausdrücklich als 'alle Schriftwechsel, die sich auf ein Handelsgeschäft beziehen' – E-Mails eingeschlossen. Steuerlich mindestens 5 Jahre.","grundlage":"Art. 82 Abs. 1 lit. b-c, Abs. 2 und Abs. 5 Türk Ticaret Kanunu (TTK, Gesetz Nr. 6102); Art. 253 Vergi Usul Kanunu (VUK, Gesetz Nr. 213)"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen, Spesenbelege) handelsrechtlich 10 Jahre; steuerrechtlich 5 Jahre ab Beginn des Kalenderjahres, das auf das betreffende Jahr folgt. Bei Abschreibungen, Verlustvorträgen, Umsatzsteuererstattungen und mehrjährigen Bauleistungen verlängert sich die steuerliche Frist (z. B. Kaufrechnung eines über 5 Jahre abgeschriebenen Anlageguts rund 10 Jahre). E-Rechnungen (e-Fatura, e-Arşiv) sind 10 Jahre elektronisch im Originalformat aufzubewahren.","grundlage":"Art. 82 Abs. 1 lit. d, Abs. 5 TTK; Art. 253 und 254 VUK; VUK Genel Tebliği Sıra No. 509"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Handelsbücher (Journal, Hauptbuch, Inventarbuch), Inventare, Eröffnungs- und Zwischenbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse sowie zugehörige Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen 10 Jahre. Elektronische Bücher (e-Defter) samt Berat-Dateien ebenfalls 10 Jahre, Zweitkopien zusätzlich bei der Steuerverwaltung (GİB).","grundlage":"Art. 82 Abs. 1 lit. a, Abs. 5 TTK; Art. 253 VUK; Elektronik Defter Genel Tebliği (Sıra No. 1, geändert durch Sıra No. 3)"},"sonstige":[{"titel":"Steuerliche Mindestfrist und Festsetzungsverjährung","jahre":5,"text_de":"Steuerrechtlich sind Bücher und Belege 5 Jahre ab Beginn des auf das Jahr folgenden Kalenderjahres aufzubewahren; die Festsetzungsverjährung beträgt ebenfalls 5 Jahre. Die Verjährung ruht, solange der Fall der Schätzungskommission vorliegt (höchstens 1 Jahr). Praktisch gilt die längere handelsrechtliche Frist von 10 Jahren.","grundlage":"Art. 253, 254 und 114 VUK"},{"titel":"Sozialversicherungsunterlagen","jahre":10,"text_de":"Lohn- und Beschäftigungsunterlagen (Lohnlisten, Monatsmeldungen) 10 Jahre ab Beginn des Folgejahres; auf Verlangen der Prüfer innerhalb von 15 Tagen vorzulegen.","grundlage":"Art. 86 Sosyal Sigortalar ve Genel Sağlık Sigortası Kanunu (Gesetz Nr. 5510)"},{"titel":"Verlustvorträge und Abschreibungen","jahre":null,"text_de":"Belege zu Verlustjahren bis 5 Jahre nach dem Jahr, in dem der Verlust verrechnet wurde; Belege zu abgeschriebenen Anlagegütern 5 Jahre ab Beginn des Jahres nach vollständiger Abschreibung; Unterlagen zu mehrjährigen Bau- und Reparaturarbeiten 5 Jahre nach Fertigstellung.","grundlage":"Art. 253 VUK i. V. m. Art. 9 Kurumlar Vergisi Kanunu (Verlustvortrag) und Art. 313 ff. VUK (Abschreibung); Verwaltungspraxis GİB/TÜRMOB"}]},"fristbeginn":{"regel":"kalenderjahresende","text_de":"Handelsrechtlich beginnt die 10-Jahres-Frist mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar aufgestellt, die Bilanz erstellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Steuerrechtlich beginnt die 5-Jahres-Frist mit dem Kalenderjahr, das auf das betreffende Jahr folgt – im Ergebnis derselbe Startpunkt."},"besonderheiten":["E-Rechnung (e-Fatura): Pflicht seit 2012 stufenweise ausgeweitet; nach VUK-Tebliğ 509 müssen Unternehmen ab 3 Mio. TRY Bruttoumsatz im Vorjahr zum 1. Juli des Folgejahres in das e-Fatura-System wechseln, Online-Händler, Immobilien- und Kfz-Händler bereits ab 500.000 TRY. e-Arşiv-Rechnungen für Empfänger ohne e-Fatura; die Betragsgrenzen wurden 2025/2026 weitgehend abgeschafft (laut Fachportalen, GİB-Stand prüfen).","E-Bücher (e-Defter): Wer e-Fatura nutzt, muss Journal und Hauptbuch elektronisch führen; die signierten Berat-Dateien sind fristgerecht an die GİB zu übermitteln, Zweitkopien (ikincil kopya) seit 2020 verpflichtend bei der GİB oder einem zugelassenen Integrator zu hinterlegen. Aufbewahrung 10 Jahre.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Unterlagen dürfen auf Bild- oder Datenträgern gespeichert werden, wenn sie inhaltlich mit dem Original übereinstimmen und während der gesamten Frist in angemessener Zeit lesbar gemacht werden können (Art. 82 Abs. 3-4 TTK). Ausnahme: Eröffnungs- und Zwischenbilanzen, Jahres- und Konzernabschlüsse sind im Original aufzubewahren.","Verlust der Unterlagen durch Brand, Hochwasser, Erdbeben oder Diebstahl: Der Kaufmann muss innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnis beim zuständigen Gericht eine Verlustbescheinigung (zayi belgesi) beantragen – Ausschlussfrist (Art. 82 Abs. 7 TTK).","Seit 2025 werden auch die nicht buchhalterischen Gesellschaftsbücher (Beschluss-, Aktien-, Generalversammlungsbücher) stufenweise elektronisch über das System des Handelsministeriums geführt.","Datenschutz (KVKK, Gesetz Nr. 6698): Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie eine gesetzliche Frist oder der Verarbeitungszweck es verlangt; E-Mail-Archive sollten auf geschäftliche Korrespondenz beschränkt bleiben."],"email_hinweis":"Das türkische Handelsgesetzbuch definiert Handelsbriefe als sämtliche Korrespondenz zu einem Handelsgeschäft (Art. 82 Abs. 2 TTK). Geschäftliche E-Mails – Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Vertragsverhandlungen, Reklamationen – sind daher 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres aufzubewahren, elektronisch im Original mit Anhängen zulässig.","speicherort_hinweis":"E-Bücher und ihre Berat-Dateien sind in der Türkei aufzubewahren; Zweitkopien liegen verpflichtend bei der GİB oder einem zugelassenen Integrator. Für e-Rechnungen verlangen die Tebliğ die Aufbewahrung im Inland (Archivierung im Ausland nicht zulässig). Für Papierunterlagen besteht keine ausdrückliche Ortsvorschrift, sie müssen aber auf Verlangen der Prüfer vorgelegt werden (Art. 256 VUK).","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Alomaliye: Defter ve Belgelerin Saklanmasında Zaman Aşımı Süreleri (Wortlaut TTK Art. 82, VUK Art. 253-256)","url":"https://www.alomaliye.com/2013/11/22/defter-ve-belgelerin-saklanmasinda-zaman-asimi-sureleri/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"TÜRMOB (Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater): VUK'a göre defter ve belgelerin saklanma süreleri ve özellikli durumlar","url":"https://www.turmob.org.tr/BasinOdasi/BasinArsiv/Detay/9682a497-ca2e-487e-abb6-fe3440cdfa69/vuk-a-gore-defter-ve-belgelerin-saklanma-sureleri-ve-ozellikli-durumlar","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Türkiye – Corporate Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/turkey/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Sovos: e-Defter İkincil Kopya Saklama Süreleri","url":"https://sovos.com/tr/blog/kdv/e-defter-ikincil-kopya-saklama-sureleri/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Fonoa: Türkiye e-invoicing and digital reporting","url":"https://www.fonoa.com/resources/country-tax-guides/turkiye/e-invoicing-and-digital-reporting","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Paraşüt: e-Fatura ve e-Arşiv zorunluluğu (Tebliğ 509, Schwellenwerte)","url":"https://www.parasut.com/blog/e-fatura-ve-e-arsiv-zorunlulugu","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Wortlaut von TTK Art. 82 und VUK Art. 253/254 über Fachportal (Alomaliye) und Berufskammer TÜRMOB geprüft, Fristen und Fristbeginn übereinstimmend; mevzuat.gov.tr selbst nicht abrufbar. E-Fatura/e-Arşiv-Schwellen aus Fachportalen, die sich teils widersprechen – nur Grundregel übernommen.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"AE","land_de":"Vereinigte Arabische Emirate","land_en":"United Arab Emirates","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":30,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":7,"text_de":"Die Steuerverfahrensverordnung nennt ausdrücklich 'Korrespondenz, Rechnungen, Lizenzen und Verträge im Zusammenhang mit dem Geschäft' als aufzubewahrende Belege – geschäftliche E-Mails eingeschlossen. Allgemein 5 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums; für Körperschaftsteuerpflichtige (praktisch alle Unternehmen seit 2023/2024) 7 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums.","grundlage":"Art. 2 Abs. 1 lit. c und Art. 3 Cabinet Decision 74/2023 (Executive Regulation zum Tax Procedures Law, Federal Decree-Law 28/2022); Art. 56 Corporate Tax Law (Federal Decree-Law 47/2022)"},"rechnungen":{"jahre":7,"text_de":"Steuerrechnungen, Gut- und Lastschriften, Einkaufs- und Verkaufsbelege, Import-/Exportpapiere: umsatzsteuerlich 5 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums, körperschaftsteuerlich 7 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums – es gilt die längere Frist. Unterlagen zu Immobilien umsatzsteuerlich 15 Jahre; Unterlagen zu Investitionsgütern im Capital Assets Scheme 10 Jahre.","grundlage":"Art. 78 VAT Law (Federal Decree-Law 8/2017) i. V. m. Art. 71 VAT Executive Regulation (Cabinet Decision 52/2017, geändert durch 100/2024); Art. 3 Cabinet Decision 74/2023; Art. 56 Corporate Tax Law"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Bücher, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Lohnaufzeichnungen, Anlagen- und Inventarverzeichnisse sowie Aufstellungen zu Vermögen, Verbindlichkeiten und Beteiligungen 7 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums (Körperschaftsteuer); gesellschaftsrechtlich mindestens 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres am Hauptsitz.","grundlage":"Art. 56 Corporate Tax Law; Art. 2-3 Cabinet Decision 74/2023; Art. 26 Commercial Companies Law (Federal Decree-Law 32/2021)"},"sonstige":[{"titel":"Immobilien (Umsatzsteuer)","jahre":15,"text_de":"Umsatzsteuerliche Unterlagen zu Immobilien 15 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums (Immobilienunternehmen, Vermieter, Bauträger). Die allgemeine Steuerverfahrensverordnung nennt für 'immobilienbezogene Unterlagen' dagegen 7 Jahre ab Ende des Erstellungsjahres – KPMG weist auf den Widerspruch hin; sicher ist die längere Frist.","grundlage":"Art. 71 Abs. 2 VAT Executive Regulation (Cabinet Decision 52/2017); Art. 3 Abs. 1 lit. c Cabinet Decision 74/2023"},{"titel":"Verlängerungen der Aufbewahrungsfrist","jahre":4,"text_de":"Um 4 Jahre bei laufender oder angekündigter Steuerprüfung sowie bei Streitigkeiten mit der FTA (bis zur endgültigen Beilegung, wenn später); um 1 Jahr bei einer freiwilligen Nacherklärung im fünften Jahr nach dem Steuerzeitraum; seit 1.4.2026 um 2 Jahre, solange ein Erstattungsantrag unentschieden ist. Rechtliche Vertreter: 1 Jahr nach Ende der Vertretung.","grundlage":"Art. 3 Abs. 2 Cabinet Decision 74/2023 i. d. F. Cabinet Decision 17/2026"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsfrist","jahre":5,"text_de":"Die FTA kann grundsätzlich 5 Jahre nach Ende des Steuerzeitraums prüfen und festsetzen; bei Prüfung/Ankündigung vor Ablauf verlängert um 4 Jahre, bei Nacherklärung im fünften Jahr um 1 Jahr; bei Steuerhinterziehung 15 Jahre, bei unterlassener Registrierung 15 Jahre ab dem Datum, zu dem hätte registriert werden müssen.","grundlage":"Art. 46 Tax Procedures Law (Federal Decree-Law 28/2022)"},{"titel":"Handelsrechtliche Aufbewahrung","jahre":5,"text_de":"Kaufleute müssen Handelsbücher sowie Kopien der Korrespondenz und Rechnungen mindestens 5 Jahre aufbewahren; Gesellschaften ihre Buchführungsunterlagen 5 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres am Hauptsitz.","grundlage":"Commercial Transactions Law (Federal Decree-Law 50/2022); Art. 26 Commercial Companies Law (Federal Decree-Law 32/2021)"}]},"fristbeginn":{"regel":"sonstiges","text_de":"Steuerlich beginnen die Fristen mit dem Ende des Steuerzeitraums, auf den sich die Unterlage bezieht (Umsatzsteuer: Monat/Quartal; Körperschaftsteuer: Geschäftsjahr). Für Personen ohne Steuerpflicht und für immobilienbezogene Unterlagen nach der Verfahrensverordnung ab Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Gesellschaftsrechtlich ab Ende des Geschäftsjahres."},"besonderheiten":["E-Rechnung: Die VAE führen ein Peppol-basiertes Fünf-Ecken-Modell (PINT AE) mit akkreditierten Dienstleistern (ASP) ein (Ministerial Decisions 243 und 244 von 2025; Federal Decree-Laws 16 und 17 von 2024). Pilot und freiwillige Nutzung ab 1.7.2026; Pflicht für B2B/B2G ab 1.1.2027 für Unternehmen mit Umsatz ab 50 Mio. AED (ASP bis 31.7.2026 benennen), ab 1.7.2027 für alle übrigen Unternehmen, Behörden ab 1.10.2027. Reine B2C-Umsätze vorerst ausgenommen. E-Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu übermitteln; die Daten sind sicher in den VAE zu speichern.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Statt der Originale genügt eine Fotokopie oder elektronische Kopie, wenn sie inhaltlich mit dem Original übereinstimmt, auf Verlangen lesbar reproduziert werden kann und die FTA die Steuerpflichten prüfen kann (Art. 4 Cabinet Decision 74/2023).","Sprache: Die FTA akzeptiert Unterlagen in Englisch, kann aber beglaubigte arabische Übersetzungen verlangen; wer sie nicht liefert, riskiert 20.000 AED Strafe (Art. 5 Cabinet Decision 74/2023; Cabinet Decision 75/2023 bzw. 40/2017 Strafen).","Sanktionen: Fehlende Aufzeichnungen 10.000 AED, im Wiederholungsfall 20.000 AED; außerdem Verlust des Vorsteuerabzugs und Schätzung.","Die Körperschaftsteuer (9 % ab 375.000 AED Gewinn) gilt für Geschäftsjahre ab 1.6.2023; damit gilt die 7-Jahres-Frist praktisch für alle Unternehmen einschließlich Freizonen-Gesellschaften und steuerbefreiter Personen (Nachweis der Befreiung).","Free Zones (z. B. DIFC, ADGM) haben eigene Gesellschaftsgesetze mit Aufbewahrungsregeln (meist 6 Jahre für DIFC/ADGM-Gesellschaften); die Bundessteuerregeln gelten zusätzlich.","Datenschutz: Federal Decree-Law 45/2021 (PDPL) verlangt Löschung personenbezogener Daten nach Zweckerfüllung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; DIFC und ADGM haben eigene Datenschutzgesetze."],"email_hinweis":"Die Steuerverfahrensverordnung zählt Korrespondenz und Verträge ausdrücklich zu den aufzubewahrenden Belegen. Geschäftliche E-Mails zu Aufträgen, Verträgen, Rechnungen und Zahlungen sind daher 5 Jahre (USt) bzw. 7 Jahre (Körperschaftsteuer) nach Ende des Steuerzeitraums aufzubewahren, bei Prüfungen oder Streitigkeiten länger – elektronisch mit Anhängen, für die FTA auf Verlangen lesbar und aus den VAE zugänglich.","speicherort_hinweis":"Keine ausdrückliche Pflicht zur physischen Aufbewahrung im Inland für allgemeine Unterlagen, aber die FTA muss innerhalb der gesetzten Frist Zugriff aus den VAE erhalten; Gesellschaften müssen ihre Buchführung am Hauptsitz halten (Art. 26 Commercial Companies Law). E-Rechnungsdaten sind nach den Ministerial Decisions 243/244 von 2025 in den VAE zu speichern.","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"Cabinet Decision No. 74 of 2023 – Executive Regulation of Federal Decree-Law No. 28 of 2022 on Tax Procedures (Ministry of Finance, Gesetzestext)","url":"https://mof.gov.ae/wp-content/uploads/2023/07/Cabinet-Decision-No-74-of-2023-On-Executive-Regulations-of-Federal-Decree-Law-No.-28-of-2023-Tax-Procedures-Law.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Federal Tax Authority: Pressemitteilung 28.8.2025 – Taxable Persons must retain records for at least seven years","url":"https://tax.gov.ae/en/media.centre/news/pr.28082025.aspx","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: United Arab Emirates – Corporate Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/United-Arab-Emirates/Corporate/Tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"KPMG UAE: New Tax Procedures Executive Regulation (Cabinet Decision 74/2023)","url":"https://kpmg.com/ae/en/insights/tax-insights/new-tax-procedures-executive-regulation.html","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Middle East: Amendments to Tax Procedures Executive Regulations effective April 2026 (Cabinet Decision 17/2026)","url":"https://www.pwc.com/m1/en/tax/documents/2026/amendments-to-tax-procedures-executive-regulations-effective-april-2026.pdf","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Legal500/Mondaq: Ministerial Decisions 243 and 244 of 2025 – Electronic Invoicing System Implementation Framework","url":"https://www.legal500.com/intelligence/united-arab-emirates/tax/ministerial-decision-no-243-and-244-of-2025-electronic-invoicing-system-implementation-framework","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Sovos: UAE mandatory e-invoicing deadlines announced","url":"https://sovos.com/regulatory-updates/vat/uae-mandatory-e-invoicing-deadlines-announced/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"ClearTax: UAE VAT record keeping requirements","url":"https://www.cleartax.com/ae/uae-vat-record-keeping","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Cabinet Decision 74/2023 (Art. 2-5) im amtlichen Text des Finanzministeriums gelesen, 7-Jahres-Frist der Körperschaftsteuer durch FTA-Pressemitteilung und PwC bestätigt, 2026-Änderungen über PwC. Widerspruch bei Immobilien (15 Jahre USt-Verordnung vs. 7 Jahre Verfahrensverordnung) dokumentiert; Art. 71 VAT Executive Regulation und die Handelsgesetze nicht im Wortlaut geprüft.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"US","land_de":"Vereinigte Staaten","land_en":"United States","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":1,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":3,"text_de":"Kein Bundesgesetz schreibt eine allgemeine Aufbewahrung von Geschäftsbriefen oder E-Mails vor. Korrespondenz, die Einnahmen, Ausgaben oder Steuerpositionen belegt, gehört zu den steuerlichen 'records' und ist mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung aufzubewahren: 3 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung, 6 Jahre bei Untererfassung von mehr als 25 % des Bruttoeinkommens, 7 Jahre bei Forderungsausfällen/wertlosen Wertpapieren, unbegrenzt ohne oder bei betrügerischer Erklärung. Branchenpraxis vieler Unternehmen: 7 Jahre.","grundlage":"26 U.S.C. § 6001 (IRC) i. V. m. Treas. Reg. § 1.6001-1; 26 U.S.C. § 6501 (Verjährung); IRS 'How long should I keep records?'"},"rechnungen":{"jahre":3,"text_de":"Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und sonstige Belege zur Steuererklärung mindestens 3 Jahre ab Abgabe der Erklärung (früh abgegebene Erklärungen gelten als am Fälligkeitstag abgegeben); 6 Jahre bei Untererfassung von mehr als 25 % der Bruttoeinnahmen, 7 Jahre bei Forderungsausfall oder wertlosen Wertpapieren; unbegrenzt, wenn keine oder eine betrügerische Erklärung abgegeben wurde. Belege zu Anlagegütern bis zum Ablauf der Verjährung für das Jahr der Veräußerung.","grundlage":"26 U.S.C. § 6001; 26 U.S.C. § 6501(a), (c), (e); 26 U.S.C. § 6511(d)(1) (7 Jahre); Treas. Reg. § 1.6001-1(e)"},"buecher":{"jahre":7,"text_de":"Keine feste gesetzliche Jahreszahl für Bücher und Jahresabschlüsse gewöhnlicher Unternehmen: Steuerlich sind Bücher 'so lange aufzubewahren, wie ihr Inhalt für die Verwaltung eines Steuergesetzes von Bedeutung sein kann', mindestens bis zum Ablauf der Verjährung (3/6 Jahre). 7 Jahre ist die längste konkrete Bundesfrist (Forderungsausfall; SOX-Prüfungsunterlagen) und die übliche Empfehlung; Jahresabschlüsse werden in der Praxis dauerhaft aufbewahrt. Die Gesellschaftsrechte der Einzelstaaten (z. B. Delaware) nennen keine feste Frist.","grundlage":"Treas. Reg. § 1.6001-1(e); 26 U.S.C. § 6501; 17 CFR § 210.2-06 (SOX § 802, 7 Jahre für Prüfungsunterlagen börsennotierter Gesellschaften)"},"sonstige":[{"titel":"Lohnsteuer- und Beschäftigungsunterlagen","jahre":4,"text_de":"Unterlagen zu Lohnsteuern (employment taxes) mindestens 4 Jahre ab Fälligkeit oder Zahlung der Steuer, je nachdem, was später eintritt. Lohnlisten nach dem Arbeitsrecht (FLSA) 3 Jahre, Grundlagen der Lohnberechnung 2 Jahre.","grundlage":"Treas. Reg. § 31.6001-1(e)(2); 29 CFR Part 516 (FLSA)"},{"titel":"Prüfungsunterlagen (SOX, börsennotierte Unternehmen)","jahre":7,"text_de":"Abschlussprüfer müssen Arbeitspapiere, Memoranden, Korrespondenz und elektronische Aufzeichnungen zu Prüfungen und Reviews 7 Jahre nach Abschluss der Prüfung aufbewahren; das Vernichten von Unterlagen zur Behinderung einer Bundesuntersuchung ist strafbar (bis 20 Jahre Haft).","grundlage":"SOX § 802; 18 U.S.C. §§ 1519, 1520; 17 CFR § 210.2-06"},{"titel":"Broker-Dealer / Finanzsektor (SEC 17a-4, FINRA 4511)","jahre":6,"text_de":"Wertpapierfirmen: Bücher und Grundaufzeichnungen 6 Jahre; geschäftliche Kommunikation (E-Mails, Chats, Social Media) mindestens 3 Jahre, die ersten 2 Jahre leicht zugänglich; FINRA-Aufzeichnungen ohne eigene Frist 6 Jahre. Elektronische Speicherung entweder unveränderbar (WORM) oder seit den Änderungen 2022/2023 mit vollständigem zeitgestempeltem Prüfpfad.","grundlage":"17 CFR § 240.17a-4(a), (b)(4), (f); FINRA Rule 4511"},{"titel":"Steuerliche Festsetzungsverjährung","jahre":3,"text_de":"Regelfrist 3 Jahre ab Abgabe der Erklärung, 6 Jahre bei Untererfassung von mehr als 25 %, keine Verjährung bei Nichtabgabe oder Betrug. Einzelstaaten weichen ab (z. B. Kalifornien 4 Jahre; Umsatzsteuer-Unterlagen oft 3-4 Jahre, teils 6).","grundlage":"26 U.S.C. § 6501(a), (c), (e); Cal. Rev. & Tax. Code § 19057"}]},"fristbeginn":{"regel":"steuererklaerung","text_de":"Die IRS-Fristen laufen ab dem Tag der Abgabe der Steuererklärung; vor dem Fälligkeitstag abgegebene Erklärungen gelten als am Fälligkeitstag abgegeben. Lohnsteuerunterlagen: 4 Jahre ab Fälligkeit oder Zahlung (das spätere Datum). Belege zu Anlagegütern: bis zur Verjährung des Jahres der Veräußerung. Prüfungsunterlagen (SOX): 7 Jahre ab Abschluss der Prüfung."},"besonderheiten":["Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; maßgeblich sind das Steuerrecht (IRS), Branchenregeln (SEC/FINRA, HIPAA, FAR für Regierungsaufträge: 3 Jahre nach Schlusszahlung) und die Gesetze der Einzelstaaten, die abweichende Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen haben.","Keine E-Rechnungspflicht auf Bundes- oder Staatsebene; ein freiwilliges E-Invoicing-Netz (DBNAlliance, Peppol-ähnlich) wird aufgebaut.","Elektronische Aufbewahrung zulässig: Papierbelege dürfen gescannt und vernichtet werden, wenn das System vollständige, lesbare, indizierte und unveränderte Wiedergaben liefert und der IRS Zugang erhält (Rev. Proc. 97-22); maschinenlesbare Buchhaltungsdaten sind in auswertbarer Form bereitzuhalten (Rev. Proc. 98-25).","Litigation Hold: Sobald ein Rechtsstreit oder eine Behördenuntersuchung absehbar ist, müssen alle relevanten elektronischen Unterlagen einschließlich E-Mails gesichert werden; Löschen kann Sanktionen nach Fed. R. Civ. P. 37(e) und Strafbarkeit nach 18 U.S.C. § 1519 auslösen.","Verlängerung: Bei Untererfassung über 25 % 6 Jahre, bei Nichtabgabe oder Betrug unbegrenzt; laufende Prüfungen oder Verfahren verlängern faktisch die Aufbewahrung.","Arbeitsschutz: OSHA-Unfalllogs 5 Jahre, medizinische und Expositionsunterlagen Beschäftigungsdauer plus 30 Jahre; Unterlagen zu nicht abgeholtem Vermögen (unclaimed property) in vielen Staaten 10 Jahre."],"email_hinweis":"Für gewöhnliche Unternehmen gibt es keine Bundesvorschrift zur E-Mail-Archivierung. E-Mails sind aufzubewahren, soweit sie Steuerpositionen belegen (mindestens 3 Jahre ab Abgabe der Erklärung, bei Verdachtsfällen 6-7 Jahre) oder einem Litigation Hold unterliegen. Broker-Dealer müssen geschäftliche Kommunikation 3 Jahre (erste 2 Jahre leicht zugänglich) in prüfsicherer Form archivieren; bei börsennotierten Gesellschaften gelten 7 Jahre für prüfungsrelevante Korrespondenz. Übliche Unternehmenspraxis: 7 Jahre.","speicherort_hinweis":"Kein bundesrechtliches Inlandsgebot für gewöhnliche Unternehmen; die Unterlagen müssen dem IRS auf Verlangen zugänglich sein, elektronische Buchhaltungsdaten in auswertbarer Form (Rev. Proc. 98-25). Broker-Dealer müssen elektronische Aufzeichnungen jederzeit für SEC/FINRA abrufbar halten (17 CFR § 240.17a-4(f)).","empfehlung_jahre":7,"quellen":[{"titel":"IRS: How long should I keep records?","url":"https://www.irs.gov/businesses/small-businesses-self-employed/how-long-should-i-keep-records","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"17 CFR § 210.2-06 Retention of audit and review records (Cornell LII)","url":"https://www.law.cornell.edu/cfr/text/17/210.2-06","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"FINRA: Books and Records (SEA Rule 17a-4, FINRA Rule 4511)","url":"https://www.finra.org/rules-guidance/key-topics/books-records","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Beancount: How long to keep business records – IRS statute of limitations, Rev. Proc. 97-22, retention schedule","url":"https://beancount.io/blog/2026/05/22/how-long-to-keep-business-records-irs-statute-of-limitations-3-6-7-years-employment-tax-4-years-rev-proc-97-22-electronic-recordkeeping-document-retention-schedule-guide","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"mittel","verlaesslichkeit_grund":"IRS-Seite, 17 CFR 210.2-06 und FINRA-Seite direkt gelesen (steuerliche Fristen und Finanzsektor: hoch). Für Bücher/Jahresabschlüsse und Geschäftsbriefe gibt es keine feste Bundesfrist; die 7 Jahre sind aus den längsten konkreten Bundesfristen und der üblichen Praxis abgeleitet. Regeln der Einzelstaaten nur beispielhaft (Kalifornien) aus Sekundärquelle.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"GB","land_de":"Vereinigtes Königreich","land_en":"United Kingdom","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":5,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":6,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. HMRC zählt 'correspondence' ausdrücklich zu den Unterlagen, die Jahresabschluss und Körperschaftsteuererklärung belegen: 6 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres. Verträge mindestens für die Verjährung von 6 Jahren (Urkunden 12 Jahre).","grundlage":"Finance Act 1998 Sch. 18 para. 21; GOV.UK 'Running a limited company: company and accounting records'; Limitation Act 1980 s. 5, 8"},"rechnungen":{"jahre":6,"text_de":"Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und Belege zur Körperschaftsteuer 6 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres; Umsatzsteuer-Unterlagen (VAT) 6 Jahre. Selbständige und Personengesellschaften: 5 Jahre nach dem 31. Januar, der auf das Steuerjahr folgt.","grundlage":"FA 1998 Sch. 18 para. 21; Value Added Tax Act 1994 Sch. 11 para. 6(3); Taxes Management Act 1970 s. 12B"},"buecher":{"jahre":6,"text_de":"Buchführungsunterlagen (Einnahmen/Ausgaben, Vermögen und Schulden, Inventuren, Waren) steuerlich 6 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres. Gesellschaftsrechtlich: Public Companies (plc) 6 Jahre, Private Companies (Ltd) 3 Jahre ab Entstehung – die steuerliche Frist von 6 Jahren geht vor.","grundlage":"Companies Act 2006 s. 386-388 (s. 388(4)); FA 1998 Sch. 18 para. 21"},"sonstige":[{"titel":"Gesellschaftsrecht Private Company","jahre":3,"text_de":"Private Limited Companies müssen Buchführungsunterlagen nach dem Companies Act nur 3 Jahre ab Entstehung aufbewahren (plc 6 Jahre); wegen der Steuerpflicht gelten praktisch 6 Jahre.","grundlage":"Companies Act 2006 s. 388(4)"},{"titel":"Selbständige / Self Assessment","jahre":5,"text_de":"Selbständige, Vermieter und Partner: Unterlagen 5 Jahre nach dem 31. Januar, der auf das Steuerjahr folgt (z. B. Steuerjahr 2025/26: bis 31.1.2032). Privatpersonen ohne Geschäft: 22 Monate nach Ende des Steuerjahres.","grundlage":"Taxes Management Act 1970 s. 12B"},{"titel":"Lohnsteuer (PAYE)","jahre":3,"text_de":"PAYE- und Lohnunterlagen 3 Jahre nach Ende des Steuerjahres, auf das sie sich beziehen; Unterlagen zu Beschäftigten darüber hinaus wegen der 6-Jahres-Frist für die Körperschaftsteuer.","grundlage":"Income Tax (PAYE) Regulations 2003 reg. 97"},{"titel":"Verlängerung bei Prüfung oder verspäteter Erklärung","jahre":6,"text_de":"Unterlagen sind bis zum spätesten der folgenden Zeitpunkte aufzubewahren: 6 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres, Abschluss einer HMRC-Prüfung (enquiry) oder Ende des Prüfungsfensters; bei verspäteter Erklärung entsprechend länger. Geldbuße bis 3.000 GBP je Verstoß.","grundlage":"FA 1998 Sch. 18 para. 21(3)-(5), para. 23; HMRC Compliance Handbook CH14600"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Für Kapitalgesellschaften 6 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (accounting period), auf das sich die Unterlage bezieht; länger bei Geschäften über mehrere Perioden, Anlagegütern mit längerer Nutzung, verspäteter Erklärung oder laufender Prüfung. Gesellschaftsrechtlich ab dem Tag, an dem die Aufzeichnung gemacht wurde. Selbständige: 5 Jahre ab dem 31. Januar nach dem Steuerjahr."},"besonderheiten":["E-Rechnung: Die Regierung hat am 26.11.2025 (Budget) eine Pflicht zur elektronischen B2B-Rechnung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ab 2029 angekündigt (Peppol-basiertes Austauschmodell, zunächst große Unternehmen; ohne Meldepflicht an HMRC). Der detaillierte Fahrplan wird mit dem Budget 2026 erwartet; die Termine sind noch nicht gesetzlich verankert.","Making Tax Digital: Umsatzsteuer seit 2019/2022 nur noch mit digitalen Aufzeichnungen und kompatibler Software; MTD für die Einkommensteuer (Selbständige und Vermieter) stufenweise ab April 2026 (Einkünfte über 50.000 GBP), April 2027 (30.000 GBP) und April 2028 (20.000 GBP).","Elektronische Aufbewahrung zulässig: HMRC akzeptiert Papier oder digitale Kopien, wenn sie vollständig, lesbar und auf Verlangen zugänglich sind; Thermobelege sollten gescannt werden. Ausnahmen: Originale mit Steuerabzugsnachweis (z. B. Dividendengutschriften) in Papierform.","Verlängerung: Bei Geschäften über mehrere Geschäftsjahre, Anlagegütern mit mehr als 6 Jahren Nutzung, verspäteter Steuererklärung oder laufender HMRC-Prüfung sind die Unterlagen länger aufzubewahren.","Verjährung: Vertragsansprüche 6 Jahre, Ansprüche aus Urkunden (deeds) 12 Jahre (Limitation Act 1980); HMRC kann bei Fahrlässigkeit 6 und bei Vorsatz 20 Jahre zurück veranlagen (Taxes Management Act 1970 s. 36).","Sanktionen: Bis 3.000 GBP je Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht; Directors können bei fehlenden Buchführungsunterlagen disqualifiziert werden; Verstoß gegen s. 388 CA 2006 ist strafbar."],"email_hinweis":"Britisches Recht kennt keinen eigenen Begriff 'Handelsbrief'. Geschäftliche E-Mails, die Käufe, Verkäufe, Verträge, Zahlungen oder sonstige Positionen der Steuererklärung belegen, gehören zur geforderten 'correspondence' und sind 6 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren (Selbständige: 5 Jahre nach dem 31. Januar). Datenschutz (UK GDPR) verlangt, dass das Archiv nur Geschäftliches und nicht länger als nötig speichert.","speicherort_hinweis":"Buchführungsunterlagen können am Sitz oder an einem anderen Ort aufbewahrt werden, müssen aber jederzeit für die Officers der Gesellschaft einsehbar sein. Werden sie außerhalb des Vereinigten Königreichs geführt, müssen Abschlüsse und Berichte, die die Finanzlage mindestens halbjährlich zeigen, ins Vereinigte Königreich gesandt und dort aufbewahrt werden (Companies Act 2006 s. 388(1)-(3)). Abweichender Aufbewahrungsort der Gesellschaftsregister ist Companies House zu melden.","empfehlung_jahre":6,"quellen":[{"titel":"Companies Act 2006 s. 388 (legislation.gov.uk)","url":"https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2006/46/section/388","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"HMRC Compliance Handbook CH14600: How long must records be retained – Corporation tax","url":"https://www.gov.uk/hmrc-internal-manuals/compliance-handbook/ch14600","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"GOV.UK: Running a limited company – company and accounting records","url":"https://www.gov.uk/running-a-limited-company/company-and-accounting-records","art":"behoerde","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"AccountingWEB: A guide to HMRC record keeping","url":"https://www.accountingweb.co.uk/community/industry-insights/a-guide-to-hmrc-record-keeping","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"VATupdate: Government confirms 2029 B2B mandate for e-invoicing (Konsultationsantwort 26.11.2025)","url":"https://www.vatupdate.com/2025/11/28/mandatory-b2b-e-invoicing-as-of-april-2029","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Companies Act s. 388, HMRC-Handbuch CH14600 und GOV.UK-Leitfaden direkt gelesen; VAT-, Self-Assessment- und PAYE-Fristen aus Fachquellen bestätigt (Rechtsgrundlagen aus Fachwissen). E-Rechnungs-Zeitplan 2029 nur aus Sekundärquelle, noch nicht gesetzlich verankert.","geprueft_am":"2026-11-04"},{"code":"VN","land_de":"Vietnam","land_en":"Vietnam","region":"Nicht-EU","bip_rang_2026":34,"fristen":{"handelsbriefe":{"jahre":5,"text_de":"Keine eigene Frist für Geschäftsbriefe. Unterlagen, die der Leitung und dem Betrieb dienen, aber nicht unmittelbar für Buchungen oder den Jahresabschluss verwendet werden (interne Korrespondenz, Angebote, Bestellungen, Zahlungsanweisungen), mindestens 5 Jahre. Verträge und sonstige Unterlagen, die unmittelbar als Grundlage für Buchungen und den Jahresabschluss dienen, mindestens 10 Jahre.","grundlage":"Art. 41 Abs. 5 lit. a Rechnungslegungsgesetz 88/2015/QH13; Art. 8 und 12 Dekret 174/2016/ND-CP"},"rechnungen":{"jahre":10,"text_de":"Buchungsbelege, die unmittelbar für die Buchführung und den Jahresabschluss verwendet werden (Ein- und Ausgangsrechnungen, Zahlungsbelege, Bankbelege, Lohnlisten), mindestens 10 Jahre. Elektronische Rechnungen (XML-Datei als Original) sind ebenso lange elektronisch, sicher, unverändert, abrufbar und ausdruckbar aufzubewahren.","grundlage":"Art. 41 Abs. 5 lit. b Rechnungslegungsgesetz 88/2015/QH13; Art. 13 Dekret 174/2016/ND-CP; Art. 6 Dekret 123/2020/ND-CP"},"buecher":{"jahre":10,"text_de":"Buchführungsbücher (Hauptbuch, Nebenbücher, Journale), Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte, Inventur- und Bewertungsunterlagen sowie Unterlagen zu Gründung, Umstrukturierung oder Auflösung mindestens 10 Jahre. Unterlagen von historischer oder wirtschaftlich besonderer Bedeutung sind dauerhaft aufzubewahren.","grundlage":"Art. 41 Abs. 5 lit. b und c Rechnungslegungsgesetz 88/2015/QH13; Art. 13 und 14 Dekret 174/2016/ND-CP"},"sonstige":[{"titel":"Dauerhafte Aufbewahrung","jahre":null,"text_de":"Unterlagen von historischer Bedeutung oder mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen (z. B. Abschlussunterlagen großer Investitionsprojekte) sind dauerhaft aufzubewahren, d. h. länger als 10 Jahre bis zur natürlichen Zerstörung; der gesetzliche Vertreter legt fest, welche Unterlagen das sind.","grundlage":"Art. 41 Abs. 5 lit. c Rechnungslegungsgesetz; Art. 14 Dekret 174/2016/ND-CP"},{"titel":"Steuerliche Verjährung","jahre":10,"text_de":"Die Steuerbehörde kann nicht gezahlte Steuern 10 Jahre rückwirkend nachfordern; Steuerstrafen verjähren nach 5 Jahren (Verfahrensverstöße 2 Jahre). Ohne Steuerregistrierung oder bei strafbarer Hinterziehung gibt es keine zeitliche Grenze.","grundlage":"Art. 137 Gesetz über die Steuerverwaltung 38/2019/QH14"},{"titel":"Zollunterlagen","jahre":5,"text_de":"Zollanmeldungen und zugehörige Unterlagen 5 Jahre ab Registrierung der Zollanmeldung; Handelsrechnungen, die zugleich Buchungsbelege sind, fallen unter die 10 Jahre.","grundlage":"Art. 18 Zollgesetz 2014"},{"titel":"Lohn- und Personalunterlagen","jahre":10,"text_de":"Stundenzettel, Lohnlisten, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsunterlagen 10 Jahre (als Buchungsbelege); Unfallakten bei tödlichen Arbeitsunfällen 15 Jahre; für sonstige Personalakten keine gesetzliche Frist, Berater empfehlen mindestens 2 Jahre nach Austritt.","grundlage":"Art. 13 Dekret 174/2016/ND-CP; Dekret 39/2016/ND-CP"}]},"fristbeginn":{"regel":"geschaeftsjahresende","text_de":"Die Fristen laufen ab dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem die Unterlage gehört. Abweichend: bei Investitionsprojekten ab Genehmigung der Schlussabrechnung, bei Unterlagen zu Gründung, Umwandlung, Auflösung oder Prüfung ab Abschluss des jeweiligen Vorgangs. Die Unterlagen müssen spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres ins Archiv übernommen werden."},"besonderheiten":["Drei Stufen: 5 Jahre (Unterlagen für Leitung und Betrieb, nicht unmittelbar gebucht), 10 Jahre (Belege, Bücher, Abschlüsse) und dauerhaft (Unterlagen von historischer/wirtschaftlicher Bedeutung); bei mehreren Fristen für eine Akte gilt die längste.","E-Rechnung: Elektronische Rechnungen sind seit 1.7.2022 für alle Unternehmen Pflicht (Dekret 123/2020/ND-CP, Rundschreiben 78/2021/TT-BTC), teils mit Verifizierungscode der Steuerbehörde; seit 1.6.2025 gelten die Änderungen durch Dekret 70/2025/ND-CP. Die XML-Datei ist das rechtlich maßgebliche Original, PDF-Darstellungen haben keinen eigenen Beweiswert.","Grundsätzlich sind Originale aufzubewahren (Art. 9 Dekret 174/2016). Elektronische Belege dürfen elektronisch bleiben, wenn sie sicher, vertraulich und während der gesamten Frist abrufbar gespeichert sind; alternativ Ausdruck und Papierarchivierung (Art. 18 Abs. 6 Rechnungslegungsgesetz).","Buchführungsunterlagen sind in vietnamesischer Sprache zu führen (fremdsprachige Belege mit Übersetzung der wesentlichen Inhalte).","Vernichtung nach Fristablauf nur durch Beschluss des gesetzlichen Vertreters mit Vernichtungsrat und Protokoll (Art. 16-17 Dekret 174/2016); vorzeitige Vernichtung wird mit Geldbußen geahndet, Verlust oder Beschädigung von Rechnungen ebenfalls (Dekret 125/2020/ND-CP).","Die Steuerbehörden prüfen die Dokumentation von Aufwendungen (Verträge, Rechnungen, Leistungsnachweise) streng; fehlende Unterlagen führen zur Versagung von Vorsteuerabzug und Betriebsausgabenabzug."],"email_hinweis":"Vietnam kennt keinen eigenen Begriff für Handelsbriefe. Geschäftliche E-Mails, die der Leitung und dem Betrieb dienen (Angebote, Bestellungen, Abstimmungen), fallen unter die 5-Jahres-Frist; E-Mails und Anhänge, die unmittelbar als Buchungsgrundlage dienen (Verträge, per E-Mail übermittelte Rechnungen, Leistungsnachweise), unter die 10-Jahres-Frist. Für ein Archiv ist daher 10 Jahre der sichere Wert.","speicherort_hinweis":"Aufbewahrung beim Unternehmen oder bei einem beauftragten Archivdienstleister in Vietnam; ausländisch investierte Unternehmen sowie Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen müssen ihre Buchführungsunterlagen in Vietnam aufbewahren (Art. 11 Dekret 174/2016/ND-CP). Eine Aufbewahrung im Ausland ist im Dekret nicht vorgesehen.","empfehlung_jahre":10,"quellen":[{"titel":"Law on Accounting No. 88/2015/QH13, Art. 18 und 41 (englische Übersetzung, PDF)","url":"https://economica.vn/Content/files/LAW%20&%20REG/88_2015_QH13%20Law%20on%20accounting.pdf","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Decree No. 174/2016/ND-CP, Art. 8-17 (LuatVietnam, englische Übersetzung)","url":"https://english.luatvietnam.vn/decree-no-174-2016-nd-cp-dated-december-30-2016-of-the-government-on-detailing-a-number-of-articles-of-the-law-on-accounting-111573-doc1.html","art":"gesetz","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"PwC Worldwide Tax Summaries: Vietnam – Tax administration","url":"https://taxsummaries.pwc.com/vietnam/corporate/tax-administration","art":"big4","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Apolat Legal: A Comprehensive Guide to Document Retention Periods for Enterprises in Vietnam","url":"https://apolatlegal.com/a-comprehensive-guide-to-document-retention-periods-for-enterprises-in-vietnam/","art":"kanzlei","abgerufen":"2026-11-04"},{"titel":"Bizzi: Electronic Invoice Storage – Legal Regulations (Decree 123/2020, Decree 174/2016)","url":"https://bizzi.vn/en/detailed-instructions-for-storing-electronic-invoices/","art":"sonstige","abgerufen":"2026-11-04"}],"verlaesslichkeit":"hoch","verlaesslichkeit_grund":"Gesetzestexte (Rechnungslegungsgesetz Art. 41, Dekret 174/2016 Art. 8-17) in englischer Übersetzung gelesen; steuerliche Verjährung über PwC bestätigt. Keine Seite der Steuerbehörde (GDT) abrufbar; Angaben zum E-Rechnungs-Zeitplan (Dekret 123/2020, 70/2025) aus Fachportal und Fachwissen.","geprueft_am":"2026-11-04"}]}